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Beitrag von: _kEviN Date: 21.04.2011 Thema: Problem mit Reifenfreigabe ---------------------------------------------------------- Servus habe folgendes Problem und zwar Hamann PG1 Felgen in 9x17" und 10x17 VA: 215/45ZR17 HA: 245/40ZR17 bekomm für die 215/45ZR17 keine Reifenfreigabe vom Hersteller nur bis 8,5J jetzt wollte ich eine nummer größer also 225/35ZR17 dann kommt diese antwort vom Hersteller Vorderachse: Falken XL 225/35ZR17 86Y FK452 und Hinterachse: Falken XL 245/40ZR17 95Y FK452 schlimm wenn ich diese kombination fahr? Bekomm ich probleme beim eintragen? Danke Gruß _kEviN |
Autor: B4C4RDI Datum: 21.04.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- sinnvoll wäre wenn man wüsste wie man des mitm querschnitt macht.... kauf dir 215 40 und 245 35 sieht man besten aus, schafft am meisten platz und es gibt ne freigabe dafür! Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: michel131 Datum: 21.04.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja oder 225/45 und nicht 35! |
Autor: E30-Checker Datum: 28.04.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Leute! Hab auch mit der Reifenfreigabe ein Problem! Und zwar hatte ich noch 2 Sonar Ultra Sport 225/45/17 rumliegen und da die selben vorne schon drauf waren hab ich die auf die Hinterachse montiert! Jetzt muss ich zum Tüv Felgen,Fahrwerk und Spurplatten eintragen! Da braucht der doch bestimmt ne Reifenfreigabe? Also ne I-net Seite von Sonar oder so hab ich echt nach ewigem suchen nicht gefunden!? Laufen die über nen anderen Hersteller? Hab dann bei nem Reifenhändler ein Unbedenklichkeitsgutachten angefordert! (der führt auch die Reifen) Darauf kam die Antwort: Guten Tag Herr Emmert Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müssten Sie sich bitte erst an Ihren Fahrzeughersteller wenden. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Im Gutachten von die Felgen steht meine Reifengröße schon drin für meinen E36 Freigegeben usw. Brauch ich dann keine Freigabe oder so ein Unbedenklichkeitsding? Langsam nervt mich der ganze Mist mit den Tüv-Id**ten! MFG BMW IM BLUT |
Autor: B4C4RDI Datum: 29.04.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf was für ne felgenbreite willst den reifen ziehen? Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;) |
Autor: E30-Checker Datum: 29.04.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf ne 8jx17 Et35 Rondell! BMW IM BLUT |
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