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Kennzeichen im Auto? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: Bachelor
Date: 12.08.2004
Thema: Kennzeichen im Auto?
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Hi,
ich wollte mal fragen ob es erlaubt ist mein vorderes Kennzeichen immer gut lesbar im Auto liegen zu lassen. habe mir nämlich ne Blende für meine Kennzeichenhalterung gekauft und will das Schild absofort ins Auto reinlegen. Hat da jemand erfahrung damit? Zicken da die grünweißen rum?

mfg

Mein treuer Wegbegleiter


Antworten:
Autor: ///kirunaviolet
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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Ich verweise einfach mal auf:

kennzeichen.org

Zitat.......:

"...zu Befestigung des Schildes dürfen die Lesbarkeit der Nummer nicht beeinträchtigen.

Reguläre Kfz-Kennzeichen müssen fest am Fahrzeug angebracht sein. Das hintere Schild muß beleuchtbar sein. Ebenso ist die Position der Schilder am Fahrzeug vorgeschrieben. Im Normalfall werden natürlich die vorgesehenen Anbringungsstellen benutzt.

Reflektierende Kennzeiche..."



Bye,
///kirunaviolet

Autor: Adrian
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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Hallo,

kann Dir jetzt keine Paragraphen nenn, aber das ist garantiert nicht erlaubt. Es gibt schon Probleme, wenn man ein geklebtes Schild haben will. Aber "gar kein Schild" ist in Deutschland nicht erlaubt. Versuch nur mal, mit roten Nummernschildern zu fahren die im Auto liegen statt aussen angebracht zu sein.

Gruß

Adrian

P.S.
Oh, Kiruna war schneller und "besser"

Bearbeitet von - Adrian am 12/08/2004 13:58:50
Autor: fufu
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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hi bachelor :-)

also ich hab mal bei den bayern gestöbert

Kennzahl 123130

Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen
schlecht lesbar waren.

Verletzte Vorschrift
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat

Bußgeld 5 Euro
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Kennzahl 360106

Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie führten das Fahrzeug, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht
den Vorschriften *) entsprach.

Verletzte Vorschrift
§ 60 Abs. 1, 1a, 2, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 181 BKat

Bußgeld 10 Euro
Fahrverbot nein
Punkte nein
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Kennzahl 360600

Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie führten das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas,
Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.

Verletzte Vorschrift
§ 60 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 228 BKat

Bußgeld 50 Euro
Fahrverbot nein
Punkte 1
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Kennzahl 360606

Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl das vorgeschriebene
amtliche Kennzeichen fehlte.

Verletzte Vorschrift
§ 60 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 227 BKat

Bußgeld 40 Euro
Fahrverbot nein
Punkte 1
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wobei die letzten beiden ggf. auslegungssache ist kannn jetzt aber auch nich sagen ob das der aktuellste bgk ist. empfehlen würde ich es dir aber auch nicht unbedingt.

Mein Beamer (Update: 7.8.2004)




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Ende des Themas

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