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Unterbodenbeleuchtung - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: Calvax
Date: 30.06.2004
Thema: Unterbodenbeleuchtung
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Hi zusammen,
mal ne Frage,bei mir ist nächsten Monat TÜV fällig,hab bei meinem Babe eine Unterbodenbeleuchtung,bekomme ich trotzdem meinen TÜV? Oder soll ich sie vorher ausbauen?


Antworten:
Autor: David325
Datum: 30.06.2004
Antwort:
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bekommst du natürlich keinen tüv, ist ja auch richtig so!

325ix@gmx.de (Lese keine PN!!)
Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer sonst keine Bearbeitung!!!!!!!!!
Autor: angry81
Datum: 30.06.2004
Antwort:
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abbauen! wenn du an den falschen kommst kann er dir sogar deine karre stilllegen! sind die nicht schon aus der mode? :o)

!!!WEHRT EUCH GEGEN DEN TERROR IN GRÜN!!!

wild4ever and hard2burn

x-treme
Autor: Calvax
Datum: 30.06.2004
Antwort:
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Hab da einen Kumpel der auch eine hat,bei dem war das eigentlich nicht wirklich ein Problem,er hat gesagt das sei zu show zwecken.
Der hat sie auch so geschalten das sie nur leuchten wenn der Motor aus ist.
Autor: angry81
Datum: 30.06.2004
Antwort:
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wie gesagt, es gibt solche und solche. wenn sich der prüfer davon überzeugen ließ cool, aber da hat er wohl einen guten tag gehabt. so was wird eigentlich strikt angezeigt!

!!!WEHRT EUCH GEGEN DEN TERROR IN GRÜN!!!

wild4ever and hard2burn

x-treme
Autor: Fabian
Datum: 30.06.2004
Antwort:
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ich find unterbodenbeleuchtung nach wie vor cool! auf öffentlichen straßen halte ich das auch für bedenklich, aber auf parkplätzen und bei treffen.... sahne!

als ausstiegsbeleuchtung soll man sie angeblich eingetragen bekommen. würd das aber im vorfeld mit dem prüfer abklären, welche bedingungen er da anlegt.

cya
Fab

BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst!
www.bmw-driver.de <- bitte verewigt euch im gästebuch.

mein bimmer

Autor: angry81
Datum: 30.06.2004
Antwort:
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unser prüfer (vorsitzender tüv berlin/brandenburg) meinte, das es nur toleriert wird, nicht aber einzutragen geht. weder als ein- oder ausstiegsbeleuchtung noch mit der alarmanlage gekoppelt. sprich die beleuchtung kann ohne jede bemerkung beschlagnahmt werden (unser bekloppter staat...!)

!!!WEHRT EUCH GEGEN DEN TERROR IN GRÜN!!!

wild4ever and hard2burn

x-treme
Autor: NDM27
Datum: 30.06.2004
Antwort:
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Also ich hatte bei meinem alten Auto auch eine dran. Unser Tüv meinte das sie erlaubt ist wenn sie mit der Einstiegsbeleuchtung geschalten ist! Eingetragen bekommt man sie dann aber nicht, mit der Begründung das man ja Einstiegsbeleuchtung auch nicht eintragen lässt! :) Da ich aber schätze das du sie nicht so geschalten hast, sondern so das du sie auch unterm fahren anschalten kannst würde ich dir raten sie weg zu bauen. Habe ich auch gemacht! Ist ja auch kein großer Akt! Bei mir war es ne halbe Stunde Arbeit, und auch nur so lange weil ich ohne Tricks keinen Wagenheber mehr drunter gebracht hab! :p Hinbauen dauert zwar etwas länger -> 45min, aber das weißt du ja sicher selber. Du solltest du es vor deinem Besuch bei Tüv vielleicht mal vorsichtig anfragen, dann sparst du dir die Arbeit vielleicht. Aber schrauben wir nicht alle gerne? :)

Ich finde also auch nicht das Unterbodenbeleuchtung out ist. Finde sie immernoch einfach klasse und hätte auch gerne wieder eine. Ist aber blöd weil es für den E39 in meinen Augen keine schönen Seitenschweller gibt die diese verdecken würde. Und wenn man die Röhren sieht ist es auch fürn Arsch! Und zu gefährlich wegen den vielen Neidern. (Speziell die in Grün :p)
Lg Matze

<`Ride or Die´>

www.wie-ich-zum-g.com
Autor: V12
Datum: 01.07.2004
Antwort:
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Werde meine über die Woche auch wieder montieren. Tüv ist im September dan muß es halt wieder ab.
Ist ein schöner effekt.

V12

Your sufferings will be legendary,
even in hell..
Autor: angry81
Datum: 01.07.2004
Antwort:
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seit die zur massenware geworden sind hab ich meine abgebaut. keine frage war die optik ohne ende geil aber man muss sich ja nich in eine reihe mit den vielen bekloppten stellen (gruß an viele kw´er!)

!!!WEHRT EUCH GEGEN DEN TERROR IN GRÜN!!!

wild4ever and hard2burn

x-treme
Autor: Chris83KA
Datum: 01.07.2004
Antwort:
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hoi!
also ich würd se au vorm tüv abbaun. normalerweise verhält es sich mit ner ub genauso wie mit nem spoiler ohne papiere, das is dann ne unerlaubte veränderung am kfz und somit erlischt die betriebserlaubnis.
hatte sie au an meinem golf3 dran, fand es echt geil. und bei mir in der gegend hat sie auch keiner, ausser mir. werd sie am we auch an meinen compi dranknalln, kommt halt immer wieder hammer!


Wenn Schweine fliegen könnten, bräuchten Bullen keine Hubschrauber!
Autor: Schutzmann
Datum: 01.07.2004
Antwort:
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Meine Meinung wurde ja jetzt schon einige Male hier wiedergegeben.
Ich würde an deiner Stelle vorher mal anrufen und sagen, dass du gern eine Unterbodenbeleuchtung ranbauen möchtest. Unter welchen Bedingungen das keine Probleme mit dem TÜV gibt.
Danach bist du schlauer und weißt, dass du sie eventuell anders schalten musst oder ganz abbauen solltest.
Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle, wenn du sie abbauen musst, mit den Anbau noch ne Weile warten. Denn wenn die Rennleitung sieht, dass du gerade frischen TÜV bekommen hast, dann wird dort schnell mal angerufen.
An ein getuntes Fahrzeug erinnert man sich auch beim TÜV ne Weile... ;-)

____
meine Homepage

2. Treffen Regionalteam Großraum Heilbronn

Autor: angry81
Datum: 01.07.2004
Antwort:
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genau, frag erstma nach. dann gib mal bescheid ob dir der tüver gleich den hörer um´n hals gewickelt hat... *g*

!!!WEHRT EUCH GEGEN DEN TERROR IN GRÜN!!!

wild4ever and hard2burn

x-treme
Autor: Nicore
Datum: 01.07.2004
Antwort:
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@Chris83KA: würde mich dann mal interessieren welche Halogen- oder LED-röhren Du genommen hast und wie/wo Du sie befestigt hast.

Ich hatte mir mal vorgenommen ne kleine Röhre an der Innenseite der Frontschürze zu montieren, sodass die quasi am unteren Rand aufliegt.

BMW: [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=600&FORUM_ID=2&CAT_ID=1[/fehlerhaft_angegebener_Link]E36 316i Compact |-| Region: www.bmw-team-ohv.de |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
Autor: ellbc
Datum: 01.07.2004
Antwort:
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Ich hatte mal beim TÜV nachgefragt und der meinte, nur als Einstiegsbeleuchtung möglich und dann nur in weissem Licht!

Also leider kann man da nix mit geilen blauen Röhren oder so machen :-(

Mein Cabrio
Autor: Gatorator
Datum: 13.07.2004
Antwort:
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Wenn du sie als einstieghilfe hast dann dürfte es kein problem sein, man dürfte sich sogar flutlichtmasten ans auto bauen nur als einstiegshilfe. Wenn es für sowas ist ist es gar kein problem. mußt dann halt den schalter verstecken.

tiefer liegt nur die titanic
Autor: NDM27
Datum: 13.07.2004
Antwort:
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Also bei unserem Tüv ist es auch so das du sie als Einstiegsbeleuchtung schalten musst. Dann ist (bei uns) auch egal welche Farbe du hast, ob weiß blau oder Rot ist da egal. Ich denke es kommt wie meistens auf den Tüv und den Prüfer drauf an.
Lg Matze

<`Ride or Die´>

www.wie-ich-zum-g.com
Autor: angry81
Datum: 14.07.2004
Antwort:
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grundlegend ist sowas (leider) im straßenverkehr verboten, weder so noch so! da kommt es nur darauf an wann das von der rennleitung bemerkt wird...


east-side player 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



x-treme


Bearbeitet von - 2xdekker am 14/07/2004 07:01:33

Bearbeitet von - 2xdekker am 14/07/2004 07:47:01
Autor: CostaR
Datum: 14.07.2004
Antwort:
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Alo ich dachte bisher immer:
Laut StVO verboten, aber nur das einschalten.
Also die Montage ist erlaubt, das benutzen nur auf Privatgrundstücken.

Habt ihr mal ein paar Bilder mit eingeschalteter Unterbodenbeleuchtung ? (verweise auf Fotostorie reichen mir auch)
Autor: NDM27
Datum: 14.07.2004
Antwort:
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Also wenn es grundlegend verboten wäre, wieso sagt mir dann mein Tüv das man sie als E$Instiegsbeleuchtung dran haben darf??? Grundlegend sind sie eben nicht verboten! Man darf sie sogar dran machen wenn sie bei eingeschalteter Zündung nicht gehen, nur macht das keiner!

<`Ride or Die´>

www.wie-ich-zum-g.com
Autor: angry81
Datum: 14.07.2004
Antwort:
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@CostaR
die rennleitung wird dir immer unterstellen, das du sie auch auf öffentlichem straßenland anschaltest! jeder polizist legt die gesetze anders aus...

east-side player 4 life


Es gibt 26 Buchstaben im Alphabet, aber nur 3 die faszinieren...



x-treme

Autor: Marco535
Datum: 14.07.2004
Antwort:
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Das Problem mit dieser Beleuchtung ist einfach, dass in keinem Gesetz was darüber steht. Was nicht verboten ist im Prinzip erlaubt.

Jeder von den beteiligten Personengruppen legt das Gesetz aber anders aus. Wird Zeit, dass es dafür mal einen richterlichen Beschluss gibt.

>Es gibt immer jemanden der schneller ist<

Meine kleine Homepage

Autor: NDM27
Datum: 14.07.2004
Antwort:
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Also wie gesagt, es kommt auf den Tüv an. Jedenfalls kann man sagen das man mit Unterbodenbeleuchtung die man normal an und ausschalten kann definitiv nicht durch den Tüv kommt! Und die anderen Ausreden muss man eben testen. Also viel Glück dabei!

<`Ride or Die´>

www.wie-ich-zum-g.com
Autor: V12
Datum: 15.07.2004
Antwort:
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Solange du auf einem Parkplatz stehst kann dir die Rennleitung garnix. Die sind für den ruhenden Verkehr nich zuständig. Pass nur auf das das Zeug nimer an ist wenn du losfährst.

Und es gibt schon Gesetze dagegen.
Beleuchtung darf nach vorne weiß zu sehen sein. zu den Seiten orange (Seitenmarkierungsleuchten sind deswegen in US Version mit hinten rot kaum zulassungsfähig) und nach hinten rot. Dann dürftest du damit auch die ganze Zeit rumfahren.

V12

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Ende des Themas

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