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Tagfahrleuchten & Standlicht - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: CostaR
Date: 12.07.2004
Thema: Tagfahrleuchten & Standlicht
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So ich habe mich mal ein bisschen durch diverse Paragraphen gelsen (u.A. StVO §17 und StVZO §49a).

StVO §17 2:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden"


StVO §17 3:
"Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt"
(gilt soviel ich weiss auch für die vorderen Nebelleuchten und kosten 30 Euro wenn man erwischt wird)

Zu Tagfahrleuchten konnte ich (neben viele unwichtigen Infos) folgendes finden:
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn
(gilt übrigens auch für Nebelscheinwerfer ... na alle mal nachmessen, wenns schon mit den 50cm bei den normalen SWs problematisch war, die Neblis liegen sicher tiefer)

Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten,20° nach innen und außen
(Neblis: 5° nach oben und nach unten 45° nach außen und 10° nach innen)


Mit dem normalen M-Fahrwerk sind meine Neblis etwa 26,5cm über der Fahrbahn. Wenn ich nun die Neblis gegen Tagfahrscheinwerfer austausche (damit der Winkel stimmt) könnte ich diese mit dem Standlich zusammenschalten und rechtlich mit Nebelscheinwerfern (was ja dann meine TagfahrSW sind) und Standlicht fahren (was mir von der Optik sehr gefallen würde).
Hat da schon jemand Erfahrung mit Tagfahleuchten gemacht ? Oder kennt jemand nen § der dies doch verbietet ?



Antworten:
Autor: E34-Holger
Datum: 12.07.2004
Antwort:
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Also, zumindest sind tagfahrleuchten nicht verboten im gegenteil das wird von den tüvis gern gesehen da sie zum schutz beitragen, bessergesehen werden und so. ob du die zusammen mit den standlichtern betreiben darfst das weiss ich net.
Geh doch einfach mal zum tüv und frag mal nach.
Autor: CostaR
Datum: 12.07.2004
Antwort:
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Ja werde ich machen.
Hatte nur gedacht, vielleicht hat schon jemand Infos, dann hätte ich mir den Weg gespart :)
Naja muss eh nochmal hin, sobald ich den Lenkeinschlagbegrenzer drin habe.
Autor: ollit
Datum: 18.07.2004
Antwort:
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Also ich hab nochwas gefunden.

1. Beim Einschalten von Tagfahrleuchten werden die Schlussleuchten nicht eingeschaltet.

2. Die Tagfahrleuchte muss automatisch erlöschen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden.

ich hoffe das hilft.

olli

und hier ist meiner
Autor: CostaR
Datum: 18.07.2004
Antwort:
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Wo hast Du das gefunden, dass die Tagfahrleuchte erlöschen MUSS, wenn man Abblendlicht einschaltet ?

Das die Schlussleuchten nicht eingeschaltet werden liegt daran, dass man mit Licht etwa 0,2l mehr verbrauch und die Lampen ja nur eine gewisse Betriebsdauer haben (also rein ökonomisch).

Morgen bin ich eh beim TÜV, vielleicht kann der mir ja weiterhelfen (obwohl ich befürchte, dass da jeder noch was anderes sagt ...)
Autor: chris_s
Datum: 19.07.2004
Antwort:
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Zitat:


Das die Schlussleuchten nicht eingeschaltet werden liegt daran, dass man mit Licht etwa 0,2l mehr verbrauch und die Lampen ja nur eine gewisse Betriebsdauer haben (also rein ökonomisch).
(Zitat von: CostaR)




das liegt daran das die tagfahrleuchten seperat geschaltet sind. also nicht mitm normalen licht. also zusatzschalter. bzw. die gehen immer an wenn man den motor startet.

mfg
chris
Autor: ollit
Datum: 19.07.2004
Antwort:
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Das ganze nennt sich StVZO vom Kirschbaum Verlag, auch bekannt als TÜVIS-Prüfgrundlagen.

und hier ist meiner
Autor: MaVeRiCk
Datum: 20.07.2004
Antwort:
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... nur musst du das dann mal den grünen erklären wenn sie dich immer wieder wegen den "Neblern" anhalten!

mfG MaVeRiCk

|-| Moderator von www.BMW-Syndikat.de |-| Fotostory vom 18.07.2004 |-|
Autor: Kobold
Datum: 21.07.2004
Antwort:
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gibt's eigentlich beim E46 die Tagfahrleuchten so zum nachrüsten, dass die fast aussehen wie original? Hab nämlich letztens einen gesehn, die sahen aus wie die Neblis zum nachrüsten (die Flachen) und waren direkt innen neben den Neblies verbaut. Und allein die Leuchteten (bei Tag)...?

mfg
Kobold

ICQ: 176742047
www.bad-bull.de
Autor: MStyle
Datum: 01.08.2004
Antwort:
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Tagfahrleuchten müssen beim einschalten des Ablendlichtes ausgehen. Erlaubt sind max. 6 Scheinwerfer vorne(gleichzeitig leuchten). Mit Tagfahr... wären es ja dann 8.

Torsten
Autor: CostaR
Datum: 02.08.2004
Antwort:
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Wenn Standlicht als Scheinwerer zählt ...
Dann darf ich mit SLR aber auch keine US-Blinker haben ?

Mein TÜV-Typ hat gemeint, wenn das mit der Höhe klappt wäre es ok. Ich bin jetzt nur noch auf der Suche nach Tagfahrlicht für den E36


Man könnte natürlich auch 1 Paar SLR ausschalten wenn man Abblendlicht anmacht (die SLR vom Abblendlicht sieht man dann ja eh kaum). Aber am wichtigsten ist erstmal, dass ich mit Tagfahrlicht und SLR zusammen fahren darf :D
Autor: MStyle
Datum: 11.08.2004
Antwort:
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Ich meinte:

2x Fernlicht
2x Nebelscheinwerfer(oder Zusatzscheinwerfer)
2x Abblendlicht

Standlicht zählt da nicht mit.
Autor: Marco81
Datum: 15.08.2004
Antwort:
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Hi, was du vor hast geht nicht. Die Tagesfahrtleuchten werden schon mit dem Standlicht ausgeschalten wenn du den Originalkabelsatz verwendest. Wenn du den nicht nimmst müsste die Betriebserlaubnis erlöschen.
Das heist wenn dich die Bullen anhalten dann bekommst du ne Strafe für das Fahren mit Standlicht und dann noch Ärger weil die Betriebserlaubnis erlischt.

>>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<<




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