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Rechtsfrage bezüglich Gewährleistung - Geplaudere

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Beitrag von: stephanl17
Date: 02.02.2011
Thema: Rechtsfrage bezüglich Gewährleistung
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.02.2011 um 20:26:50 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Meine Werkstatt stellte vorhin fest, dass an meinem Wagen die Drosselklappensteuereinheit defekt sei und verwies mich auf meinen Händler von dem ich das Fahrzeug gekauft habe.
Ich rief diesen auch soeben an und er meinte, dass er nur 6 Monate Gewährleistung geben müsse und nicht dran schuld sei an dem Defekt.
Gekauft habe ich den Wagen im April 2010.

Meiner Meinung nach und auch der der Werkstatt, muss er jetzt dafür gerade stehen und die Einheit wechseln bzw. die Kosten dafür übernehmen, da man dies nur bei BMW machen könne.

Frage an die Rechtsexperten hier unter uns. Muss er den Fall übernehmen bzw. die Kosten?

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.02.2011 um 20:26:50


Antworten:
Autor: Fleckenzwerg
Datum: 02.02.2011
Antwort:
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gewährleistung besagt nur, dass das auto beim kauf frei von mängeln war ( außer mängel sind im vertrag festgehalten), wenn dir innerhalb von 6 moanten nach kauf ein mangel auffällt der vorher nicht bekannt war, ist davon auszugehen, dass der mangel vorher schon bestand -> Händler muss nachweisen, dass der schaden vorher noch nicht da war. fällt dir dert mangel nach 6 moanten also nach der beweislastumkehr auf, musst du nachweisen dass der mangel schon bei kauf da war.
viel spaß
Autor: Stefan177
Datum: 03.02.2011
Antwort:
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Zitat:

er meinte, dass er nur 6 Monate Gewährleistung geben müsse
(Zitat von: stephanl17)




Ein ganz Schlauer.

Theoretisch bist Du im Recht. Weil er zwei Jahre Gewährleistung geben muss. Praktisch ist er im Recht. Denn es ist genau so, wie mein Vorredner gesagt hat: Nach 6 Monaten musst Du beweisen, daß der defekt beim Kauf schon da war.

- Was so gut wie unmöglich ist.

Bearbeitet von: Stefan177 am 03.02.2011 um 00:27:17
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.02.2011
Antwort:
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Zitat:

Theoretisch bist Du im Recht. Weil er zwei Jahre Gewährleistung geben muss.



Müssen nur 1 Jahr. Und das steht mit Sicherheit drin im KV. Habe noch nie gehört/gelesen das ein Händler die vollen 2 Jahre gibt.

Hier mal was Interessantes!
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Autor: Stefan177
Datum: 03.02.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

Theoretisch bist Du im Recht. Weil er zwei Jahre Gewährleistung geben muss.



Müssen nur 1 Jahr. Und das steht mit Sicherheit drin im KV. Habe noch nie gehört/gelesen das ein Händler die vollen 2 Jahre gibt.

Hier mal was Interessantes!

(Zitat von: Heckpropeller)




Zwei Jahre gesetzlich vorgesehen. Er kann es aber (wie Du schon sagtest) per Klausel runtersetzen auf ein Jahr.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...




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