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TÜV Probleme bei Tieferlegung,schonmal gehört? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: D
Date: 15.06.2004
Thema: TÜV Probleme bei Tieferlegung,schonmal gehört?
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Hi Leute,

ich hab n FK Gewinde drin, und um es vorweg zu sagen, natürlich ist es jetzt eingetragen.
Der Rüfer hat mich nur angemacht, weil meine Scheinwerfer, dass heißt die Mitte der Linse mindestens 500 mm über dem Boden sein muss!!! Ich musste mein Fahrwerk deshalb wieder 3 cm höher schrauben!! Nur wenn ich mir alle anderen BMWs bei uns anschaue, ist da jeder deutlich tiefer und die haben auch TÜV bekommen...
Heißt das, dass ich einfach nur Pech gehabt hab und die Arschkarte gezogen hab ?

Aber dann überhaupt keine Probleme mit nem sehr lauten Bastuck gehabt!

Grüße

Alles was Bass macht...


Antworten:
Autor: SirHanSolo
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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ein gewinde kann man auch nach dem tüv runterdrehen ;-)

und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
______________________
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein
Autor: DanielSAD
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Naja sulegungssache. Gibt glaub cih nur ein Bestimmtes BJ wo e so sein muss

,,Spoiler dran schrauben kann jeder"

ICQ:156760465

Autor: D
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Logo, hab ich ja auch gemacht. Es interessiert mich nur mal ;-)

Alles was Bass macht...
Autor: Flo3xx
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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@SirHanSolo... bei einer Tieferlegung wird immer die neue Höhe des Fahrzeuges im momentanen Zustand eingetragen, veränderst du das erlischt ganz automatisch die Betriebserlaubniss!! Egal ob du das Auto rauf oder runterschraubst.

Außer du hast es so eingetragen wie ich :-)!! Bei mir steht nur drin Gewindelänge von bis und die Fahrzeughöhe ist damit Variabel.

@D... ich würde einfach mal zu ne freien Werkstatt fahren und dort versuchen die Fahrzeughöhe nochmal ändern zu lassen wenn du das Fahrwerk runtergeschraubt hast. Oder eben zu nem Tuner fahren die haben da schon ihre Tüv Leute ;-)!!


Gruß - Florian
___________________________________________
Wer später Bremst fährt länger schnell!!

993 Bi-Turbo Anlage in Aktion!!

Bearbeitet von - Flo3xx am 15/06/2004 11:02:42
Autor: ellbc
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Das ist nunmal eine Regel, die beachtet werden muss.
Aber viele achten da überhaupt nicht drauf glaub ich, das war bei mir auch so. Der hat geschaut, ob die Schürze den vorgeschriebenen Abstand hat und das war's!

Das mit dem nachträglichen Runterschrauben kann aber auch gefährlich werden. Hat der Prüfer nicht den Abstand Kotflügelkante - Radmitte eingetragen? Das machen die zumindest oft, und dann ist es blöd, wenn mal einer nachmisst...

Mein Cabrio
Autor: violett
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Jo das stimmt, Austrittskante Scheinwerfer mindestens 50 cm Bodenhöhe. Naja was solls, der Prüfer der bei mir die Abnahme gemacht hat, hat mir auch gesagt ich hab jetzt 48cm und soll ihn daheim halt die 2cm noch hochdrehen.....:-))
Ich muss jetzt zur HU, da schraub ich ihn halt wieder 2 cm rauf, ich komm auch anders garnicht auf die Grube, da mein Rahmen da aufliegt!
Greetz

! 21. August großes BMW-Treffen in Rothenburg ob der Tauber!!
Autor: Flo3xx
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Also meiner ist mittlerweile schon zu tief für die Tüv Gruben und das mit 18 Zöllern!! Und zum Tüv fahr ich eh schon lange nicht mehr, alleine schon aus dem Grund da die meisten Tüv Prüfer schon nen Blutsturz kriegen wenn die ein tiefergelegtes Auto sehen, und darauf kann ich gerne verzichten mich mit den Herren dann rumzuärgern.

Aber deswegen mache ich nur noch Werkstatt Tüv bei meinem BMW Schrauber, bedeutet... weniger Ärger, weniger Kosten, und 2 neue Aufkleba :-), aber es muss natürlich trotzdem alles ok sein!!

Gruß - Florian
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993 Bi-Turbo Anlage in Aktion!!
Autor: SirHanSolo
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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@ Flo3xx
das war mir schon klar das ein gewinde nur für eine bestimmte tiéfe eingetragen wird...
meinte damit nur, das einige soooo tief sind, weil sie nach der eintragung das gewinde trotzdem weiter runterschrauben!
das damit die zulassung erlischt liegt ja auf der hand...

und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
______________________
Syndikat Region NRW
Meiner einer => klein aber fein
Autor: Flo3xx
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Achso.. OK aber dann musst du es auch so schreiben. *G*

Gruß - Florian
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993 Bi-Turbo Anlage in Aktion!!
Autor: Marcel.d
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Als ich mein Fahrwerk eingetragen habe, haben die überhaupt nicht nach den Scheinwerfern geschaut! Nur ob meine Felgen auch eingetragen sind ;-)

War aber auch bei der Dekra!

Gruß Marcel

Mein Compact
Meine Homepage
Autor: yPoc
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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mitte der linse..LOL..schön wärs..dann könnt ich noch 2 cm runter..

lichtaustrittskante...entweder unterkante linse oder unterkante reflektor vom ablendlicht..je nach dem!!

hat mich auch angekozt...neue scheinwerfer rein..passt..danke an DE-Linsen

Mein Compact
Autor: 0172
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Habe das selbe Problem damals mit meinem Golf Cabrio gehabt. Es hatte nur noch 60mm Bodenfreiheit und die Scheinwerfer waren auch nur 470mm über der Straße. Die dekra wollte mich deswegen durch die HU fallen lassen. Bei meinem H&R Gutachten stand ein schlauer Spruch mit Sondereintragung und Scheinwerfereinstellung drin. Damit hats geklappt
Autor: bmwharry
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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HI,

bei mir haben die ganzen DE linsen nicht geholfen beim Eintragen. Ich hatte meine auf die Lichtaustrittkante 50cm hergedreht, nur leider war ich trotzdem noch zu tief. Da ich von der Bördelkante zur Radmitte viel zu tief war. Er sagt zu mir ich soll ihn noch mal 2cm hochschrauben. Das ich auch gemacht habe aber da war ich immer noch 1cm unter dem mindestmaß den er mir aber großzügigerweiße Geschenkt hat und es dann so eingetragen hat. Es spielen also mehrer faktoren eine rolle, was für ne tiefe eingetragen wird.



MFG
Harry

<<<Jetzt auch mit Fotostory>>>

Was du nicht willst, das man dir tu ......das füge vorher anderen zu
Autor: bmwharry
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Zitat:


Naja sulegungssache. Gibt glaub cih nur ein Bestimmtes BJ wo e so sein muss

(Zitat von: DanielSAD)




Das es erst ab einen bestimmten Baujahr diese Regelung gibt mit den 50cm Scheinwerferunterkante. Davon habe ich auch schon gehört aber. Das gilt aber nur für Fahrzeug bis Bj ende 87 das es da diese Regelung nicht gibt mit den 50cm Scheinwerferunterkante. Das hat man mir mal gesagt gehabt beim TÜV vor langer Zeit.



MFG
Harry

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Was du nicht willst, das man dir tu ......das füge vorher anderen zu

Bearbeitet von - bmwharry am 15/06/2004 14:53:22
Autor: yPoc
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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faktoren spielen viele mit

bei mir stand im fk gutachten

Mindestabstand Radmitte->Bördlkante: 320mm vorne und 310mm hinten (Hab ich aufm mm genau)
Bodenfreiheit: Flexible teile 70mm und tragende teile 80mm (naja..hab an seitnschwella 10cm und anne GT-Ecken 7cm)
Lichtaustrittskante: 500mm (hab ich auch aufm mm genau...thx DE´s)

usw...zumindest is bei mir alles eingetragen und stvzo-gerecht....und das is a gut so
das risiko mit nem runtergeschraubtn auto angehalten zu werden ist mir zu groß...kostet einiges..ein glück hab ich ne wieder hoch gedreht nachn winter (1 cm) und promt 2 wochn später nach der spätschicht angehalten worden...hat dann aber zum glück alles gepasst :P


Mein Compact

Bearbeitet von - ypoc am 15/06/2004 19:22:58
Autor: Kobold
Datum: 15.06.2004
Antwort:
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Also mit den 500mm ist ne Europäische Norm, die aber schon seit über 50 Jahren Bestand hat. Seht euch einfach nur mal den Austin Healy keine Ahnung was an, in Fachkreisen auch "Froschauge" genannt.... Ist von BJ Ende 50 oder Anfang 60, ziemlich flach und hat die LAmpen senkrecht auf der Haube, dameit das mit den 50cm überhaupt hinkommt.....

mfg
Kobold

Aber ist echt nervig die Regelung, vor allem weil ja viele Exoten (Ferrari, Lambos, etc.) ne Ausnahmegenehmigung bekommen und es somit nicht wirklich nen gravierenden Grund gibt....



ICQ: 176742047
www.bad-bull.de




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