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Tür durch Nachbar beim streuen beschädigt - Geplaudere

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Beitrag von: Stulle318
Date: 08.05.2011
Thema: Tür durch Nachbar beim streuen beschädigt
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Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da vielleicht Erfahrung euerersceits vorliegen!?

Mein Nachbar hatte im Winter seinen Hof gestreut, als ich nach Hause kam und meinen BMW auf meinem Parkplatz abgestellt habe. Mein Parkplatz grenzt direkt an seinen Hof.
Neben meinem Fahrzeug war ein Schneehaufen in denen erst das restliche Streugut werfen wollte.
Versehentlich hatte er mit den restlich verklumpten Steinchen meinen BMW getroffen ohne es bemerkt zu haben.
Bemerkt hatte ich es als ich eine halbe Std später an mein Fahrzeug bin und eine Staubwolke bemerkt hatte (Fahrzeug war frisch aus der Waschanlage).
Diese wischte ich mit der Hand weg und bermerkte die Kratzer in meiner Tür.
Auf Höhe des Schadens lagen noch die verklumpten Steinchen auf dem Boden.
Direkt hatte ich meinen Nachbar darauf angesprochen, er ob mein Fahrzeug zufällig getroffen hatte. Er meinte meine Türe unbewusst beschädigt zu haben aber hatte
zugestimmt den Schaden verursacht zu haben.

Kurze Zeit später hatte er den Vorfall seiner Versicherung gemeldet.

Daraufhin bin ich zu meiner BMW-Vertragswerkstatt gefahren um einen Termin für die Reperatur auszumachen.
Die Dame bei BMW meinte, dass ich mich um nichts mehr kümmern müsste.

Bevor die Reperatur anstand, hatte ich vorsichtshalber schriftlich nochmals bei Ihr angefragt, ob soweit alles mit der Versicherung geklärt ist und sie das "OK" eingeholt hat für den bestehenden Termin.
Sie hatte mir schriftlich zugestimmt, dass seitens der Versicherung alles geklärt ist.

Fahrzeug reperariert und 4 Wochen später erhalte ich von der Versicherung ein schreiben, in dem ich bitte den Vorfall schildern solle.
Gesagt, getan und ebenfalls eine Zeugin erwähnt die auch im Fahrzeug saß als ich heimkam und meinen Nachbar beim streuen gesehen hat.

Eine Woche später erhalte ich einen Brief von der Versicherung, in dem steht solche Kratzer können nicht von verklumpten Steinchen entstanden sein.
Somit wird die Versicherung die Kosten nicht übernehmen.
Sorry, totaler Schwachsinn, weil wenn man mit Steinen aus 3-4 Meter entfernung auf eine Lackierte Fläche wirft immer Kratzer sogar gegebenfalls Dellen entstehen.

Finds einfach furchtbar und erschreckend zugleich, auf so eine Art und Weise von der Versicherung abserviert zu werden.
Na toll,auf jeden fall wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mein Fahrzeug doch nicht zur Reperatur abgegeben!!?!?!?

Jetzt steh ich dumm da und soll ne Rechnung von 994€ bezahlen. (Lackierung und 3 Tage Mietfahrzeug)

Ich sehe es halt irgendwo einfach nicht ein den Betrag zu zahlen, da mir seitens der Werkstatt mitgeteilt wurde es sei alles mit der Versicherung abgeklärt
und Sie haben das OK für die Reperatur.

Habe ich irgendwelche Rechte? Bringt mir die E-Mail was, in der steht das die Werkstatt das Ok von der Versicherung hat? Ich bin einfach nur ratlos =(...
Ich denke mal wenn ich jetzt einen Aufstand gegen die Versicherung mache, werde ich auch nicht weiter sein als vorher.
Schließlich hatte ich damals nicht extra eine Gutachter beauftragt den Schaden zu begutachten, sondern ich habe eben mal nur Fotos von dem Schaden (Kratzer) gemacht.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...


Antworten:
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Wenn Du noch die Fotos und eine Rechtsschutzversicherung hast , dann würde ich mal zum Anwalt gehen .
Hat die Werkstatt ein schriftliches OK. ?

MfG
Autor: der_Strolch
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Moin.

Hast Du eine Kopie der Kostenübernahme oder ein Schreiben der Versicherung mit Schadensnummer?
Oder hast Du Dich nur auf die Aussage der Mitarbeiterin bei BMW verlassen?
Was ich nicht verstehe ist dass Du Dein Auto hast reparieren lassen ohne etwas von der Versicherung (Kopie Kostenübernahme, Schreiben mit Schadensnummer) zu haben. Zu erst mußt Du ja ein Schadensprotokoll ausfüllen für die Versicherung wo der Schadenshergang geschildert wird. Dieses Schreiben bekommt der VN sowie der Geschädigte. Wenn diese beiden Schreiben bei der Vers. eingegangen sind prüft diese Ihre Regulierungspflicht. Nötigenfalls schicken sie einen Sachverständigen der sich den Schaden anschaut, Fotos macht und dann sein Schadensgutachten der Vers. zukommen lässt und Dir eine Kopie. Wenn die Vers. der Meinung ist dass solche Kratzer nicht durch Schneeverklumpte Steine entstehen können kannst Du ja einen Sachverständigen einschalten der dieses prüft.

mfg
BMW ///M
Autor: Stefan177
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Hast Du der Werkstatt ne Abtrittserklärung unterschrieben? Ansonsten kann die Werkstatt garnichts mit der Versicherung ausmachen. Ich versteh nicht wie die Werkstatt einerseits sagen kann, daß mit der Versicherung alles klar ist (=Abtrittserklärung vorhanden) und andererseits die Versicherung mit dir Briefe hin und her schreibt (=Abtrittserklärung nicht vorhanden)?

Ein Foto von dem Schaden wäre sicher auch hilfreich erstmal.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Stulle318
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Moin zusammen,

also als erstes hatte ich bei der Frau vom Bmw ne Abtrittserklärung unterschrieben. Sie meinte Sie würde alles klären und ich hätte damit nichts mehr zu tun. Sie würde sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und das OK holen für die Rep.
Einen Termin hatten wor dennoch ausgemacht für die Rep. Also um mich vor der Reperatur zu vergewissern dass die Kosten übernommen werden hatte ich paar tage vor der Rep per e-mail bei der frau (bmw) nachgefragt und sie bestätigte dass mit der versicherung alles abgeklärt ist. Schriftlicher nachweis vorhanden. Von der Versicherung hatte ich allerdings nichts bekommn und hab mir auch nicht weiter gedanken gemacht, da ich dachte die Frau (bmw) hätte alles abgeklärt.
Auf die aussage hatte ich mich also verlassen.
Und nach der der reperatur habe ich mich eben das schreiben von der versicherung erhalten es fehlt noch die schadenschildung...
War es also mein fehler?
Trotzdem traurig als geschädigter so dazustehen.

Verkehrsrechtschutz wäre ja vorhanden aber wenns nacher dumm läuft bleibt ich den Kosten ebenfalls noch sitzen?!
Autor: Stulle318
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Bilder kann ich erst hochladen sobald ich im laufe der woche heimkomm.

Könnte ich eigentlich die frau bei bmw verantwortlich machen, da sie die reperatur veranlasst hat obwohl es doch nicht abgeklärt war?
Autor: Stefan177
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Zitat:


also als erstes hatte ich bei der Frau vom Bmw ne Abtrittserklärung unterschrieben.
(Zitat von: Stulle318)




Dann ist das nicht Dein Problem. Ich verstehe nicht, warum Du ne Rechnung überhaupt zu Gesicht bekommst. Das geht Dich quasi garnichts an.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Stulle318
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Die hab ich ja jetzt nach der reperatur bekommn weil die versicherung nicht zahlt. Die versicherung meint dass die kratzer nicht von den verklumpten steinchen entstehen können. Die stellen sich jetzt quer.
Die Frau vom bmw hatte mir aber vor der reperatur zugesichert dass sie das ok von der versicherung hat, was ja aber nicht der fall war.
Hätte ich vor der reperatur gewusst dass die nicht zahlen wollen hätte ich die reperatur nicht gemacht!
Autor: BMW-mobil
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Das ganze ist sehr unverständlich!
Wenn Du die Zession, also die Abtretungserklärung unterschrieben hast, so holt sich BMW die Freigabe für die Reparatur bei der Versicherung.

Sollte die Versicherung die Reparatur nicht sofort freigeben, weil Zweifel da sind, so wird ein Sachverständiger geschickt..

Da BMW offenbar die Freigabe hatte, ist der Fall für Dich erledigt!

Ohne Freigabe hätten die auch nicht einen Finger gerührt!

Ich wäre da jetzt ganz gelassen!
Autor: Stulle318
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Genau. Von so einem verlauf bin ich auch ausgegangen.

Bloß die frau (bmw) kann ja doch keine freigabe für die reperatur gehabt haben wenn die versicherung nach der reperatur von mir jetzt infos haben will zum unfallhergang. Na gut dachte ich mir schickste ne unfallbeschreibung rüber und gut is. Wäre zu schön gewesen, da die versicherung nach meiner unfallschilderung gesagt hat sie zahlen es nicht.
Und jetzt kommt bmw zu mir und sagt sie wollen das geld von mir!
Autor: der_Strolch
Datum: 08.05.2011
Antwort:
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Hello.

Es steht zwar in der Regel auf einem Blatt aber es sind rechtlich zwei Erklärungen.

Abtrittserklärung

Mit der Abtretungserklärung tritt der Anspruchsinhaber (Geschädigter) seine Schadensersatzansprüche gegen einen Anspruchsgegner (Schädiger/Versicherung) an einen Dritten ab. Damit wird der Dritte berechtigt, die Ansprüche -in bestimmter Höhe- selbst geltend zu machen. Beispiel: SV oder Werkstatt schicken ihre Rechnung direkt an Versicherung. Diese zahlt direkt an den Rechnungssteller. Ohne Abtretung müsste sie an den Anspruchsteller zahlen und der müsste weiterleiten.

Eine andere Sache ist die Reparaturkostenübernahmeerklärung (RKÜ).

Mit dieser Erklärung bestätigt der Versicherer der Werkstatt, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen der Inanspruchnahme gegeben sind und der Versicherer im Umfang seiner Eintrittspflicht den entstandenen Schaden übernimmt. Diese Erklärung wird übrigens in ihrer Wirkung gerne überschätzt. Sie stellt nämlich kein Anerkenntnis dar.
Wenn sich z.B. heraussstellt, daß die Haftung entgegen erster Angaben doch nur 50% oder 0% ist, nützt der Werkstatt die ganze RKÜ nichts und sie muss sich an den Auftraggeber halten.

mfg

Bearbeitet von: der_Strolch am 09.05.2011 um 16:57:23
BMW ///M
Autor: Stefan177
Datum: 09.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Das ganze ist sehr unverständlich!
Wenn Du die Zession, also die Abtretungserklärung unterschrieben hast, so holt sich BMW die Freigabe für die Reparatur bei der Versicherung.

Sollte die Versicherung die Reparatur nicht sofort freigeben, weil Zweifel da sind, so wird ein Sachverständiger geschickt..

Da BMW offenbar die Freigabe hatte, ist der Fall für Dich erledigt!

Ohne Freigabe hätten die auch nicht einen Finger gerührt!

Ich wäre da jetzt ganz gelassen!

(Zitat von: BMW-mobil)




So seh ich das auch. Wozu unterschreibst Du ne Abtrittserklärung, wenn Du Dich nachher darum kümmern solltest. Schreib BMW freundlich, daß Du so eine Erklärung unterschrieben und die Abwicklung und Einholung der Reparaturfreigabe eigentlich Ihre Sache ist und schau was passiert.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Stulle318
Datum: 09.05.2011
Antwort:
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ich glaub ich hab in meiner hektik ein wenig die sache schlecht erklärt oder wie auch immer...

Die Ablärung ist wie üblich auch über BMW gelaufen. Ich hatte damit nichts am Hut.

Ich habe einfach nur zu meiner Sicherheit damals per E-mail bei BMW nachgefragt (1 Tag vor der Rep.), ob mit der Versicherung alles geklärt ist.
Darauf hatte mir die Dame vom BMW bestätigt dass Sie das OK von der Versicherung hat.


Naja, ich hab heute der Dame vom BMW geschrieben Sie solle mir doch die Bestätigung für die Kostenübernahme seitens der Versicherung zukommen lassen und dann seh ich weiter...

Vielleicht mach ich einfach nur zu viel Wind um die Sache aber nen 1000er zieh ich halt auch nicht einfach so aus meiner Hosentasche ;).

LG


Autor: OnlyOne
Datum: 09.05.2011
Antwort:
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994€ für ne Steinchenkratzerreparatur .... xD

Wie bekloppt ist das denn...

Es tut mir wirklich leid dir das so sagen zu müssen. Aber ich hätte mich als Nachbar geweigert wegen en paar Oberflächenkratzern 1000eur zu bezahlen bzw dies meiner Versicherung zu melden.

Ich hätte den Schaden beheben lassen ohne wenn und aber... aber 994€ ist schon verdammt frech von BMW (sollte das Schadenbild mich eines besseren belehren bin ich gerne bereit meine Aussage zu revidieren. Kann ich mir aber bei en paar Kratzerchen ned vorstellen)

Werkstätten sind angehalten die günstigste Reparaturmethode zu verwenden. Meine Tür hat ne schöne langezogene Delle + Kratzer. Reparatur würde in einem Karosserie Meisterbetrieb ca 600 700Euro Brutto (verzinnen, lack ect) kosten. Da frag ich mich wie die auf 1000Euro kommen??



Bayrisches Meisterwerk
Autor: der_Strolch
Datum: 09.05.2011
Antwort:
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Wie ich bereits geschrieben habe muß die Versicherung bei Zweifeln den Schaden nicht begleichen.
Somit muß der Auftraggeber, in dem Fall Du, die Kosten für die Reparatur zahlen. Mich verwundert es nur dass die Versicherung keinen Sachverständigen geschickt hat der sich die ganze Sache anschaut.
Du warst nur bei BMW gewesen. Hat sich denn der Service Berater für Lack/Karosserie den Schaden angeschaut? Wenn ja, und es läuft über eine Versicherung die den Schaden tragen soll, kommt in jedem Fall ein Sachverständiger der Versicherung. Der Service Berater bei BMW weiß doch garnicht ob die Kratzer nicht vielleicht selbst verursacht wurden durch wegwischen der Steinklumpen. Wenn dann gibt es doch nur einen Steinschlag oder irre ich mich jetzt?

mfg
BMW ///M
Autor: Stulle318
Datum: 10.05.2011
Antwort:
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Also ob die Kosten angemessen sind oder nicht mag ich weder kann ich noch beutreilen.
Aber davon sind ja 3 Tage Mietwagen a 60€ abzuziehen um auf die eigentliche Lackierkosten zu kommen.


Dass im Zweifelsfall wenn die Versicherung nicht zahlen will, BMW auf mich zukommt ist mir schon klar.
Aber worum es mir geht ist einfach, dass die Frau (BMW) eine Reperatur hat machen lassen
obwohl Sie mir schirftlich per E-Mail vor der Reperatur mitteilte, dass mit der Versicherung alles geklärt ist, und sich jetzt seit gestern nach einem Telefonat mit der Frau (BMW) rausstellte, dass Sie nur ein mündliches OK von der Versicherung hatte.
Sie hatte also zum Zeitpunkt der Rep nichts schriftlich in der Hand, dass die Versicherung zahlt.
Klar dass sich die Versicherung im Nachhinein dann querstellt und sagt sie zahlen es nicht.
Ich habe damals vor der Rep mündlich mit der Frau (BMW) besprochen, dass wenn keine Reperaturkostenübernahme seitens der Versicherung vorhanden ist, auch keine Reperatur stattfindet.

Kann ich mich jetzt auch quer stellen und sagen ich zahl es nicht weil Sie mir vor der Rep schriftlich mitteilte dass eig alles mit der Versicherung geklärt ist?


Ja der Schaden wurde von BMW begutachtet aber es kam wie mir gestern von der Versicherung mitgeteilt wurde kein Sachverständiger.
Autor: muDd
Datum: 10.05.2011
Antwort:
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für 1000€ lackieren manche dir einen kleinwagen.. selbst wenn man 180 euro abzieht sinds immerhin 820 euro für eine tür? wäre wahrscheinlich sogar rauspolierbar gewesen...
Autor: der_Strolch
Datum: 10.05.2011
Antwort:
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Zitat:


Dass im Zweifelsfall wenn die Versicherung nicht zahlen will, BMW auf mich zukommt ist mir schon klar. Aber worum es mir geht ist einfach, dass die Frau (BMW) eine Reperatur hat machen lassen
obwohl Sie mir schirftlich per E-Mail vor der Reperatur mitteilte, dass mit der Versicherung alles geklärt ist, und sich jetzt seit gestern nach einem Telefonat mit der Frau (BMW) rausstellte, dass Sie nur ein mündliches OK von der Versicherung hatte.
Sie hatte also zum Zeitpunkt der Rep nichts schriftlich in der Hand, dass die Versicherung zahlt.
Klar dass sich die Versicherung im nachhinein dann querstellt und sagt sie zahlen es nicht.
Ich habe damals vor der Rep mündlich mit der Frau (BMW) besprochen, dass wenn keine Reperaturkostenübernahme seitens der Versicherung vorhanden ist, auch keine Reperatur stattfindet.

Kann ich mich jetzt auch quer stellen und sagen ich zahl es nicht weil Sie mir vor der Rep schriftlich mitteilte dass eig alles mit der Versicherung geklärt ist?


Ja der Schaden wurde von BMW begutachtet aber es kam wie mir gestern von der Versicherung mitgeteilt wurde kein Sachverständiger.

(Zitat von: Stulle318)




Du hast nichts schriftliches in der Hand. Das ist der Punkt. Was interessiert eine mündliche Kostenübernahme an eine Mitarbeiterin die mit der Reparatur nichts zu tun hat? Wenn dann macht es der Lack/Karosserie Meister und nicht die Dame die am Counter sitzt und Termine vergibt.
Wenn Du was schriftliches hättest könntest Du dagegen angehen. Aber so? Wirst dann wohl die 994,-€ aus eigener Tasche zahlen müssen wenn die gegnerische Versicherung sich weigert zu zahlen.

mfg
BMW ///M
Autor: Stulle318
Datum: 10.05.2011
Antwort:
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Ich hatte doch geschrieben, dass ich von der Frau(BMW) es schriftlich bekommen hab, dass alles mit der Versicherung geklärt sei und somit die Reperatur stattfindet.

Ich lade gleich mal den E-Mail schriftverkehr hoch.

Kann man jetzt eigentlich bei der Versicherung einen Widerspruch einlegen?
Autor: Stulle318
Datum: 10.05.2011
Antwort:
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Hallo Frau xxxxxx,

am kommenden Montag den xx.xx.11 sollte mein Fahrzeug zur Reperatur zu Ihnen in die Werkstatt kommen.
Sie haben die Versicherung angeschrieben mit der Bitte das "OK" für die Reperatur zu bestätigen.

Daher wollte ich mich nur vergewissern, ob die Versicherung der Reperatur zugesagt hat und somit der Vereinbarte Termin am Montag besteht?

Bitte um Rückinfo.

Vielen Dank im Vorraus.

Kennzeichen: LB xx xxxx


Mit freundlichen Grüßen

Mxxxxxxx Mxxxxxxx

________________________________________________________

Hallo Herr xxxxx,



mit der Versicherung ist alles geklärt. Der Termin am Montag, den xx.xx.11 / xx Uhr kann bestehen bleiben.



Wir bitten Sie den Führerschein für die Anmietung des Ersatzfahrzeuges mitzubringen.



Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, stehen wir Ihnen unter den bekannten Kontaktdaten gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen



xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx



Service Assistentin



xxxxxxxxx xxxxGmbH

xxxxxxxxxxstr. xx

xxxxxx xxxxxxx

BMW Vertragshändler

MINI Vertragshändler
......
Autor: Stefan177
Datum: 10.05.2011
Antwort:
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Na also.

Dann antworte BMW, daß das Ihr Problem ist. Natürlich nicht so direkt, sondern hübsch in viele Worte verpacken. Und häng auch gleich hinten mit dran, daß die Reparatur nicht stattgefunden hätte, wäre das mit der Versicherung nicht geklärt worden.

Erwähne nicht das Wort Rechtsanwalt oder ähnliches. Einfach dumm stellen und daß Du das nicht einsiehst, weil Du ja ne Abtrittserklärung unterschrieben hast.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: der_Strolch
Datum: 11.05.2011
Antwort:
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Und weshalb sollte es das Problem von BMW sein? Er hat keine schriftliche Bestätigung der Versicherung. Wenn es die Versicherung anzweifelt so ist sie dazu im Recht. Lasse doch mal einen Sachverständigen dass Fahrzeug anschauen. Dann wird sich doch klären ob solche Kratzer von Schneeverklumpten Steinen verursacht wird.

mfg
BMW ///M
Autor: kiese
Datum: 12.05.2011
Antwort:
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Wie will Der das nach der Lackierung jetzt noch feststellen?
<-- see on the left side
Autor: der_Strolch
Datum: 13.05.2011
Antwort:
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Geht natürlich nach der Lackierung nicht mehr. Sorry.

Wenn die Versicherung nicht zahlen möchte bleibt er wohl auf den Kosten sitzen.
BMW ///M




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Ende des Themas

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