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Beitrag von: Backdown Date: 12.12.2010 Thema: 4. Scheinwerferpaar, woher? Erlaubt? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, mir persönlich gefällt es ganz gut, wenn am E30 diese zusätzlichen Scheinwerfer angebracht sind wie diese hier http://www.high-performance-cars.de/pics/e30-335-a.JPG wo gibt es denn sowas zu kaufen? Und vor allem, ist das zulässig? |
Autor: Rockford Fosgate E30 Datum: 12.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- die wirst bestimmt in jeden gut sortierten zubehör dealer bekommen...sind ja keine besonderen BMW Codierung im Raum Dresden und Umgebung! -> PN an mich ----------------------------- Keep the Harder Style alive. |
Autor: Old Men Datum: 12.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- An jedem in Deutschland zugelassenem Fahrzeug sind max. 6 Lampen erlaubt. (Fahrtlicht- Fernlicht und Nebellampen) |
Autor: Backdown Datum: 12.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stimmt, ich habe bei der Frage oder dem Gedanken ganz vergessen, dass wir in Deutschland leben. |
Autor: E30-Checker Datum: 12.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das stimmt wohl nicht ganz! du kannst zu den nebelscheinwerfern noch welche hinzufügen (gabs schon mal nen anderen thread) nur nebels darfst halt nur unter bestimmten bedingungen anmachen! Habe bei meinem selber unten noch 2 zusis angebracht! Und bin ohne zicken durchn tüv gekommen! Und laut prüfer interessiert es ihn nicht wenn die abdeckung drauf is! BMW IM BLUT |
Autor: ThogI Datum: 13.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Abdeckung ist das Stichwort! Aber wie dumm sieht das denn auf dem Bild aus! Da leuchten die ja nach aussen, völlig Sinnfrei ?!?! ...erst bauen, dann basteln, dann denken... ...schon wiieder vergessen - nochmaaaal... |
Autor: Kingm40 Datum: 13.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dass es so schräg dumm aussieht gebe ich dir recht, Sinn macht es allerdings schon. Wer gerne nachts Gas gibt und das auf Straßen mit reichlich Kehren weiß so eine Einstellung durchaus zu schätzen. Ist ja nichts anderes wie ein starres Kurvenlicht ;). Legal wird man mit dieser Einstellung jedoch nie auf öffentlichen Straßen fahren. @TE schau mal im großen Internetauktionshaus oder eventuell in einem Offroad-Forum. Da findet man sowas häufig. Bearbeitet von: Kingm40 am 13.12.2010 um 20:48:54 OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: michelinmann85 Datum: 13.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus, hier steht was erlaubt ist. mfg seb |
Autor: ThogI Datum: 14.12.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ah klingt einLEUCHTEnd mit dem Kurvenlicht ...erst bauen, dann basteln, dann denken... ...schon wiieder vergessen - nochmaaaal... |
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