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Beitrag von: IZOLDA-1991 Date: 16.05.2011 Thema: nach kauf faltdach undicht, schimmel... ---------------------------------------------------------- hallo, ich habe im februar ein auto privat gekauft und der verkäufer hat mir versichert (nur mündlich), dass das faltdach noch nie probleme gemacht hat und es auch noch nie reingeregnet hat..da ich 3 monate jetzt nicht daheim war wegen beruflichen gründen ist das auto bei mir daheim nur rumgestanden und ich habs nicht gefahren und jetzt beim rausputzen hab ich lauter schimmelflecken gefunden (müssen schon älter sein)... und bei regen regnet es auch rein!! wie sieht hier die rechtliche lage aus?? eig hab ich ja einen beweis durch den schimmel oder nicht? ist das ein verdeckter mangel?? hat mir jemand einen tipp ? oder bin ich schon zu spät dran ich hab mich noch nicht beim verkäufer gemeldet weil ich mich nicht getraut hab.. Würde mich über jede Antwort freuen.. Vielen Dank und Lieber Gruß :) |
Autor: Fresh Prinz Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise müsste der Verkäufer dafür aufkommen, da er dir versichert hat das alles i.o. ist! Solche Mängel muss man ja auch im Kaufvertrag erwähnen! Würd an deiner Stelle mal Kontakt mit dem Aufnehmen und ihn Fragen was er zu tun getänkt! Wenn er sich dumm stellt oder gar weigert, würde ich mit nem Anwalt Kontakt aufnehmen! One of the last wild Ducks! |
Autor: Jokin Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn das Auto nach 3 Monaten schimmelt, ist das nicht das Problem des Verkäufers. Und falls der Schimmel schon vor dem Kauf war, kann der Verkäufer einfach sagen: "Ich hab Sie darauf hingewiesen, dass das Dach nicht dicht ist" - sein Wort steht dann gegen Deines. Im Zweifel für den Angeklagten. Dein Problem ... reinige es, bring es in Ordnung und hab Spaß mit dem Auto. Oder reinige es und verkauf das Auto. Gruß, Frank |
Autor: Gerhard69 Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja wenn er sagt, er hätte es dir gesagt mündlich und du warst einverstanden? Aussage gegen Aussage? Wo tropft es denn? Mach dir immer klar, dass du die wichtigste Person auf der Straße bist! |
Autor: mb100 Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zwar falsches Rechtsgebiet, aber im Grunde genommen richtig: Du musst zum einen beweisen, dass das Dach schon vor der Übergabe schimmlig war - und zum zweiten, dass Dir zugesichert wurde, dass das Dach nie auffällig war. Was schon ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte, wenn Ihr einen schriftlichen Kaufvertrag habt, in dem steht, dass mündliche Nebenabreden ungültig sind - was bei so ziemlich allen Musterkaufverträgen der Fall sein dürfte. (Wobei Dir der Verkäufer beweisen muss, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde - was allerdings kein allzu großes Problem darstellen dürfte) Bearbeitet von: mb100 am 16.05.2011 um 18:58:03 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Heckpropeller Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- So wie es Jokin schreibt sage ich es auch. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: IZOLDA-1991 Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: |
Autor: mb100 Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gibts nen Gewährleistungsausschluss? Gibts nen schriftlichen Kaufvertrag? Steht da irgendwas drin zu mündlichen Nebenabreden? Wenn Du nicht beweisen kannst, dass diese mündliche Nebenabrede tatsächlich existiert und wirksam ist, siehst Du alt aus. Die is Deine einzige Chance. M.E. is ein schimmliges Verdeck nix, was unbedingt angegeben werden muss. (a.A. sicher auch vertretbar) Was den Schimmel angeht: dafür müsstest Du, wie gesagt, den Beweis liefern, dass der schon vorher da war. Gegebenenfalls über ein Gutachten. Ein einfaches Bild reicht in meinen Augen nicht aus. (Und so nebenbei: die sechs Monate spielen nur bei gewerblichen Verkäufern ne Rolle. M.E. kommt hier - unterstellt man, dass die Nebenabrede keine Garantie ist - die normale Gewährleistungsfrist zur Anwendung, und die beträgt zwei Jahre) Bearbeitet von: mb100 am 16.05.2011 um 21:28:55 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Jokin Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn Dir der Schimmel bereits 3 Wochen nach dem Kauf aufgefallen ist, frage ich mich wieso Du das Auto dann weitere 2 Monate stehen lässt? Da musst Du direkt und sofort handeln! Zitat: ... ich denke Du hattest nach 3 Wochen "sichere Grundlagen"? Nun doch wieder nicht? Zitat: Was für "6 Monate"? Ich hoffe, dass Du hier nicht den Kauf von "privat" mit dem Kauf von einem "Händler" verwechselst. Beim Privatkauf gibt es keine Sachmängelhaftung. Von privat kannst Du einen Schrotthaufen kaufen und Du erhältst dann einen Schrotthaufen ohne Möglichkeit auf Gratisrenovierung. Einzig die "arglistige Täuschung" und "Betrug" kann dafür sorgen, dass Du das Auto zurückgeben kannst und Dein Geld zurück bekommen "kannst". (ok, es gibt noch weitere Möglichkeiten, dennoch "kannst" Du nur das Geld zurückbekommen, denn wenn der Verkäufer das Geld verjubelt hat, dann siehste kein Geld - auch mit Rechtstreit nicht!) ... ist doch nur etwas Schimmel, der Dir beim Kauf des Autos weder optisch noch geruchsmäßig aufgefallen ist ... wie gesagt: Reinige es und mach das Dach dicht! Gruß, Frank |
Autor: mb100 Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kleine Ergänzung und Korrektur noch zu dem, was Frank schreibt: 1. Beim Verkauf Privat - Privat gibts selbstverständlich ne Sachmangelhaftung. Nur hat der Verkäufer - im Gegensatz zum Verkauf Unternehmer - Privat - die Möglichkeit, diese auszuschließen. Tut er dies nicht, dann besteht die ganz normale zweijährige Gewährleistung. Hat übrigens auch nix mit dem "neuen EU-Recht" zu tun... 2. Wenn man als privater Verkäufer entweder ne Garantie übernimmt oder ne Eigenschaft zusichert (is ein kleiner, feiner Unterschied - im vorliegenden Fall allerdings net soo wichtig), dann werden diese Merkmale nicht von nem Gewährleistungsausschluss umfasst. Die Kenntnis is hierbei egal. Klassisch beim Auto: der Kilometerstand oder das Merkmal "unfallfrei": selbst wenn man als Verkäufer dem Kilometerstand vertraut hat bzw. das Fahrzeug für unfallfrei hielt und mit diesen Merkmalen verkaufte und sich dann rausstellt, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht unfallfrei ist bzw. am Kilometerstand gedreht wurde, hat der Käufer alle Gewährleistungsrechte. Die Kenntnis des Verkäufers is hierbei egal. Mit anderen Worten: man sollte als Verkäufer nur das zusichern, was man wirklich sicher weiß. Deswegen reit ich hier so auf der Nebenabrede rum: angenommen, im Vertrag steht sowohl "Gewährleistung ausgeschlossen" als auch "Verdeck vollkommen in Ordnung", dann wird das mit dem Verdeck nicht vom Gewährleistungsausschluss umfasst und Du hast aufs Verdeck die normalen zwei Jahre Gewährleistung. Zum Nachlesen - das hier zugrunde gelegte BGH-Urteil: BGH VIII ZR 92/06, Datum: 29.11.2006 Bearbeitet von: mb100 am 16.05.2011 um 21:48:24 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: fooki Datum: 16.05.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- die sachlage ist ziemlich klar. mein nachbar ist neben mir und er ist jurist er hat sich das kurz durchgelesen. also du wirst keine chance haben, juristisch gesehen. ist der kaufvertrag ein muster kaufvertrag? wenn ja, ist alles geschrieben drinne. es wird die sachmangelhaftung ausgeschlossen. hast du dir den wagen besichtigt? probe gefahren? was steht im vertrag so alles drin? wenn der verkäufer sich abgesichert hat, dann wirst du keinerlei chancen haben. findige verkäufer sichern sich da immer ab, so dass mann eigentlich keine chance hat. kollege ist auch autohändler und er verkauft auch öfters autos "von privat" und schliesst im vertrag alles aus..... somit hat man keine chance nach dem kauf. |
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