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Beitrag von: 328-Psycho Date: 25.01.2011 Thema: Verkehrs-Rechtschutz *Haftung* ---------------------------------------------------------- An alle Versicherungsspezis unter uns/ euch...mal ne Frage... Ich weiss das ich sinnloserweise jeden Strafzettel der Rechtsschutzversicherung geben kann...bis sie mich rausschmeissen oder mir kündigen..darum geht es aber hier und jetzt auch gar nicht... Mich würde interessieren, ob eine Rechtsschutz auch greift wenn mir die Polizei aus lust und laune die Karre still-legt... Fakt ist, es ist mir noch nicht passiert...Und STOP..Bei mir ist ALLES eingetragen..Bevor die Unterhaltung hier eskaliert... Es ist nun leider nur so das in Karlsruhe Fahrzeuge stillgelegt werden, trotz Eintragung..Weils dem Polizisten net gefällt...oder was weiss ich...Wenn es Gründe für eine Stilllegung gibt, bin ich der letzte der was dagegen hat, aber grundlos, find ich nicht ok... Dann reissen die dir das ganz Auto auseinander um dir dann nach 3 Tagen zu sagen..Wir habe nix gefunden...komm, hol dein Auto und guck wie dus wieder zusammen gebaut bekommst... Dieser Fall ist letzte Woche nem Kumpel passiert... Würde jetzt gerne wissen, weil die Polizei dazu stellung genommen hat mit Folgender aussage... " Sie können froh sein das wir Ihn nicht gleich in die Presse gedrückt haben..." Ist das ok, wenn die NIX finden, die Karre zerstört abzugeben, geschweige denn ohne Verdacht einfach mal beschlagnahmen... Kann man dagegen vorgehen... Ich finde unterhaltungen immer gut, aber bitte vergesst nicht worum es hier geht...Es bringt mir nix zu wissen, das sie euch auch schon mal angehalten haben...und das sie nix gefunden haben oder so..das bockt nicht...und bringt mich auch nicht weiter... Also sachlich bleiben, und lieber nicht antworten, bevor blödsinn bei rum kommt...Danke Träume nicht dein Leben lang...Lebe deinen Traum www.phoenixx-bmw.de |
Autor: mb100 Datum: 25.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zwischenfrage: welche Kosten möchtest Du in dem Fall genau von der Rechtsschutzversicherung ersetzt haben? "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: F3-John Datum: 25.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also......ob die polizei die karre stillegen darf oder net, weiß ich ja nicht...soll auch egal sein! Aber wenn sie das auto untersuchen und dafür teile ausbauen etc. , dann MÜSSEN!!! sie das auto wieder Fachgerecht zusammen bauen. Egal ob sie nun was gefunden haben oder nicht! Es ist dein Eigentum, und das muss unbeschädigt zurück zu dir. Od du es innerhlab der STVO bewegen darfst spielt keine Rolle! Sollte das auto nun beschädigt zurückgegeben werden: Anwalt einschalten und die Polizei auf Schadensersatz verklagen. Gerichtskosten übernimmt die rechtschutz. Und jeder Anwalt wird sich freuen^^ BMW-Fahrer haben Blutgruppe ///M |
Autor: aNka Datum: 25.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Freund hatte genau den Fall. Auto stillgelegt, vom TÜV überprüft worden, letztendlich sollte er aufgrund absolut hirnrissiger Argumentationen an die 1500 Euro Strafe und Kosten für den TÜV zahlen. Haben damals auch Anwalt beauftragt und unsere RS-Versicherung eingeschaltet. Die hat ohne weiteres die Deckungszusage gegeben. Letztendlich lief es zwecks Verfahrensfehler auf die Einstellung der Sache raus, aber das tut ja nichts zur Sache. RS hätte auf jeden Fall ohne weiteres bezahlt. LG |
Autor: mammut735i Datum: 25.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- [quote] Also......ob die polizei die karre stillegen darf oder net, weiß ich ja nicht...soll auch egal sein! Aber wenn sie das auto untersuchen und dafür teile ausbauen etc. , dann MÜSSEN!!! sie das auto wieder Fachgerecht zusammen bauen. Egal ob sie nun was gefunden haben oder nicht! Es ist dein Eigentum, und das muss unbeschädigt zurück zu dir. Od du es innerhlab der STVO bewegen darfst spielt keine Rolle! Sollte das auto nun beschädigt zurückgegeben werden: Anwalt einschalten und die Polizei auf Schadensersatz verklagen. Gerichtskosten übernimmt die rechtschutz. Und jeder Anwalt wird sich freuen^^ schön,so spare ich mir den text:)!!! laut meines kenntnissstandes,darf die polizei kein fahrzeug sill legen,sondern nur TÜV,DEKRA,ec. wenn die bullen so geil auf dich sind,fahren sie mit dir zur technischen abnahme und da wartet dann schon einer,der sich dein wagen genauer anschaut... gruß... |
Autor: mammut735i Datum: 25.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- würde F3-tom da mal recht geben!!!!!!!!!!!!!! laut meines kenntnissstandes,darf die polizei kein fahrzeug sill legen,sondern nur TÜV,DEKRA,ec. wenn die bullen so geil auf dich sind,fahren sie mit dir zur technischen abnahme und da wartet dann schon einer,der sich dein wagen genauer anschaut... gruß... |
Autor: mammut735i Datum: 25.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- huch,finger zu schnell. . . ;) |
Autor: aNka Datum: 25.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also....in meinem Fall wurde mir das so erklärt und -leider- auch so gehandhabt: Die Polizei DARF dein Auto stilllegen, wenn (es sei dahingestellt ob dies neutral gesehen richtig ist oder nicht) Gründe vorliegen, weswegen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Dass sie MIT DIR zur Prüfstelle fahren ist Blödsinn; sobald die der Meinung sind, dass das Auto nicht verkehrssicher ist, fährt das Ding keinen Meter mehr von selbst sondern nur noch aufm Schlepper. Danach wird dann anhand TÜV festgestellt, ob tatsächlich etwas vorliegt oder eben nicht. Falls nichts gefunden wird, gibts übrigens für die Zeit keinen Nutzungsausfall, was ich persönlich am schönsten finde ^^ Hauptsache, dir wird dein Auto wegen dubiosen Gründen weggenommen. |
Autor: 328-Psycho Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke , das sind doch mal sachliche infos... Träume nicht dein Leben lang...Lebe deinen Traum www.phoenixx-bmw.de |
Autor: b-mw-323 Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob deine Verkehrsrechtsschutz in so einem Fall greift, solltest du in den Versicherungsvertagsbedingungen nachlesen, da jede Versicherung verschiedene Ausgestaltungen haben kann. Grade Direktversicherungen schließen gerne das eine oder andere aus. |
Autor: Nicore Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei uns hier ist das aber genau so die Regel. Die Rennleitung begleitet einen zur örtlichen Dekra Station und wenn man schon in Begleitung vorgefahren kommt, kannst Du Dir sicher sein das der Prüfer i.d.R. auch was findet... Unsere Dekra ist knapp 3km von der Autobahnabfahrt entfernt und die Rennleitung begleitet regelmäßig (verdächtige) LKWs zur Prüfstelle. Aber wenn alles am Auto eingetragen wurde und diese Eintragungen angezweifelt werden mach Dir keine Sorgen. Zahlungsaufforderungen brauchst Du nicht nachzu- kommen und die Einschüchterungen kannst Du nur lachen. Die Beamten sollen sich dann mit dem Prüfer befassen der die Eintragung gemacht hat und ihm seine "Falsch- beurkundung" nachweisen. BMW Team Oberhavel |
Autor: 328-Psycho Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann werd ich ich mal schlau machen gehen Träume nicht dein Leben lang...Lebe deinen Traum www.phoenixx-bmw.de |
Autor: aNka Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Deswegen schreib ich ja, dass das BEI MIR so gewesen ist :) Umso besser natürlich, wenn das Auto nicht auf den Schlepper muss und erstmal ne Woche lang auf der Vewahrstelle steht, bis sich mal ein TÜV Prüfer dazu bequemt, es sich anzusehen. LG |
Autor: LatteBMW Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stilllegen JA, mitnehmen und zerlegen NEIN. |
Autor: E36-Freak Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist aber schon klar, das "Stillegen" und "Untersagung der Weiterfahrt" zwei verschiedene Paar Schuhe sind? Stillegen: Entfernen der Zulassungsplakette ! und was ist, wenn dieser Sachverhalt ausserhalb der Öffnungszeiten von Dekra und Tüv festgestellt wird? Dann kann die Polizei sicherstellen zur Gefahrenabwehr....nicht stillegen Das Fahrzeug wird dann im Regelfall durch einen Sachverständigen untersucht Stillegen darf grundsätzlich nur die Verwaltungsbehörde, nicht die Polizei |
Autor: 328-Psycho Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok..zurück zum thema... wenn sie mir die karre stilllegen...die weiterfahrt verwehren odr was auch immer...also in jedem fall die karre zerupfen..müssen Sie dafür haften oder nicht? darum geht es mir...ich will wissen ob ich dagegen vorgehen kann...oder ob die alles dürfen..auch der tüv oder dekra mann...es muss doch alles wieder cool zusammengebaut werden..ohne schäden, oder? Träume nicht dein Leben lang...Lebe deinen Traum www.phoenixx-bmw.de |
Autor: mammut735i Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- natürlich dürfen sie dir die karre nicht einfach zerlegen und dir das teil völlig zerrupft wieder zurückgeben. dagegen kannst du vorgehen! fals etwas beschädigt wird,kann man die grünen dafür verantwortlich machen und auf schadensersatz klagen. was natürlich alles andere,als einfach ist... |
Autor: Stefan177 Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gegenfrage (mal abgesehen, daß der TÜV das letzte Wort hat und nicht die Polizei): Was sollte man denn zerrupfen? Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: E36-Freak Datum: 26.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn eine offensichtlich illegale Eintragung dazu führt, das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, dann kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug sicherstellen bzw. durch die Verwaltungsbehörde veranlassem. das das Fahrzeug zwangsvorgeführt wird- im Regelfall beim Tüv. ich wüßte nicht, das die Polizei selber "Hand anlegt" und den Wagen bei einer technischen Veränderung auseinanderbaut, das übernimmt im Regelfall ein Sachverständiger wird Dir doch sicherlich die RS sagen können, ob sie sowas übernimmt |
Autor: mammut735i Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- vielleicht sah ja der fahrer nach einem rumänischen zigarettenhändler,oder peruanischer cokainhänler aus:)! sowas führt bestimmt schnell dazu,daß dir die bullen,den ofen zerlegen... aber egal,das ist ja nicht die antwort auf 328-psycho seine frage;) |
Autor: Esrarengiz Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie vorher schon gesagt wurde du kommst nur 100prozent weiter, wenn du deine Versicherung anrufst und mal nachfragst wie es mit den bestimmungen aussieht. Die grünen dürfen dein auto nicht demolieren oder auseinander schrauben. Rein aus logischen gründen erklärt sich dies von selbst. Die grünen sind keine Techniker sondern gesetzeshüter, die leider ab und an vergessen, wofür sie eigentlich da sind. |
Autor: 328-Psycho Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- nem kollegen haben sie die karre zerlegt und NUR NOCH fahrbar wieder übergeben mit der aussage..leider konnten wir nix finden..deshalb frag ich..DAS PASSIERT WIRKLICH Träume nicht dein Leben lang...Lebe deinen Traum www.phoenixx-bmw.de |
Autor: Jusa Datum: 27.01.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Vorredner hat Recht. Es ist abhängig davon, welche "Gefahren" Du mit Deiner Rechtschutzversicherung versichert hast. Der gesamte Vorfall hat nichts mit der Verkehrsrechtschutz zu tun. Ob die Polizei Dein Auto stillegen darf oder nicht, möchte ich mir nicht anmaßen zu beurteilen. Sollte es einen Defekt nach deren Prüfung geben oder die Sache, in dem Fall Dein Auto, nicht im Ursprungszustand sein, so ist die Sache verändert worden. Bei Defekt leitet sich Dein Anspruch aus §823 des BGB mit der Folge aus §§249-255BGB ab. Damit wären wir im Schuldrecht. Eine Rechtschutzversicherung mit der versicherten Gefahr "Privat" wäre von Vorteil, da Du aktiv eine Schuld einklagen willst. Ganz am Rande, wenn Dich jemand auf Schadenersatz aus obigen Paragraphen verklagt greift nicht die Rechtschutz, sondern Deine Privathaftpflicht als passiver Rechtschutz. Wie es bei dem Auseinanderschrauben aussieht ist schwierig zu beurteilen. Möglicherweise kann man einen Anspruch erwirken, man muss aber nachweisen, dass diese Schuld widerrechtlich entstanden ist. Eine Argumentation der Polizei könnte sein, dass zur eingehenden Prüfung der Verkehrssicherheit und -Tauglichkeit es zwingend erforderlich war, Dein Fahrzeug zu demontieren. Wie die Polizei dann Ihrerseits deren Gutachterkompetenz zur Prüfung eines solchen Sachverhaltes darlegt, bleibt denen überlassen. :) Aus meinem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, dass man Dir bei einem mängelfreien Fahrzeug, dieses auch mängelfrei und im Ursprungszustand wieder zu übergeben hat. Bearbeitet von: Jusa am 27.01.2011 um 23:08:44 |
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