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Rechtsstreit - Geplaudere

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Beitrag von: chef animateur
Date: 26.07.2004
Thema: Rechtsstreit
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hallo,

Ich hab da mal eine frage zum thema recht.

Und zwar, wenn ich einen Wagen in lübeck kaufe(schleswig Holstein) und ich in Hannover(Niedersachsen) wohne,Ich nach dem kauf erheblich mängel feststelle und nun meine rechtsschutz einschalte, wo wird der Verfahren behandelt ? In Hannover oder in Lübeck ? Es geht ja darum, das nicht jeder Anwalt in jedem bundesland zugelassen ist.

Danke für die Hilfe


Antworten:
Autor: stefan1208
Datum: 26.07.2004
Antwort:
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SERVUS
Ich denkmal da wo das Auto gekauft wurde bzw. der Kaufvertrag Unterzeichnet wurde. Man schreibt ja meist beim Datum auch den Ort dazu.Bin mir aber nicht sicher.

Einmal Weiß-Blau immer Weiß-Blau !
Autor: Nick Andrews
Datum: 26.07.2004
Antwort:
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Bei mir war es so, dass ein Gericht in der Mitte von beiden vorgeschlagen wurde. Bezüglich der Anreise beider Partein.

Gruß Nick

BMW - That’s enough to say!
Autor: Nick Andrews
Datum: 26.07.2004
Antwort:
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mal kleine Frage, was willst du eigentlich vom Verkäufer? Schadensersatz statt der Leistung, oder Schadensersatz neben der Leistung (Auto) ???

Gruß Nick

BMW - That’s enough to say!
Autor: chef animateur
Datum: 26.07.2004
Antwort:
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schadensersatz statt der leistung, weil er mir ein auto verkauft hat mit einem erheblichen mangel
Autor: Flo3xx
Datum: 27.07.2004
Antwort:
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Normalerweise wird das dort Verhandelt wo die Klage erhoben wurde und der Angeklagte muss sich normalerweise um einen Anwalt in dieser Gegend kümmern.

Würde aber da mal in der Anwaltskammer nachfragen.

Gruß - Florian
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Wer später Bremst fährt länger schnell!!

993 Bi-Turbo Anlage in Aktion!!
Autor: Papa76
Datum: 27.07.2004
Antwort:
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Hallo

wenn du beim Händler gekauft hast wird in seinen Geschäftsbedingungen (die du ja mit der Kaufvertragsunterzeichnung akzeptiert hast) stehen, dass der Gerichtsstand am Ort des Verkäufers liegt.Lasse mich aber gern eines besseren belehren.Bei Privatgeschäften weiß ich es nicht.

MfG
Papa76

*Weniger ist manchmal mehr*

Autor: simon1707
Datum: 27.07.2004
Antwort:
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Zitat:


wenn du beim Händler gekauft hast wird in seinen Geschäftsbedingungen (die du ja mit der Kaufvertragsunterzeichnung akzeptiert hast) stehen, dass der Gerichtsstand am Ort des Verkäufers liegt.
(Zitat von: Papa76)




Das darf meines Wissens aber nur angewandt werden, wenn der Geschäftapartner auch Vollkaufmann ist. Also, bei Privatkauf ist diese Klausel unzulässig.

Simon

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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)




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