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Morgen Bewerbungsgespräch Hilfe! - Geplaudere

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Beitrag von: Sunshine2708
Date: 03.12.2010
Thema: Morgen Bewerbungsgespräch Hilfe!
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Hallo Leute!

Ich hab Spontan für Morgen ein Bewerbungsgespräch in einen Neuen Unternehmen bekommen.
Ich bräuchte ein Crashkurs zwecks verhalte und Antworten.

Und wenn es Klappt wie es mit einer Kündigung aussieht.
Bin Seit 11 Jahren in meinen Jetztigen unternehmen beschäftigt

Danke


Antworten:
Autor: Kingm40
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Überleg die Stärken und auch Schwächen, danach wird immer gefragt, wo siehst du dich in 5 Jahren, 10 Jahren? Warum willst du von der alten Firma weg?

Auch wichtig, informiere dich über die neue Firma. Sieh dir die Homepage an. Was machen sie genau, wofür stehe sie? (Die Frage "Was wissen Sie über uns?" ist auch schon fast obligatorisch).


OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Runnerz
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Glückwunsch ersteinmal!!

Jaja, Bewerbungen. Jeder hat seine eigene Strategie und auch jeder Personaler hat eine eigene Einstellung, mit der er den Bewerber testet.

Oberste Priorität: Der erste Eindruck! Nicht erst beim Personaler, sondern schon im Vorzimmer ist es enorm wichtig, sich mit der Situation vertraut zu machen um nicht mehr so aufgreregt zu sein und locker rüberzukommen.

Der Mensch ist ein Wesen, das Angst sehr gut erkennt. Diese Angst sollte schon vor dem eigentlichen Gespäch abgebaut werden. Also rein und ersteinmal versuchen mit den Vorzimmerdamen zu kommunizieren (Wie lange arbeiten Sie hier täglich?, so frü schon wach?, Schönes Gebäude bla bla. bisschen Smalltalk..)

Das löst die Zunge für den "Endgegner".

Bei dem angekommen, höflich begrüßen!! & fester Händedruck - das kann man auch vorher üben. Wichtig - die Gestik sagt genausoviel über den Menschen aus, wie er letztendlich sagt.

Sich nochmal kurz vorstellen. Man wird sicher nach der Anreise gefragt. Gute Antwort parat legen: "war dank ihrer Beschreibung leicht zu finden / Ich habe schon gutes über die Firma gehört, ich kenne das Unternehmen schon...)

Dann kriegt man schon relativ schnell mit, welcher Typ er ist. Es gibt mehrere Sorten Personalagenten, im wesentlichen konzentrieren die sich aber wie folgt:

Es gibt denjenigen, der über die fachliche Qualifikation gar nicht so viel wissen, sondern eher den "Menschen" hinter der Fassade kennenlernen möchte. Mit dieser Sorte lässt such einfach gut reden. Wichtigt ist daher, wir sagen immer: die Gefühlsebene klären, ehe man in die Sachebene einsteigt. Bei dieser Spezies kann man ruhig auch mal nach persönlichen Dingen fragen, wenn man sich gut versteht und dann auch etwas unterschwellig nach den Jobbezogenen Dingen fragen: Gehalt, Arbeitszeit etc.

Der von der anderen Sorte macht einfach seinen Job und den hat er zur Perfektion getrieben. Er wird dich nach Daten im Lebenslauf fragen, Lücken erklären lassen und Zeugnisse im Kopf haben. Aber ganz locker. Wichtig: nicht lügen, nicht flunkern, NICHTS SCHÖNREDEN.

Die nackte Wahrheit kommt an. Wenn von 10 Bewerbern 7 flunkern (Statistik) - und das merkt man, dann bist du schonunter den letzten 3. Lücken einfach so beschreiben, wie Sie entstanden sind. Ich zum Beispiel habe etwas länger studiert - weil ich einfach 2 Semester Spaß hatte. Das mit einem schelmischen Lächeln verbinden und gut ist. Das wird jeder verstehen, der selbst studiert hat.

Wenn das alles vorbei ist, sich für das Gespräch bedanken und gleich nach dem weiteren Verfahren fragen. Und dann hoffen, oder schon wissen ;)


Ganz wichtig: Kleidung! Je nachdem, wo man anfangen will Anzug, Hemd und gute Schuhe!! Ich trage beim ersten Mal keine Krawatte, nur Anzug und Hemd drunter. Macht optisch einfach den Eindruck, dass man etwas "niedriger" gekleidet ist als der Personaler und er dadurch das Gefühl bekommt, "höherwertiger" zu sein. Je nach Firma aber auch komplett gestylt mit Krawatte etc. Kommt drauf an.

Ansonsten reicht auch Jeans, Hemd und Sakko. Rasieren und Harre ordentlich! Duschen und Deo drauf. Eine kleine Flasche Deo mitnehmen (gibt in der Drogerie). Draußen vor der Tür Nochmal ein Sprayer drauf. Glaub mir, du wirst vorher schwitzen ;)

Bewerbungsunterlagen mitnehmen und schon vorher auswerten, wonach er fragen könnte. Dann gute Antworten parat legen. Warum du was gemcht hast.

Es wird auch die Frage kommen, warum du von dem jetzigen Unternehmen weg willst: Sag die Wahrheit. Aber hier: Loyal ggü. dem alten Arbeitgeber antworten. Niemanden beleidigen, erst recht nicht über den ehemaligen Vorgesetzten herziehen.

Antworten wie:

* Sie wissen, die wirtschaftlage ist nicht so gut. und in dem jetzigen Unternehmen bekommt man das eben zu spüren..

* Ich suche schlichtweg eine neue Herausforderung. Ich möchte mich verändern und weiterentwickeln..

bla bla. Die Antwort ist am Ende gar nicht so wichtig. Wichtig ist, was der Personaler denkt.

Wenn man es so lenkt, dass er sich sagt: "ja, klingt logisch, das glaube ich dem" ist es gut. Da willst du ja hin.

Halte dir immer vor Augen: Fachlich kennt er sich schon. Und das gefällt ihm, sonst hätte er dich nicht eingeladen. Bei einem Gespäch heißt es: mit der Persönlichkeit überzeugen.

Ja, soweit war es das erstmal.


Zur Kündigung: In den Arbeitsvertrag schauen. Ansonsten Google bemühen. Hier kennt niemand die eigenarten deines Vertrages.

Bearbeitet von: Runnerz am 03.12.2010 um 08:46:56
Autor: plop
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Ich empfehle die "spud-methode" (trainspotting)
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: taxi_717
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Kündigung:

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen!!!

Gruß
Autor: Newton-Peter
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Meine Freundin arbeitet in der Personalstelle und führt Bewerbungsgespräche, da bekommt man(n) auch ein wenig mit.

Das wichtigste: In die versetzen, die den ganzen Tag Bewerbungsgespräche führen.

Den ganzen Tag kommen nervöse Nasen rein, zuviel Duft aufgetragen, grinsend, jeden Händedruck schon vorher eintrainiert, die sich vorher über das Unternehmen informiert haben und das auch unbedingt zeigen wollen im Gespräch, wobei das völlig egal ist.

Das ist doch nur eine Testfrage, es ist kein Problem zuzugeben, dass man nur grob über ein Unternehmen bescheid weiß, doch die meisten Bewerber tun so, als ob sie genau bescheid wüssten, wie das Unternehmen läuft und worauf sie sich einlassen. So werden in den Gesprächen die feinen Unterschiede sichtbar gemacht.

Ausreden auf Fragen warum man hier anfangen will, werden ebenso schnell entlarvt. Wenn es ums Geld geht, dann sagen, dass es ums Geld geht und nicht weil der Betriebsvorhof so schön gepflegt aussieht und das Betriebsklima so doll ist. Keiner kann mehr hören: "weil ich eine neue Herausforderung gesucht habe" . Wenn man sich weiterbilden will, oder aufsteigen will ebenfalls sagen. Negativ formulieren - nicht "ich will hier der Chef werden" sondern "in meinem alten Beruf habe ich meine Möglichkeiten ausgeschöpft".

Man versucht gerade bei höher qualifizierten Berufen nur herauszufinden wie jemand kommuniziert und sich selbst vertritt, das fachliche Können muss vor dem Gespräch klar sein, darum geht es nicht.
Autor: fibie39
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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ich hatte vor 3 jahren auch nen bewerbungsgespräch über die firma wusste ich nur bissel..

ich habe mich so gegeben wie ich bin ,spässel gemach ihre fragen ehrlich beantwortet,habe auch gesagt für das gespräch habe ich mich nicht vorbereitet,wurde auch gefragt warum ich keinen meister in meinem altem job mache (kfz) habe klip und klar gesagt kann mann vergessen wer stellt heutzutege noch meister ein und bezahlt die gut,allein die schule kostet usw....

das auftreten ist wichtig und nicht schüchternd wirken ,auch denen kannst sympatisch sein auf ersten blick oder nicht ,mann muss sich verkaufen können wissen ist nicht alles.....

ich habe einfach mein bestes gegeben und ja habe den job bekommen....damals
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Autor: stefan323ti
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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So sehe ich das auch.

Die wollen DICH kennenlernen und nicht jemanden der sich nach irgendwelchen Möchtegern-Gepflogenheiten richtet die überall verkündet werden.

Die Wahrheit währt am längsten gilt auch im Bewerbungsgespräch. Damit kann man sich nicht in irgendwas verstricken und man wirkt dabei dann auch nicht so verkrampft.

Das man hier und da evtl mal ein wenig was ausschmückt oder aufwertet, damit wird gerechnet und das wird, bis zu nem gewissen Rahmen, auch nicht wirklich negativ gewertet.

Und da jeder der dir im Bewerbungsgespräch gegenüber sitzt anders tickt und andere Erfahrungen hat gibts da in meinen Augen auch keinen Typ von Personalleuten.
Zumal das auch wieder ganz von der Branche abhängt in der man sich bewegt und auch die Firmen unterscheiden sich da in ihren Bewerbungsprozeduren teilweise deutlich.

Das sind zumindest die Erfahrungen die ich gemacht hab.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: der_Bernd
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Und überleg dir gut was dein zukünftiges Gehalt/Lohn angeht.
Verkauf dich nicht unter Wert aber man sollte es auch nicht soo übertreiben.

Autor: jay x 412
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Kündigung:

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen!!!

Gruß

(Zitat von: taxi_717)





Nach 11 Jahren betriebszugehörigkeit können es mehrere Monate sein. Steht alles im Arbeitsvertrag ---> Reinschauen, schlau machen!

Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.

Autor: adorable*m82
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Kündigung:

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen!!!

Gruß

(Zitat von: taxi_717)





Nach 11 Jahren betriebszugehörigkeit können es mehrere Monate sein. Steht alles im Arbeitsvertrag ---> Reinschauen, schlau machen!

(Zitat von: jay x 412)




Ja, bei einer Kündigung von Arbeitgeberseite staffelt sich das je nach Jahren der Betriebszugehörigkeit.
Kündigungen von Arbeitnehmerseite, wie schon gesagt, 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: MrUnCool
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Zitat:

Ja, bei einer Kündigung von Arbeitgeberseite staffelt sich das je nach Jahren der Betriebszugehörigkeit.
Kündigungen von Arbeitnehmerseite, wie schon gesagt, 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.



Ist das immer so???
Autor: plop
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Steht im ArbR
Müsste man auf Juris.de nachschlagen können.
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Sunshine2708
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Also es Steht im Arbeitsvertrag. Für Beide seiten gelten die Gesetzlichen Kündigungsfristen.

Ich hab halt Angst vor der Frag, Warum ich wechseln will.
Wüsste nicht genau was ich sagen soll.
In erster linie wäre es sicherlich das Geld. Was mein jetztiger Arbeitgeben ja nicht so gut bezahlt
und zweitens. Bei uns ist das Arbeitsklima sehr schlecht und ich fühl mich immer noch wie ein Stift für den Chef obwohl ich gute 80% des Tagesgeschäftes mache.


Autor: mb100
Datum: 03.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Steht im ArbR

(Zitat von: plop)




Brillante Quellenangabe. Sagen wir mal so: "das" Arbeitsgesetzbuch gibts nicht, und Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet.

Die Kündigungsfristen stehen übrigens im BGB - im § 622 (I und II)! Grundsätzlich geht der Arbeitsvertrag aber vor; Ausnahmen dürften allerdings Regelungen darstellen, die den Arbeitnehmer benachteiligen. Bei dem arbeitnehmerfreundlichen Regelungen und Rechtsprechungen in diesem Lande...



Bearbeitet von: mb100 am 04.12.2010 um 00:00:42
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: e46-fahrer
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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geh entspannt dahin , würde mich gar nicht groß auf irgend ein blabla vorbereiten, habe ich auch nie gemacht, habe mich auch nie vorher großartig schlau über das Unternehmen gemacht, so etwas haben die mich nie gefragt.

das auswendig gelernte hören die auch schnell raus (ich bin flexibel und belastbar ^^) sagt halt jeder auch diejenigen die es nicht sind,

zieh dich angemessen an und guck was auf dich zu kommt

die meisten Firmen haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, weiss ja nicht ob du noch Überstunden und Urlaubsanspruch hast
Autor: der_Bernd
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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Zitat:


die meisten Firmen haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, weiss ja nicht ob du noch Überstunden und Urlaubsanspruch hast

(Zitat von: e46-fahrer)




Vorsichtig mit solch einer Aussage. Das stimmt nicht ;)
Es kann 3 Monate geben wenns im Vertrag stand, aber ansonsten sind es die 4 Wochen.
Meist sind es nur mehr als 4 Wochen wenn du wirklich eine lange Betriebszugehörigkeit hast oder einen recht hohen Posten in der Firma.....
Autor: Sunshine2708
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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Ja ich hab was von 3 Monaten gelesen.
Bin nun 11 Jahre im Unternehmen und Produktionsleiter :(
Autor: Newton-Peter
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Ich hab halt Angst vor der Frag, Warum ich wechseln will.
Wüsste nicht genau was ich sagen soll.
In erster linie wäre es sicherlich das Geld. Was mein jetztiger Arbeitgeben ja nicht so gut bezahlt
und zweitens. Bei uns ist das Arbeitsklima sehr schlecht und ich fühl mich immer noch wie ein Stift für den Chef obwohl ich gute 80% des Tagesgeschäftes mache.


(Zitat von: Sunshine2708)




Das kannst du doch sagen, wo liegt das Problem? 2 oder 3 glaubhafte Gründe reichen aus, besser als 5 aus den Fingern gesaugte. Wenn du dich behandelt fühlst wie ein Azubi und unter "Durchschnitt oder Tarif" bezahlt wirst ist das ein absolut verständlicher Grund den Arbeitsplatz zu wechseln um sich zu einem akzeptablen Kurs entgelten zu lassen.
Autor: plop
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Steht im ArbR

(Zitat von: plop)




Brillante Quellenangabe. Sagen wir mal so: "das" Arbeitsgesetzbuch gibts nicht, und Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet.

Die Kündigungsfristen stehen übrigens im BGB - im § 622 (I und II)! Grundsätzlich geht der Arbeitsvertrag aber vor; Ausnahmen dürften allerdings Regelungen darstellen, die den Arbeitnehmer benachteiligen. Bei dem arbeitnehmerfreundlichen Regelungen und Rechtsprechungen in diesem Lande...



Bearbeitet von: mb100 am 04.12.2010 um 00:00:42

(Zitat von: mb100)




Tschuldige meine schreibfaulheit..aber poste momentan nur per Telefon..
Zum ArbG, ISBN: 3423050063 ;)

besserer quellennachweis..? 622Bgb hatte ich vergessen..stimmt..
Da Hab ich vor nem halben Jahr erst für eigene zwecke nachgeschaut..

Ganz ohne thread im Syndikat ;)
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: mb100
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Steht im ArbR

(Zitat von: plop)




Brillante Quellenangabe. Sagen wir mal so: "das" Arbeitsgesetzbuch gibts nicht, und Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet.


(Zitat von: mb100)




Tschuldige meine schreibfaulheit..aber poste momentan nur per Telefon..
Zum ArbG, ISBN: 3423050063 ;)

besserer quellennachweis..?

(Zitat von: plop)




Nö. Das ist nicht "das Arbeitsgesetz", sondern "die Arbeitsgesetze". Also eine Gesetzessammlung, in der (fast) alle relevanten Gesetze zum Arbeitsrecht (zumindest in Auszügen) zu finden sind, beispielsweise GG, BGB, GewO, HGB, AGG, TzBfG, EntgeltfortzahlungsG, BUrlG, KSchG, InsO, EStG, SchwarzArbG, AÜG, BBiG, SGB II bis VII und IX bis X, ArbSchG, ArbZG, BDSG, MuschG, JArbSchG, TVG, BetrVG, MitbestG, ArbGG, ZPO - um nur einige zu nennen.


Bearbeitet von: mb100 am 04.12.2010 um 15:19:07
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: plop
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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steht ja auch drauf... ;)

deswegen hab ich ja auch bewusst nicht ArbG sondern ArbR im oberen post geschrieben ;)

die für deinen beruf notwendige haarspalterei hast aber gut drauf ;))
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: mb100
Datum: 04.12.2010
Antwort:
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Weiss ich.

Ich hätt beispielsweise auch sagen können: die Fristen stehen im Schönfelder. Is auch richtig, nur ähnlich hilfreich wie Deine Aussage oder die Bemerkung, dass es im Winter gelegentlich schneien könnte... *gg*

"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: mikV8
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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Hallo,

also die Frage warum man von der "alten" Firma weg will, ist da so ne Sache.
Die wird mir sicherlich demnächst auch gestellt, obwohl man mich angesprochen hat und ich keine Initativbewerbung gemacht habe.
Hier bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als lediglich darauf einzugehen, warum ich es mir vorstellen könnte, die derzeitige Anstellung zu verlassen und da fällt mir so einiges ein.

Ich frag mich nur selber, ob diese ganzen Dinge nicht dann auch in der "neuen" Firma so gehandhabt werden.
Die finanzielle Seite ist natürlich auch ein Grund, aber das wird bei der Anstellung, um die es geht, wohl nicht das Problem werden.

Auch die Frage, wie gut man das Unternehmen kennt, ist da eher etwas diffizil.
Da es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt, kenne ich dieses schon von meiner tägl. Arbeit recht gut. Da ist es aber meine Aufgabe, dieses "schlecht zu reden". Damit kann ich wohl nicht kommen... ;-)

Vielleicht habt ihr ja noch ein paar generelle Tipps...

Gruß
Mirko

EDIT: Wie is es eigentlich gelaufen...?!?

Bearbeitet von: mikV8 am 05.12.2010 um 11:06:44
Autor: Gr33nAcid
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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Aaaaah hört doch mal auf von Firma zu reden! ;) Firma ist nur juristisch richtig.

Entweder Betrieb oder Unternehmen!

PS: Wie ist es gelaufen?
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: mb100
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Aaaaah hört doch mal auf von Firma zu reden! ;) Firma ist nur juristisch richtig.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Falsch: "Firma" is grad juristisch nicht richtig. Die "Firma" ist der Name des Unternehmens (§ 17 HGB).

Bearbeitet von: mb100 am 05.12.2010 um 12:15:58
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Gr33nAcid
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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Also für mich ist das istisch ;)

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Ich habe bei mir an der FH im BWL Seminar gelernt, das es falsch ist, wenn jemand sagt, das er für Firma XYZ arbeitet. Richtig wäre für Betrieb ABC oder Unternehmen 123...
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: mb100
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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Stimmt ja auch. Die BWL nimmt hier Bezug auf die Juristerei bzw. auf gesetzliche Regelungen. Deswegen ist der Ausdruck "ich gehe in die Firma" oder "ich will ne neue Firma" auch aus juristischen Gründen falsch bzw. letzteres allenfalls dann richtig, wenn der Kaufmann sein Unternehmen umbenennen will.
"Ich arbeite für die Firma ..." is auch net richtig, weil man dann ja nur sagt "Ich arbeite für den Namen" - sich aber streng genommen vom Rest distanziert.

Zitat:


Ich habe bei mir an der FH im BWL Seminar gelernt, das es falsch ist, wenn jemand sagt, das er für Firma XYZ arbeitet. Richtig wäre für Betrieb ABC oder Unternehmen 123...

(Zitat von: Gr33nAcid)




Das hab ich beispielsweise mal in Handels- und Gesellschaftsrecht gehört.

Bearbeitet von: mb100 am 05.12.2010 um 14:21:19
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Runnerz
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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@mb100: noch im Studium?


Autor: theblade
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Kündigung:

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen!!!

Gruß

(Zitat von: taxi_717)





Nach 11 Jahren betriebszugehörigkeit können es mehrere Monate sein. Steht alles im Arbeitsvertrag ---> Reinschauen, schlau machen!

(Zitat von: jay x 412)




Ja, bei einer Kündigung von Arbeitgeberseite staffelt sich das je nach Jahren der Betriebszugehörigkeit.
Kündigungen von Arbeitnehmerseite, wie schon gesagt, 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

(Zitat von: adorable*m82)




moment mal! d.h egal wie lange ich in einer firma bin kann ich immer mit einer 4 Wochen frist kündigen auch wenn im Vertrag von gesetzl.Kündigungsfrist die rede ist ?? O.o
Autor: mb100
Datum: 05.12.2010
Antwort:
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Zitat:



moment mal! d.h egal wie lange ich in einer firma bin kann ich immer mit einer 4 Wochen frist kündigen auch wenn im Vertrag von gesetzl.Kündigungsfrist die rede ist ?? O.o

(Zitat von: theblade)




Ne, net "auch wenn", sondern "gerade dann". Halt zum 15. oder zum Monatsende. Guckst Du § 622 I BGB!
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Sunshine2708
Datum: 31.12.2010
Antwort:
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Huhu Leutz

Danke noch mals für die Super Tipps!

Ich bin einfach reingegangen so wie ich bin und die waren begeistert von mir.
Hatte jetzt das 2 Bewerbungsgespräch in einer anderen Firma. Wo ich mir zu 90% Sicher bin da hin zu wechseln.

Jetzt muss ich eine Kündigung schreiben.
Hat da einer erfahrung, wie man eine schreibt?

Danke
Autor: louisdama
Datum: 31.12.2010
Antwort:
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Google
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg








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Ende des Themas

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