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*UPDATE* Verkehrsunfall -Wie gehts jetzt weiter !? - Geplaudere

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Beitrag von: BMW318ti
Date: 21.12.2010
Thema: *UPDATE* Verkehrsunfall -Wie gehts jetzt weiter !?
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*UPDATE* 04.01.2011

Das Gutachten ist soeben mit der Post gekommen...

Reperaturkosten 3880,14 Euro / 4617,37 Euro (mit und ohne MwSt.)
Reperaturdauer 3 Tage
Wiederbeschaffungswert 7300
Restwert 2268,91 Euro / 2700,00 Euro
Wiederbeschaffungsdauer 9 Tage
Verbringungskosten 119,40 Euro / 142,09 Euro

Im Gutachten steht direkt ein Interessant für 2700 Euro
Also ein Autoverwerthof hier in der Nähe (50km)


Bin sehr überrascht über die Schadenshöhe und muss sagen, dass ich nicht weiß was ich nun überhaupt für Möglichkeiten habe bzw. wie es weiter geht.

Im Internet finde ich nur sehr sperliche Aussagen und Rechtsfälle.
Wäre also schön wenn sich jemand auskennt.

Von der Versicherung kam bislang nur der Fragebogen den ich heute ausgefüllt zurück Faxen werde.

Wäre schön wenn mir nochmals geholfen werden kann.


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Hallo zusammen,
ich hatte gestern Abend leider einen Verkehrsunfall.

Mir wurde an einer Rechts vor Links Kreutzung die Vorfahrt genommen und es kam zu einem zusammenstoß.
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und der Unfallverursacher hat direkt alles zugegeben und die 35 Euro Verwarngeld bezahlt.

Nun würde ich gerne wissen, wie ich mich verhalten muss (Ist mein erster Unfall).

Ich tendiere dazu, ein Gutachten machen zu lassen und das ich mir den Schaden dann ausbezahlen lasse.
Kann ich ohne weiteres zur Dekra fahren und ein Gutachten erstellen lassen? (Habe nur dem Polizeibericht... Keine Versicherungsdaten)

Anbei würde mich eine grobe Schätzung des Schadens interessieren.
Dazu habe ich hier Bilder eingefügt (Sind leider im dunkeln aufgenommen aber werde noch bessere machen)

Ich weiß, dass eine Fernbeurteilung immer schwer und ungenau ist aber eine Grobe Richtung würde mir reichen.
Bekomme leider die Motorhaube nicht auf daher weiß ich nicht wie es darunter aussieht.





Edit:
Kurze Schadensbeschreibung:

Blinker und Scheinwerfer defekt (zerbrochen und zerkratzt)
Kotflügel stark eingedrückt (Hat sich über die Motorhaube geschoben)
Motorhaube leicht eingebeult und wird durch Kotflügel "versperrt" (Bekomme sie nicht auf)
Frontschürtze hat Haarrisse im Lack, starke Kratzer und sitzt nicht mehr richtig (Spaltmaße stimmen nicht mehr)
Unter der Haube bzw. Hinter den Kotflügel kann ich leider nicht gucken.
Die Radhausverkleidung sieht auf dem ersten Blick ok aus. Sitzt aber auch locker.
Motorhaube sitzt nicht mehr mittig

Bearbeitet von: BMW318ti am 04.01.2011 um 19:06:04
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff


Antworten:
Autor: b-mw-323
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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1. Gutachten erstellen lassen
2. ab damit zum Anwalt, damit der sich an die versicherung wendet
3. Geld auszahlen lassen
4. günstiger selbst reparieren
5. für den überschuss was tolles gönnen ;)
Autor: BMW318ti
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Zitat:


1. Gutachten erstellen lassen
2. ab damit zum Anwalt, damit der sich an die versicherung wendet
3. Geld auszahlen lassen
4. günstiger selbst reparieren
5. für den überschuss was tolles gönnen ;)

(Zitat von: b-mw-323)




Danke für die schnelle Antwort :-)

1. Zahlt das Problemlos die Versicherung des Verursachers?
2. Anwalt zwingend notwendig?

Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: taxi_717
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Hi,
Schaden sieht so nach 2500 aus (zumindest auf den Bildern, da ich nur Blechschäden erkennen kann an Kotflügel und Motorhaube!).

Verfahrernsweise:
- einen Sachgutachter beordern
- dieser erstellt dann ein Sachgutachten und schickt dieses an die gegnerische Versicherung samt seiner entstandenen Kosten (diese musste du nicht tragen)

--> die gegnerische Versicherung schickt dir einen Fragebogen

--> nach Aufklärung des Sachverhalts schickt dir die gegnerische Versicherung eine Antwort und sagt, dass sie dir deine Reperaturkosten erstatten nach erhalt der Rechnung der reparierenden Werkstatt, meist empfehlen sie dir noch eine eigene ^^^lol

--> du rufst dann dort an und sagst, dass du den Schadensbetrag ausgezahlt bekommen möchtest

--> du bekommst auch dann nur den Nettobetrag ausgezahlt (da keine MWST angefallen)

HACKEN AN DER SACHE mit dem AUSZAHLEN:
Manche Versicherung sind so dreist, dass sie dir nur einen Teilbetrag auszahlen und dir dann sagen, dass du den Rest nach 6 Monaten erst bekommst, wenn das Auto noch auf dich angemeldet ist. Anonsten unterstellen sie dir eine Bereicherung, falls du dein Auto verkaufst und die Kohle vom Unfall kassierst (damit machst du ja auch natürlich gut Geld :-)). Diese Versicherungsfuzis berufen sich dabei auf ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof. Weiß nicht mehr die Aktennummern. In den 6 Moanten nämlich kassieren die noch Zinsen :-)))

--> ABER nicht jede Versicherung ist so dreist, nur manche. Als Taxiunternehmer hab ich die ein oder andere Erfahrung machen dürfen! Und immer mal nachfragen wo den das Geld bleibt.
Autor: taxi_717
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Korrektur:

nicht HACKEN sondern HAKEN ....
Autor: b-mw-323
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


1. Gutachten erstellen lassen
2. ab damit zum Anwalt, damit der sich an die versicherung wendet
3. Geld auszahlen lassen
4. günstiger selbst reparieren
5. für den überschuss was tolles gönnen ;)

(Zitat von: b-mw-323)




Danke für die schnelle Antwort :-)

1. Zahlt das Problemlos die Versicherung des Verursachers?
2. Anwalt zwingend notwendig?

ich persönlich würde es machen weil man dann selbst keine rennereien hat :) die versicherung wird durch ein anwaltsschreiben auch sicherlich schneller schreiben :) du hast das recht dir einen zu nehmen und den zahlt ebenfalls die gegnerische versicherung. also warum nicht? macht alles etwas stressfreier
(Zitat von: BMW318ti)



Autor: BMW318ti
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Hey taxi_717
Vielen Lieben Dank für die ausführliche beschreibung und die grobe Einschätzung.
Dann werde ich gleich mal einen Termin für morgen bei einem Gutachter machen.
Denke mal das sich die Gutachtenerstellung ein paar Tage hinziehen wird und ich es vor Weihnachten nicht mehr bekomme.

Das mit den 6 Monaten ist zwar eine sauerei aber damit könnte ich notfalls leben.

Eine Frage häte ich noch...
Kann ich verlangen, dass die beschädigten Teile komplett ersetzt werden oder muss ich auch einer Instandsetzung zustimmen? (Beispiel der total verbeulte Kotflügel)

Das mit der vorgeschlagenen Werkstatt können die sich abschminken :-P
Mein Wagen geht nur zur Werkstatt mines vertrauens. Wobei dies ja eh nicht in Frage kommt.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Sonic17
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


1. Gutachten erstellen lassen
2. ab damit zum Anwalt, damit der sich an die versicherung wendet
3. Geld auszahlen lassen
4. günstiger selbst reparieren
5. für den überschuss was tolles gönnen ;)

(Zitat von: b-mw-323)




Danke für die schnelle Antwort :-)

1. Zahlt das Problemlos die Versicherung des Verursachers?
2. Anwalt zwingend notwendig?


(Zitat von: BMW318ti)




1. Ja. Da die Schuldfrage ja eindeutig ist, aber mehr dazu im Punkt 2.
2. JA der ist Notwendig !! Es sei denn du legst wert darauf, deine nerven zu strapazieren.
Du gehst einfach zu einem Anwalt deiner Wahl, der sich mit solchen Sachen beschäftigt, und
übergibst ihm denn Fall.

Sag ihm direkt das du das Geld ausgezahlt haben möchtest, und lehne dich zurück !
Der Regelt alles, und nach 4 - 5 Wochen haste das Geld auf deinem Konto.
für dich entstehen keine Kosten, und du hast n recht auf n Anwalt...

Gruß

Autor: taxi_717
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Hi,
vor Weihnachten kannst du es vergessen. Das schnellste was ich bisher geschafft hatte, waren 3 Wochen, dann hatte ich das Geld.

Wegen Ersetzung kompletter Teile: Es kommt immer drauf an wie stark beschädigt das Teil ist. Der Kotflügel wird auf jeden fall komplett neu berechnet.

Es muss einfach ein guter Sachgutachter sein, der sein Handwerk versteht.

Also ich habe bis jetzt noch nie einen Anwalt eingeschaltet, weil die Schuldfrage immer geklärt gewesen ist am Unfallort. Insbesondere da du noch die Polizei gerufen hast (tue ich auch immer), die schreiben sich natürlich alles genau auf, insbesondere wenn der Unfallgegener vor diesen meint, dass er schuld gewesen ist.

Gruß
Autor: bikerchris
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Eine Versicherung war so dreist und hat erst nach 13 Monaten das Geld überwiesen... und auch nur die hälfe vom Gutachten da wir selbst repariert hätten....
Normal ist das kein Problem aber manche stellen sich da sehr unfair an....

Gruß Chris
Autor: mike_h
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Also ich habe über Google auch mal eine Checklist gefunden, die in einem solchen Fall alle Eventualitäten abdeckt.
Danach habe ich mich auch erfolgreich in einem solchen Fall halten können.




gebrauchte Golfbälle - Schrottpreis aktuell - BMW Tuningteile


Bearbeitet von: mike_h am 29.12.2010 um 02:21:49
:-)
Autor: LucyStern
Datum: 21.12.2010
Antwort:
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Unbedingt zum Anwalt würde ich sagen.
Bei mir das die gesamte Regulierung fast ein Jahr gedauert.
Nie war wer bei der Versicherung zu erreichen. Dieses ewige hin und her hätte ich nicht hinbekommen.

Der Anwalt holt noch entsprechende Tagessätze für den Fahrzeugausfall heraus.
Das sollte auch im Gutachten festgehalten sein, wie lange der Gutachter für die Reparatur schätzt.

Mein Gutachter (DEKRA) lag bis auf 150 € genau was die Schadeshöhe (Teile und Arbeitszeit original von BMW!)betrifft. Der kannte sich top aus.

Mir kam die gegenerische Versicherung noch so, dass sie mir die Höhe der Zahlung kürzen wollten, weil Sie die Stundensätze "Ihrer" Werkstatt genommen haben.


Autor: Imotski
Datum: 22.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


1. Gutachten erstellen lassen
2. ab damit zum Anwalt, damit der sich an die versicherung wendet
3. Geld auszahlen lassen
4. günstiger selbst reparieren
5. für den überschuss was tolles gönnen ;)

(Zitat von: b-mw-323)




Danke für die schnelle Antwort :-)

1. Zahlt das Problemlos die Versicherung des Verursachers?
2. Anwalt zwingend notwendig?


(Zitat von: BMW318ti)




1. Ja. Da die Schuldfrage ja eindeutig ist, aber mehr dazu im Punkt 2.
2. JA der ist Notwendig !! Es sei denn du legst wert darauf, deine nerven zu strapazieren.
Du gehst einfach zu einem Anwalt deiner Wahl, der sich mit solchen Sachen beschäftigt, und
übergibst ihm denn Fall.

Sag ihm direkt das du das Geld ausgezahlt haben möchtest, und lehne dich zurück !
Der Regelt alles, und nach 4 - 5 Wochen haste das Geld auf deinem Konto.
für dich entstehen keine Kosten, und du hast n recht auf n Anwalt...

Gruß


(Zitat von: Sonic17)




soweit ich weiss kümmert sich der gutachter drumm, nen anwalt macht da nur mehr sorgen. der unfallverursacher hat doch alles zugegeben und die polizei war da..... leute , man kanns auch übertreiben... bei so klaren fällen kenn ich niemanden der mehr als 2 wochen auf sein geld gewartet hat.... und dass mit der bmw werkstadt hat sich mit dem neuen BGH urteil auch erübrigt... auto älter als 3 jahre oder nicht lückenlos bei bmw scheckheft gepflegt ----> weniger geld. niedrigere stundesätze einer freien werkstadt

Bearbeitet von: Imotski am 22.12.2010 um 12:14:10

Bearbeitet von: Imotski am 22.12.2010 um 12:17:37

Bearbeitet von: Imotski am 22.12.2010 um 12:18:36
Autor: mb100
Datum: 22.12.2010
Antwort:
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Zitat:


soweit ich weiss kümmert sich der gutachter drumm, nen anwalt macht da nur mehr sorgen. der unfallverursacher hat doch alles zugegeben und die polizei war da..... leute , man kanns auch übertreiben... bei so klaren fällen kenn ich niemanden der mehr als 2 wochen auf sein geld gewartet hat.... und dass mit der bmw werkstadt hat sich mit dem neuen BGH urteil auch erübrigt... auto älter als 3 jahre oder nicht lückenlos bei bmw scheckheft gepflegt ----> weniger geld. niedrigere stundesätze einer freien werkstadt
(Zitat von: Imotski)




Nur dummerweise kürzen die Versicherungen auch bei klaren Fällen vor allem bei der fiktiven Abrechnung gern an Positionen, wo es nix zu kürzen gibt (UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, ...), zicken beim Nutzenausfall usw. - und zumindest bei meinen Fällen hats immer länger als zwei Wochen gedauert. Ging eher in die Richtung "2 Monate".

Merke: "Versicherungen ham auch kein Geld mehr zu verschenken."


Mag sein, dass ein Anwalt "für die Gegenseite" eher mehr Sorgen macht und dass die Regulierung mancher Positionen im Streit endet und u.U. auch vor Gericht landet. Nur weiss zum einen der Anwalt normalerweise auch, was man geltend machen kann und denkt an Positionen, an die der Geschädigte gar nicht denkt - und zum zweiten nimmt einem der Anwalt, wenn er die Regulierung übernimmt, schon mal ne ganze Menge Stress, Ärger und Papierkram ab - und unterm Strich kommt für den Geschädigten in der Regel wirklich mehr dabei raus. Abgesehen davon stehen die meisten Anwälte gar nicht drauf, wenn der Mandant durch eigenen Schriftverkehr mit der Gegenseite den eh schon verunfallten Karren in den Dreck gefahren hat - und er als Anwalt nun versuchen soll, die Sache wieder geradezubiegen.

Abgesehen davon: Anwälte wollen schließlich auch Golf spielen leben - lasst sie doch ein bisschen Geld verdienen ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: LucyStern
Datum: 22.12.2010
Antwort:
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(Zitat von: Sonic17)
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soweit ich weiss kümmert sich der gutachter drumm, nen anwalt macht da nur mehr sorgen. der unfallverursacher hat doch alles zugegeben und die polizei war da..... leute , man kanns auch übertreiben... bei so klaren fällen kenn ich niemanden der mehr als 2 wochen auf sein geld gewartet hat.... und dass mit der bmw werkstadt hat sich mit dem neuen BGH urteil auch erübrigt... auto älter als 3 jahre oder nicht lückenlos bei bmw scheckheft gepflegt ----> weniger geld. niedrigere stundesätze einer freien werkstadt

(Zitat von: Imotski)
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Bei mir hat der Kerl auch vor Ort das Busgeld bezahlt und damit alles zugegeben.
Der Fall war auch klar. Ich stand an der Ampel und er ist mir drauf gefahren.
Eigentlich klar.
Bis er dann meinte, behaupten zu müssen wir seien an der Ampel rückwärts gefahren.
damit begann der Ärger.
Autor: BMW318ti
Datum: 27.12.2010
Antwort:
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So... hier mal bessere Bilder ;-)



Andere Seite:



Habe morgen früh den Termin beim Gutachter.
Füher konnte ich das zeitlich nicht unterbringen.


EDIT:

So, bin grad zurück vom Gutachter.
Seine grobe Schätzung liegt bei 2500 bis 3000 Euro.
Ich soll jedoch das Gutachten abwarten. (Anfang nächster Woche)



Bearbeitet von: BMW318ti am 28.12.2010 um 15:19:28
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Opern Geist
Datum: 28.12.2010
Antwort:
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hi,

das ist natürlich ärgerlich, ein anwalt hilft und berät in solchen sachen immer gut :)

aber ich dachte du wolltest deinen bmw in zahlung geben ? für deinen neuwagen ?

gruss
Autor: BMW Onkel
Datum: 28.12.2010
Antwort:
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lass das ganze über den anwalt laufen und lass es !!Richtig!! reparieren... selbst in die hand nehmen würd ich das nich unbedingt ...
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Autor: BMW318ti
Datum: 28.12.2010
Antwort:
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Zitat:


hi,

das ist natürlich ärgerlich, ein anwalt hilft und berät in solchen sachen immer gut :)

aber ich dachte du wolltest deinen bmw in zahlung geben ? für deinen neuwagen ?

gruss

(Zitat von: Opern Geist)




Hey Opern Geist =)

Ja genau so war es auch mal geplant :-P
Aber das super tolle Angebot für den A3 wurde kurz vor der Unterschrift des Vertrages wiederrufen :-(
Seit dem gurk ich immernoch mit dem Compact rum.
Wollte jetzt auch eigentlich nurnoch den Winter abwarten und mir dann "endlich" einen neuen zulegen.

Also das mit dem Anwalt ist eigentlich keine schlechte Idee... jedoch will ich nicht gleich mit der Kettensäge Gänseblümchen pflücken ;-)

Ich rufe nächste Woche bei der Versicheung an und möchte dann mein Geld haben.
Sollte da auch nur eine Kleinigkeit nicht klappen, bin ich sofort beim Anwalt denn auf diskussionen habe ich keine Lust und auch keine Zeit.
Ich versuche es jedoch erstmal auf dem normalen Weg ohne Anwalt.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Bierkönig
Datum: 28.12.2010
Antwort:
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Wenn du nicht Verkehrsrechtsschutzversichert bist kannst dir den Anwalt erstmal sparen. Sollte es doch zu Problemen kommen oder du mit der höhe der Erstattung nicht zufrieden sein kannst du immernoch einen Einschalten.

Neben der Abrechnung nach Gutachten solltest du jeden Fall noch Nutzungsaufall beantragen. Ich empfehle immer dick aufzutragen. Z.B. 80€/Tag. Dann besteht noch Verhandlungsspielraum im zweifelsfalle. Abgerechnet wird aber i.d.R. aber nach festen Tabellen die sich nach der Größe des Fahrzeuges richten.

Außerdem gibt es noch eine Unkostenpauschale die man ebenfalls beantragen kann. Die liegt bei 20-25 Euro.

Solltest du durch den Aufprall noch ein Schleudertraume erlitten haben würde ich nicht zögern auch Schmerzensgeld zu fordern.
Autor: Slack
Datum: 28.12.2010
Antwort:
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Hallo,

warum wird hier eigentlich sofort zum Anwalt gerade? Das verursacht meist nur noch mehr Ärger und kostet unnötig Zeit.

Deine Ausganslage ist doch optimal!

An deiner Stelle würde ich den Schaden durch eine BMW Niederlassung reparieren lasse, die erledigen das alles für dich - wichtig ist, dass du vorab den Schaden deiner Versicherung meldest (und der Unfallschuldige den Schaden SEINER Versicherung meldet - ganz wichtig!)

Dann gehst du zur Niederlassung und vereinbarst einen Termin für ein Gutachten für einen Unfallschaden.

Alle weiteren Schritte übernimmt die Niederlassung - eigene Erfahrung! :)

Sehr bequem, perfekt repariert.
Wie bereits erwähnt - denk an den Anspruch auf einen Ersatzwagen, aber lass dich vorher informieren, wieviele Tage dir bezahlt werden und in welcher Höhe.

MfG
Autor: e46-fahrer
Datum: 29.12.2010
Antwort:
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Zitat:


[quote]

2. Anwalt zwingend notwendig?


(Zitat von: BMW318ti)




nein, das ist typisch Deutschland, erstmal zum Anwalt latschen

wozu ? rechts vor links Unfall, Polizei war auch da und somit ist die Schuldfrage ja auch geklärt, ein Anwalt macht nichts umsonst

kann nicht verstehen wieso hier immer alle gleich "Anwalt" schreien, übertreibt mal nicht

bring ihn nach BMW und lass dir solange einen Leihwagen geben

ich hatte selber schon mit meinem damaligen Audi 2 Unfälle, einen selbstverschuldet, den zweiten unverschuldet
ich habe nie einen Anwalt gebraucht, noch nicht mal als mir die Polizei ins Heck gestossen ist, habe ihn nach Audi gebracht, mir wurde ein Leihwagen gegeben und den Rest hat die Niederlassung erledigt

kurz und schmerzlos



Bearbeitet von: e46-fahrer am 29.12.2010 um 21:38:26
Autor: LucyStern
Datum: 30.12.2010
Antwort:
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Warum ich zum Anwalt bin?
Weil sonst immer noch nicht die Versicherung bezahlt hätte.
Und damit meine ich nicht nur die Raparatur!

Mein Fall war auch klar. Nur nicht für die Versicherungsheinis.
Autor: BMW318ti
Datum: 04.01.2011
Antwort:
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*UPDATE* 04.01.2011

Das Gutachten ist soeben mit der Post gekommen...

Reperaturkosten 3880,14 Euro / 4617,37 Euro (mit und ohne MwSt.)
Reperaturdauer 3 Tage
Wiederbeschaffungswert 7300
Restwert 2268,91 Euro / 2700,00 Euro
Wiederbeschaffungsdauer 9 Tage
Verbringungskosten 119,40 Euro / 142,09 Euro

Im Gutachten steht direkt ein Interessant für 2700 Euro
Also ein Autoverwerthof hier in der Nähe (50km)


Bin sehr überrascht über die Schadenshöhe und muss sagen, dass ich nicht weiß was ich nun überhaupt für Möglichkeiten habe bzw. wie es weiter geht.

Im Internet finde ich nur sehr sperliche Aussagen und Rechtsfälle.
Wäre also schön wenn sich jemand auskennt.

Von der Versicherung kam bislang nur der Fragebogen den ich heute ausgefüllt zurück Faxen werde.

Wäre schön wenn mir nochmals geholfen werden kann.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff




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