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angehalten von der polizei ...Was nun?? - Geplaudere

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Beitrag von: bmwe36321
Date: 05.03.2011
Thema: angehalten von der polizei ...Was nun??
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Gygax E30 am 05.03.2011 um 18:34:04 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

hallo ich kann abend nicht schlafen ...mein kumpel wurde mit meinem auto vor ne woche angehalten

erstmal mängelbericht kassiert.... xenon und ect. der üpolizist hat gemeint das 3 punkte und 130 euro kommen können...

an dem tag war ich nicht im auto wie gesagt mein kumpel ist damit rumgefahren ..

meine frage ist ,wer bekommt nun die strafe? weiss einer was???

bin in der probezeit):

Bearbeitet von: Gygax E30 am 05.03.2011 um 18:34:04


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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Beide. Halter und Fahrer sind für das Fahrzeug haftbar.
Autor: bmwe36321
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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ojeeee
Autor: _kEviN
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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Zitat:



erstmal mängelbericht kassiert.... xenon und ect. der üpolizist hat gemeint das 3 punkte und 130 euro kommen können...

(Zitat von: bmwe36321)




xenon = 3 Punkte + 130€ oder?
Autor: Matthes-E36
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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Probezeit und dann so'n sch...machen ?
Egal ob Dein damit Kumpel angehalten wurde, es hätte genauso Dich treffen können,
denn es ist ja wohl Dein Auto.
Also geradestehen dafür und nicht rumjammern !!!

Autor: Phil83
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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Beide bekommen die Strafe wie schon gesagt wurde und du muss dann noch eine Nachschulung machen und bekommst die Probezeit auf 4 Jahre verlängert( wenn du der Halter bist und ist es auf deine Eltern oder so zugelassen)
Autor: HaNNi8aL
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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Genau deswegen rüstet man richtig um mit TÜV und so, oder gar nicht! Ihr wisst doch ganz genau was ihr macht wenn ihr euer Zeug nicht eintragen lasst oder die ASWR und ALWR weglasst (spez. bei Xenon)!

Ich will hier nich den Oberlehrer spielen, aber abzusehen is sowas wenn man halbe Sachen macht.

Hoffe du kommst mit nem blauen Auge davon. Das wirst du aber nur wenn der Wagen auf deine Eltern zugelassen ist... wenn er auf dich zugelassen ist, dann kassierst du die Punkte und auch die Nachschulung plus die Probezeitverlängerung.
Autor: Gygax E30
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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.. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien

Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden!

Autor: der_Strolch
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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Was steht denn alles im Mängelbericht? Was ist denn noch nicht eingetragen?
Eine SRA hast ja nicht verbaut lt. FS.

Hier lies Dir das mal durch=> Klick Tja für Fahrzeugführer sowie Halter gibt es eine Strafe wie es bereits schon erwähnt wurde. Eigentlich müsste sich Dein Kumpel, wenn er mit Deinem Auto gefahren ist, von dessen Verkehrssicherheit überzeugen. Aber sowas macht man ja net weil es ein Kumpel ist.

Hier steht es auch nochmal: §50 StVZO Abs. 10

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Sollte eine Lehre für Dich sein in Zukunft doch die Regeln, wenn es um den Xenonumbau geht, einzuhalten.

Mfg



Bearbeitet von: der_Strolch am 05.03.2011 um 18:41:34
BMW ///M
Autor: Gr33nAcid
Datum: 05.03.2011
Antwort:
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So ist das eben bei dem illegalem Gebastel.

Würde erstmal abwarten was nun kommt!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Strahlemann
Datum: 06.03.2011
Antwort:
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Ärgerlich für dich...

Zumal du ihn ja eh wegen Geldmangel verkaufen willst, ach nee für viel Geld neu lackieren willst...

Manchmal hat man halt einfach die A-Karte gezogen!

Dann kannste das Geld was du hast ja für das abarbeiten der Mängelkarte + TÜV + Nachschulung + Strafe zahlen!

Und wenn du kein Geld hast... Auto verkaufen und davon Nachschulung + Strafe zahlen und beim nächsten Auto auf gewisse Sachen besser achten!


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