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Beitrag von: humanica Date: 05.10.2010 Thema: Soundrohre - führerscheinverlust ? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 05.10.2010 um 21:21:01 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. hallo , hatte vor mir für meinen e46 Soundrohre zu holen . Allerdings bin ich leider nicht fündig geworden was die rechtlichen folgen angeht . ( ansonsten ist alles eingetragen am wagen ) . Weiß jemand mit was ich zu rechnen habe sollte die Polizei den Umbau bemerken ? Punkte ? Bußgeld ? Führerscheinverlust ? vorführung bei tüv ? direktes abschleppen mit teurer untersuchung ? . Gerade was das Fahrverbot angeht will ich nichts riskieren ( bin wegen der arbeit aufs auto angewiesen ) . Ich hatte vor mir Atrappen zu holen und nicht lediglich rohre durchzulegen . Das Soundrohre natürlich nicht " sinnvoll " sind , bei längeren autobahnfahrten nerven und prinzipiel nicht zu empfehlen sind ist mir bewußt . Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :) Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 05.10.2010 um 21:21:01 |
Autor: Cube43 Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Anstatt was möchtest du durchgangsrohre haben? Vorschalldämpfer, Mittelschalldämpfer oder KAT? Wenn du vor hast den KAT rauszumachen wäre das Steuerhinterziehung und das würde ich keinem in Deutschland raten :) Bei den beiden anderen ist es halt "nur" fahren ohne Betriebserlaubnis demzufolge auch ohne Versicherungsschutz. Das genaue Stafmaß kenne ich auch nicht.Kann mir aber nicht vorstellen dass man desswegen den Lappen abgeben muss. Liebe deinen Job und du musst niemals arbeiten! |
Autor: JPH Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da würd ich ja schonmal von Kat abraten :D |
Autor: Drift-Michi Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- beim kat musst du nachzahlen von dem tag an wo das auto auf dich angemeldet ist. |
Autor: Jago Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Laut meinem Alten Lehrer ist es Volkssport :-D |
Autor: Bierkönig Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Na mach ihm mal keine Angst. Deinen Versicherungsschutz würdest du nur verlieren wenn ein Versicherungsschaden aus den unzulässigen Veränderungen resultiert. Kann ich bei einem Soundrohr nur schwer vorstellen.... Selbst wenn verlierst du "nur" Kaskoschutz. Haftpflichtschutz bleibt erhalten, allerdings kann die Versicherung Regress von dir verlangen. ZUmindest aus Versicherungstechnischer Seite würd ich mir keine Gedanken machen. |
Autor: Renegy Datum: 05.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- das wird auch darauf ankommen was du für nen cop erwischt bzw wie der drauf ist und wie du ihm entgegen kommst... ich hatte damals meinen roller auch heftig friesiert und wurde erwischt, normalerweise fahren ohne Betriebserlaubniss, ohne führerschein, ohne versicherungsschutz und steuerhinterziehung. er wurde abgeschleppt und ich bekam 30 sozialstunden (seitdem hasse ich abwaschen), die hätten mir punkte und führerscheinsperre reinbrummen können wenn di mies drauf gewesen wären... 9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween! Ich bin schon so oft gestorben, aber nichts hat mich getötet! |
Autor: humanica Datum: 06.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- schonmal danke für alle antworten :) Das die Haftpflicht erhalten bleibt ist schonmal sehr beruhigend . Es handelt sich lediglich um MSD und VSD , bei entferntem kat könnte ich harte strafen durchaus nachvollziehen . In einem Forum für Rollertuning habe ich gelesen das es beim erlischen der Betriebserlaubnis 4 Punkte geben soll , bei offensichtlich mutwilliger veränderung wie in diesem Fall sogar 8 . Würde natürlich ungern bei einer grundlegenden veränderung an meinem Bmw auf einen anonymen Beitrag in einem Scootertuning-Forum vertrauen . Kann noch einer was zum konkreten Strafmaß sagen ? Ihr habt mir aber bis hier schon ein gutes stück weitergeholfen :) |
Autor: Fußballprofi91 Datum: 06.10.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich wurde damals auch angehalten, weil mein Roller nicht die erlaubten 25km/h (gedrosselt) sondern 80 km/h (entdrosselt) fuhr. Auch Fahren ohne Führerschein, Erlischen der BE, ect. pp. Ich musste den Roller von jemandem mit gültiger Fahrerlaubnis abholen lassen und ca. 2 Wochen später aufs Polizeirevier. Dort habe ich die Tat natürlich unter (ehrlicher) Reue zugegeben und bekam widerrum ca. 4 Wochen später Post, dass ich mit einer Verwarnung bestraft werde. Nicht mehr und nicht weniger. Liebe Grüße Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 06.10.2010 um 16:41:58 I ♥ Oliver Kahn |
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