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Beitrag von: Bachelor Date: 12.08.2004 Thema: Kennzeichen im Auto? ---------------------------------------------------------- Hi, ich wollte mal fragen ob es erlaubt ist mein vorderes Kennzeichen immer gut lesbar im Auto liegen zu lassen. habe mir nämlich ne Blende für meine Kennzeichenhalterung gekauft und will das Schild absofort ins Auto reinlegen. Hat da jemand erfahrung damit? Zicken da die grünweißen rum? mfg Mein treuer Wegbegleiter |
Autor: ///kirunaviolet Datum: 12.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich verweise einfach mal auf: kennzeichen.org Zitat.......: "...zu Befestigung des Schildes dürfen die Lesbarkeit der Nummer nicht beeinträchtigen. Reguläre Kfz-Kennzeichen müssen fest am Fahrzeug angebracht sein. Das hintere Schild muß beleuchtbar sein. Ebenso ist die Position der Schilder am Fahrzeug vorgeschrieben. Im Normalfall werden natürlich die vorgesehenen Anbringungsstellen benutzt. Reflektierende Kennzeiche..." Bye, ///kirunaviolet |
Autor: Adrian Datum: 12.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, kann Dir jetzt keine Paragraphen nenn, aber das ist garantiert nicht erlaubt. Es gibt schon Probleme, wenn man ein geklebtes Schild haben will. Aber "gar kein Schild" ist in Deutschland nicht erlaubt. Versuch nur mal, mit roten Nummernschildern zu fahren die im Auto liegen statt aussen angebracht zu sein. Gruß Adrian P.S. Oh, Kiruna war schneller und "besser" Bearbeitet von - Adrian am 12/08/2004 13:58:50 |
Autor: fufu Datum: 12.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi bachelor :-) also ich hab mal bei den bayern gestöbert Kennzahl 123130 Verkehrsordnungswidrigkeit Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. Verletzte Vorschrift § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat Bußgeld 5 Euro ---------------------------- Kennzahl 360106 Verkehrsordnungswidrigkeit Sie führten das Fahrzeug, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften *) entsprach. Verletzte Vorschrift § 60 Abs. 1, 1a, 2, 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 181 BKat Bußgeld 10 Euro Fahrverbot nein Punkte nein ------------------------- Kennzahl 360600 Verkehrsordnungswidrigkeit Sie führten das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. Verletzte Vorschrift § 60 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 228 BKat Bußgeld 50 Euro Fahrverbot nein Punkte 1 ------------------------------- Kennzahl 360606 Verkehrsordnungswidrigkeit Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen fehlte. Verletzte Vorschrift § 60 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 227 BKat Bußgeld 40 Euro Fahrverbot nein Punkte 1 ------------------ wobei die letzten beiden ggf. auslegungssache ist kannn jetzt aber auch nich sagen ob das der aktuellste bgk ist. empfehlen würde ich es dir aber auch nicht unbedingt. Mein Beamer (Update: 7.8.2004) |
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