- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Scottmaster Date: 21.05.2011 Thema: E46 - Motorschaden - Gewährleistungsfall? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 22.05.2011 um 03:52:09 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hallo Leute, leider habe ich heute die Diagnose bekommen. Mein E46 316ti (2003 - 71.000tkm) hat einen Motorschaden, nachdem der Kettenspanner kaputt gegangen ist. Die Reparatur in meiner (freien) Werkstatt kostet rund 2500 Euro. Ich habe den Wagen erst vor 2 Monaten von einem Händler (kleiner, freier Händler 100 km von mir entfernt) gekauft. Eine separate Garantie habe ich nicht abgeschlossen, befinde mich aber doch in der Gewährleistungsphase, in der ein Händler nachweisen muss, dass der Defekt zum zeitpunkt des Verkaufes noch nicht vorlag. Wie stehen meine Chancen, diese Schaden (wenn nötig via Anwalt) bezahlt bzw, nachgebessert zu bekommen? Oder könnte hier etwa auch heute noch ein Kulanz Antrag bei BMW (wegen der läppischen Laufleistung) Erfolg versprechen? Danke euch :-/ Bearbeitet von: angry81 am 22.05.2011 um 03:52:09 |
Autor: Alex320i Tour. Sport Datum: 21.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi also einen Kulanzantrag nach 8 Jahren kann man sich eigentlich schenken. Aber wenn du das Auto erst vor zwei Monaten von einen Händler gekauft hast ist das schon noch ein Gewährleistungsfall, aber ich vermute das du da auf jeden Fall nen Anwalt brauchst. |
Autor: Mythos3er Datum: 21.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn der Händler seriös ist, sollte das Ganze kein Problem sein. Falls er dies nicht ist, wirst du wohl wirklich einen Anwalt brauchen. Recht bzw Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur hast du in jedem Fall. Gruß, |
Autor: e46-fahrer Datum: 21.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ohne garantie übernimmt keiner die kosten, die muss du selber tragen du hättest damals eine abschließen sollen aber selbst dann läuft das nie ohne tamtam ab, wenn man bei bmw kauft bekommt man die europlus, die übernimmt z.bsp. bis zu 100000km 100% ohne rumzumeckern, aber hilft dir ja jetzt leider auch nicht weiter, kurz und knapp auch bmw wird dir nicht entgegenkommen |
Autor: cargraphics Datum: 21.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Grob falsch. Es ist ganz klar ein Gewährleistungsfall mit Beweislastumkehr. Der Händler muss den Schaden übernehmen. Zitat: Nein, weil viel zu alt. MfG |
Autor: captainscissors Datum: 21.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich seh das auch so wie cargraphics. Geh doch erstmal hin und frag nett nach wie ihr das jetzt regeln könnte. Nicht gleich mit dem Anwalt drohen, einfach mal fragen. Wenn das nicht positiv beantwortet wird, kann man immernoch sagen "OK, dann geh ich halt zum Anwalt" |
Autor: Old Men Datum: 22.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist doch immer wieder schön zu lesen, wie oft hier nach einem Anwalt geschriehen wird. Viele freundliche Worte können manchmal einen Anwalt arbeitslos machen. Ich würde die Sache mit Freundlichkeit beim Händler versuchen. So wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus. Spreche in aller Ruhe mit dem Händler und erkläre ihm den Sachverhalt. Frage dann freundlich und bestimmt, ob es für dich eine Regelung geben könnte, ohne gleich einen Anwalt einzuschalten. An der Reaktion des Händlers könntest du dann sehen, ob eine gütige Einigung machbar ist. Sollte der Händler aber sofort auf stur schalten, schalte du auch auf stur und verabschiede dich. Dann gehe zu deinem Anwalt. |
Autor: Krümelmonster1972 Datum: 22.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde es auch erst mal in Ruhe versuchen . Erst wenn er sich quer stellt , würde ich den Anwalt einschalten . MfG |
Autor: Alex320i Tour. Sport Datum: 22.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Es ist natürlich ein Gewährleistungsfall, kann man auch ganz einfach im §476 BGB nachlesen. |
Autor: Scottmaster Datum: 22.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zwischendurch ein herzlicher Dank an alle "Ratgeber" hier. Eine echt miese Situation, die Hilfe ist viel wert. Gruß, Scottmaster |
Autor: BMW-mobil Datum: 22.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gab es ein DEKRA Gutachten vor dem Verkauf? Damit sichern sich die Händler gegen Ansprüche ab! |
Autor: Scottmaster Datum: 22.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe TÜV neu bekommen und damit auch dieses Dekra Tüv Zertifikat. |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |