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Geblitzt, aber älter als 3 Monate.. Verjährt? - Geplaudere

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Beitrag von: Nick Andrews
Date: 05.07.2004
Thema: Geblitzt, aber älter als 3 Monate.. Verjährt?
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Hallo,

hab mal ne Frage, meine Schwelle ist am 31.03.04 geblitzt worden und hat heute ein Schreiben erhalten, wo die Rede war, das sie 25 EURO Strafe zahlen muss (44km statt 30) und dass sie 20 EURO Verfahrensgebühr blechen soll...

Was ist ne Verfahrensgebühr und warum ist bei dem Schreiben kein Foto dabei ??!!

So viel ich weiß müsste das doch nach 3 Monaten verjährt sein oder?

Gruß Nick

BMW - That’s enough to say!


Antworten:
Autor: Fabian
Datum: 05.07.2004
Antwort:
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ein pic bekommst IMHO nur, wenn du in dem schreiben verlangst, daß dir die beweismittel vorgelegt werden.

mich haben sie vor einem halben jahr ja auch gekriegt (74 in 50er zone). auf den anhörungsbogen hab ich gar ned reagiert. dann standen irgendwann 2 zivil-bullen vor meiner tür, die mir das bild gezeigt haben (behalten durft ich's aber leider nicht *g*). war auch über 3 monate her. hab sie dann darauf angesprochen und sie meinten, daß man das nicht pauschal sagen könne und daß sich aus irgendwelchen gründen in meinem fall die verjährungsfrist um einige monate verlängert habe. hab dann auch nicht weiter nachgefragt und die € 63 bezahlt :-(

cya
Fab

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mein bimmer

Autor: Marco535
Datum: 05.07.2004
Antwort:
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Soweit mir bekannt ist, ist nach 3 Monaten verjährt. Oder hat sich das geändert? Ist mir nicht bekannt.

Klar haben die irgendeine Ausrede gefunden um ihre Schlamperei zu verdecken.

>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

Meine kleine Homepage

Autor: imperor
Datum: 05.07.2004
Antwort:
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Hi,

aus eigener erfahrung kann ich folgendes sagen:
1) die erste zustellung des netten schreibens muss spätestens nach 3monaten dir zugestellt sein, wenn nicht wird das "verfahren" eingestellt
2) gleiches gilt 3monate nach der zustellung aber ohne auffinden des fahrers, also wenn nen kumpel von euch gefahren ist und ihr gedächtnisschwund habt und sie ihn nicht über den gleichen namen finden können.
also bei mir war das wenigstens so

gruss
Autor: CARfidelity
Datum: 05.07.2004
Antwort:
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Gilt diese Verjährung auch, wenn man jemanden ausgebremst hat?

mfG
Florian ( Fa. CARfidelity )

Bearbeitet von - carfidelity am 05/07/2004 23:33:54
Autor: Hobbyschrauber
Datum: 06.07.2004
Antwort:
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Zitat:


...wenn man jemanden ausgebremst hat?




In so einem Fall sollte man dem jenigen die Fleppe sofort und ganz ohne "Verfahren" abnehmen! Für lange...!



Tschö,
Hobbyschrauber

Autor: imperor
Datum: 06.07.2004
Antwort:
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hi,

soweit ich informiert bin gilt das bei jedem verstoß den man dir nicht direkt vor ort nachweisen kann, also wenn sie dich gleich rausziehen haste schlechte karten *lol*
weil es könnte im endeffekt jeder mit deinem auto gefahren sein, aber mach das nicht zu oft, sonst bekommst nen fahrtenbuch aufs auge gedrückt, und das tut weh.

gruss

Autor: BJ
Datum: 06.07.2004
Antwort:
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also ich hab damals etwas ueber 4 monate gewartet, bis ich nen schrieb hatte..
dazu muss gesagt werden, dass ich in hessen geblitzt wurde und der brief nach nrw musste..bis das vom ort des blitzens, zum regierungspraesidium kassel und von dort aus nach duisburg kommt, kann einiges an verwaltungsaufwand kommen..von daher sind diese verjaehrungsfristen relativ..

was mich allerdings wundert, dass kein bild dabei war..ich hatte bisher bei ALLEN geschwindigkeitsuebertretungen nen bild dabei, sei es in der 30zone, auf der landstrasse oder mit doppelter geschwindigkeit auf der autobahn..alle moegliche preisstufen..IMMER war nen bild dabei..

Bearbeitet von - BJ am 06/07/2004 10:54:58




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Ende des Themas

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