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Wie weit darf reifen aus radhaus stehen? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: v2x
Date: 17.03.2011
Thema: Wie weit darf reifen aus radhaus stehen?
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hallo,mal ne frage.hab gewinde fahrwerk mit 8x16" felgen.haben selbes fahrwerk und felgen
auf meinem 318is(325i umbau) gehabt.hab heute mal einen reifen an die vorderachse bei meinem 328i gebaut.wollte gucken wo ich das plastik im innerradhaus ändern muss(musste ich bei ex fahrzeug auch) irgendwie kommt es mir so vor das der reifen ein paar millimeter weiter raus steht.
ich hab vorne 205er auf der 8x16 felge(brauchte dafür eine reifenfreigabe beim alten fahrzeug)
nun zur frage:muss nur die lauffläche vom kotflügel bedeckt sein?durch die schmalen reifen ist die
reifenflanke schön "rund" und auch ein paar millimeter profil gucken raus.ist aber nicht die lauffläche!geht halt mit um die kurve.bekomm ich das so eingetragen?oder darf gar kein profil da raus gucken???
mfg



Antworten:
Autor: pat.zet
Datum: 18.03.2011
Antwort:
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Jo es sollte nichts rauschauen ,
viele wichtiger ist das bei einer Prüfung,
bei der ca 5-10cm Bohlen unter V rad li voll eingeschlagen + H rad re, damit er voll durchfedert, (der TÜV macht das genauso)
Wenn da was irgendwo anliegt weisst du ja was zu tun ist............
Gruß pat
Autor: _kEviN
Datum: 18.03.2011
Antwort:
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Servus fahr am besten mal zum tüv und frag mal nach ob er dir des so eintragen würde oder ob du ziehen musst!
Die haben alle unterschiedliche aussagen der eine sagt es darf kein reifen zu sehen sein wenn man am radhaus von oben nach unten schaut!
Der andere sagt 15cm von radmitte hoch und alles was über den 15cm ist muss verdeckt. Nur das profil!
Die haben alle unterschiedliche Meinungen!

Gruß
Autor: V!ru$
Datum: 18.03.2011
Antwort:
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Früher war es mal so das nur die Profildecke von der Radhauskante bedeckt sein muß.
Seit einigen Jahren muß das komplette Rad von der Radhauskante verdeckt sein.

Autor: Percy 81
Datum: 18.03.2011
Antwort:
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Reifen dürfen nicht aus dem Radhaus stehen.
Wenn ja müssen dementsprechend die Radhäuser gezogen werden.
Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind.
Autor: v2x
Datum: 18.03.2011
Antwort:
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hi,hmm letztes jahr hab ich das so eingetragen bekommen bei meinem ex coupe.ich weiss nur leider nicht ob die spurbreiten zwischen den beiden fahrzeugen unterschiedlich sind.weiss nichtmehr genau wie das beim anderen aussah,da musste ich hinten bördeln aber vorne nichts machen...
ist das gleiche fahrwerk mit gleichen felgen...
mfg

Bearbeitet von: v2x am 18.03.2011 um 10:23:20
Autor: meisterflott
Datum: 28.06.2011
Antwort:
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Hallo alle zusammen!

Bin zwar ein BENZ-Fahrer, aber trifft genau dieses Thema:

"Wie weit darf Rad- /Reifenkombination aus dem Radhaus heraus stehen"


Gegebenheit:
War letzte Woche mit meinem älteren Benz (E-Klasse, W210) bei der Dekra, wollte meine 9x16 Artec MA Tiefbett-Alu´s mit 35 mm Spurverbreiterung (ET 15) und 225/50 16 Reifen begutachten und eintragen lassen.
Der Benz ist EZ 7.1998, die Alu´s aus 1999. Da es ein älterer Benz "aus den Jahren" ist und ich auf Kult stehe, habe ich mir die 9x16 darauf gezimmert.
Radhauskanten habe ich bereits bündig umgelegt VA + HA. Eine Tieferlegung von 50 mm und gelbe Dämpfer sind auch verbaut.
Meine Felgen stehen ca. 3-4 cm aus dem Radhaus "auf 12 Uhr Stellung" gemessen heraus, Reifenflanken/Profilfläche ist im Radhaus noch abgedeckt. Dies wurde genau mit der Wasserwaage bei der Dekra festgestellt.


Präzise Aussage des Sachverständigen:

Früher, als die KFZ´s noch keine EG-Typengenehmigung hatten, durfte äußeres Felgenhorn etwas aus Radhaus herausstehen, Reifenflanken/Profilfläche musste von äußerer Radhauskante abgedeckt sein, festgelegter Winkel siehe fetten Text unten.

Heute (noch vor 2000 Wende), KFZ´s mit EG-Typengenehmigung muss Reifenflanken/Profilfläche sowie äußeres Felgenhorn von äußerer Radhauskante abgedeckt sein, festgelegter Winkel siehe fetten Text unten.

Früher, sowie heute ist der Berechnungsfaktor 30/50, was äußere Radhauskante abdecken muss.
Das heißt: Die gedachte Linie von der Radnabe (Mittenzentrierung der Felge) senkrecht nach oben zum Radhaus/Kotflügel ergibt die "12 Uhr Stellung". Nach neuer EU-Norm von dieser "12 Uhr Stellung" zur Front des Fahrzeugs muss äußere Radhauskante Reifen und Felgen (äußeres Felgenhorn) einen Winkel von mind. 30 Grad abdecken, zum Heck des Fahrzeugs von der "12 Uhr Stellung" mind. 50 Grad abdecken.
Alle anderen Angaben diesbez. in cm oder mm hier im Forum sind unwirksam!



Wenn mit bördeln und Radhaus ziehen nichts mehr zu erreichen ist:
Eine alternative bei herausstehenden Reifen + Felgen sind Spoilerlippen oder Kastenverbreiterungen über den Radläufen an besagten Stellen zu montieren, dass Bereiche abgedeckt werden. Diese "künstlichen Spoiler- oder Verbreiterungen" werden mit in das erstellte Gutachten des Sachverständigen, bzw. Fahrzeugpapiere mit übertragen/eingetragen.
ACHTUNG: Eine Entfernung der "künstlichen Spoiler- oder Verbreiterungen" nach der Begutachtung und Eintragung würde die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen !!!


Es gibt natürlich Sonderregelungen, Einzelabnahme, wie z.B. dazugehörige Paragraphen 19.3 und 21 der STVO.
Diese besagen:

§ 19.3
Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO:
Hierbei handelt es sich um ein TÜV-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Allerdings müssen die im Gutachten angegebenen Rad/Reifenkombinationen und Einpresstiefen (ET) eingehalten werden. Eine Vorführung beim TÜV Sachverständigen ist erforderlich. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig sein. Entspricht die verwendete Rad-/Reifenkombination nicht denen des Gutachtens, ist eine Abnahme nach Paragraph 21 StVZO erforderlich.

§ 19.3
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße erforderlich sein. Hier ist nur eine Eintragung bis +2% Spurweitenänderung möglich. Über +2% hinausgehende Spurweitenänderungen müssen gesondert durch ein Fahrwerksfestigkeits-Gutachten nachgewiesen werden. Dieses beinhaltet auch den Berechnungsfaktor Rad- /Reifenkombination im Bezug auf äußere Radhauskante.


Wenn Sie § 19.3 oder § 21 in Anspruch nehmen müssen, schlage ich aus eigener Erfahrung vor, NUR zum TÜV zu fahren. Diese haben mehr Handhabung und Entscheidungskraft als Dekra oder andere freie Sachverständigen-Vereinigungen und können die Paragraphen je nach Bemessungssache jedes einzelnen Prüfers eher realisieren.


Für weitere Fragen bin ich gerne offen, wenn ich helfen kann.
meisterflott@rz-online.de

Hier das passende Bild dazu:
[URL=http://img101.imageshack.us/i/bildzuberechnungsfaktor.jpg/][/URL]

Uploaded with [URL=http://imageshack.us]ImageShack.us[/URL]

Bearbeitet von: meisterflott am 28.06.2011 um 20:06:24
Autor: violett
Datum: 29.06.2011
Antwort:
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naja ganz richtig ist das alles hier nicht so.... in der alten STVZO-Regelung gabs keine Winkelangaben...

Is ja egal, die Werbung für den TÜV ist auf jeden Fall in Ordnung :-))
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Ende des Themas

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