- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Abblendlicht defekt -> Teilschuld? - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: Ambrosius
Date: 04.01.2011
Thema: Abblendlicht defekt -> Teilschuld?
----------------------------------------------------------
Hallo,

wir haben derzeit ein Problem mit unserm 3er BMW, bei dem andauernd die Abblend-birnen durchbrennen (morgen Werkstatt-Termin).
Nun die folgende Frage:
Ich stehe bei Dunkelheit an der Ampel. Beide Abblendbirnen sind kaputt, ich habe vorne die Nebelscheinwerfer an. Hinten ist alles in Ordnung. Nun fährt mir hinten einer drauf. Kann seine Versicherung in diesem Fall auf Teilschuld plädieren?

Ich meine: Ja. Zwar ist es unerheblich für den Unfallvorgang ob mein Vorderlicht geht, denn das sieht er von hinten kommend ja nicht. Allerdings bin ich doch verpflichtet mein Fahrzeug vor Fahrtantritt auf volle Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Letzten endes bin ich mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.

Meine Freundin sagt: Nein. der Auffahrende sieht ja nicht ob vorne das licht kaputt ist

Etwas überspitzt und vielleicht nicht das gleiche, aber doch immerhin von Prinzip ähnlich:
Ich mähe auf der Autobahn einen Radfahrer um. Bin ich voll schuldfähig oder hat auch der Radfahrer eine (juristische) Schuld? Schließlich hat er auf der Autobahn nichts verloren.

Finde das ein interessantes Thema und würd mich freuen wenn sich jemand (vielleicht juristisch ausgebildet) dazu äußerst

PS: Davon ist im Übrigen nichts passiert. Rein hypothetisch


Bearbeitet von: Ambrosius am 04.01.2011 um 20:20:28


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Auch wenn bei dir , wenn du an einer roten Ampel stehst, nur ein Rücklicht brennt, ist der Auffahrende Schuld. Was mit deinem Fahrtlicht ist, ist hier nur Nebensache.
Autor: KingCJ
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Du hast ja immernoch beleuchtung am fahrzeug!
Auch wenn die Hauptscheinwerfer ausgefallen sind! Und die NSW haste auchnoch...aber das is egal...
Wenns hinten knallt gibts vorne geld!

Außerdem....laut Stvzo hat eine Person das Fahrzeug an die sichtverhältnisse anzupassen UND so zu Führen das Sie im Notfall das Fahrzeug noch Stoppen kann!
Autor: Roughy
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Vor Gericht würde das ganze auf adäquate Kausalität überprüft werden.
Soll heissen: Wäre dein Abblendlicht nicht defekt gewesen wäre er dir dann auch hinten drauf gefahren??
Höchstwahrscheinlich ja, somit wäre dein Verhalten unerheblich für den enstandenen Schaden.
Sollte genauso mit Winterreifen sein, es sei denn auch egal...
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
Autor: Backdown
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wir leben aber hier in Deutschland! Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel! Wärst du besoffen gewesen, wäre dein Schein jetzt auch weg! Obwohl du nix dafür kannst und dir hinten einer drauf ist. Makaberes Beispiel aber im Grunde genommen ist es so.
Autor: jochen78
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Wir leben aber hier in Deutschland! Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel! Wärst du besoffen gewesen, wäre dein Schein jetzt auch weg! Obwohl du nix dafür kannst und dir hinten einer drauf ist. Makaberes Beispiel aber im Grunde genommen ist es so.

(Zitat von: Backdown)




Hi

wird dann aber damit so laufen, weil du nüchtern ja evtl. noch hättest reagieren können. Also zum Beispiel ausweichen oder so...
Ist zwar eigentlich Quatsch ist aber halt so

MfG

Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Roughy
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Man sollte aber Emotionen von Tatsachen trennen.

Ich hab auch schon von mehreren Fällen gehört wo getunete Roller in Unfälle verwickelt waren und niemanden hats interessiert solange der Autofahrer Schuld war.
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
Autor: mb100
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:



Etwas überspitzt und vielleicht nicht das gleiche, aber doch immerhin von Prinzip ähnlich:
Ich mähe auf der Autobahn einen Radfahrer um. Bin ich voll schuldfähig oder hat auch der Radfahrer eine (juristische) Schuld? Schließlich hat er auf der Autobahn nichts verloren.

(Zitat von: Ambrosius)




Meinst Du zivilrechtlich oder strafrechtlich? ;-)))

Zivilrechtlich: angenommen, Du hast Dich nicht nur an sämtliche Vorschriften gehalten, sondern auch die Richtgeschwindigkeit 130 km/h (sofern sie galt) eingehalten oder unterschritten, dann bist Du irgendwas zwischen ganz raus und mit 33 % dabei. Angenommen, Du bist bei Richt 130 mit ca. 260 über die Autobahn geschlichen, dann müsstest Du Dich sehr wahrscheinlich auf ne Teilschuld einstellen. Jedenfalls dann, wenn Du den Unfall hättest verhindern können oder die Folgen hättest abmildern können

Strafrechtlich sollte Dir, wenn Du Dich an alle Vorschriften gehalten hast, nix passieren. Auch dann net, wenn der Radfahrer die Angelegenheit nicht überlebt. Sehr wahrscheinlich auch dann nicht, wenn Du die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitest. Aber das könnte / dürfte strittig sein...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: jens-1985
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Hallo,

wir haben derzeit ein Problem mit unserm 3er BMW, bei dem andauernd die Abblend-birnen durchbrennen (morgen Werkstatt-Termin).
Nun die folgende Frage:
Ich stehe bei Dunkelheit an der Ampel. Beide Abblendbirnen sind kaputt, ich habe vorne die Nebelscheinwerfer an. Hinten ist alles in Ordnung. Nun fährt mir hinten einer drauf. Kann seine Versicherung in diesem Fall auf Teilschuld plädieren?

Ich meine: Ja. Zwar ist es unerheblich für den Unfallvorgang ob mein Vorderlicht geht, denn das sieht er von hinten kommend ja nicht. Allerdings bin ich doch verpflichtet mein Fahrzeug vor Fahrtantritt auf volle Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Letzten endes bin ich mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.

Meine Freundin sagt: Nein. der Auffahrende sieht ja nicht ob vorne das licht kaputt ist

Etwas überspitzt und vielleicht nicht das gleiche, aber doch immerhin von Prinzip ähnlich:
Ich mähe auf der Autobahn einen Radfahrer um. Bin ich voll schuldfähig oder hat auch der Radfahrer eine (juristische) Schuld? Schließlich hat er auf der Autobahn nichts verloren.

Finde das ein interessantes Thema und würd mich freuen wenn sich jemand (vielleicht juristisch ausgebildet) dazu äußerst

PS: Davon ist im Übrigen nichts passiert. Rein hypothetisch


Bearbeitet von: Ambrosius am 04.01.2011 um 20:20:28

(Zitat von: Ambrosius)




Du musst dem ja net auf die Nase binden das das Licht vorne kaputt war. Ist bei dem Unfall halt kaputt gegangen. Und wie schon geschrieben. Der auffahrende hat Schuld. Selbst wenn nur 1 Licht hinten brennt. der hat ja selber auch Scheinwerfer.
Von daher brauchst dich da eigentlich net heiß machen
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Autor: mb100
Datum: 05.01.2011
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Der auffahrende hat Schuld. Selbst wenn nur 1 Licht hinten brennt.

(Zitat von: jens-1985)




Des kannst so net pauschalieren. Grad dann, wenn das aufgefahrene Auto hinten nur unzureichend beleuchtet ist, weil eine Lampe ausgefallen ist und dieser Ausfall auch kausal für den Unfall war, bekommt der, auf den aufgefahren wurde, zumindest ne Teilschuld von 33 % - wahrscheinlich sogar ne Höhere. Diese "Der-Auffahrende-hat-schuld"-Regel is ne Stammtischregel, die zwar in den meisten Fällen zutrifft, aber eben nicht in allen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile