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Brauche Hilfe beim Unfall ! Vorschadenberechnung - Geplaudere

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Beitrag von: Galaxy
Date: 26.09.2010
Thema: Brauche Hilfe beim Unfall ! Vorschadenberechnung
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Gygax E30 am 26.09.2010 um 22:04:44 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hi all ,

Also am freitag hatte ich nen unfall ( hinten alles eingedrückt ) habe ein hws und ein gebrochenes handgeleng davon getragen :-( Schätze mal den Schaden auf 5000,- € .jetzt mein problem.

vor 5 jahren hatte ich schonmal so nen unfall. so ähnlich aber den habe ich mir ausbezahlen lassen und selbst repariert . Da ich den Vorschaden angeben muß ,stellt sich die frage was bekomme ich alles abgezogen vom jetztigen unfall ?der jetztige Unfall hatt viel mehr eigedrückt wie der alte weiß wer wie das gerechnet wird ? für schnelle Antwort schon mal Dank im voraus.

Bearbeitet von: Gygax E30 am 26.09.2010 um 22:04:44

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.09.2010 um 12:31:12


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 26.09.2010
Antwort:
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Du mußt leider den Vorschaden angeben, aber mitteilen, dass der Vorschaden ""FACHGERECHT"" repariert wurde. Abzüge enstehen dir keine. Schlecht sieht die Sache aus, wenn du solche Schäden öfter hast. Die Versicherungen untereinander teilen solche Schäden mit. Dann kann es passieren, dass du als einer der so gefürchteten ""VERSICHERUNGSBUMMSER"" eingestuft wirst.
Autor: BMW318ti
Datum: 27.09.2010
Antwort:
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Habe einen ähnlichen Fall hinter mir.

Unfall mit einem Schaden von knapp 2500 Euro.
Abrechnung laut Gutachten und dann selbst repariert.

2 Wochen
später knallt mir da doch wirklich nochmal jemand rein.
Wieder ein Gutachten machen lassen (Gleicher Prüfer).
Im Gutachten war ein Vermerk, dass der Wagen einen Reparierten Vorschaden hatte.

Ich habe keinerlei Probleme gehabt, den zweiten Schaden in voller Höhe ausbezahlt zu bekommen.

Ich weiß nicht ob ein Gutachter einen unreparierten Unfallschaden erkennen würde aber bei mir lief alles so wie es sollte.
Der Wagen wurde ja wirklich repariert (Wobei es mich dann im Nachhinein ärgerte)
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: theblade
Datum: 27.09.2010
Antwort:
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bekommt man das denn überhaupt so gesplittet das er Kfz-Schaden ausbezahlt wird? Weil die Versicherung ja auch die Krankenhaus / Arztkosten tragen müsste bei einem unverschuldeten Unfall. Oder selbst verursacht?
Autor: Galaxy
Datum: 28.09.2010
Antwort:
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also war heute beim gutachter und anwalt, der gutachter sagt wenn ein vorschaden besteht der
selbst reparirt wurde wir d dieser als reparierter vorschaden angegeben .Gibt man dies nicht ,und die gegneriche versicherung macht ein gegengutachten und findet etwas so ist das betrug.Und ihr könnt euch sicher sein die finden was.somit bekommt ihr kein geld von der gegnerichen versicherung.
der vorschaden selbst ist nicht so schlimm,man sollte aber auf jedenfall bilder vom repariten auto haben als nachweiß.und die hatte ich!!! also kein abzug des vorschadens

grüße




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