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Beitrag von: Axilleus Date: 14.12.2010 Thema: sonderkündigungsrecht gasanbieter ---------------------------------------------------------- Ich hätte da mal ne frage.. Da mein derzeitiger gaslieferant die preise stark erhöht hat, habe ich mich dazu entschlossen den anbieter zu wechseln. Der neue gaslieferant hat dann die kündigung an meinem derzeitigen lieferant geschickt. Nun bekomme ich aber einen brief in dem steht dass ich nicht wechseln kann, da ein sonderkündigungsrecht, nur vom kunden (also von mir selbst) erfolgen muss. Ist das wahr??? Leider ist inzwischen die frist wo ich kündigen muss vorbei und müsste wenn das wirklich so ist, bei meinem abzocker anbieter bleiben. |
Autor: Pug Datum: 14.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich kann dir zwar keine direkte antwort auf deine frage geben, aber ich würde mal deinen "neuen" gasanbieter fragen ob dem so ist, der wird sich ja sicher für dich einsetzten um dich als neuen kunden zu bekommen. Nu mal los.... |
Autor: mattzer Datum: 15.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke auch der neue Anbieter wird die Preise bald erhöhen. Der Fiskus hat eine Erstattung für Contractinganbieter stark limitiert, wodurch eigentlich alle Anbieter die Preise ab 1.1.11 erhöhen müssten. Ich denke das Einzige was Du sparst ist der "Willkommensbonus". Ab dem 2ten Jahr sollte es in etwa gleich teuer dem aktuellem Anbieter sein. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
Autor: Axilleus Datum: 15.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich hätte beim neuen anbieter 1 jahr preisgarantie und der ist um einiges günstiger als der alte |
Autor: Papa76 Datum: 15.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Der neue Anbieter ist doch von dir mit der Kündigung beauftragt worden, handelt also in deinem Namen oder nicht? In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Axilleus Datum: 15.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja klar, er handelt in meinem namen er hat quasi ne vollmacht von mir, dass er den alten vertrag kündigt. Aber es ist eben nicht schriftlich daher ohne unterschrift von mir, weil es online gemacht wurde. Ich habe jetzt mal dem neuen anbieter eine mail geschrieben ob das was mir mitgeteilt wurde rechtens ist. |
Autor: Papa76 Datum: 16.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: M.M.n. ist das nur Störfeuer des alten Anbieters der seine Felle davonschwimmen sieht. Vielleicht kann mb100 noch was zur Onlinebeauftragung und deren Rechtswirksamkeit schreiben. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
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