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Beitrag von: Sigar Date: 30.12.2010 Thema: Wer kann mir helfen? Unfallreglung ohne Versicheru ---------------------------------------------------------- Hey Leute, Ich versuch das jetzt mal irgendwie zu erklären. Vor ein paar Wochen ist mir ein Taxifahrer ins Auto gefahren oder besser gesagt er ist leicht drangekommen und jetzt sind halt ein paar Kratzer dran. Weil er es so bezahlen wollte sollte ich mal in ne Werkstatt fahren und nachfragen was das kostet was ich dann auch gemacht hab. Bin dann zum Händler gefahren wo das Auto gekauft wurde und hab mir nen Kostenvoranschlag geben lassen ( der mich aber 50€ gekostet hat ) .Dann hab ich versucht den Typen zu erreichen der allerdings seit dem Tag wo der Unfall war sein Handy ausgeschaltet hat! Als ich dann die Schnauze voll hatte , hab ich bei dem Unternehmen angerufen und mir ne andere von dem geben lassen wo der dann auch sofort dran gegangen ist. Dann meinte er das Handy wär angeblich immer an gewesen was aber 100%ig nicht der Fall war! Als ich ihm dann den Preis genannt hab hatte er mich gefragt ob ich nicht noch woanders einen Preis reinholen könnte der vllt was günstiger ist. Gut..........nett wie ich bin hab ich das auch gemacht und hab jetzt ein neues Angebot was auch günstiger ist. Jetzt ist meine Frage ,wenn ich das neue Angebot vorlege kann ich dann die 50€ von dem Unfallgegner zurückverlangen die ich bei dem 1. Händler bezahlt hab oder hab ich die jetzt umsonst ausgegeben? Danke schon mal im voraus!!! Mit freundlichen Grüßen Stefan Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 30.12.2010 um 20:46:34 "Mir ist scheissegal wer dein Vater ist, wenn ich hier am Angeln bin, hat keiner übers Wasser zu laufen...." |
Autor: Bardock Datum: 30.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Sigar, Grundsätzlich: Nein. Kläre es mit dem Unfallgegner ab. Nur er kann dir sagen, ob er die 50 Euro erstattet oder nicht. Gruß Bardock |
Autor: sitraani Datum: 30.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- seine Versicherung müßte alle <Kosten übernehmen. Wenn er es selbst bezahlen will mu er auch die 50,-- für den Kostenvoranschlag bezahlen. War ja seine Schuld und wenn du es über seine Versicherung abrechnen würdest wäre seine Versicherungshöherstufung wahrscheinlich teurer. Du mußt ihm nur die Rechnung vom Kostenvoranschlag zeigen. Eigentlich ungewöhnlich das eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag ein Geld nimmt??!! |
Autor: 3erbmwibk Datum: 30.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Musste für meinen Schaden an den ich immer nur Kämpfe und bald vor Gericht gehe auch 60 Euro Selbstbehalt zahlen für das anschauen. Laut Meister muss das verlangt werden da sonst jeder kommt. Mir hat es auch mal die Sprache verschlagen aber ist halt so. Ganz ehrlich du bist zu nett,ich hätte gleich die Polizei gerufen und das weitergegeben. Das er sein Handy aus hat erklärt die verlässlichkeit des Gegners. Aber muss jeder sleber wissen.. Einmal BMW immer BMW!!! |
Autor: Marco535 Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist absolut üblich geworden, dass Werkstätten für nen KV was verlangen. Kommt wohl daher, dass die Leute sich immer schön nen KV haben erstellen lassen und dann mit der Versicherung oder dem Gegner nach KV abgerechnet haben. Somit hatte also die Werkstatt den Aufwand für die Erstellung und hatte nix dran verdient. 50 - 60 € sind eigentlich noch fair. Bei unseren BMW-Händlern zahlt mal 10 % vom Wert der evtl. Reparatur. Bekommt man aber i.d.R. wieder erstattet, wenn man die Reparatur dann auch dort durchführen lässt. Ich würde die 50 € auf jeden Fall mit ansetzen. Das sind Kosten, die Dir numal entstanden sind. Wenn ihr euch schon so geeinigt habt, dass es ohne lästigen Versicherungskram gehen soll, sollte auch er Dir entgegen kommen. |
Autor: cabriowuschel Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich würde mich da auf keine weiteren Diskussionen einlassen. Der Gegner will nur Zeit gewinnen. Also ihm sagen wie es ist und das hat er zu bezahlen. Ansonsten Anzeige. Ich hoffe du hast was schriftliches von dem Verursacher ansonsten wird als nächster Schritt seinerseits ein Abstreiten des Unfalles folgen. |
Autor: Jokin Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nicht weiter mit dem Taxifahrer sprechen, sondern mit seiner Taxizentrale. ... sollte aber logisch sein, oder - wenn jemand einer Firma in seiner Arbeitszeit mir einen Schaden zufügt, dann haftet seine Firma und nicht er selber. (bis auf ein paar Ausnahmen) Und mit Verlaub ... es ist schon grob dämlich Unfallschäden nicht sofort von der Polizei aufnehmen zu lassen, wenn da nicht sofort Bargeld kommt oder Versicherungsdaten. Gruß, Frank |
Autor: Marco535 Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie hoch ist denn eigentlich der Schaden? |
Autor: Sigar Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- beim Händler soll es 272€ kosten und beim Lackierer knapp 200€ also eigentlich nix großes "Mir ist scheissegal wer dein Vater ist, wenn ich hier am Angeln bin, hat keiner übers Wasser zu laufen...." |
Autor: herr_welker Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich habe das Geld für den Kostevoranschlag nicht wieder bekommen. (von der gegnerischen Versicherung) Begründung: Das Geld das der KV gekostet hat, würde bei der Reparatur wieder gegengerechnet werden. Ich finde du hast schon mehr als genug getan. Einfach eine Frechheit was manche Leute abziehen. |
Autor: Sigar Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde das Geld ja auch wieder bekommen wenn ich das beim Händler machen lassen würde. Aber wenn ich ja jetzt doch zu dem anderen gehen würde kann ich das mit den 50€ vergessen. Darum wollte ich ja wissen ob ich die vom Gegner zurückverlangen kann. "Mir ist scheissegal wer dein Vater ist, wenn ich hier am Angeln bin, hat keiner übers Wasser zu laufen...." |
Autor: Stefan177 Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich seh das auch so, daß Du viel zu nett bist. Der normale Ablauf ist so, daß man den Schaden von der Versicherung regulieren lässt (damit der Geschädigte - in dem Fall Du - keine Rennerei hat) und hinterher kann er seiner Versicherung das Geld zurückerstatten. - Wenn er möchte. Das ist nicht Dein Problem. Dein Ansprechpartner ist also *immer* die Versicherung. Auch wenn er es *ohne* Versicherung machen möchte. Bearbeitet von: Stefan177 am 31.12.2010 um 18:08:57 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Sigar Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das mit dem “zu nett” ist bei mir so ne Sache. Ich hatte bis jetzt zwei kleine Unfälle wo sich der Schaden in Grenzen gehalten hat ( mein Pech war leider immer nur das es relativ neue Autos waren...) Jedenfalls waren die zwei Typen die größten Arschlöcher die ich je getroffen hab und seit diesem Vorfall hab ich mir geschworen nie so ein Arsch zu werden wenn mal was passiert! Was ich jetzt langsam aber doch etwas bereue.... "Mir ist scheissegal wer dein Vater ist, wenn ich hier am Angeln bin, hat keiner übers Wasser zu laufen...." |
Autor: Jokin Datum: 31.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn Du vom Unfallgegner 272 Euro bekommst, dann werden Deine 50 Euro mit der Reparatur verrechnet -> Du bekommst keine 50 Euro zurück .. logisch Wenn Du vom Unfallgegner 200 Euro bekommst, dann bekommst Du die 50 Euro auch nicht zurück, hättest ja gleich den günstigen lacker fragen können, das ist also Dein Problem -> Du bekommst keine 50 Euro zurück ... auch logisch. Ich verstehe einfach nicht, was daran so schwer ist! Natürlich kannst Du durch eine geschickte Verhandlungsstrategie und geschickte Gespräche die 50 Euro dennoch bekommen, je nachdem wer der Schlauere ist. Wenn ich der Taxifahrer wäre, würdest Du die 50 Euro nicht bekommen. Wenn ich jedoch Du wärst, würde ich sie mit großer Wahrscheinlichkeit doch bekommen. Da Du jedoch nicht in der Lage bist die Sache mit eigener Recherche via Internet zu regeln, sondern in einem Nicht-Juristen-Forum um Rat fragst, erlaube mir Deine Aussicht auf Erfolg zu schätzen: <1% Was nun? ... benutze Google, frage Anwälte, führe Erstberatungsgespräche, die eh kostenfrei sind, kümmere Dich, verbünde Dich ... aber das findet alles abseits vom BMW-Syndikat statt - auch logisch ... Kurz: sei clever, schlau, intelligent, wissbegierig, logisch denkend, strategisch, psychologisch, politisch und erlerne die Fähigkeiten, die Dir noch fehlen - erkenne Deine eigenen Defizite ... Gruß, Frank |
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