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Beitrag von: mohni Date: 23.12.2010 Thema: Zuschuss für Wohnung ---------------------------------------------------------- Hey Leute hab mal wieder was auf dem Herzen ;) Also hoffe mal jemand kennt sich mit dem Thema aus. Folgende Sachlage: Meine Freundin ist 23 Jahre alt, und wohnt bei Ihrer Mutter ( Wohnung ) Mutter verdient ca. 1000€, Miete ca. 470€. Freundin will gern ausziehen weil zuhause läuft nicht so.. Sie ist noch Azubi, weil durch die erste Prüfung gefallen, also halbes Jahr länger, lernt im Januar 2011 aus. Ausbildungsvergütung 400€ ( +150€ Kindergeld ) So Problem ist, sie weiß noch nicht genau was ab nächstes Jahr ist, sie bewirbt sich zwar gerade ist aber noch nix in Sack und Tüten, heißt also kann sein das ab nächstes Jahr erstmal arbeitssuchend. Jetzt hat sie ne Wohnung gefunden, in der selben Stadt die für ne junge Frau verlockend ist, altbau, 50m², hübsch geschnitten, gut gelegen, und Privatvermieter 350€ warm pauschal + 25€ Strom. Das natürlich top günstig, nur wie gesagt sie kann sich nicht drauf verlassen das sie gleich sofort arbeit findet, also meine Frage, hat sie die chance auf irgendwelche zuschüsse? Wohngeld gilt ja nicht für Azubis, BAB glaub ich nur wenn Wohnung nötig wegen Entfernung zum Ausbildungsbetrieb. Bleibt ja nur ALG2, aber steht ihr das zu??? Ich war zum Glück noch nie arbeitslos, deshalb hält sich mein wissen da in grenzen. Bin für jede Hilfe dankbar ;) Kein Ende in Sicht |
Autor: Gr33nAcid Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- dein freundin solltest so schnell es geht zum agentur zur arbeit und sich da arbeitslos bzw arbeitssuchend melden. alles weitere wird man ihr da erzählen, am besten noch HEUTE! es kommt auch drauf an, was für eine ausbildung sie macht, schulisch oder betrieblich? 400 € lassen ja auf betrieblich hindeuten. wenn schulisch: ARGE oder jobcenter wenn betrieblich: agentur für arbeit. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Opern Geist Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ich weiss jetzt nicht ob es wichtig ist, bei den berechnungen aber das Kindergeld beläuft sich mittlerweile auf 184€ Gruss |
Autor: b-mw-323 Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie Gr33nAcid schon gesagt hat, man muss sich 3 monate vor ende der ausbildung melden. früher gab es einen zuschuss zur eigenen wohnung, wenn man aufgrund von streitigkeiten mit den eltern ausgezogen ist. das gibt es heutzutage aber nicht mehr. also wird sie wohl erst ausziehen können, wenn sie ausgelernt ist oder ALG bekommt, wobei sie mit ALG 1, was sie das erste jahr bekommt, keine wohnung finanzieren kann. sie müsste dann wohngeld beantragen. |
Autor: Annilli Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi, also ausziehen darf sie laut "deutschen Recht" erst mit 25, außer sie hatte vor 1.2.2006 eine eigene wohnung, dies ist ja aber nicht der fall. Selbst bei Streitigkeiten mit der Familie bleibt das Amt hart. Bis 25 wird sie wohl noch bei ihrer mutter wohnen bleiben, außer natürlich sie findet vorher eine Arbeit. hoffe konnte helfen. Lg |
Autor: Stefan177 Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Seh ich auch nicht ein, warum von meinen Steuergeldern die Wohnung Deiner Freundin finanziert wird, nur weil die zuhause nicht mitnander klar kommen... Da muss man sich halt ein bisschen Mühe geben auf beiden Seiten, so lange bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Und wenn sie dann ne feste Stelle hat, können sie sich Sachen an den Kopf schmeissen und die Brücken hinter sich abreissen. So ist's ja wahrscheinlich geplant. Ist nicht persönlich gemeint (ich kenn die Hintergründe nicht), aber so seh ich das von weitem. :-( Ich seh das überhaupt nicht ein, warum das Amt in der Situation nen Zuschuss geben sollte. Bearbeitet von: Stefan177 am 23.12.2010 um 14:10:42 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Jokin Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Exakt meine Meinung. ... ich find's einfach nur asozial der Gesellschaft auf der Tasche heumzuliegen ohne dass wirkliche Not besteht. Und da sie bei ihrer Mutter wohnen kann, soll sie es auch weiterhin tun bis sie ein eigenes Einkommen hat. Und noch eine andere Sache: Ich habe bisher allen meinen Freundinnen auch finanziell unter die Arme gegriffen, wenn es notwendig war. Was genau hindert Dich daran, das auch bei Deiner Freundin zu tun? ... und noch ein guter Tipp: Solchen Themen geht man am besten aus dem Weg, wenn man Google bemüht und sich dort schlau liest. Gruß, Frank |
Autor: mohni Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- das mit dem arbeitslosengeld stimmt schon, da bin i gar nich drauf gekommen, u dann ist sie auch in der situation wohngeld zu beantragen. das mit dem kindergeld stimmt, war mein fehler. @stefan177 schon mal informiert das auch azubis arbeitslosenversicherung zahlen? Kein Ende in Sicht |
Autor: Stefan177 Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist das der einzige Grund, den Du anzuführen hast? Wenn Du jetzt sagst, ihr Vater schlägt sie, sie hat 3 Kinder in einer 3 Zimmerwohnung, plus Eltern, die Wohnung ist verschimmelt, sie hat 200 km in die Arbeit. Keine Ahnung. Alles davon wär ein Grund in meinen Augen. Aber das: Zitat: ... ist kein Versicherungs- bzw. Notfall für den deutschen Staat in meinen Augen! Bearbeitet von: Stefan177 am 23.12.2010 um 17:33:57 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: mb100 Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wo bitte steht denn das??? Mag sein, dass das Amt vor Vollendung des 25. Lebensjahres Wohngeld nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt. Nur dass man erst mit 25 ausziehen darf is Quatsch: - Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern is mit Erreichen der Volljährigkeit Geschichte. § 1626 BGB, der die elterliche Sorge regelt, spricht ausdrücklich vom "minderjährigen Kind". - Darüber hinaus heißt "Aufenthaltsbestimmungsrecht" nicht, dass das Kind bei den Eltern wohnen muss, sondern, dass die Eltern bestimmen, wo das Kind wohnen "muss" => Beispiel: Eltern gestatten (o.ä.), dass das Kind im Internat wohnt. - Außerdem ist man mit Erreichen der Volljährigkeit auch voll geschäftsfähig, darf also beispielsweise auch Mietverträge für Wohnungen oder auch Kaufverträge / Mietverträge / Werkverträge für Häuser usw. schließen. Wäre unsinnig und unlogisch, wenn man zwar beispielsweise nen Mietvertrag für eine Wohnung schließen dürfte, dann da aber nicht einziehen darf, weil man ja bis zum 25. Geburtstag daheim wohnen muss - Nebenbei bemerkt darf man bereits mit 16 heiraten (sofern der Partner volljährig ist usw.). Auch da wärs dann unsinnig, wenn man erst mit 25 mit dem Ehepartner zusammenziehen darf. - Abgesehen davon machen es zeitweise die persönlichen Umstände (Ausbildung / Studium an nem anderen Ort als dem Wohnort, bereits Nachwuchs, ...) erforderlich oder sinnvoll, dass man auszieht. Weder kann man von den Eltern verlangen, dass sie mit umziehen noch kann man von den Kindern verlangen, dass sie entweder pendeln oder bis zum 25. Geburtstag mit dem Studium warten. Noch dazu, weil der Gesetzgeber ja alles dran tut, um das Studium zu beschleunigen und es für Langzeit- und Bummelstudenten teuer macht. Bearbeitet von: mb100 am 23.12.2010 um 18:26:59 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Annilli Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze (03/2006) Der Bundestag beschloss am 17. Februar 2006 weitere Änderungen des Arbeitslosengeldes II; die Änderungen traten zum 24. März 2006 in Kraft (Fundstelle: BGBl. Jahrgang 2006) Bei ihren Eltern wohnende arbeitslose Volljährige, die noch nicht 25 Jahre alt sind (sogenannte „U25“), erhalten seit dem 1. Juli 2006 nur noch 80 Prozent (276 €) Alg II. Wenn sie aus dem Haushalt der Eltern ausziehen wollen, müssen sie seit dem 1. April 2006 zuvor einen Antrag auf Umzug stellen, der einer Genehmigung bedarf. Jugendliche, die bis zum 17. Februar 2006 eine eigene Wohnung bezogen haben, müssen grundsätzlich nicht zu den Eltern zurück. Es ist allerdings möglich, dass Jugendliche mit einer eigenen Bedarfsgemeinschaft, die umziehen wollen, an die Eltern zurück verwiesen werden, da nicht nur der Erstauszug, sondern auch weitere Umzüge genehmigungspflichtig sind. Außerdem wurde die Regelleistung zum 1. Juli 2006 bundesweit einheitlich auf monatlich 345 € festgesetzt und der Rentenbeitrag zum 1. Januar 2007 von vorher 78 € auf 40 € abgesenkt. so stehts im Gesetz, ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt |
Autor: mohni Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also erstmal vielen dank für die hilfsbereiten leute. auch danke an die die denken sie ganz alleine finanzieren mit ihrem einkommen die bundesrepublik deutschland. waren heut noch mal beim arbeitsamt, und da sie ne betriebliche ausbildung hat bekommt sie aufgrund der gezahlten sozialabgaben arbeitslosengeld. habens durchgerechnet und da reicht es sogar für die wohnung. thema hat sich vllt sogar schon erledigt, weil hat mittwoch einstellungsgespräch. vielen dank erstmal für die hilfreichen anreize . schönes weihnachtsfest allerseits Kein Ende in Sicht |
Autor: angry81 Datum: 23.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf Wunsch des TE geschlossen. Anmerkung von meiner Seite: Wie kann es sein, das jemand eine Frage stellt und sich dann Aussagen wie "assoziales Verhalten" usw gefallen lassen muss? Sowas ist unsozial, falsch und nicht im Sinne des Forums! |
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