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Beitrag von: SIGGI E36 Date: 31.05.2011 Thema: Kündigungsfrist von 3 Monaten vom Arbeitgeber. ---------------------------------------------------------- Hey..... Eventuell kann mir jemand von euch etwas weiterhelfen ob das Rechtens ist!! Ein Freund von mir würde gerne seinen Arbeitgeber wechseln. Durch diesen Kündigungsfrist mit Quartal wird es nicht einfach werden. Nur hat er das Problem das in seinem Arbeitsvertrag ein Kündigungsfrist von 3 Monaten und das zum Quartalsende festgelegt ist. Jetzt meine Frage ist das überhaupt Rechtens......ich habe sowas noch nie gehört,ich kenne das nur mit 4 Wochen Frist oder eben mit 2 Wochen bei Probezeit. Er ist dort seit 7 Jahren beschäftigt. Kann man diesen Vertrag bzw. Kündigungsfrist anfechten........ ich denke ohne Fachanwalt für ABR. wird es schwer sein. Ist das vll. auch eine eigene Zusammenstellung vom Arbeitgeber was niedergeschrieben worden ist im Vertrag wegen Kündigung. Kann jemand was dazu schreiben!! Bearbeitet von: SIGGI E36 am 31.05.2011 um 23:08:44 In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: bmw e36 Datum: 31.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also so wie ich es in Erinnerung habe wird die Frist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit ermittelt. http://www.kuendigungsfristen.com/ Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform" Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt! |
Autor: theblade Datum: 31.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau das Frage ich mir auch bei meinem Vertrag! Normalerweise heißt es ja "was im Vertrag steht gilt". Ich meine aber gelesen zu haben (bzw wurde darauf hingewiesen) dass der AN immer 4 Wochen Frist hat und diese langen Fristen -nach Betriebszugehörigkeit- nur für den AG gelten!? |
Autor: SIGGI E36 Datum: 31.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: so in der art kenne ich es auch...... seitens vom ag. wurde gesagt daher die frist mit quartal....er bräuchte die zeit um einen neuen mann einzustellen und diesen einzuarbeiten für die tätigkeit was der freund bis jetzt tut. In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: mb100 Datum: 31.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn der Arbeitgeber kündigt, ja. Wenn der Arbeitnehmer kündigt: nö. Primär gilt der Arbeitsvertrag. Ob die eher lange Frist haltbar ist: kommt drauf an, müsste im Einzelfall geprüft werden. Man könnte auch nen Aufhebungsvertrag schließen, eventuell den Resturlaub nehmen, ... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: SIGGI E36 Datum: 31.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: resturlaub super der baut schon seit 2 monaten seine überstunden ab!! mehr als 1tsd. überstunden hat er stellt euch das mal vor. schafft nur 2 tage anfang monat und den rest wird überstunden abgebaut. für den eigentlichen urlaub kommt er nicht ran!! In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: theblade Datum: 01.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- wahnsinn! bei so viel überstunden ganz klar ausbezahlen lassen. da kommt schon kleines vermögen zusammen |
Autor: OnlyOne Datum: 01.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das was im Arbeitsvertrag steht gilt nur wenn es BESSER als die Regelung vom Gesetzt her ist. (Besser aus sicht des Arbeitnehmers). Das Gesetzt steht immer über den Tarifverträgen und über den Betreibsverinbarungen sowie dem Arbeistvertrag. Gültigkeit in folgender Reihenfolge: ( Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach UNTEN hin ist immer möglich, eine Verschlechterung jedoch nicht!!!!) Gesetz Tarifvertrag (kann bessere Regelungen enthalten jedoch keine die die Gesetzliche Regelung unterbietet) Betriebsvereinbarungen (kann bessere Regelungen enthalten jedoch keine die die Gesetzliche Regelung unterbietet) Arbeitsvertrag (kann bessere Regelungen enthalten jedoch keine die die Gesetzliche Regelung unterbietet) Dh. dein Freund hat 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende! Die Vertargsformulierung zum Quartalsende ist NICHTIG) (Ich meine so müsste es laut meinem Studium sein... Verbessert mich falls nötig) !! Bearbeitet von: OnlyOne am 01.06.2011 um 12:11:25 Bayrisches Meisterwerk |
Autor: mb100 Datum: 01.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich hab mir jetzt mal meinen Uralt-Palandt (61. Auflage 2002) geschnappt - u.a. weil ich arbeitsrechtlich net wirklich interessiert bin und weil im Studium ohnehin meist nur die Kündigungen durch den Arbeitgeber behandelt werden. Und zwar gibts zum einen im § 622 BGB, der ja die Kündigungsfristen regelt, den Absatz 6, der da sagt, dass für Kündigungen durch den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden darf als für Kündigungen durch den Arbeitgebmer. Das heißt: die vorliegende Frist ist wirksam, wenn für den Arbeitgeber auch mind. ne Dreimonatsfrist zum Quartalsende besteht. Genauer sagt hier Rn. 24: "Verlängerung der Frist in 622 I bis III [...] ist zulässig. Entgegen dem Wortlaut gilt dies auch für den Kündigungstermin. Er kann auch aufs Quartalsende gelegt werden. Die Frist für die Kündigung des Arbeitnehmers ist gleich lang wie die des Arbeitgebers." Und nur § 622 II is ja ne Spezialregelung für den Arbeitgeber. Somit ergibt sich hieraus und auch schon aus § 622 VI, dass auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer grundsätzlich längere Kündigungsfristen möglich sind. Ob hier ne Ausnahme greift: keine Ahnung; dazu sind die Infos viel zu dürftig. Müsste sich mal ein Anwalt (möglichst Fachanwalt für Arbeitsrecht) über den Vertrag setzen und den eingehend prüfen. Bearbeitet von: mb100 am 01.06.2011 um 13:19:02 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Christopher05 Datum: 01.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die 4-Wochen-Kündigungsfrist wird oftmals mittels Tarifverträge ausgedehnt. Von daher kann eine Kündigungsfrist zum Quartalsende absolut korrekt sein. Meine Kündigungsfrist steigt auch mit zunehmender Betriebsangehörigkeit. |
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