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Videowagen - Geplaudere

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Beitrag von: life_is_pink
Date: 30.03.2011
Thema: Videowagen
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Hey Leute,

hier kurz die Story.....

Undzwar habe ich vor ca. 2 Wochen Bekanntschaft mit einem Videowagen.

Eins vorweg, die Geschwindigkeitsangaben habe ich so ungefähr aus dem Video übernommen, welches mir zu guter letzt gezeigt wurde.


Also ich fuhr mit 70km/h in einer 80er Zone hinter einem LKW.
Setzte (wer von uns hätte es nicht getan?!) zum überholen an wobei ich eine maximale Geschwindigkeit von 123km/h erreichte.

Nach dem Überholvorgang ging ich natürlich sofort vom Gas und reduzierte meine Geschwindigkeit auf 86km/h - ohne zu bremsen, ich lies mich ausrollen und fuhr Vorschriftsmäßig weiter.

Drei Kilometer später ging auch schon die Rote Warnschrift an.



Ist das ein Grund für eine Nachschulung? Befinde mich ja noch in der Probezeit....und theoretisch gäbe es für das Ding nen Punkt?!

Das ich kurzzeitig deutlich zu schnell war und situationsbedingt nur mit 80 hätte überholen dürfen seh ich ja irgendwie ein... aber aus dem Video ging ja hervor, dass ich NUR beim Überholen die Geschwindigkeit überschritten habe....

Was meint ihr?


Gruß




Antworten:
Autor: Nicore
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Solcherlei Delikte in der Probezeit sind ein Fall für die Nachschulung
+ Probezeitverlängerung, da kannst Du nichts machen.

Da Du ja wohl noch nicht lange aus der Fahrschule raus bist solltest
Du die 3 Regel kennen, wann Überholen erlaubt ist?

1. Wenn es nicht durch Schilder oder Strassenmarkierungen untersagt ist.

2. Wenn es die Witterungslage zulässt (Regen, Schnee, Eis, Nacht, Nebel)
und man somit weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt.

3. Wenn man beim Überholvorgang nicht die maximal erlaubte Geschwindigkeit überschreitet!

Tadaa - Volltreffer!

Bearbeitet von: Nicore am 30.03.2011 um 13:46:49
BMW Team Oberhavel
Autor: cxm
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Hi,

was erwartest Du?
Du schreibst ja selbst, dass Du zu schnell warst.
Da Du noch in der Probezeit bist, sind Deine Fahrschulstunden noch nicht so lange her.
Gerade der Punkt, dass beim Überholen die zulässig Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, sollte dort gelehrt worden sein - oder nicht?
Daran kann ich mich ja sogar noch erinnern und das ist schon etliche Jahre her.

Dass so ziemlich jeder beim Überholen die Geschwindigkeit überschreitet, ist klar.
Da will ich mich nicht ausschließen.
Man darf sich eben nicht erwischen lassen.
Also vergiss mal lieber Deine Argumentation, die zieht nicht.

Zu schnell ist zu schnell und in der Probezeit wird eben noch eine Nachschulung fällig...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: life_is_pink
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.

Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?


Autor: lee01
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Zitat:



Also ich fuhr mit 70km/h in einer 80er Zone hinter einem LKW.

wobei ich eine maximale Geschwindigkeit von 123km/h erreichte.

Nach dem Überholvorgang ging ich natürlich sofort vom Gas und reduzierte meine Geschwindigkeit auf 86km/h - ohne zu bremsen, ich lies mich ausrollen und fuhr Vorschriftsmäßig weiter.

(Zitat von: life_is_pink)




Punkt ist Punkt... Und wenn 80 erlaubt sind, kannste eben nicht mit 123 km/h überholen... Schliesslich heisst es ja auch nicht in der STVO, dass man nicht unbedingt 80 fahren muss.... Höchstgeschwindigkeit IST 80... Und wenn DU überholst, musst Du dir dessen Bewusst sein...
Autor: kerny0815
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Zitat:


Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.

Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?



(Zitat von: life_is_pink)




wenn das wirklich so ist - was ich mir nicht vorstellen kann -, dann gibts zumindest keinen punkt und keine nachschulung.
Autor: life_is_pink
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.

Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?



(Zitat von: life_is_pink)




wenn das wirklich so ist - was ich mir nicht vorstellen kann -, dann gibts zumindest keinen punkt und keine nachschulung.

(Zitat von: kerny0815)






Ja ich habe noch nie Bekanntschaft mit so nem Teil gemacht und habe die ja explizit gefragt, wie sich das mit meiner Probezeit verhält.

Als Antwort kam, dass sie das noch nicht konkret sagen können, ob die Durchschnittsgeschwindigkeit am Ende 98km/h oder eben 102km/h ist.

War quasi ein Zitat, der satz kam in dieser Form!

Die zwei jahre Probezeit die evtl. dazu kommen, ab welchen tag treten die in Kraft?

Habe meinen Fleppen gerade mal seit Anfang August 2010.

Bearbeitet von: life_is_pink am 30.03.2011 um 14:23:03
Autor: kl wurm
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Zitat:


Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.

Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?



(Zitat von: life_is_pink)



Ist korrekt so, wie lange sie messen müssen weiß ich nicht genau.
Aber wenn Du das Gefühl hast, dass der Abstand nicht gleichbleibend war, kannste dagegen angehen. Denn Vorraussetzung für eine verwertbare Messung ist, dass der Abstand ziemlich genau bleibt.
Und von der gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit geht ja auch noch 5% Messtolleranz ab. Das wären bei 100km/h dann also 5km/h.
Bei 101 wären es schon 6km/h, da sie aufrunden müssen.

Bearbeitet von: kl wurm am 05.04.2011 um 17:32:26
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148

Facebook
https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
Autor: life_is_pink
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.

Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?



(Zitat von: life_is_pink)



Ist korrekt so, wie lange sie messen müssen weiß ich nicht genau.
Aber wenn Du das Gefühl hast, dass der Abstand nicht gleichbleibend war, kannste dagegen angehen. Denn Vorraussetzung für eine verwertbare Messung ist, dass der Abstand ziemlich genau bleibt.
Und von der gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit geht ja auch noch 5% Messtolleranz ab. Das wären bei 100km/h dann also 5km/h.
Bei 101 wären es schon 6km/h, da sie aufrunden müssen.

(Zitat von: kl wurm)





Dein post macht mir Große Hoffnung ^^

wenn da 6km/h tolleranz abgehen bin ich mir relativ sicher, dass es weniger als 100km/h im schnitt waren.

war ja echt nur kurzzeitig zu schnell....

Nun gut wir werden sehen.
Autor: Scherge
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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zu seinen Fehlern stehen...is ja nich grade Volkssport bei manchen hier....ich bin für mich verantwortlich und wenn ich scheiße bau oder zu schnell bin steh ich auch dafür grade....oder hab ich da n verdrehtes Weltbild?!

wenn sie die geschwindigkeit bei der messtoleranz aufrunden...oha dann wär ja jeder schneller als er überhaupt gefahren is! btw...das wird abgezogen....soviel ich weiß


Gruß vom Schergen
Autor: life_is_pink
Datum: 30.03.2011
Antwort:
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Stehe doch dazu, dass ich zu schnell war aber das ändert ja nichts an der tatsache, dass ich es für nicht verhältnismäßig halte, unzählige fahrschulstunden zu wiederholen und am ende noch zwei Jahre länger als Verkehrshindernis umher gurke.

wie kommt es eigentlich, dass sich die meinungen bezüglich der wirkunsgweise eines videowagens so teilen?

zählt die durchschnittsgeschwindigkeit oder das maximale tempo?
die beiden in zivil meinten ja der durchschnitt, gehe davon aus, dass dies auch der wahrheit entspricht.

gibt es keine richtlinie über welche entfernung die filmen müssen?
das video, welchen mir gezeigt wurde ging ja noch gute 1, 2 km länger als der eigentliche überholvorgang



achja und das mir in dieser situation keiner von euch weiterhelfen kann ist mir schon bewusst nichts destotrotz darf ich mir ja meinungen einholen, nicht wahr.
also immer schön freundlich bleiben


gruß
Autor: BMW-mobil
Datum: 03.04.2011
Antwort:
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Also ich verstehe nicht, warum ich 123 km/h fahren muss , um einen LKW zu überholen, der nur 70 fährt?

Und wenn mir dann noch bewusst ist, dass Tempo 80 nur erlaubt war und ich auch weiss, dass ich noch in der Probezeit bin....also dann weiss ich nicht!

Auch dass Du dich bei einer Verlängerung der Probezeit als Verkehrshindernis fühlst, zeugt nicht davon, dass Du den Sinn einer solchen Probezeit überhaupt verstanden hast.

Probezeit wird offenbar nur als Wartezeit empfunden..




Autor: life_is_pink
Datum: 04.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Also ich verstehe nicht, warum ich 123 km/h fahren muss , um einen LKW zu überholen, der nur 70 fährt?

Und wenn mir dann noch bewusst ist, dass Tempo 80 nur erlaubt war und ich auch weiss, dass ich noch in der Probezeit bin....also dann weiss ich nicht!

Auch dass Du dich bei einer Verlängerung der Probezeit als Verkehrshindernis fühlst, zeugt nicht davon, dass Du den Sinn einer solchen Probezeit überhaupt verstanden hast.

Probezeit wird offenbar nur als Wartezeit empfunden..


Jaja, Wartezeit.

Ich habe das Teil halt zügig überholt...

schaut ihr während der Überholvorgangs auf euren Tacho? Also ich nicht und ehrlich gesagt war es mir auch nicht bewusst, eine solch hohe Geschwindigkeit erreicht zu haben.

120km/h setzt vorraus, dass ich im 4. Gang war... und es erscheint mir im Nachhinein sehr suspekt, dass ich bei Tempo 70 im ebend erwähnten 4. Gang zum Überholen angesetzt habe bzw auf die Länge des LKW's auf Tempo 120 kam... naja müsst ihr jetzt nicht verstehen lol

Also vielen Dank für die Posts und alle Moralapostel nichts für ungut hehe









(Zitat von: BMW-mobil)



Autor: E36-Freak
Datum: 04.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.

Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?



(Zitat von: life_is_pink)




stimmt, die Wegstrecke wird über einen geeichten Radsensor am Wagen genommen. Das System errechnet anhand der zurückgelegten Wegstrecke mit einer gemessenen Zeit die Durchschnittsgeschwindigkeit. Die Strecke sollte 200-300 Meter betragen, gerichtsverwertbar ist aber auch schon eine kürzere Entfernung (kommt auf den Einzelfall und die Umstände an)
Autor: life_is_pink
Datum: 04.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.

Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?



(Zitat von: life_is_pink)




stimmt, die Wegstrecke wird über einen geeichten Radsensor am Wagen genommen. Das System errechnet anhand der zurückgelegten Wegstrecke mit einer gemessenen Zeit die Durchschnittsgeschwindigkeit. Die Strecke sollte 200-300 Meter betragen, gerichtsverwertbar ist aber auch schon eine kürzere Entfernung (kommt auf den Einzelfall und die Umstände an)

(Zitat von: E36-Freak)




Habe die Tage mit nem Verkehrspolizisten geredet, der meinte es sollten 500m sein... naja

genug der Spekulationen werde mich mit dem Ergebnis melden
Autor: Matthes3302
Datum: 05.04.2011
Antwort:
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Die zwei jahre Probezeit die evtl. dazu kommen, ab welchen tag treten die in Kraft?
werden hinten angehängt. der tag an dem du deinen führerschein bekommen hast +4 jahre.
Autor: Matze330i
Datum: 05.04.2011
Antwort:
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es gibt 2 Messverfahren.

Ich habe beide durch.

einmal Weg Zeit, dass scheint bei dir nicht der Fall zu sein denn sonst hätten sie dir ganz genau gesagt wie schnell du warst.

dann gibts irgendwas anderes habe ich persönlich auch nicht verstanden.
Dort wurde jedenfalls die Breite von meinem Auto (im Stand) vermessen und dann haben sie es irgendwie in das Video gelegt.
Dort hatten sie nämlich auch nicht die vorgeschriebenen 400m der Weg Zeit Messung nicht einhalten können.
Bei diesem Verfahren kannst du nur warten, denn alles andere ist Spekulation.

Auf alle Fälle ziehen sie gut was ab, Videowagen wenigsten 6km/h evtl. sogar noch mehr.


hab ich nicht
Autor: E36-Freak
Datum: 05.04.2011
Antwort:
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Zitat:



Auf alle Fälle ziehen sie gut was ab, Videowagen wenigsten 6km/h evtl. sogar noch mehr.



(Zitat von: Matze330i)





bis 100- 5km/h, ab 100- 5%

es ist auch eine Nachberechnung der Geschwindigkeit möglich, das wird allerdings (hier) an einem externen Flachbildschirm erledigt
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 05.04.2011
Antwort:
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Die zwei jahre Probezeit die evtl. dazu kommen, ab welchen tag treten die in Kraft?

(Zitat von: life_is_pink)
[/quote]


Hallo ,

ich denke an dem Tag , wo der Bescheid dieses Verstoßes rechtsgültig wird .

MfG
Autor: BMW-mobil
Datum: 05.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Also ich verstehe nicht, warum ich 123 km/h fahren muss , um einen LKW zu überholen, der nur 70 fährt?

Und wenn mir dann noch bewusst ist, dass Tempo 80 nur erlaubt war und ich auch weiss, dass ich noch in der Probezeit bin....also dann weiss ich nicht!

Auch dass Du dich bei einer Verlängerung der Probezeit als Verkehrshindernis fühlst, zeugt nicht davon, dass Du den Sinn einer solchen Probezeit überhaupt verstanden hast.

Probezeit wird offenbar nur als Wartezeit empfunden..


Jaja, Wartezeit.

Ich habe das Teil halt zügig überholt...

schaut ihr während der Überholvorgangs auf euren Tacho? Also ich nicht und ehrlich gesagt war es mir auch nicht bewusst, eine solch hohe Geschwindigkeit erreicht zu haben.

120km/h setzt vorraus, dass ich im 4. Gang war... und es erscheint mir im Nachhinein sehr suspekt, dass ich bei Tempo 70 im ebend erwähnten 4. Gang zum Überholen angesetzt habe bzw auf die Länge des LKW's auf Tempo 120 kam... naja müsst ihr jetzt nicht verstehen lol

Also vielen Dank für die Posts und alle Moralapostel nichts für ungut hehe


ist doch schonmal ein guter Ansatz für zukünftige Argumentationen bei der MPU!

Kein Funke Einsicht!!








(Zitat von: BMW-mobil)




(Zitat von: life_is_pink)



Autor: Ischl
Datum: 06.04.2011
Antwort:
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Zitat:



Die zwei jahre Probezeit die evtl. dazu kommen, ab welchen tag treten die in Kraft?

(Zitat von: life_is_pink)





Hallo ,

ich denke an dem Tag , wo der Bescheid dieses Verstoßes rechtsgültig wird .

MfG.

(Zitat von: Krümelmonster1972)
[/quote]

Ne ne, ab dem Tag an dem deine normale Probezeit abläuft kommen noch die 2 Jahre verlängerung dazu
Autor: Scherge
Datum: 06.04.2011
Antwort:
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wusste garnich das man nur um 4. gang 120 fahren kann...das is mir jetzt sehr suspekt...ich bin der meinung das im 3. sowohl auch im 5. die nadel auf 120 stand....bitte belehrt mich wenn ich falsch liegen sollte!
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 06.04.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Die zwei jahre Probezeit die evtl. dazu kommen, ab welchen tag treten die in Kraft?

(Zitat von: life_is_pink)





Hallo ,

ich denke an dem Tag , wo der Bescheid dieses Verstoßes rechtsgültig wird .

MfG.

(Zitat von: Krümelmonster1972)




Ne ne, ab dem Tag an dem deine normale Probezeit abläuft kommen noch die 2 Jahre verlängerung dazu

(Zitat von: Ischl)
[/quote]



AUTSCH :-)
Autor: Matthes3302
Datum: 07.04.2011
Antwort:
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ist aber so. hatte ich oben auch schon geschrieben. insgesamt hast du dann 4jahre probezeit. am stück
Autor: life_is_pink
Datum: 06.05.2011
Antwort:
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Einen wundervollen guten Tag wünsche ich.... :-)

ob ich gute Laune habe? natürlich, der Bescheid kam gestern....


Abzüglich aller Toleranzen habe ich mich mit genau 96km/h in einer 80er Zone bewegt!

>>>30€ Verwarnungsgeld, keine Punkte, keine Nachschulung, keine Verlängerung der Probezeit....

alles andere wäre auch ungerecht gewesen :-)

Aber trotzdem ein dankeschön für all die mehr oder weniger Pessimistischen Posts...:-))

Draus gelernt habe ich trotzdem.


Autor: mikV8
Datum: 07.05.2011
Antwort:
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Hmm... ich hätte jetzt meinen A.... drauf verwettet, dass die genau 101km/h draus gemacht hätten.
Lag ja in deren Hand, die gemessene Strecke so weit einzukürzen, dass deine 123km/h entsprechend großen Einfluss haben und der Durchschnitt nach oben rutscht.
Da man nun, sicherlich auch mit Mühe und Not, auf 96km/h kommt (95 wären halt nochmal 10€ weniger - Scheiß drauf), war es, wie du schon sagst, sicherlich eine absolut überbewertete Situation.
Hätten die auch nur die geringste Möglichkeit gehabt, hätten die dir die Nachschulung rein gedreht...

Gruß Mirko
Autor: life_is_pink
Datum: 07.05.2011
Antwort:
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e
Zitat:


Hmm... ich hätte jetzt meinen A.... drauf verwettet, dass die genau 101km/h draus gemacht hätten.
Lag ja in deren Hand, die gemessene Strecke so weit einzukürzen, dass deine 123km/h entsprechend großen Einfluss haben und der Durchschnitt nach oben rutscht.
Da man nun, sicherlich auch mit Mühe und Not, auf 96km/h kommt (95 wären halt nochmal 10€ weniger - Scheiß drauf), war es, wie du schon sagst, sicherlich eine absolut überbewertete Situation.
Hätten die auch nur die geringste Möglichkeit gehabt, hätten die dir die Nachschulung rein gedreht...

Gruß Mirko

(Zitat von: mikV8)




ich war auch erstaunt.... ist ja alles eine auslegungssache welche wie du schon sagtest im ermessen derjenigen liegt, die das video ausgewertet haben....

naja fuer mich zaehlt das, was unterm strich rauskam.... es hatte auf jedenfall einen belehrenden effekt.

so das thema ist gegessen, moecht da nun auch nicht mehr drueber nachdenken, die zeit der ungewissheit war belastend genug.



schoenen tag noch

Bearbeitet von: life_is_pink am 07.05.2011 um 16:11:40




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Ende des Themas

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