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Beitrag von: chef animateur Date: 26.07.2004 Thema: Rechtsstreit ---------------------------------------------------------- hallo, Ich hab da mal eine frage zum thema recht. Und zwar, wenn ich einen Wagen in lübeck kaufe(schleswig Holstein) und ich in Hannover(Niedersachsen) wohne,Ich nach dem kauf erheblich mängel feststelle und nun meine rechtsschutz einschalte, wo wird der Verfahren behandelt ? In Hannover oder in Lübeck ? Es geht ja darum, das nicht jeder Anwalt in jedem bundesland zugelassen ist. Danke für die Hilfe |
Autor: stefan1208 Datum: 26.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- SERVUS Ich denkmal da wo das Auto gekauft wurde bzw. der Kaufvertrag Unterzeichnet wurde. Man schreibt ja meist beim Datum auch den Ort dazu.Bin mir aber nicht sicher. Einmal Weiß-Blau immer Weiß-Blau ! |
Autor: Nick Andrews Datum: 26.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei mir war es so, dass ein Gericht in der Mitte von beiden vorgeschlagen wurde. Bezüglich der Anreise beider Partein. Gruß Nick BMW - That’s enough to say! |
Autor: Nick Andrews Datum: 26.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- mal kleine Frage, was willst du eigentlich vom Verkäufer? Schadensersatz statt der Leistung, oder Schadensersatz neben der Leistung (Auto) ??? Gruß Nick BMW - That’s enough to say! |
Autor: chef animateur Datum: 26.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- schadensersatz statt der leistung, weil er mir ein auto verkauft hat mit einem erheblichen mangel |
Autor: Flo3xx Datum: 27.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise wird das dort Verhandelt wo die Klage erhoben wurde und der Angeklagte muss sich normalerweise um einen Anwalt in dieser Gegend kümmern. Würde aber da mal in der Anwaltskammer nachfragen. Gruß - Florian ___________________________________________ Wer später Bremst fährt länger schnell!! 993 Bi-Turbo Anlage in Aktion!! |
Autor: Papa76 Datum: 27.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo wenn du beim Händler gekauft hast wird in seinen Geschäftsbedingungen (die du ja mit der Kaufvertragsunterzeichnung akzeptiert hast) stehen, dass der Gerichtsstand am Ort des Verkäufers liegt.Lasse mich aber gern eines besseren belehren.Bei Privatgeschäften weiß ich es nicht. MfG Papa76 *Weniger ist manchmal mehr* |
Autor: simon1707 Datum: 27.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das darf meines Wissens aber nur angewandt werden, wenn der Geschäftapartner auch Vollkaufmann ist. Also, bei Privatkauf ist diese Klausel unzulässig. Simon ______________________ Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562) |
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