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Selbstgeschriebenen Strafzettel erhalten - zahlen? - Geplaudere

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: b-mw-323
Date: 17.11.2010
Thema: Selbstgeschriebenen Strafzettel erhalten - zahlen?
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Ich habe vorhin für etwa 1 Stunde auf einem Parkplatz nähe Alexanderplatz geparkt, wo es viele Ticketautomaten gibt ;) Dieser Parkplatz war offensichtlich ein Privatparkplatz. Da war am Rand bei der kurzen Einfahrt ein Schild mit einem absoluten Haltsverbotschild und einem Abschleppwagen drauf. Da stand aber nichts davon, dass es ein Privatparkplatz ist. Der Wagen ist auf meine Oma angemeldet und die ist nachweislich heute früh in den Urlaub gestartet. Das stand in dem Computer geschrieben Zettel (war ein Vordruck, da steht bestimmt öfter einer):

Zitat:


Kennzeichen:
Datum:
Zeit:

Sie benutzen unberechtigt den kostenpflichtigen privatparkplatz Straße XY. Wir haben ihnen erhebliche abschleppkosten (188€) erspart. Eine für sie sehr teure anwaltliche abmahnung mit unterlassungsaufforderung können sie abwenden, wenn sie binnen drei Tagen 10€ unter angabe ihres kfz-kennzeichens auf folgendes konto überweisen:

.
.
.

Der verstoss wurde dokumentiert (fotos,zeuge).
Der eigentümer




Die Rechtschreibfehler waren so im Text ;) Ich denke, dass war ein Anwohner der sich etwas dazu verdienen will, oder was meint ihr? Ich habe eine Rechtsschutz ohne SB. Was denkt ihr?


Antworten:
Autor: A91
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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nix zahlen, gibt keine rechtschreibfehler in strafzettel und schon gar net selbstgeschriebene
Autor: chickenwingattack
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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wenn du zuviel geld hast kansnt es machen, ansonsten lach über diese selbst ernannten hilfspolizisten.
Autor: B4C4RDI
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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wenn jez einer sagt zahlen, mach ich das demnächst auch überall :)
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: b-mw-323
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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Zitat:


wenn jez einer sagt zahlen, mach ich das demnächst auch überall :)

(Zitat von: B4C4RDI)




ich kann ja 1 cent überweisen mit nem netten verwendungszweck ;)
Autor: kl wurm
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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Nix zahlen und wenn n Ticket vom Ordnungsamt kommt, weil derjenige gepetzt hat, schiebst dem Ordnungsamt bzw. Polizei mal den Schrieb zu...
Dann kriegt er sicher auch mal Besuch.
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148

Facebook
https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
Autor: Jokin
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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Anzeige gegen den Aussteller erstatten.

Grund: "Erpressung" - dann entspannt zurücklehnen und einfach mal abwarten.

Gruß, Frank
Autor: laserdj
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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Machs wie Jokin ! !

Sehr geil , du wirst deine wahre Freude haben und kannst dich gleich bei der Polizei absichern.

2 Fliegen mit einer Klatsche

ich musste grad echt schmuzel wie geil die Idee ist, aber trotzdem so einfach und selbsterklärend.
Autor: b-mw-323
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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ob die den aussteller dann überhaupt ermitteln können? ;)

aber das wäre auch mal eine gute idee. nur fehlt mir da die zeit :)
Autor: Stefan-M3
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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pass auf das es kein kumpel von dir ist und sich nur nen spaß erlaubt ;-)
www.bmw-freunde-hofheim.com

Wer denkt Sex ist geil,der ist noch keinen M3 gefahren!

Unser 4.BMW-Treffen ist am 21.07.2013 in Hofheim
Autor: Gr33nAcid
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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kontonummer und namen wird er wohl haben, muss ja auf dem schrieb stehen.

ich würde mal beim spaß bei der polizei nachfragen, ob die ne anzeige wegen erpressungen aufnehmen würden :D
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: b-mw-323
Datum: 17.11.2010
Antwort:
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stimmt, über die kontodaten würden sie den kontoinhaber ja raus bekommen ;)
Autor: Salamanderking
Datum: 18.11.2010
Antwort:
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ich frag mich wie ihr euch fühlen würdet,wenn jemand tag für tag euren teuer bezahlten privat parkplatz zustellen würde...
Autor: herr_welker
Datum: 18.11.2010
Antwort:
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Zitat:


ich frag mich wie ihr euch fühlen würdet,wenn jemand tag für tag euren teuer bezahlten privat parkplatz zustellen würde...

(Zitat von: Salamanderking)




Lass se doch. Dann wird in 3 Wochen eben wieder abgeschleppt....

Die Jungs vom Abschleppdienst brauchen auch nen Job. Dann sind anscheinend alle glücklicher.
Autor: V!ru$
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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Zitat:


ich frag mich wie ihr euch fühlen würdet,wenn jemand tag für tag euren teuer bezahlten privat parkplatz zustellen würde...

(Zitat von: Salamanderking)




Dann muß der Besitzer son Klappding ranmachen. ( ihr wißt schon was ich meine :D )
Wenn du einen Parkplatz mit son nem Teil hast und das nicht hochklappst darf auch jeder drauf parken und du kannst rein garnix dagegen tun.
Autor: herr_welker
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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Zitat:

Wenn du einen Parkplatz mit son nem Teil hast und das nicht hochklappst darf auch jeder drauf parken und du kannst rein garnix dagegen tun.



Dann kannste ja fast überall parken.
Autor: NDM27
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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So ein Quatsch, wenn du einen Privaten Parkplatz hast und dafür Miete zahlst, oder du ihn besitzt, dann darf da keiner drauf parken. Ist ja dein Grundstück. Natürlich musst du kenntlich machen das es ein privater Parkplatz ist. Sonst könnte sich ja auch jeder in deine Garage stellen wenn sie offen ist, oder in deinen Garten...
www.mathias-hohme.de
Autor: V!ru$
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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Wenn es dein Grundstück ist ist das richtig.
Nur nicht wenn es auf der Straße ist.
Dort mußt du deinen Privaten Parkplatz "Absperren".
Autor: NDM27
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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Wenn ich einen Parkplatz besitze oder Miete, ist das mein Grundstück. Du kannst ja auch nicht in fremden Gärten Grillen oder Fußball spielen weil kein Zaun drum ist...
www.mathias-hohme.de
Autor: aNka
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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Zitat:


Wenn es dein Grundstück ist ist das richtig.
Nur nicht wenn es auf der Straße ist.
Dort mußt du deinen Privaten Parkplatz "Absperren".

(Zitat von: V!ru$)




Üblicherweise sind private Parkplätze ja auch deutlich abgetrennt und an der Einfahrt steht dann ein Schild von wegen "Privatgrundstück" oder sowas in der Art.
Von daher is da nix mit einfach wild drauf rumparken...du zahlst Miete dafür oder besitzt das kleine Grundstückchen sogar also ist es jedem verboten drauf zu parken, dem du das nicht ausdrücklich erlaubst. Wär ja noch schöner :)

Trotz allem muss man nich gleich so überreagieren wie der Hilfssheriff und sich mit selbstgebastelten Knöllchen blamieren :)
Ein netter Zettel mit dem Hinweis auf den Privatparkplatz hätte wohl auch seine Wirkung nicht verfehlt...

LG
Autor: a1exander
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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- Zeig ihn wegen Erpressung an wenn du Rechtsschutz hast und Spaß haben willst.

- Mach nichts wenn du lieber chillst und deine Ruhe haben willst.

- Überweis das Geld wenn du glaubst, dass du Style und das Geld hast. Aber Style hast du dann sicher keinen.
Lieber Porsche fahren und Golf spielen, als Golf fahren und Porsche spielen.
Autor: B4C4RDI
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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ne anzeige wird nix bringen...

hab grad geschaut. der eine parkplatz bei uns in der stadt ist auch privatparkplatz mir parkuhren. hab da zwar noch nie einen strafzettel bekommen. aber denke das der betreiber das dann auch darf.

auf dem parkplatz steht aber ein schild, wo das steht :)

und denke das die strafzettel net aufn schmierzettel geschrieben sind :D
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: Blickfang
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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Hatte damals so was ähnliches gehabt.
War im tiefsten Winter und es waren Parkbuchten. Normalerweise ist die eine Bucht durchgestrichen, was ich aber aufgrund des Schnees nicht gesehn hatte. Also dachte ich es wär wie jeder davor auch.
Als ich zurück kam hatte ich auch so n ähnlichen Zettel von wegen Fotos usw, Polizei da gehabt usw und von einem Abschleppdienst freundlicherweise abgesehen.
War aber keine Einfahrt etc..

Aber das mit dem bezahlen ist ja echt der Wahnsinn :D
Würd mal bei der Polizei nachfragen. Oder halt mal direkt an die Öffentlichkeit gehen!!! Dann wirds eh n Selbstläufer... Denke nämlich auch, wenns am PC schon so vorgedruckt ist, dass mehrere schonmal sowas bekommen haben.

Und manche bezahlen sowas eben!!
Autor: b-mw-323
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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ich würde es ja echt gern zur anzeige bringen um einfach den spaß zu haben, allerdings habe ich dafür keine zeit :)

ich kann es bei gelegenheit ja mal einscannen
Autor: Salamanderking
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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muss man sich ja nichtwundern dass die gerichte mit soner scheisse überladen sind
Autor: Jokin
Datum: 19.11.2010
Antwort:
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Oder alternativ "Kontospamming" ...

... dazu postest Du hier im Forum die Bankverbindung desjenigen, der Dir das Ticket geschrieben hat und bittest jeden einen einzigen Cent auf diese Bankverbindung zu überweisen.

Und ja, das ist "nicht nett" - aber absolut effektiv :-)

Gruß, Frank
Autor: aNka
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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Zitat:


Oder alternativ "Kontospamming" ...

... dazu postest Du hier im Forum die Bankverbindung desjenigen, der Dir das Ticket geschrieben hat und bittest jeden einen einzigen Cent auf diese Bankverbindung zu überweisen.

Und ja, das ist "nicht nett" - aber absolut effektiv :-)

Gruß, Frank

(Zitat von: Jokin)




Und was bringt das, außer dass er sich freut, von ein paar Unbekannten den ein oder anderen Cent geschenkt bekommen zu haben?

Gruß

Autor: B4C4RDI
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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Zitat:


Oder alternativ "Kontospamming" ...

... dazu postest Du hier im Forum die Bankverbindung desjenigen, der Dir das Ticket geschrieben hat und bittest jeden einen einzigen Cent auf diese Bankverbindung zu überweisen.

Und ja, das ist "nicht nett" - aber absolut effektiv :-)

Gruß, Frank

(Zitat von: Jokin)




bitte auch bei mir... aber jeder 10cent damit es sich lohnt :)
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: herr_welker
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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Zitat:

bitte auch bei mir... aber jeder 10cent damit es sich lohnt :)



Das ist mal ein Spamming was ich mag.

:-D
Autor: Superstrose
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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Leute, Erpressung?

§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das Ding wegwerfen und gut ist. Wüsste auch nicht, dass ein aufgesetzter Schrieb (Abmahnung) für denjenigen Geld kostet, der ihn erhält, wenn dann für den Auftraggeber.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Autor: Jokin
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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Zitat:


Und was bringt das, außer dass er sich freut, von ein paar Unbekannten den ein oder anderen Cent geschenkt bekommen zu haben?

Gruß


(Zitat von: aNka)




Na, denk doch mal nach ... jemand, der Strafzettel verteilt und auf Geldeingänge wartet, der muss seine Geldeingänge auch kontrollieren.

Etwas, was unübresichtlich ist, ist nicht kontrollierbar.

Und was nicht kontrolliert werden kann, kann auch dann nicht zu irgendwelchen Folgen führen.

Gruß, Frank
Autor: e46-fahrer
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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Zitat:


ich würde es ja echt gern zur anzeige bringen um einfach den spaß zu haben, allerdings habe ich dafür keine zeit :)


(Zitat von: b-mw-323)




ja dann lass ihn halt in Ruhe, schmeiss den Zettel weg und gut ist,

andererseits kann ich den Typen verstehen der solche Zettel schreibt, mir würde es auch auf die EIER gehen wenn ständig einer auf meinem Parkplatz stehen würde und man hat dann auch keinen Bock ständig nen Schlepper rufen zu müssen, da man es ja Kohlemäßig meist noch vorstrecken muss.

du siehst dich jetzt als Einzelfall, aber ich denke mal das dort täglich irgendwelche Leute parken die ihn auf den Nerv gehen, man kennt es ja das typische Gelaber : sorry ich war nur mal kurz .... usw. aber wenn das 3-4x am tag passiert dann greift man halt zu solchen Mitteln
Autor: b-mw-323
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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wie schon geasgt, da stand nichts davon das es ein privatparkplatz ist. es war keine schranke, markierung oder sonst was.

nur das schild stand da so an der seite


Autor: jochen78
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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Zitat:


wie schon geasgt, da stand nichts davon das es ein privatparkplatz ist. es war keine schranke, markierung oder sonst was.

nur das schild stand da so an der seite



(Zitat von: b-mw-323)




Das Schild ist aber eigentlich eindeutig, oder?
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: b-mw-323
Datum: 20.11.2010
Antwort:
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da steht aber nicht privatparkplatz ;)
Autor: XT-Fabi
Datum: 21.11.2010
Antwort:
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Zitat:


da steht aber nicht privatparkplatz ;)

(Zitat von: b-mw-323)



Hast Du Dir beim Parken denn die Frage gestellt, ob Du berechtigt bist oder nicht?
Für den Fall, daß Du drüber nachgedacht hast: zu welcher Antwort bist Du gekommen??
Und wenn, warum hast Du dann trotzdem dort geparkt???
Gruß, Fabi
Autor: mb100
Datum: 21.11.2010
Antwort:
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Zitat:


Leute, Erpressung?

§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Zitat von: Superstrose)




Zitat:

Eine für sie sehr teure anwaltliche abmahnung mit unterlassungsaufforderung können sie abwenden, wenn sie binnen drei Tagen 10€ unter angabe ihres kfz-kennzeichens auf folgendes konto überweisen
(Zitat von: b-mw-323)




Is zwar net ganz unumstritten, ob legale Methoden empfindliche Übel darstellen können (wie alles im Strafrecht...), ich bin aber sehr geneigt, dies zu bejahen. Und afair stimmt mir die h.M. da auch zu...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: b-mw-323
Datum: 21.11.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


da steht aber nicht privatparkplatz ;)

(Zitat von: b-mw-323)



Hast Du Dir beim Parken denn die Frage gestellt, ob Du berechtigt bist oder nicht?
Für den Fall, daß Du drüber nachgedacht hast: zu welcher Antwort bist Du gekommen??
Und wenn, warum hast Du dann trotzdem dort geparkt???
Gruß, Fabi

(Zitat von: XT-Fabi)




ich habe sie mir ehrlich gesagt nicht gestellt da ich etwas im stress war. aber das steht ja eigentlich auch nicht zur diskussion. es geht nur um die bezahlung des geforderten betrages.

@ mb100: was ist h.M.?

in meinen augen wäre das empfindliche übel wohl die androhung einer klage. empfindlich könnte man so auslegen, dass ich es deutlich im "geldbeutel" merke und dadurch eventuell die eine oder andere schlaflose nacht bei einer klage hätte. aber wie immer im gesetz ist es alles auslegungssache. ein guter anwalt bekommt es vlt. durch, ein andere wieder nicht. man braucht nur die richtigen argumente.
Autor: potzee
Datum: 21.11.2010
Antwort:
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schild ist schon mehr als eindeutig.

ich fass es net das du dich als unschuldslamm hinstellst.
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
Autor: angry81
Datum: 21.11.2010
Antwort:
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auf Wunsch des TE geschlossen da hier -mal wieder- das Thema verfehlt wurde




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Ende des Themas

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