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Beitrag von: DerSandman Date: 07.11.2010 Thema: Reifen- / Felgengröße - Was darf ich fahren??? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 10.11.2010 um 10:18:10 aus dem Forum "Überarbeitungen / falsche Posts / Junk / Müll" in dieses Forum verschoben. Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 08.11.2010 um 10:08:35 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo, ich würde gern wissen was ich auf meinem BMW Compact von 1999 fahren darf an Rädern. Laut Fahrzeugschein stehen nur 185 65 R15 drin, habe aber zu dem Wagen org. BWM Alu-Felgen mit 205 60 R15 dazu bekommen. Hinten auf meinem Fahrzeugschein steht aber auch das ggf. andere Bereifungen etc. von vorn hinein zugelassen sind ohne weitere Papiere oder Eintragungen. Unten bei den normalerweise aufgedruckten Zusätzen steht gar nix von Reifen Felgen etc. Wer kennt sich diesbezüglich aus? Darf ich diese Räder montieren? Wo kann ich mich genauer darüber kundig machen? Zur Zeit habe ich Stahlfelgen drauf die haben genau die 185 65 R15 somit bin ich "noch" auf der sicheren Seite ;-) aber hätte das gern geklärt. Bearbeitet von: LatteBMW am 08.11.2010 um 10:08:35 Bearbeitet von: LatteBMW am 10.11.2010 um 10:18:10 |
Autor: cabriofreek Datum: 07.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, gilt (sinngemäß) auch für compakt & co. ... - good lack www.verdeck-doc-e36.de professionelle verdeckreparatur und justage raum stuttgart/bawü |
Autor: Compi318 Datum: 07.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier mal die Reifenfreigabe auf Seite 13 findest du dann auch den Compact. |
Autor: DerSandman Datum: 07.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielen lieben Dank für die Antworten. Also der Reifen steht drin ... somit ist nichts weiter zu beachten ich darf den dann fahren so lang es eben eine org. BMW Felge ist? |
Autor: pat.zet Datum: 07.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- HAllo eigentlich nur dann , wenn die Reifen + Felgen in der ABE deines Fahrzeugs stehen ! alle anderen geschichten können zwar frei gegebn sein , aber wenn sie nicht in der ABE des KFZ stehen müssen sie eingetragen werden.......... HAtte das Problem das bei einem Brief erneuerung auf einamal alle alten ehemaligen im Brief stehenden Reifen Grössen nicht mehr vorhanden waren und so waren auch auf einmal die eintragungender OE felgen und distanzscheiben weg.......... gruß pat |
Autor: Compi318 Datum: 07.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im neuen Brief werden nicht mehr alle Reifengrößen aufgeführt. Fahren darf man diese Trotzdem noch. Die Reifen und die Felgen die in der Reifenfreigabe stehen brauchst du nciht mehr eintragen zu lassen. Ich fahre auch Reifen und Felgen die zwar laut Reifenfreigabe fahren darf aber nciht im Schein stehen und hatte noch keine Probleme. Bei Sondereintragungen ist das etwas anderes. Wobei auch diese mit in den neuen Brief übernommen werden müssen wenn es im alten drin stand. |
Autor: DerSandman Datum: 07.11.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja genau so wurde es mir heute auch von nem Bekannten erklärt. Habe in der Tat den neuen Schein. Habe dann in diesem Tiremanager geschaut da stehen die 205 60 R15 ja drin ohne weiteres. Der Radius ändert sich dann ja auch nicht somit denke ich sollte ich keine weiteren Papiere benötigen. |
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