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felgen nicht eingetragen und unfall - Geplaudere

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Beitrag von: Russian323i
Date: 12.05.2011
Thema: felgen nicht eingetragen und unfall
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 12.05.2011 um 17:28:51 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

hatte letzte woche auch ein Problem, Bin auf einer Einbahnstrasse gefahren und aufeinmal ging die Tür auf vor mir, habe voll bremsung gemacht aber zu spät,.......
Das junge Mädel hat Ihre schuld eingesehen und es dann auch gesagt bei dir Polizei....
Mein Problem ist das meine Felgen nicht eingetragen waren als der unfall sich ereignete. Jetzt war ich beim guten Kollegen der KFZ-Mechaniker ist und ne Werkstatt hat und zu ihm kommt jeden samstag ein Typ der TÜV macht. Mein Kollege sagte mir er macht mir auch mein Gutachten mit dem ich dann zum anwalt gehe.

wird der Prüfer mir was wegen felgen sagen??
wird das durch gehen??? oder wo mit muss ich rechnen????

Bearbeitet von: angry81 am 12.05.2011 um 17:28:51


Antworten:
Autor: plop
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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mit nicht eingetragenen felgen hättest gar nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen dürfen
und somit wäre der unfall auch nicht passiert wenn du dich dran gehalten hättest
und urkundenmissbrauch ist kein kavaliersdelikt...
davon würd ich die finger lassen

würd entweder vernünftige felgen und reifen drauf machen oder abwarten und gucken was passiert...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: SPRiTTDiEB
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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Wieso eigentlich Anwalt? Hat die Polizei an Ort des Geschehens was wegen den Felgen gesagt? Wenn das Mädel ihre Schuld eingestand, gucken die Grünen doch nicht so doll auf den Wagen? Ok weiss nicht wie deiner aussieht ;-)
..:: Lieber Schamlippen küssen,als Schlamm schippen müssen ::..
Autor: ZuVieL
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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Ich kenne das so, das der Gutachter sich eigentlich nur den Schaden anguckt.
Da würde ich mich jetzt nicht so verrückt machen
Autor: janakis83
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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wenn die bullen keine bilder gemacht haben,schmeiss dann die originalen felgen drauf und basta...

mach dir keine sorgen dafür würd ich sagen...
Autor: valencia3
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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Der Gutachter wird sich für die Felgen weniger interessieren. Außerdem kannst du oder deine Felgen nichts dafür wenn das Mädel die Tür aufmacht, das ist ein Fehldenken vieler Menschen. Mach dir keine Sorgen.
Autor: Fogg
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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Blöd ist es immer wenn man mit nicht Regelkonformen Sachen einen Unfall hat, egal ob selbst verschuldet oder fremd verschuldet.

Allerdings kann man dir da nur einen drehen wenn die Felgen dazu beigetragen haben das der Unfall passiert ist, oder er mit Serien oder zugelassener Rad Reifen Kombi hätte verhindert werden können.

So sollte im schlimmsten Fall das drohen was dir passiert wäre wenn du so in ne Kontrolle geraten wärst wo der Mangel festgestellt wurde.

Und das das Mädel die Schuld vor Ort zugegeben hat hat nix zu sagen, solche Aussaagen direkt nach nem Unfall kann man Problemlos zurückziehen.
...don´t care about tomorrow!
Autor: der_Strolch
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf wie kommt er dann zum TÜV?
Da passt was nicht in Deiner Formulierung. Er kann doch gerade auf dem Weg zur Prüfstelle gewesen sein (wenn es nicht gerade Frühmorgens oder Abends passiert ist).

Der Sachverständige/Gutachter schaut sich nicht nur den Schaden an sondern das ganze Fahrzeug um den Zustand dessen beurteilen zu können.

@Russian323i

Was möchtest Du denn mit dem Gutachten beim Anwalt? Soll das Gutachten Nachdatiert werden? Also dass die Eintragung vor dem Unfall stattgefunden hat? Damit macht er sich strafbar und Du auch.
Warte einfach ab was die gegenerische Versicherung sagt.

mfg
BMW ///M
Autor: jay x 412
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf wie kommt er dann zum TÜV?
.... Er kann doch gerade auf dem Weg zur Prüfstelle gewesen sein

(Zitat von: der_Strolch)




Blöd nur, wenn der Ort des Unfalles nicht auf dem direkten Weg von Werkstatt/Wohnort zum TÜV ist...

Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.

Autor: chillkröte
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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mein gutachter hat sich damals die felgen/ reifen ganz genau angesehen...hat sogar profil nachgemessen...

würde die winterreifen oder etwas original vom schrotti besorgen und dann kann auch nichts passieren ;)
Autor: Christopher05
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Wenn die Eintragung nur Formsache ist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Autor: Imotski
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Zitat:


mit nicht eingetragenen felgen hättest gar nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen dürfen
und somit wäre der unfall auch nicht passiert wenn du dich dran gehalten hättest
und urkundenmissbrauch ist kein kavaliersdelikt...
davon würd ich die finger lassen

würd entweder vernünftige felgen und reifen drauf machen oder abwarten und gucken was passiert...

(Zitat von: plop)




und du machst die felgen dafür verantwortlich?
Autor: plop
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..

is doch nicht so schwierig oder?
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: kerny0815
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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hatte bei nem unfall auch nicht eingetragene felgen drauf.
hat sich keiner für interessiert.
Autor: mb100
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Zitat:


ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..

is doch nicht so schwierig oder?

(Zitat von: plop)




Is dennoch ne Milchmädchenrechnung. Angenommen, die Felgen wären zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß eingetragen gewesen: dann wäre der Unfall ebenfalls genau so passiert. Nur halt mit eingetragenen Felgen.

Im Allgemeinen wird afair (is auch scho a bisserl her...) gefragt, ob die nicht eingetragenen Anbauteile entweder den Unfall verursacht haben oder die Folgen des Unfalls verstärkt haben. Und danach bemisst sich dann die Schuld des Fahrers des Wagens mit den nicht eingetragenen Teilen.

Mich würds aber auch wundern, wenn der Gutachter auf die Felgen guckt. Abgesehen davon handelt der Gutachter zum einen im Interessenkreis des TE - und nicht gegen ihn. Und wird somit nicht nach Dingen suchen, die den TE (der ja im Endeffekt sein Auftraggeber ist) belasten. Und zum zweiten ist es ja ein Gutachter, der die Schadenshöhe feststellen soll - und nicht einer, der den Unfall rekonstruieren und die jeweiligen Schuld-Anteile der Unfallbeteiligten feststellen soll.


Und ja, ich würd auch mit dem Gutachten (also dem Schadensgutachten) zum Anwalt hüpfen. Schon allein weil die gegnerische Versicherung wieder munter Positionen kürzen wird...

Bearbeitet von: mb100 am 13.05.2011 um 16:51:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: der_Strolch
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Zitat:


ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..

is doch nicht so schwierig oder?

(Zitat von: plop)




Ganz toll. Du scheinst ein Experte zu sein. Und wenn es ein Sonntag ist? Zur Wiedererlangung der ABE muß das Fahrzeug zur DEKRA, TÜV usw. wenn ein Teilegutachten vorliegt. Aber wie komme ich dahin? Auto tragen? Um natürlich korrekt zu handeln muss man es eintragen lassen. Gebe ich Dir auch recht.
Aber Du mußt ja auch irgendwie zur Prüfstelle da die Prüfstelle nicht zu Dir nach Hause kommt.

mfg
BMW ///M
Autor: Fogg
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Fahrten zur Prüfstelle sind auch erlaubt, allerdings nur dorthin und das auf direktem Wege!

Genauso darf man auch, wenn man es nicht abgenommen bekommt, auch noch auf direktem Wege nach Hause fahren.
...don´t care about tomorrow!
Autor: sm0kk
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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son bullshit
ich hab mir letztes jahr ein gewindefahrwerk eingebaut und der kfz-meister der mir geholfen hat sagte ich soll das noch 1 woche einfahren damit es sich setzt bevor ich die endgültige tiefe einstelle und zum tüv dackel
sollte ich also deiner meinung nach 1 woche nur zwischen tüv und zuhause pendeln damit sich das fahrwerk setzt? ha ha
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: Fogg
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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1 woche stehen lassen.

was der in der werke sagt interessiert das Gesetz und die polizei nicht die bohne.


...don´t care about tomorrow!
Autor: plop
Datum: 14.05.2011
Antwort:
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was gutachter oder kfz-meister sagen interessiert die einschlägige norm wenig...

fakt ist, ohne betriebserlaubnis bzw versicherungsschutz keine teilnahme am öffentl. strassenverkehr..
was aus dem konkreten fall wird...wahrscheinlich nix..
weil wie mb100 schon schrieb...der gutachter handelt im interesse des auftraggebers...
und was die versicherung nicht weiss, ....

würd übrigens auch den fachmann in form eines anwalts konsultieren...und den schaden an eine bmw werkstatt abtreten zur instandsetzung...man erspart sich eine menge stress und schreiberei!!

trotzdem sollte der te sich mal gedanken darüber machen, warum es sinnvoll ist die verbauten teile abnehmen bzw eintragen zu lassen...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: plop
Datum: 14.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..

is doch nicht so schwierig oder?

(Zitat von: plop)




Is dennoch ne Milchmädchenrechnung. Angenommen, die Felgen wären zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß eingetragen gewesen: dann wäre der Unfall ebenfalls genau so passiert. Nur halt mit eingetragenen Felgen.


(Zitat von: mb100)





sachverhaltsquetsche... ;P
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Stefan177
Datum: 14.05.2011
Antwort:
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Ich denke auch, daß sich für die Felgen keiner interessiert. Ich hatte vor nem Jahr nen unverschuldeten Unfall mit zwei Totalschäden i.H.v. 25.000 Euro. Drei Feuerwehren und 4 Rettungswagen waren da, aber kein Mensch hat sich für Details an meinem Auto oder an dem des Unfallverursachers interessiert.

Meins wurde geschätzt von nem Kumpel und fertig, hat ca. 40 Minuten insgesamt gedauert. Profiltiefe wurde gemessen, aber auch nicht Art und Größe der Bereifung. Wirklich nur Profil kurz und fertig.

Das Auto des Unfallverursachers hat kein Mensch angeschaut. Seine Versicherung hat bezahlt (auch wenn ich zuerst Klage androhen musste), Sache erledigt.

Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2011 um 06:51:04

Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2011 um 06:51:24
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: mb100
Datum: 14.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..

is doch nicht so schwierig oder?

(Zitat von: plop)




Is dennoch ne Milchmädchenrechnung. Angenommen, die Felgen wären zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß eingetragen gewesen: dann wäre der Unfall ebenfalls genau so passiert. Nur halt mit eingetragenen Felgen.


(Zitat von: mb100)





sachverhaltsquetsche... ;P

(Zitat von: plop)




Nö, Anwendung einfachster Kausalitätsregeln. Also die Frage, ob das Hinzudenken des Erforderlichen (= das Eintragen der Felgen) was am Sachverhalt geändert hätte.

Was Du munter durcheinander schmeißt, ist öffentliches Recht und Zivilrecht. Klar, öffentlich-rechtlich hat der TE nen Verstoß begangen. Keine Frage. Nur wäre halt der Unfall genau so passiert, wenn der TE auch mit eingetragenen Felgen durch die Gegend gefahren wäre. Ergo is der ö-rechtliche Verstoß nicht kausal für den Unfall. Und somit für die Frage des Mitverschuldens ohne Belang.

Zu sagen: "Wenn der TE wegen eingetragener Felgen mit dem Auto daheim stehen würde" is Sachverhaltsquetscherei. Dann könnt ich allerdings genauso gut quetschen und sagen: "Dann wär er mit nem anderen Auto (dem der Freundin, Eltern, Mietauto, ...) gefahren und der Unfall wäre dennoch passiert."
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: plop
Datum: 14.05.2011
Antwort:
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klar ist zivilrechtlich ne andere geschichte...allein schon weil die relevanten sachen alle selbst beigebracht werden müssen..
trotzdem sollte man sich mal gedanken machen ob man die gefahr auf sich nehmen möchte, im fall der fälle den stress mit der versicherung einzugehen...

mag in diesem fall unproblematisch sein aber um auch mal hätte, wäre, könnte, wenn aufzugreifen...

wäre das jetzt keine tür gewesen, sondern ein kind das zwischen den autos vorgelaufen wäre, wäre das auto auf jeden fall unter die lupe genommen worden und der te hätte ein verdammt grosses problem..

daher sollte man die sache nicht bagatelliesieren denke ich..auch wenn es in diesem konkreten fall eher uninteressant ist..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Imotski
Datum: 15.05.2011
Antwort:
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Zitat:


ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..

is doch nicht so schwierig oder?

(Zitat von: plop)




der unfall würde auch mit eingetragenen felgen passieren, ich bitte dich!
Autor: Selfkyller
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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Na klar wäre der Unfall auch mit eingetragenen Felgen passiert aber das tut doch hier garnichts zu Sache.

Es geht darum das dass Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert wenn vom Tüv nicht abgenommene Teile am Fahrzeug verbaut sind.

Ob in diesem Fall danach gefragt wird oder nicht bleibt mal in den Raum gestellt aber rein rechtlich gesehen müsste es auch Konsequenzen für ihn geben da er eben mit nicht eingetragenen Felgen = erlöschen der BE = kein Versicherungsschutz unterwegs war, wenn sich jemand mal die Mühe machen würde und den Versicherungsvertrag lesen würde... da steht sogar drin das das Fahrzeug nur dann unter Versicherungsschutz bewegt wird wenn vom TÜV ALLES abgenommen, bestätigt oder freigegeben wurde.

Was glaubt ihr warum es Eintragungen, E-Prüfzeichen usw gibt ? Bestimmt nich weils toll aussieht und die Autofahrer geil drauf sind stapelweise Papier mit sich rumzutragen.


FAKT IST: KEINE BE = SCHULD/TEILSCHULD auch wenns in diesem Fall warscheinlich glimpflich ausgeht, wenn er der Person über den Fuss gefahren wäre (Personenschaden) würde die Geschichte ganz anderst aussehen, dann dürfte er unter umständen bei evtl bleibenden Schäden den Rest seines Lebens an die Person zahlen.

Also mir isses lieber 50€ für ne Eintragung oder im schlimmsten Fall n paar € mehr für ne Einzelabnahme liegen zu lassen als mein Leben lang wegen eines krummen Zeh´s zahlen zu müssen...

Dennoch hoffe ich für dich das du schuldfrei aus der Sache rauskommst ;-)


Greez Self
!!! BMW Edition BW !!!



Was fahren wir nie?? VW GTI !! Und was fahren wir immer?? BMW mit Fächerkrümmer !!


Was hat man von 4 Ringen, was soll mich ein Stern zieren ? Zum Leben gehör´n Organe, der Mensch braucht doch 2 Nieren
Autor: plop
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Na klar wäre der Unfall auch mit eingetragenen Felgen passiert aber das tut doch hier garnichts zu Sache.

Es geht darum das dass Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert wenn vom Tüv nicht abgenommene Teile am Fahrzeug verbaut sind.

Ob in diesem Fall danach gefragt wird oder nicht bleibt mal in den Raum gestellt aber rein rechtlich gesehen müsste es auch Konsequenzen für ihn geben da er eben mit nicht eingetragenen Felgen = erlöschen der BE = kein Versicherungsschutz unterwegs war, wenn sich jemand mal die Mühe machen würde und den Versicherungsvertrag lesen würde... da steht sogar drin das das Fahrzeug nur dann unter Versicherungsschutz bewegt wird wenn vom TÜV ALLES abgenommen, bestätigt oder freigegeben wurde.

Was glaubt ihr warum es Eintragungen, E-Prüfzeichen usw gibt ? Bestimmt nich weils toll aussieht und die Autofahrer geil drauf sind stapelweise Papier mit sich rumzutragen.


FAKT IST: KEINE BE = SCHULD/TEILSCHULD auch wenns in diesem Fall warscheinlich glimpflich ausgeht, wenn er der Person über den Fuss gefahren wäre (Personenschaden) würde die Geschichte ganz anderst aussehen, dann dürfte er unter umständen bei evtl bleibenden Schäden den Rest seines Lebens an die Person zahlen.

Also mir isses lieber 50€ für ne Eintragung oder im schlimmsten Fall n paar € mehr für ne Einzelabnahme liegen zu lassen als mein Leben lang wegen eines krummen Zeh´s zahlen zu müssen...

Dennoch hoffe ich für dich das du schuldfrei aus der Sache rauskommst ;-)


Greez Self

(Zitat von: Selfkyller)




genau auf den punkt wollte ich hinaus...

und wenn er nun mit dem auto seiner eltern, schwester, bruder,...gefahren wäre, dann hätte der te zumindest versicherungsschutz gehabt und die ausgangsfrage würde sich gar nicht stellen...
ebenso, wenn die räder eingetragen worden wären..

finde es erschreckend mit welcher selbstverständlichkeit so ein potentielles risiko auf sich genommen wird..

es kann hier schliesslich um 7stellige beträge gehen bei personenschäden... so viel verdienen manche hier nicht in ihrem ganzen leben...

Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Russian323i
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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kurzer zwischenbericht,
war am samstag beim gutachter er hat sich den schaden aufgeschrieben,
ZU DEN FELGEN: wurde der zustand der felgen/reifen aufgenohmen. reifen neu DOT 11 und 8mm profil, ob diese eingetragen sind wurde nicht gefragt. hoffe da kommt nichts von an zweifel von der gegnerischen versicherung.
Autor: plop
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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dann ist ja alles in butter...
würd das aber trotzdem so schnell wie möglich nachholen...
dann sparst dir das nächste mal die zitterpartie...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Russian323i
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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ja wird ja jetzt auch gemacht. haben das so geklärt das es eingetragen wird bei der reparatur des schadens
Autor: Superstrose
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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Leute, verabschiedet Euch mal von der Meinung "Erlöschen BE = kein Versicherungsschutz". Stimmt so nämlich nicht. Die HP darf gar nicht erlöschen, damit gesichert ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall an sein Geld kommt. Eventuell holt sich die Versicherung dann vom Versicherungsnehmer Geld zurück.

Bei TK/VK ists was anderes.

@plop: Auch wenn ein Kind auf die Straße gelaufen wäre, wären die Felgen/Reifen in dem Fall nicht unfallursächlich.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Autor: Stefan177
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Eventuell holt sich die Versicherung dann vom Versicherungsnehmer Geld zurück.
(Zitat von: Superstrose)




Ja so wars auch gemeint. Ob ich jetzt 10.000 Euro an den Geschädigten überweise, oder ob meine Versicherung ihm das Geld überweist und es sich anschließend von mir holt, ist mir eigentlich schnuppe. Fakt ist = Kein Versicherungsschutz = Zahlen.

Zitat:


Bei TK/VK ists was anderes.
(Zitat von: Superstrose)




Ja, da zahlt sie nämlich garnicht.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Superstrose
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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Ich meine auch mal gehört zu haben, dass es einen Maximal-Betrag gibt, den sich die Versicherung vom Versicherungsnehmer einfordern kann (5000€ oder so?)
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Autor: Stefan177
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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Ist richtig. In bestimmten Fällen kann sich das aber addieren. Ich glaub wenn Du gleich mehrere Sachen anstellst.

Z.b. wenn Du betrunken mit den nicht eingetragenen Felgen ohne Führerschein unterwegs bist und hinterher Unfallflucht begehst, hast Du schlechte Karten. ^^

Bearbeitet von: Stefan177 am 16.05.2011 um 22:08:27

Bearbeitet von: Stefan177 am 16.05.2011 um 22:08:57
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: plop
Datum: 16.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Leute, verabschiedet Euch mal von der Meinung "Erlöschen BE = kein Versicherungsschutz". Stimmt so nämlich nicht. Die HP darf gar nicht erlöschen, damit gesichert ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall an sein Geld kommt. Eventuell holt sich die Versicherung dann vom Versicherungsnehmer Geld zurück.

Bei TK/VK ists was anderes.

@plop: Auch wenn ein Kind auf die Straße gelaufen wäre, wären die Felgen/Reifen in dem Fall nicht unfallursächlich.

(Zitat von: Superstrose)




ich bin mir fast sicher, dass die versicherung und der zuständige richter bzw die Polizei, die das Auto dann mitnimmt, das dann anders sieht...
Ein personenschaden löst ganz andere Mechanismen aus als so ein dusseliger blechschaden..

Bearbeitet von: plop am 17.05.2011 um 01:14:35
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Russian323i
Datum: 17.05.2011
Antwort:
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es ist ja nichts willdes passiert nur meine front beschädigt und an dem anderem auto die Tür mit der A-Säule und der Kotflügel.


Autor: mb100
Datum: 17.05.2011
Antwort:
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Zitat:


ich bin mir fast sicher, dass die versicherung und der zuständige richter bzw die Polizei, die das Auto dann mitnimmt, das dann anders sieht...
Ein personenschaden löst ganz andere Mechanismen aus als so ein dusseliger blechschaden..

(Zitat von: plop)




Richtig, weil wir dann im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung sind. Also des Strafrechts. Aber auch hier ist die Kausalität zwischen dem pflichtwidrigen Verhalten und dem "Erfolg" zu beachten: waren die Felgen zwar nicht eingetragen, aber diese Nicht-Eintragung auch nicht kausal für den Unfall (und hat der Fahrer auch sonst nix Schlimmes gemacht), dann geht der Fahrer mit den eingetragenen Felgen straffrei aus.

Bin irgendwo mal über ein Urteil gestolpert, wo das Gericht die fKV abgelehnt hat, obwohl der Fahrer afair weder nen Führerschein hatte noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hatte (also effektiv 60 statt 50). Grund war, dass der Unfall auch so passiert wäre, wenn der Fahrer 50 gefahren wäre.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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