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Beitrag von: Restock Date: 18.05.2011 Thema: Kennzeichenbeleuchtung Compact ---------------------------------------------------------- Hallo Zusammen, nachdem ich Gestern Nacht von einem Polizisten darauf hingewiesen wurde, dass meine Kennzeichenbeleuchtung nicht geht, wollte ich mir Heute dafür eine neue Birne bestellen. Weiß jemand von euch aus dem Kopf, welche länge die Soffitte der Kennzeichenbeleuchtung beim e36 Compact hat? 36,37 oder 41mm? Komm gerade nicht an mein Auto und Google sowie die Betriebsanleitung konnten nicht so wirklich helfen.. da steht nur 5w Birne.. toll -.- Danke und Gruß Restock |
Autor: Nicore Datum: 18.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- 37mm BMW Team Oberhavel |
Autor: Restock Datum: 18.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: alles klar, danke :) |
Autor: Jago Datum: 18.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- OT: Schon mal überlegt auf LED umzurüsten ? Die Vom E9x sind Legal im gegensatz zu den LED soflitten ( gehe mal davon aus das du welche hattest und nun deshalb zurückrüsten möchtest) EDIT: Hier nochmal die Super umbauanleitung von Muzz. Er hat sich die mühe gemacht das bebildert darzustellen. An diesem Punkt nochmal ein Danke von mir ^^ https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=178053 Bearbeitet von: Jago am 18.05.2011 um 16:30:08 |
Autor: Nicore Datum: 18.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Naja... Die vom E9X sind legal im E9X weil das Teil dafür geprüft wurde. Nur weil eine BMW-Teilenummer drauf ist, heisst es nicht automatisch das sie nun in jedem BMW verwendet werden dürfen etc... aber darauf verlässt man sich eben. Ich hab die auch drin und hatte selbst beim TÜV keine Probleme. BMW Team Oberhavel |
Autor: Jago Datum: 18.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sofern ich mich an meinen Tüv`ler erinnere hat er gesagt da das ding EU eine E nummer hat, wurde das Bauteil geprüft und für die Funktion als Kennzeichenleuchte freigegeben. Ob dies am BMW oder VW verwendet wird ist egal. Wichtig ist, dass es das Kennzeichen und nicht den Hintermann anleuchtet. Das ein Polizist das bemängeln kann ist natürlich immer gegeben. |
Autor: stefan323ti Datum: 18.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat mein TÜV Prüfer auf Nachfrage auch so bestätigt. Das Ding ist als Bauteil geprüft und somit ohne weitere Eintragungen verbaubar, auch beim E36. Und mein TÜV Prüfer ist da sehr genau. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: Nicore Datum: 19.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok gut zu wissen, hätten wir das also geklärt. :) BMW Team Oberhavel |
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