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Beitrag von: Richi Date: 03.02.2011 Thema: Zollfrage in Bezug auf Uhrenreparatur? ---------------------------------------------------------- Hallo, ich hoffe es kann mir hier viell. jemand weiterhelfen der sich damit auskennt oder ähnl. hatte. Ich habe vor kurzem eine Uhr an den Schweizer Hersteller zurück schicken müssen aufgrund einiger Reparaturen und allg. Kontrollen (Zeigerjustierung, Glastausch, Kontrolle). Die Uhr wurde hier in Deutschland gekauft! Die Kosten der Reparatur wurden vom Hersteller unter Garantie ausgeführt. Nun kam die Uhr zurück und ich habe eine Rechnung vom Zoll über ca. 30,- erhalten. Ich habe mich mal auf der Zollseite informiert. Bei solchen Reparturen gibt es eine Einfuhrfreigabe wenn es sich um kostenlose Garantiereparaturen handelt. Muss vorher beim Zoll angegeben werden. Stichword "passive Veredeltung". Dies kann entfallen, WENN es sich um einen gelegentliche Ausbesserung handelt, und nicht kommerziell ist. Nachweis erfolgt durch Reparaturrechnung, Garantierurkund, Schriftwechsel oder frühere Kaufrechnung. Ich habe ALLE diese Unterlagen. Quelle Zoll Jetzt hat der Zoll als Bemessungsgrundlage die 188 CHF, die auf der Rechnung sind genommen, um das Zollentgelt zu erheben. Diese Rechnung muss aber NICHT von mir bezahlt werden. Das einzige was ich zahlen musste war das Glas im Wert von 45 CHF ca. 35,- Euro. D.h. wenn überhaupt hätte der Wert höchstens 6,65,- sein dürfen (19% EUSt). Bemessungsgrundlage also höchstens die 45 CHF. Wieso soll ich jetzt die 30,- zahlen? Und was würdet ihr jetzt machen? Ich werde morgen zum Zoll in meiner Nähe fahren, allerdings hat der Zoll in Saarbrücken die ganze Sache ins laufen gebracht und Einspruch muss wohl dort eingelegt werden. Mir geht es nicht so sehr um die 30,- sondern einfach darum zu wissen wofür ich überhaupt zahle! Danke im voraus. PS. Diese Uhr war schon mal in der Schweiz wegen einer Garantiesache, da lief es ohne Probleme, nur das ich das Paket direkt beim Zoll abholen musste und unter Vorlage der Orignalrechnung war das kein Problem. Bearbeitet von: Richi am 03.02.2011 um 11:53:38 |
Autor: shgfa Datum: 03.02.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mach genau das was Du eh schon vorhast, erkundige Dich direkt beim Zoll und sprech mit denen. Wenn hier kein Zöllner unter uns ist kann Dir eh keiner eine verbindliche Auskunft geben. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: Richi Datum: 03.02.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei sovielen Mitgliedern bestand die Hoffnung das einer dabei ist, oder zumindest jemand der schon was ähnl. gemacht hat. Aber ich habe jetzt dort angerufen. Ich soll jetzt den Einfuhrbescheid zusenden. Werde dort die Rechnung beilegen und dann mal sehen was dabei rauskommt! Danke Gruß |
Autor: Richi Datum: 01.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ist zwar schon etwas her, aber ich möchte den Thread erfolgreich abschließen falls jemand mal ein ähnl. Problem hat. Also Ich hatte mit dem Hauptzollamt tele. Mir wurde gesagt das sie einfach die Rechnung die vom Hersteller beigelegt wurde als Bemessungsgrundlage genommen haben. Auf meinen Hinweis, dass doch klar und deutlich auf der Rechnung "unter Garantie" vermerkt war, kam die Anwort: "das kann ja jeder hinschreiben"! Ich musste dann das Original des Einfuhrbescheides per Post senden. Dazu hab ich noch eine kleines Anschreiben aufgelegt. Ausserdem die Rechnung für die bezahlten Zollgebühren sowie die Rechnung für die Reparatur als Kopie! Das wurde dann geprüft und als Antwort erhielt ich dann ein Schreiben in dem der komplette Betrag erstattet wird. Die Begründung lautet: "Die eingeführte Uhr wurde im Rahmen eines passiven Veredelungsverkehrs in der Schweiz aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unentgeltlich repariert." Also alles gut gegangen. Gruß |
Autor: Bardock Datum: 01.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Richi, schön das alles gut ausging. Wunderbar, das du den Thread mit hilfreicher Lösung beendest, davon kann sich ein jeder Threadersteller eine Scheibe abschneiden. Und ein gutes Beispiel für viele wie es geht: nämlich mit einem Anliegen, gleich welcher Natur, einfach freundlich nachfragen, seine Situation erklären und dann dementsprechend handeln. So werden Probleme gelöst und nicht anders. Gründer Daumen hoch. Freundlichste Grüsse Rob |
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