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sonderkündigungsrecht gasanbieter - Geplaudere

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Beitrag von: Axilleus
Date: 14.12.2010
Thema: sonderkündigungsrecht gasanbieter
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Ich hätte da mal ne frage..
Da mein derzeitiger gaslieferant die preise stark erhöht hat, habe ich mich
dazu entschlossen den anbieter zu wechseln.
Der neue gaslieferant hat dann die kündigung an meinem derzeitigen lieferant geschickt.
Nun bekomme ich aber einen brief in dem steht dass ich nicht wechseln kann, da ein sonderkündigungsrecht, nur vom kunden (also von mir selbst) erfolgen muss.
Ist das wahr???
Leider ist inzwischen die frist wo ich kündigen muss vorbei und müsste wenn das wirklich so ist,
bei meinem abzocker anbieter bleiben.



Antworten:
Autor: Pug
Datum: 14.12.2010
Antwort:
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ich kann dir zwar keine direkte antwort auf deine frage geben,
aber ich würde mal deinen "neuen" gasanbieter fragen ob dem so ist,
der wird sich ja sicher für dich einsetzten um dich als neuen kunden zu bekommen.
Nu mal los....
Autor: mattzer
Datum: 15.12.2010
Antwort:
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Hi,
ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke auch der neue Anbieter wird die Preise bald erhöhen. Der Fiskus hat eine Erstattung für Contractinganbieter stark limitiert, wodurch eigentlich alle Anbieter die Preise ab 1.1.11 erhöhen müssten. Ich denke das Einzige was Du sparst ist der "Willkommensbonus". Ab dem 2ten Jahr sollte es in etwa gleich teuer dem aktuellem Anbieter sein.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Autor: Axilleus
Datum: 15.12.2010
Antwort:
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also ich hätte beim neuen anbieter 1 jahr preisgarantie und der ist um einiges günstiger als der alte
Autor: Papa76
Datum: 15.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Ich hätte da mal ne frage..
Da mein derzeitiger gaslieferant die preise stark erhöht hat, habe ich mich
dazu entschlossen den anbieter zu wechseln.
Der neue gaslieferant hat dann die kündigung an meinem derzeitigen lieferant geschickt.
Nun bekomme ich aber einen brief in dem steht dass ich nicht wechseln kann, da ein sonderkündigungsrecht, nur vom kunden (also von mir selbst) erfolgen muss.
Ist das wahr???
Leider ist inzwischen die frist wo ich kündigen muss vorbei und müsste wenn das wirklich so ist,
bei meinem abzocker anbieter bleiben.


(Zitat von: Axilleus)




Der neue Anbieter ist doch von dir mit der Kündigung beauftragt worden, handelt also in deinem Namen oder nicht?

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Axilleus
Datum: 15.12.2010
Antwort:
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Ja klar, er handelt in meinem namen er hat quasi ne vollmacht von mir, dass er den alten vertrag kündigt. Aber es ist eben nicht schriftlich daher ohne unterschrift von mir, weil es online gemacht wurde.
Ich habe jetzt mal dem neuen anbieter eine mail geschrieben ob das was mir mitgeteilt wurde rechtens ist.
Autor: Papa76
Datum: 16.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Ja klar, er handelt in meinem namen er hat quasi ne vollmacht von mir, dass er den alten vertrag kündigt. Aber es ist eben nicht schriftlich daher ohne unterschrift von mir, weil es online gemacht wurde.
Ich habe jetzt mal dem neuen anbieter eine mail geschrieben ob das was mir mitgeteilt wurde rechtens ist.

(Zitat von: Axilleus)




M.M.n. ist das nur Störfeuer des alten Anbieters der seine Felle davonschwimmen sieht. Vielleicht kann mb100 noch was zur Onlinebeauftragung und deren Rechtswirksamkeit schreiben.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.




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Ende des Themas

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