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Beitrag von: Raphi85 Date: 08.11.2010 Thema: Blaue Kennzeichenbeleuchtung ---------------------------------------------------------- Gestern und letzte woche habe ich zwei schöne bayer mit einer blauen kennzeichenbelechtung gesehen. Meines Wissens nach ist dies nach der STVO nicht zugelassen .. :( Oder habe ich was verpasst und es gibt eine Regeländerung? |
Autor: 3erbmwibk Datum: 08.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe selber die Blauen drinn,die Polizei hat letztens beim Kontrollieren eine Rundgang um meinen gemacht und fragten mich ob die Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet oder Orginal ist. Ich sagte: Bei meinen BMW ist alles orginal :-) Er lächelte und wünschte mir eine gute Fahrt. Einmal BMW immer BMW!!! |
Autor: E36-Freak Datum: 08.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- jegliche blaue Aussenbeleuchtung an Fahrzeugen (ausser die blaue Rundumleuchte an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr pp.) ist unzulässig und führt zur Untersagung der Weiterfahrt Edit: wenn einige Polizisten sich noch nichtmal mit den Farben auskennen, dann weiss ich es auch nicht mehr...war jedenfalls reine Glückssache, das Du so davon gekommen bist Bearbeitet von: E36-Freak am 08.11.2010 um 23:32:48 |
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