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Problem mit Reifenfreigabe - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: _kEviN
Date: 21.04.2011
Thema: Problem mit Reifenfreigabe
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Servus

habe folgendes Problem und zwar


Hamann PG1 Felgen in 9x17" und 10x17

VA: 215/45ZR17
HA: 245/40ZR17

bekomm für die 215/45ZR17 keine Reifenfreigabe vom Hersteller nur bis 8,5J

jetzt wollte ich eine nummer größer also 225/35ZR17 dann kommt diese antwort vom Hersteller

Leider ist folgende Kombination mit ABS nicht zulässig, da die Differenz der Abrollumfänge größer als 1,5% ist.





Vorderachse: Falken XL 225/35ZR17 86Y FK452 und

Hinterachse: Falken XL 245/40ZR17 95Y FK452



schlimm wenn ich diese kombination fahr? Bekomm ich probleme beim eintragen?

Danke

Gruß _kEviN


Antworten:
Autor: B4C4RDI
Datum: 21.04.2011
Antwort:
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sinnvoll wäre wenn man wüsste wie man des mitm querschnitt macht....


kauf dir 215 40 und 245 35

sieht man besten aus, schafft am meisten platz und es gibt ne freigabe dafür!
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: michel131
Datum: 21.04.2011
Antwort:
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ja oder 225/45 und nicht 35!
Einmal ///M, immer ///M!

Autor: E30-Checker
Datum: 28.04.2011
Antwort:
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Hi Leute!
Hab auch mit der Reifenfreigabe ein Problem!

Und zwar hatte ich noch 2 Sonar Ultra Sport 225/45/17 rumliegen und da
die selben vorne schon drauf waren hab ich die auf die Hinterachse montiert!
Jetzt muss ich zum Tüv Felgen,Fahrwerk und Spurplatten eintragen!
Da braucht der doch bestimmt ne Reifenfreigabe?
Also ne I-net Seite von Sonar oder so hab ich echt nach ewigem suchen nicht gefunden!?
Laufen die über nen anderen Hersteller?
Hab dann bei nem Reifenhändler ein Unbedenklichkeitsgutachten angefordert! (der führt auch die Reifen)
Darauf kam die Antwort:

Guten Tag Herr Emmert


Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer
ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müssten Sie sich bitte erst an Ihren
Fahrzeughersteller wenden.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die sogenannte Herstellerbindung,
also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen
eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines
Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA
(Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese
Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen
verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch
als Empfehlungen zu betrachten.

Im Gutachten von die Felgen steht meine Reifengröße schon drin für meinen E36 Freigegeben usw.
Brauch ich dann keine Freigabe oder so ein Unbedenklichkeitsding?

Langsam nervt mich der ganze Mist mit den Tüv-Id**ten!

MFG
BMW IM BLUT
Autor: B4C4RDI
Datum: 29.04.2011
Antwort:
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auf was für ne felgenbreite willst den reifen ziehen?
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: E30-Checker
Datum: 29.04.2011
Antwort:
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Auf ne 8jx17 Et35 Rondell!
BMW IM BLUT




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Ende des Themas

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