- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Unterlassungerklärung wegen Fete. Hilfe! - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: peternoh
Date: 31.05.2011
Thema: Unterlassungerklärung wegen Fete. Hilfe!
----------------------------------------------------------
hallo leute,

brauche euren juristischen Rat.

Meine Schwester wohnt in Münster. Sie hat diesen Moant dort in ihrem Garten ihren Geburtstag gefeiert. Der Garten befindet sich in einem Hof, um den ringsherum Mehrparteinhäuser gebaut sind.
Hier wohnen, wie nicht anders anzunehmen, sehr viele Studenten.

An diesem Abend kam irgendwann ein Naschbar aus dem Gebäude gegenüber und bat uns, leiser zu sein. das war noch vor 22.00 Uhr.
Dann kam er später nochmal.

Wir waren eigentlich nicht übertrieben laut, drinnen n bisschen musik und draussen halt unterhaltungen.

Sie hat sogar in allen gebäuden eine notiz ausgehangen, die auf diese fete hinweist.
und das waren sehr viele gebäude.

Jetzt bekommt meine Schwester auf einmal diesen Brief.
[URL=http://imageshack.us/photo/my-images/821/viewermi.png/][/URL]
[URL=http://imageshack.us/photo/my-images/197/viewer1b.png/][/URL]
[URL=http://imageshack.us/photo/my-images/405/viewer2f.png/][/URL]


Sie will diese 100 euro natürlich nicht bezahlen. Ausserdem möchte sie diese unterlassungerklärung auch nicht unterschreiben, dann kann sie ja nie wieder leute einladen und muss wenn doch 5000€ strafe bezahlen (wenn ich das richtig verstehe).

Der wird die 100€ wohl kaum vor gericht einklagen oder?
was müssen wir nun machen?

Meiner Meinung nach sollte man nicht in so ein gebäude ziehen (überall studenten, die im hof grillen, musik hören etc.), wenn man bei einer fete im jahr so ausflippt.
ach ja, störung der sonntagsruhe, lach, wir waren vor 1.00 Uhr weg.

hoffe mir und meiner schwester kann hier jemand helfen.
Danke


Bearbeitet von: peternoh am 31.05.2011 um 22:11:11
verkaufe: -e46 mittelkonsole
-Abdeckkappe Sport-/M-Lenkrad ohne Multifunktion


Antworten:
Autor: peternoh
Datum: 31.05.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
wenn ihr n bisschen zoomt könnt ihr den text auch in dem ersten foto problemlos lesen.
verkaufe: -e46 mittelkonsole
-Abdeckkappe Sport-/M-Lenkrad ohne Multifunktion
Autor: JasonGibbs
Datum: 31.05.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Also...

Das Ding ist nichtmal von nem Anwalt geschrieben... und Zivilpersonen Dürfte es Schwer fallen soetwas einzuklagen...

Die 100 Euro sind sicher dafür da um seine Kosten die er mt der Zustellung hatte zurück zu bekommen.. denn n Gerichtsvollzieher Kostet geld.

Ich halte das für nen Schlechten Witz... Sag deiner Schwester Die soll 50 Euro in die Hand nehmen oder Ihre Rechtschutzversicherung und damit mal zu nem Echten Anwalt gehen der Sich das Durchschaut.. denn der kann genau sagen was sache ist.

Da hat Sie aber n tollen nachbarn... ICh Persönlich bin der Meinung das man seinen Geburtstag Feiern darf wie man möchte... in nem Gewissen Rahmen.. Ich denke abe nicht das Deine Sis 500 Leute als Gäste hatte...lol...

Halt uns Doch mal auf dem Laufenden ...

P.S. Geh echt zum Anwalt... der soll auch was zum Lachen haben und kann sich dann um weiteres Kümmern..
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie gerne behalten, Ich hab die ja schon benutzt und brauch se deswegen nicht mehr:-)
Autor: aNka
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Sieht irgendwie ziemlich gefaked aus das Ganze Oo
Autor: E36-Freak
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Grundsätzlich ist es unerheblich, ob es einen Aushang gibt, das es lauter wird und es ist dabei auch nicht entscheident, ob es vor 22 Uhr ist.

Wenn sich jemand beschwert, dann muss heruntergedreht werden

Echt lustig, wer hat den Wisch denn verfasst? Normalerweise kommt sowas (in der Art) nur vom örtlichen Ordnungsamt
Autor: v2x
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
bevor der mit sowas durchkommt hätte zumindest die polizei bzw. das ordnungsamt bei euch auf der party aufschlagen müssen um überhaupt eine ruhestörung festzusellen.wenn da von denen keiner da war kann der nette nachbar das wohl schlecht beweisen.dann könnt ich ja auch einfach meinem nachbarn so einen wisch schicken und wil 100,- haben auch wenn der garnicht zu laut war bzw. garnicht party gemacht hat ;-) lol ...

geh damit mal zum anwalt,eine erstberatung beim anwalt ist immer kostenlos.also habt ihr nichts zu verlieren.evt. würd ich dem sogar was reinwürgen wenn es der fall sein sollte das er sich mit dem schreiben irgendein "recht anmaßt".

mfg
Autor: Nicore
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


hallo leute,

brauche euren juristischen Rat.

(Zitat von: peternoh)




Was machst Du dann hier im Forum?! :)

Diese Art von persönlicher Grummelei ist reine Nachbarschaftskacke.
Da nichtmal die Polizei vor Ort war gibt es keine offiziellen Zeugen.
Selbst wenn er nun alle Nachbarn mobilisiert, JETZT ist es eh zu spät.
Läuft unter dem Motto, kann ja jeder behaupten.

Auf sein privates schreiben brauchst Du nicht zu reagieren. Evtl. kannst
Du seine Aufforderung schon gar umdrehen und als Erpressung sehen.
(Zahlst Du nicht, gibt es Anklage)

Selbst wenn er jetzt eine polizeiliche Anzeige macht (sofern die das überhaupt
aufnehmen und ihm nicht ausreden) antwortest Du halt ganz normal zurück
und schilderst Deine Sicht der Lage, das es also NICHT so war wie der Nachbar
behauptet. In dieser ersten Instanz besteht keine Anwaltspflicht Deinerseits.
Die Anzeige würde dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden weil
kein öffentliches Interesse besteht, Punkto "Nachbarschaftskrieg" etc...

Erhebt er jetzt mit seinem Anwalt Klage kannst Du Dich auch erstmal normal
dazu äussern, besteht immernoch keine Anwaltspflicht. Kannst Dich darüber
freuen das er erstmal Geld in den Wind schießt. Seine Rechtschutz wird so
einen Fall nicht übernehmen da "Kleinkrieg" und "Aussage gegen Aussage".

Was er aber machen kann, er kann sich beim Gericht einen Mahnbescheid
holen und die mahnen Dich dann ab, dann kommt so ein gelber Brief auf
den Du innerhalb der Frist antworten MUSST sonst ist die Mahnung geltend!!!

Das ist ja der Witz, jeder Ar*** kann sich für einen Beitag von ca. 13-25€
einen Mahnbescheid holen in dem man irgendjemanden mahnt ihm was zu
zu zahlen. Der Witz ist, es wird nichts geprüft ob diese Forderung eine Grundlage
hat!!!! Erreicht Dich dann diese Mahnung und Du reagierst nicht, ist diese
Mahnung wie gesagt geltend!! Aber wie gesagt, kommt so ein Brief dann
schreibst Du einfach "Der Aufforderung den Betrag XX zu zahlen komme ich
nicht nach." einfach ohne Angabe von Gründen, denn diese werden auch
nicht geprüft. Erst wenn er wirklich den nächsten Schritt machen will und
weiterhin auf seine Mahnung besteht, werden die Grundlagen geprüft und
dann hat sich das so oder so für ihn erledigt, aber er hat erstmal die Kosten. :)

Diese Mahnungen sind das, was diese Briefkastenfirmen machen und wegen
irgendwelcher Dienste und Abos abmahnen. Es wird ja nicht geprüft warum
gemahnt wird. Wenn das 10 aus 100 aus Angst zahlen, hat es sich gelohnt.
BMW Team Oberhavel
Autor: e46-fahrer
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Einfach ignorieren und nicht zahlen,

Normal kommt bei Ruhestörung die Polizei wenn sie einer ruft, diese weißt dann drauf hin das Ruhe ist weil bliblablub,
Beschwert sich einer beim Vermieter schickt dieser eventuell eine Abmahnung aber mehr auch nicht,

Von irgendwelchen Geldforderungen hab ich noch nie was gehört

Würde das Schreiben nehmen und mal bei der Polizei Anfragen was die dazu sagt, das dort einer versucht Geld einzutreiben, oder beim Finanzamt einreichen ob das Nebengewerbe gemeldet ist :)
Autor: Jago
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich würde zum Anwalt gehen und schauen das ich diesem "Gerichtsvollzieher" eine Reindrücken könnte.
Das was der schreibt ist ja nicht mehr ganz Koscher.
Aus heiterem Himmel zu behaupten das es zu Laut war ? ? ?
Könnte ja jeder kommen -.-
Entweder denn Brief ignorieren, oder mal anfragen wie sie es denn Beweisen möchten das es zu Laut war ^^

oder wie schon erwähnt Ab zum Anwalt und schauen was der sagt. (warscheinlich das selbe wie wir :-D )
Autor: Papa76
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Ich würde zum Anwalt gehen und schauen das ich diesem "Gerichtsvollzieher" eine Reindrücken könnte.
Das was der schreibt ist ja nicht mehr ganz Koscher.
Aus heiterem Himmel zu behaupten das es zu Laut war ? ? ?
Könnte ja jeder kommen -.-
Entweder denn Brief ignorieren, oder mal anfragen wie sie es denn Beweisen möchten das es zu Laut war ^^

oder wie schon erwähnt Ab zum Anwalt und schauen was der sagt. (warscheinlich das selbe wie wir :-D )

(Zitat von: Jago)




Erschlagt doch nicht den Überbringer der schlechten Nachricht. Wir sind nicht im alten Rom. Der Gerichtsvollzieher stellt in diesem Fall nur das Schreiben zu, weil er damit beauftragt wurde. Der hat mit dem Inhalt überhauptnichts zu tun. Das wurde vermutlich deshalb durch den GV zustellen lassen, weil der beglaubigt dass er dieses Schreiben mit diesem Inhalt zugestellt hat. Was so mit anderen Zustellungsformen nicht möglich ist. Und vermutlich, um dem Inhalt des Schreibens "mehr Gewicht" zu verleihen.

Bearbeitet von: Papa76 am 01.06.2011 um 14:54:37

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: yusuf
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
geh mit dem Wisch zum Anwalt oder zu dem zuständigen Amsgericht und informiere dich ob das Rechtens ist.

Fragen kostet nichts.

und ohne Polizeiliches erscheinen hat der jenige keine Chance es zu beweisen.

Gruß
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: Jokin
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Kurzen Brief zurück schreiben:

"Sehr geehrter Herr .....,

auf welche Art und Weise wurde die Lärmbelästigung ermittelt?
In welcher Entfernung wurde der von Ihnen ermittelte Schalldruckpegel gemessen?

Mit freundlichen Grüßen,

...."

... damit ist das Ding durch.

Gruß, Frank
Autor: cabriowuschel
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Anzeige wegen Nötigung erstatten.
Also das liest sich so, wie es in der Erläuterung des Tatbestandes der Nötigung aufgeführt ist.

Die Nötigung ist ein „offener“ Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht durch die Erfüllung des Tatbestands indiziert wird, sondern gesondert durch Überprüfung der Relation zwischen Nötigungsmittel und Nötigungsziel festgestellt werden muss. Die Drohung mit einem empfindlichen Übel kann sozialadäquat sein (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird).

Der läuft ja wohl nicht mehr ganz rund.


Autor: E36-Freak
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


geh mit dem Wisch zum Anwalt oder zu dem zuständigen Amsgericht und informiere dich ob das Rechtens ist.

Fragen kostet nichts.

und ohne Polizeiliches erscheinen hat der jenige keine Chance es zu beweisen.

Gruß

(Zitat von: yusuf)





stimmt nicht

1. ein "Beratungsgespräch" beim Anwalt kostet sehr wohl was, es wird eine sog. "Beratungsgebühr" erhoben, die stundenweise berechnet wird

2. mit einer sog. "Gemeinschaftsanzeige" von mehreren Mietern kann das Ordnungsamt sehrwohl Geldbußen verhängen. Nicht immer ist das Erscheinen der Polizei da erforderlich
Autor: Bardock
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hallo v2x,


Zitat:

..... eine erstberatung beim anwalt ist immer kostenlos ......





Das stimmt nicht.
Siehe dazu RVG § 34.



Editiert aufgrund einer grammatikalischen Korrektur.




Freundliche Grüsse
Bardock

Bearbeitet von: Bardock am 01.06.2011 um 22:16:09
Autor: angry81
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Nötigung und Amtsanmaßung. Solche Schreiben kommen AUSSCHLIEßLICH vom Amt!
Autor: Marcello25
Datum: 01.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
...toll, solche Leute versauen immer den Ruf der Münsteraner. :/ Lautstärke liegt im ermessen des Betrachters. Hat er Beweise. Nein... Beweise bzw Mahnungen hätten durch die Polizei oder dem Ordnungsamt erfolgen müssen.
Also bullshit was der da zettelt ... Drückt sich ganz nett aus, habe ich mit einem schmunzeln gelesen.... ^^

Autor: plop
Datum: 02.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
von welcher fantasiebehörde soll das sein?

würds mir einrahmen und mich drüber freuen...

allein der inhalt des schreibens ist ja mal ne nr für sich...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: mb100
Datum: 02.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Nötigung und Amtsanmaßung. Solche Schreiben kommen AUSSCHLIEßLICH vom Amt!

(Zitat von: angry81)




Letzteres: Quatsch.

Zum einen kann jeder nen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung von (Willens)-Erklärungen beauftragt werden. Und der stellt auch gerne zu. Macht auch in einigen Fällen Sinn.

Dann: diese Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassenserklärung kann grds. jeder entwerfen und losschicken. Braucht man nicht mal Volljurist sein - wenn man eine für sich selbst oder fürs Unternehmen, in dem man angestellt ist, entwirft. Is auch - vor allem im Geschäftsleben absolut üblich; vor allem bei Markenrechtsverletzungen oder auch bei Geschmacksmuster-, Patent- und auch bei Urheberrechtsverletzungen. Als Beispiel führ ich jetzt mal die allseits beliebten Tauschbörsen-Abmahnschreiben an. Die kommen nie vom Amt.
Vor allem: egal zu welchem Amt Du gehst: keines wird Dir beim Schreiben einer Unterlassenserklärung behilflich sein. Die werden alle sagen: "Gehen Sie zum Anwalt."

Folglich fällt die Amtsanmaßung komplett untern Tisch.


Ob das ganze nun als Nötigung strafbar ist... ich lass es mal dahingestellt. Die Ansichten gehen da durchaus auseinander - vor allem eben, was die Sozialadäquanz des Nötigungsmittels angeht.

Bearbeitet von: mb100 am 02.06.2011 um 00:41:19
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: angry81
Datum: 02.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ein anwalt legt dir jeden Huster als Nötigung aus. Das ist ja der Gesetzesspielraum in dem die arbeiten :)

Jeder kann durch die Hand eines Gerichstvollziehers eine Unterlassungserklärung abgeben? Wusste ich nicht und hätte ich nie gedacht. Klingt für mich auch absolut unlogisch. Sowas gehört wenn dann in Ordnungsamt Hand.
Autor: mb100
Datum: 02.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Ein anwalt legt dir jeden Huster als Nötigung aus. Das ist ja der Gesetzesspielraum in dem die arbeiten :)

(Zitat von: angry81)




Weiss ich. Nur genauso schreibt jeder Anwalt in jedes Schreiben, das eine Aktion der Gegenseite (z.B. ne Zahlung) erfordert - und auch in jede derartige Unterlassenserklärung - dass bei Nichtreaktion die Klage folgt. Und bei Mahnungen neben der Klage auch ggf. noch eine Betrugsanzeige. Is rein objektiv genauso ne Nötigung - ob die jetzt sozialadäquat oder gerechtfertigt ist, ist dann die nächste Frage.
Aber im Endeffekt: zum einen find ich es ohnehin besser, wenn die nächsten Schritte schon im Schreiben angekündigt werden, und zum zweiten: was will man als Gläubiger machen, um sich net in die Nötigungsschiene zu begeben? "Dann bin ich furchtbar sauer" oder "dann bin ich unheimlich traurig" schreiben? Deswegen gehör ich zu dem Teil der Lehre, die sagen: "Androhung von weiteren rechtlichen Schritten ist keine Klage" - aber a.A. sehr gut vertretbar (wie gesagt).

(und ob das im Endeffekt ne Nötigung ist, entscheidet sowieso nicht der Anwalt, Du oder ich, sondern ein Richter - und möglicherweise bzw. bestimmt auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich)

Zitat:


Jeder kann durch die Hand eines Gerichstvollziehers eine Unterlassungserklärung abgeben? Wusste ich nicht und hätte ich nie gedacht. Klingt für mich auch absolut unlogisch. Sowas gehört wenn dann in Ordnungsamt Hand.

(Zitat von: angry81)




Du musst zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht unterscheiden.

Das Ordnungsamt ist rein für das öffentliche Recht zuständig. Mit anderen Worten: Wenn Du als Nachbar Dich über eine lautstarke Party aufregst und deswegen das Ordnungsamt rufst, dann hast Du primär erst mal nix davon. Zunächst wird erst mal die öffentliche Ordnung wieder hergestellt, und weiterhin wird (bei Verhängung eines Ordnungsgeldes o.ä.) der Bestrafungsanspruch des Staates befriedigt. Davon siehst Du nix. Und auch kommt das Ordnungsamt danach nur ausnahmsweise zu Dir und sagt, dass wieder Ruhe herrscht. Nur für die Zukunft machen die nix und können auch nix machen. Dass Du wieder Ruhe hast, ist - öffentlich-rechtlich gesehen - ein angenehmer Nebeneffekt.


Zivilrechtlich (also z.B. im Verhältnis zwischen Dir und dem Feierer) hast Du allerdings auch Möglichkeiten, Dich gegen "Eingriffe" zu wehren. Seis jetzt, dass Du nen Schadenersatz geltend machst, weil Dir jemand mit dem Ball Deine Scheibe eingeworfen hast. Oder eben auch sonstige Störungen, wie beispielsweise auch Lärm. Und im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Seite hast Du auch die Möglichkeit (eben durch solche Unterlassenserklärungen), für die Zukunft vorzubauen. Diese Unterlassenserklärungen sind praktisch ein Vertrag zwischen zwei Privatleuten (also Zivilrecht - und nie öffentliches Recht), in dem sich ein Teil verpflichtet, etwas nie nie wieder zu tun - und im Falle, dass er es doch tut, ne Vertragsstrafe zu zahlen. Wenn sich die beiden Parteien einig sind, kann vereinbart werden, wozu man lustig ist. Egal ob ne gesetzliche Grundlage besteht. Ich kann genauso gut mit Dir ne Unterlassenserklärung schließen, die besagt, dass Du es für die Zukunft unterlässt, BMW zu fahren. Ob das Ganze vor Gericht dann auch stand halten würde ist natürlich fraglich. Aber... wo kein Kläger, da kein Richter.
Und so würd ich es in dem Fall auf ne Klage ankommen lassen. Scho allein, weil ich auch meinen Spaß will.


Der Gerichtsvollzieher dackelt praktisch in der Regel auf Auftrag einer Privatperson los. Wenn Du mich jetzt auf Zahlung von 1000 Euro verklagst und auch gewinnst, hast Du erst mal auch net allzu viel davon. Gut, ein Urteil, aber kein Geld. Und wenn ich Dir sag, dass Du kein Geld kriegst, kannst Du mich auch nochmal vor Gericht zerren, der Richter wird mir nochmal sagen, dass ich zahlen muss - aber Geld siehst Du deswegen auch nicht. Deswegen rennst Du nach gewonnener Klage zum Gerichtsvollzieher, der prüft Titel, Klausel, Zustellung - und stattet mir nen Besuch ab. Aber nicht, weil er vom Gericht drum gebeten wurde, sondern weil Du ihn drum gebeten hast.

Genauso dackelt er, wenn er was zustellen muss, einfach los. Bzw. stempelt und unterschreibt er vorher das Schriftstück (wie im Ausgangsthread oben links zu sehen) und überbringt es persönlich bzw. lässt es durch die Post überbringen. Allerdings prüft er afaik nicht die Rechtmäßigkeit des Schreibens. Wozu auch?
Und afaik steht bei der Gerichtsvollzieher-Zustellung auch die Zustellung fest, also das Schreiben gilt als zugestellt. Is auch wichtig zur Einhaltung irgendwelcher Fristen.
Der Unterschied zum Einschreiben liegt darin, dass hier eben die Zustellung vorliegt und auch sichergestellt werden kann, welches Schreiben zugestellt wurde. Angenommen, es wurde ein Einwurfeinschreiben abgeschickt: dann kann man immer noch sagen: "Nö, hab ich nie bekommen" - der Absender hat ja keine Bestätigung dafür, dass es angekommen ist. Bzw. muss man dann auch erst mal den Postboten finden, der das Schreiben in den Briefkasten gesteckt hat. Mit anderen Worten: das Geld kann man sich eigentlich sparen.
Beim Rückschein-Einschreiben kann man als findiger Empfänger auch behaupten, dass man zwar nen Brief bekommen hat, aber in dem Brief beispielsweise eine Werbung für Kaffeemaschinen zu finden war. Für den Absender ist es hier nochmal schwieriger, das Gegenteil nachzuweisen. Außer er hat Zeugen, die gesehen haben, was er eingetütet hat.

Dies alles ist eben bei der Gerichtsvollzieher-Zustellung nicht möglich (für den Empfänger) bzw. nötig (für den Absender).

Zitat:


Ein anwalt legt dir jeden Huster als Nötigung aus. Das ist ja der Gesetzesspielraum in dem die arbeiten :)

(Zitat von: angry81)




Weiss ich. Nur genauso schreibt jeder Anwalt in jedes Schreiben, das eine Aktion der Gegenseite (z.B. ne Zahlung) erfordert - und auch in jede derartige Unterlassenserklärung - dass bei Nichtreaktion die Klage folgt. Und bei Mahnungen neben der Klage auch ggf. noch eine Betrugsanzeige. Is rein objektiv genauso ne Nötigung - ob die jetzt sozialadäquat oder gerechtfertigt ist, ist dann die nächste Frage.
Aber im Endeffekt: zum einen find ich es ohnehin besser, wenn die nächsten Schritte schon im Schreiben angekündigt werden, und zum zweiten: was will man als Gläubiger machen, um sich net in die Nötigungsschiene zu begeben? "Dann bin ich furchtbar sauer" oder "dann bin ich unheimlich traurig" schreiben? Deswegen gehör ich zu dem Teil der Lehre, die sagen: "Androhung von weiteren rechtlichen Schritten ist keine Klage" - aber a.A. sehr gut vertretbar (wie gesagt).

(und ob das im Endeffekt ne Nötigung ist, entscheidet sowieso nicht der Anwalt, Du oder ich, sondern ein Richter - und möglicherweise bzw. bestimmt auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich)


Zitat:

Klingt für mich auch absolut unlogisch.
(Zitat von: angry81)




Jura hat in verdammt vielen Fällen net mal ansatzweise was mit Logik zu tun... ;-)

Bearbeitet von: mb100 am 02.06.2011 um 10:42:58
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: v2x
Datum: 02.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
@bardock

hmm,also ich war schon mehrmals bei "erstberatungen" beim anwalt,auch bekannte von mir.das hat nie was gekostet.kenne die gesetzte dazu nicht aber das hat der anwalt so gesagt.evt. ist es ja auch von bundesland zu bundesland anders...wenn er aufgrund der erstberatun gleich tätig wird z.b. mahnung schreiben/briefverkehr/akteneinsicht sollte klar sein das es ab dem punkt kosten verursacht.
mfg
Autor: Bardock
Datum: 02.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hallo v2x,


eine kostenlose Erstberatung ist pure Freundlichkeit und ein
schönes Entgegenkommen seitens des Anwaltes.

Es ist so, das z.B. einige/wenige/viele Anwälte die Erstberatung
nicht in Rechnung stellen, wenn eine Mandatierung entsteht.
Das heisst, wenn aus der Beratung ein Fall entsteht, machen es
manche/viele so, das die Erstberatung kostenlos ist.

Auch ein Anwalt ist in der freien Marktwirtschaft tätig.
Kundenzufriedenheit, Kundenbindung, Service & Co.
werden auch in Kanzleien groß geschrieben.

Ein Anwalt hat auch kein leichtes Berufsleben. Und reich
werden sie auch nicht. Wenn man sich die Gebührentabelle,
den Streitwert/Gegenstandswert und die damit verbundene
Arbeit betrachtet, dann erkennt man das. Und die vielen
Mandanten, die teilweise hektisch und uneinsichtig "betreut"
werden. So schön wie in Hollywoodfilmen ist es nicht.

Mit den Bundesländern hat das nichts zu tun.
Das RVG ist (Bundes)länderübergreifend gültig.

Mir geht es in keinster Weise darum, deine Posts zu kritisieren,
nur will ich mit diesen urbanen Mythos der kostenlosen
Erstberatung aufräumen. Wie geschrieben: Wenn der Anwalt
nichts berechnet, so ist das pure Kulanz. Nicht mehr, nicht weniger.



Edit: Ich weiss auch aus erster Hand, das es manchmal so ist,
das die Rechnungsstellung und der damit verbundene "Papierkram"
zu viel wäre im Gegensatz zum Nutzen, also die paar Groschen die
damit verdient wären den Auwand einfach nicht wirklich wert wären.

Anwesende Juristen können meinen Beitrag gerne
ergänzen/korrigieren usw. usf.




Freundliche Grüsse
Bardock

Bearbeitet von: Bardock am 02.06.2011 um 12:11:09
Autor: yusuf
Datum: 02.06.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Zitat:


geh mit dem Wisch zum Anwalt oder zu dem zuständigen Amsgericht und informiere dich ob das Rechtens ist.

Fragen kostet nichts.

und ohne Polizeiliches erscheinen hat der jenige keine Chance es zu beweisen.

Gruß

(Zitat von: yusuf)





stimmt nicht

1. ein "Beratungsgespräch" beim Anwalt kostet sehr wohl was, es wird eine sog. "Beratungsgebühr" erhoben, die stundenweise berechnet wird

2. mit einer sog. "Gemeinschaftsanzeige" von mehreren Mietern kann das Ordnungsamt sehrwohl Geldbußen verhängen. Nicht immer ist das Erscheinen der Polizei da erforderlich

(Zitat von: E36-Freak)




Fragen kostet nichts, meinte ich auch nur das Amtsgericht.



Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile