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Beitrag von: konsuela Date: 23.03.2011 Thema: rechtliche Frage Kilometergeld für unnötige Fahrt ---------------------------------------------------------- Da ich an der Grenze zu Deutschland wohne habe ich mir ein Postfach in Deutschland genommen um Versandkosten zu sparen. Ich habe eine Benachrichtigung erhalten dass ein Paket abzuholen sei, bin dann dort hingefahren und mir wurde dann gesagt dass Paket schon von jemandem abgeholt worden ist. Im Zuge dessen gab es eine unschöne Diskussion mit dem Personal dort... Mittlerweile wurde das Paket vom unrichtigen Besitzer zurückgebracht und ich konnte heute das Paket holen, Personal war sehr unfreundlich, keine Entschuldigung, einfach wie wenn nichts gewesen wäre... Da ich ja eine unnötige Fahrt von 140 km hatte, kann ich dafür Kilometergeld verrechnen und dies vom Inhaber verlangen? |
Autor: LatteBMW Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum sollte deine Fahrt bezahlt werden? Du wirst ja nicht gezwungen ein Postfach in Deutschland zu nehmen |
Autor: konsuela Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ??? Ich bezahle ja für die Dienstleistung dass ich dass Postfach benützen kann und informiert werde wenn etwas gekommen ist. Ich bekam eine mail das ich ein Paket holen kann, welches aber plötzlich nicht mehr da ist. Muß ich jetzt für einen fremden Fehler die Geldtasche hinhalten? Zitat: Übrigens eine interessante Theorie. Würde sich auf viele Gebiete anwenden lassen. z.b. kostenlose Storno von einer Ägypten Reise wegen Reisewarnung des Innenministeriums. Warum kostenlos, ich wurde ja nicht gezwungen zu buchen. Bearbeitet von: konsuela am 23.03.2011 um 16:07:32 |
Autor: angry81 Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eine Beschwerdemail mit konkreten Angaben (Kd Nummer, wenn Du hast Namen der Bearbeiter die dir dumm gekommen sind usw) an die DHL schicken. Die melden sich auf jeden Fall. Das wird der einfachste Weg sein das zu klären sonst Anwalt. |
Autor: Mayo320i Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ruf beim Kundenservice an, mach denen Dampf, Beschwere dich etc. Geld wirst du keins sehen, aber wenigstens mitteilen, dass soetwas nicht geht. Viel Glück. |
Autor: jay x 412 Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du fährst 140km um Versandkosten zu sparen? Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen. |
Autor: stefan323ti Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das habe ich mir auch gedacht... Und das andere ist, woher soll denn die Post wissen das die 140km Anfahrtsweg hast. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Da wirst du weder von der Filiale noch von DHL Geld sehen. Evtl bekommst nen Gutschein das du dein nächstes Paket kostenlos verschicken kannst. Und es würde mich nicht wundern das in den AGBs irgendwo steht das DHL (oder wer auch immer) für solche Fahrten nen Ausgleich zahlen. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: konsuela Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, das ist kein DHL Laden sondern eine privater Laden mit riesen Lagerhalle die gleichzeitig Hermes Station ist. Hat aber sehr viel Geschäft durch die Grenznähe zu Österreich. Laut der Homepage gibt es 2 Geschäftsführerinnen und 1 Mitarbeiterin. Wir sind 6 Personen (3 x Familiemitglieder und 2 Freunde) die auf mein Postfach Ware dorthin schicken lassen. Und ja, es rentiert sich wenn man sich abspricht wer in nächster Zeit raus fahren wird und so Sachen bestellt die nicht dringend benötigt werden. Dieses Paket hat mein Vater auf meine Adresse dort geschickt. Der Händler hätte für Versand nach Österreich 80 € verlangt, innerhalb Deutschland Versand kostenlos... und für 80€ kann ich ein paar mal die 140 km fahren. Bearbeitet von: konsuela am 23.03.2011 um 20:19:26 |
Autor: Papa76 Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Welcher finanzieller Aufwand (Sprit) ist dir eigentlich entstanden bei der vergeblichen Fahrt? Wie lange hast du das Postfach schon und wie oft hat alles reibungslos funktioniert? Bearbeitet von: Papa76 am 23.03.2011 um 20:42:20 In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: BMWBT52 Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich finde es schon mal ein unding das eine nicht berechtigte person das paket einfach so erhält, muß man sich da nicht ausweisen? was wäre wenn der andere nicht so ehrlich gewesen wäre und es zurück gebracht hätte? Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast! |
Autor: Papa76 Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: !!! In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: konsuela Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- 140 km x 0,42,-- € amtliches Kilometergeld. Dazu noch 2,5 Stunden im Auto gesessen und fast 1 Stunde dort verbracht. Ich habe das Postfach seit ca. 2 Jahren und wir hatten monatlich mindestens 2 Abholungen. Bisher immer problemlos. Es herrscht Ausweipflicht, aber sobald man sich kennt gehts auch ohne. Zum Thema wo Menschen arbeiten passieren Fehler: Wenn ich einen Fehler mache muß ich dafür gerade stehen. Egal wo, sei es bei einem Fehler in der Arbeit mit dem darauffolgenden Anpiff durch den Vorgesetzten, sei es im Straßenverkehr in Form von Bußgeldern usw. Warum sollte dieser Fehler dann ohne Konsequenzen für den Verursacher bleiben? Noch dazu wo die anwesenden Personen der Firma nicht das geringste Interesse zeigten diesen Fehler zu beheben, noch einen vernünftige Lösung für dieses Problem präsentieren konnten. Sie hatten eine Unterschrift von einer Person die das Paket abgeholt hat, konnten die Unterschrift aber nicht mal zuordnen. Es war also reines Glück dass der falsche Empfänger das Paket zurückgebracht hat und nicht z.b. bei ebay verkauft hat oder den Inhalt selbst verwendet. Bearbeitet von: konsuela am 23.03.2011 um 21:52:06 |
Autor: Bardock Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bin mir ad Hoc nicht sicher, aber amtliches Kilometergeld ist eine monetäre Begrifflichkeit in Österreich, und ob es so auf das deutsche Recht zu übertragen ist, bezweifle ich. In Deutschland gibt es den sogenannten Fahrtkostenersatz, aber ob das in diesen Fall zutreffen kann, darüber maße ich mir kein Urteil zu, meinen Teil jedoch denke ich mir. |
Autor: Stefan177 Datum: 23.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ist aber so. Ich hatte vor nem Jahr einen unverschuldeten Unfall und musste mir wieder einen Ersatzwagen besorgen. Das Auto das ich mir eingebildet habe, war 200 km entfernt zu finden. Meine Frage, ob die Fahrkosten für den Kauf dorthin übernommen werden (schließlich war ich nicht schuld an dem Unfall und daran, daß ich ein neues Auto brauche), lehnte die Versicherung mit genau dieser Begründung ab: Kein Mensch zwingt mich in 200 km Entfernung ein Auto zu kaufen. Ich kenne das Gesetz in diesem Fall nicht, aber ich denke, die Post muss nicht annehmen, daß Du solche Verrenkungen machst und 140 km aus einem anderen Land anfährst, nur um Dein Postfach zu leeren. Ich denke es wird von nem üblichen Weg eines üblichen Benutzers ausgegangen und da reicht eine Entschuldigung und vielleicht ne kostenlose Paketmarke für's nächste mal. Bearbeitet von: Stefan177 am 23.03.2011 um 22:47:31 Bearbeitet von: Stefan177 am 23.03.2011 um 22:48:21 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: shgfa Datum: 24.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wo hast Du denn die Angabe mit den 0,42 € her? In Deutschland bekommst 0,30 € Euro. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: konsuela Datum: 24.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bundesministerium für Finanzen |
Autor: Bardock Datum: 24.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Link führt zum Finanzministerium Österreich. Ich wiederhole mich, selbst wenn, ich betone; wenn, ein evtl. Anspruch bestünde, so wäre zu klären ob nach welchem Landesrecht. Und da halte ich mich raus. |
Autor: konsuela Datum: 24.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Schon klar, aber bevor die Diskussion beginnt nach welchem Recht dies geschieht wollte ich mal grundsätzlich wissen wie hier die Lage aussieht. Also ob diese Forderung grundsätzlich berechtigt ist oder nicht. |
Autor: stefan323ti Datum: 24.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz ehrlich, ich denke das in so einem speziellen Fall dir kaum wer ne genaue und sichere Auskunft darüber geben kann was da deine Möglichkeiten sind. Du kannst dich da evtl an einen Anwalt wenden und dich da beraten lassen, wobei da die Kosten sicherlich deutlich über den Fahr- und Zeitaufwandskosten liegen werden. In meinen Augen wäre es am sinnvollsten beim Paketdienst telefonisch (Namen geben lassen) anzurufen und dort die Lage schildern. Weil es wird auch den Paketdienst interessieren das Pakete an falsche Personen ausgehändigt werden. Was deine Aussagen zu meiner Aussage "Wo Menschen arbeiten passieren Fehler angeht". Da würde erstmal abwägen und die Verhältnismäßigkeit klären. Ist irgendwo ein Personenschaden und gewaltiger montärer Schaden entstanden ist klar das jemand dafür den Kopf hinhalten muss. Aber in deinem Fall wars ein Fehler und es hat sich alles geklärt, von daher würde ich sagen das eine Entschuldigung ausreicht. Was den Unwillen zur Klärung angeht, willkommen in der Servicewüste Deutschland ;) Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: mb100 Datum: 24.03.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja, seh ich auch so. Und ich halte deutsches Recht für anwendbar. "Leistungsort" bzw. Ort des Postfachs ist in Deutschland => deutsches Recht. Is in etwa wie die schöne Frage "ich als Dreiviertel-Deutscher-viertel-Finne gehe in Singapur in der Pizzeria eines italienischen Kochs mit chinesischer Ehefrau, der Schutzgeld an die Russenmafia zahlt, zum Essen und verderbe mir an einer schimmligen Salamischeibe den Magen. Das Ergebnis sieht man in der Toilette. Welches Recht is anwendbar?" Über den Ausgang eines möglichen Verfahrens... tja... Von "Du bekommst recht und kriegst den kompletten Weg ersetzt" über "Du kriegst nur anteilig was ersetzt" bis zu "Du gehst komplett leer aus" is grad bei der Konstellation wahrscheinlich alles möglich... Bearbeitet von: mb100 am 24.03.2011 um 11:16:14 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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