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Kauvertrag von Straßenhändler ..Details? - BMW-Talk

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Beitrag von: Schiebedach
Date: 21.10.2010
Thema: Kauvertrag von Straßenhändler ..Details?
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Hallo ihr,

mal ne dumme Frage, wenn man sich doch mit allem Restrisiko doch entschließt bei einem Straßenhändler ein Auto zu kaufen,

auf was ist denn zu achten, wenn der einem den Vertrag vorlegt.

da gab´s doch bis 2008 die klausel unfallfrei lt. vorbesitzer, was ist wenn gar nix drinsteht.

dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !

Wie gesehen und probe gefahren ist doch nur Privat : Privat, oder ?

Gruß Jimmy


Antworten:
Autor: louisdama
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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Tatsächlicher km Stand und nicht einfach "km laut Tacho",darauf achte ich zb. immer.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Fußballprofi91
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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Zitat:



dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !

(Zitat von: Schiebedach)



Wenn du von einem Händer kaufst, hast du immer die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.

Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33
I ♥ Oliver Kahn
Autor: Asko
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !

(Zitat von: Schiebedach)



Wenn du von einem Händer kaufst, hast du immer die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.

Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33

(Zitat von: Fußballprofi91)




Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !


Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!
Autor: Heckpropeller
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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"Verkauf als Bastlerwagen" ist keine gute Klausel.
Wenn er dir den Wagen im Kundenauftrag verkauft, hat sich das bei ihm mit der Gewährleistungspflicht für den Händler gegessen.
Am besten ist immer, um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, man fährt mit dem Zukünftigen zum Dekra Check und opfert 40€ für ein ruhiges Gewissen.
Anschliessend in Ruhe (!) den Kaufvertrag durchlesen und bei Gefallen unterschreiben.
Wenn dir eine Bedingung nicht passt, dann sprich es an und hake nach.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 21.10.2010 um 19:38:09
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Autor: yusuf
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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UNBEDINGT FAHRGESTELLNUMMER KONTROLIEREN OB MIT DEN PAPIEREN ÜBEREINSTIMMT.

ES gab auch fälle geklaute Autos die mit anderen Papieren verkauft wurden.

was für ein Auto ist das?

Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: Fußballprofi91
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:



dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !

(Zitat von: Schiebedach)



Wenn du von einem Händer kaufst, hast du immer die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.

Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33

(Zitat von: Fußballprofi91)




Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !


Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!

(Zitat von: Asko)



Beide Aussagen sind einfach inkorrekt!
I ♥ Oliver Kahn
Autor: Heckpropeller
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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Also ich finde beide KORREKT! =))
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Autor: Fußballprofi91
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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Zitat:

Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !


Das ist falsch! Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung doch nicht ausschließen, wenn er sie doch gewähren will?!

Zitat:

Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!


Das ist falsch! Wenn der Händler z.b. auch im Kaufvertrag und bei den Kaufverhandlungen ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wird.

Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 20:48:01
I ♥ Oliver Kahn
Autor: Heckpropeller
Datum: 21.10.2010
Antwort:
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Zum Schlauer werden! =)

Zitat:

Das ist falsch! Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung doch nicht ausschließen, wenn er sie doch gewähren will?!



Keiner will gewähren. Alle müssen gewähren.Auch Privat.
Jedoch sind das die einzigen die diese ausschliessen dürfen.


Zitat:

Das ist falsch! Wenn der Händler z.b. auch im Kaufvertrag und bei den Kaufverhandlungen ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wird.



Dann verkauft er ja nicht als Rechtsperson, sondern der "Kunde" muss den Arsch hinhalten.
Wenn er als Händler verkauft ist die Gewährleistung nicht auszuschließen.

Und das mit dem "erkennen geben" ist auch schlecht ausgedrückt. =)




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