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Beitrag von: dmx0160 Date: 12.09.2010 Thema: Bußgeldbescheid erhalten :( ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe heute einen miesen Bußgeldbescheid erhalten. Ich leider "etwas zu schnell" gefahren. Gemessen worden sind 41 kmh nach abzug der Toleranz auf der Autobahn. Erlaubt waren dort 100kmh. Jetzt verlangen die von mir 351€ + 1 Monat Fahrverbot :( Hatte mich schon informiert und mit dem Fahrverbot + 100€ Bußgeld gerechnet. In dem schreiben wir mit aber vorgeworfen durch die Geschwindigkeit mehrere Verkehrsschilder nicht beachtet zu haben. Jetzt meine Frage ist das rechtens? Beweisen kann mir sowas ja nicht? Hat jmd. Erfahrung damit gesammelt? Wird bestimmt ne harte Zeit ohne Führerschein... ( bin ja selberschuld sehe aber nicht ein derart ausgenommen zu werden nur damit der Stat die Haushaltslöcher füllen kann) |
Autor: angry81 Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- geblitzt? gefilmt? |
Autor: Fogg Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das mit den Verkehrsschildern ist ganz einfach: Wenn du in ne beschränkte Zone einfährst steht ein Schild, dann werden die desöfteren wiederholt. Bist du an mehreren schon vorbei gewesen und dann haben se den Verstoß festgestellt haben die wohl Recht. Also zahlen, Bus und Bahn fahren und gut ist! ...don´t care about tomorrow! |
Autor: 3erbmwibk Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Musste auch schon Bus fahren bist nicht der einzige :-) Einmal BMW immer BMW!!! |
Autor: BMW-323-M Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- zahlen un das nächste mal eben nich rasen so einfach is die sache! |
Autor: AndreCSI Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist gar nicht so schlimm die 4 wochen gehen schnell rum :) wünsche dir viel spaß zu fuß :) mich hatten die vor 4 wochen auch gelasert..ab mittwoch darf ich wieder fahren :) |
Autor: Der_Gute Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auch wenn es sich Altklug anhört, aber bei dieser Sache gehe besser zu einem Rechtsanwalt und lasse Dich beraten. Wir sind alles keine Juristen hier (vielleicht der eine oder andere im Forum). Aus meiner Sicht hilft Dir nur ein Profi weiter diese Sache zu beurteilen. www.lindlar.org |
Autor: mb100 Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und selbst bzw. auch ich sag: geh - sofern Du ne Rechtsschutz hast - auf jeden Fall mal zum Anwalt. Und lass den die Akten anfordern. Grad die Sache mit den mehreren Verkehrsschildern stößt mir grad spontan etwas auf. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Superstrose Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Vielleicht wurde das als Vorsatz gewertet, ist allerdings nur bei Provida-Fahrzeugen möglich, da andere Methoden keine so lange Strecke messen. Allerdings müsste man ja dann angehalten worden sein. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: angry81 Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- es wäre halt sinnvoll wenn sich der TE äußern würde, wie die Messung zu stande gekommen ist ehe wir alle Rätsel raten |
Autor: E36-Freak Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: grundsätzlich richtig...allerdings auch möglich, wenn mehrere, also z.B. 2 Meßstellen hintereinander auf der gleichen Strecke aufgebaut sind. |
Autor: mb100 Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Is natürlich möglich, wobei bei Vorsatz die Strafe üblicherweise "nur" verdoppelt wird. Ich hab jetzt net nachgeguckt, aber wenn der TE mit 100 Euro gerechnet hat - und wir dann bei über 300 Euro + Verwaltungsgebühr angekommen sind, dann reden wir ja von ner Verdreifachung (sagt zumindest meine Sekretärin - Ihr wisst scho: judex non calculat) Ich habs spontan als "mehrere zu ahndende Verstöße" interpretiert, die beispielsweise dann vorliegen, wenn der TE bei vorgeschriebenen 100 erst 120 fährt, dann 100, dann 130, dann 80, dann 125 usw. Oder natürlich auch bei der von E36-Freak geschilderten Möglichkeit. Aber das wird man wohl erst rausfinden, wenn man mal in die Akte guckt. Bearbeitet von: mb100 am 12.09.2010 um 21:04:03 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Jokin Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Um welche Verkehrsschilder handelte es sich in dem Vorwurf? Falsl Du alle Verkehrsschilder beachtet hast, dann mach einen Widerspruch und reiche ihn ein. Du beziehst Dich nur auf diesen Tatvorwurf und nicht auf Deine Geschwindigkeitsüberschreitung. Mit etwas Glück wird die Sache fallengelassen - bei 41 km/h stehen die Chancen aber super gering. ... aber eine 55-Cent-Marke wäre es mir immer wert für einen kleinen Widerspruch *ggg* Zum Anwalt würde ich damit nicht. Gruß, Frank |
Autor: mb100 Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das Problem is oftmals nur: Als Nicht-Jurist schreibt man doch durchaus mal Dinge in nen Widerspruch, die einem eher in die Sch... reinreiten als einem helfen. Und als Anwalt hat man dann wieder nen Arsch voll Arbeit, das, was der Mandant verbockt hat, wieder geradezubiegen. Und da stehen Anwälte voll drauf. Mit anderen Worten: entweder von Anfang an komplett ohne Anwalt durchziehen - oder von Anfang an mit Anwalt. Und net erst Widerspruch und dann, wenns ernst wird, Anwalt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Cogno Datum: 12.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Anwalt? lächerlich. wenn du draufzahlen willst, dann hol dir einen anwalt. bezahl die strafe und fertig. ich wurde vor einem halben jahr auf der autobahn richtung hamburg (ca. höhe bielefeld) mit ca. 50 km/h zu schnell geblitzt. man muß sich vorstellen, auf einer strecke von 400 km sind ca. 380 km ohne geschwindigkeitsbegrenzung und auf die paar meterchen, wo (warum auch immer) ein 100 km/h schild war, haben die mich geblitzt. folge: 280 euro strafe, 400 euro (aufbauseminar), 4 wochen fahrverbot und 2 neue jahre probezeit (in ein paar monaten hätte ich die komplette probezeit bestanden). da kann man nix machen... C`mon and play with the hardheaded |
Autor: angry81 Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn ich das lese "kann man nichts machen" dann verdrehen sich mir die Augen! Es gibt Fälle, wo der Anwalt die Strafe wandeln kann oder aufgrund Messfehler etc komplett kippen kann. Wer zu bequem ist der bleibt daheim und versucht nichts, ganz einfach. |
Autor: cxm Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, dann werden aus 350€ und 1 Monat Fahrverbot vielleicht 200€ und kein Fahrverbot. Dafür kassiert der Anwalt dann 500€ - ist das jetzt ein super Ergebnis? Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: aNka Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ich hab ne RS-Versicherung mit 0 Euro Selbstbeteiligung, von daher: JA, wäre für mich ein super Ergebnis! ... LG |
Autor: LatteBMW Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja und aus dem Grund sind die Gerichte überlastet und Kinderschänder und Drogenhändler werden freigelassen, weil sich die Richter wegen paar Euros Bußgeld rumärgern müssen. 41km/h ist zu viel. So schnell fährt man bewußt und sollte dazu stehen. Klar 351 Euronen sind viel, aber wir wissen ja auch nicht, ob der TE schon vorbelastet ist |
Autor: Rediker Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zahl die Strafe und nimme das Fahrverbot einfach in kauf. Ich hab momentan 3 monate und 633euros. Muss es genauso hinnehmen :P |
Autor: Craysor Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- 41 km/h zu schnell außerorts - 160 € + verfahrenskosten, ca. 25.- je nach bundesland. bei dir hört sich das stark nach einer verdoppelung an, nämlich 2 x 160 € + Verfahrenskosten. wie sieht es mit voreintragungen aus? sind punkte da? wenn ja kann das grund für die erhöhung sein. andernfalls (oder sowieso) wäre der besuch eines ra sicher sinnvoll. welches messgerät wurde eingesetzt? müsste auf der anhörung oder dem bussgeldbescheid bei "zeuge" stehen..... |
Autor: mb100 Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Keine Sorge: die Gerichte bzw. Richter, die Kinderschänder und Drogenhändler (nicht) verurteilen, kümmern sich normalerweise nicht um Geschwindigkeitsübertretungen. Außer die Richter sind selbst zu schnell gefahren. ;-), Matthias "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Salamanderking Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein arbeitskollege wurde in der baustelle mit 62 zuviel geblitzt,jetzt darf er 2 monate zufuss gehen und 1100! euro strafe zahlen.wieso soviel?? |
Autor: Cogno Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Jooo, die wahrscheinlichkeit, das ein messfehler vorliegt ist im allgemeinen sowas von dermaßen hoch, das sich ein versuch lohnen würde. speziell auf diesen fall bezogen wahrscheinlich noch höher, wah? wahrscheinlich hatte der blitzautomat die km/h doppelt gezählt. wahrscheinlich gehst du auch zum anwalt, wenn du aus versehen ein verschimmeltes brot mit noch nicht abgelaufenen mhd gekauft hast. der aufwand lohnt sich einfach nicht, nicht bei so einem betrag und nicht gegen den staat, meine meinung. C`mon and play with the hardheaded |
Autor: E36-Freak Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- was war es denn nun für eine Meßmethode? Ist doch wie es Angry gesagt hat bisher alles Spekulation Zitat: hatte Dein Kollege schonmal Eintragungen im Verkehrszentralregister? |
Autor: hero182 Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die meisten regen sich über die Höhe der Bußgelder auf, stell ich mal so fest. Wären die Bußgelder aber geringer, würde jeder mit 80 Sachen zu viel fahren. Aus moralischer Sicht: zahlen und lernen. Beimmzu fuß gehen, oder beim warten aufn Bus, hat man ja Zeit zum nachdenken. Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau! |
Autor: stefan323ti Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das würde ich auch sagen. Fahr mal in der Schweiz 40km/h zu schnell, dann freust du dich wenn du hier nur 500€ zahlen darfst... Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: Fogg Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Freund von mir bei ihm zuhause in der Schweiz: 44km/h zuviel (ausserorts) bei erlaubten 80km/h machte da mal 5 (ja fünf) Monate und 200€. Geldstrafe fiel gering aus weil er Student ist, dafür musste er halt länger laufen. Dazu dann noch ne Bewährungszeit, in der hab ich gehört wirds dann noch viel härter wenn man wieder erwischt wird. ...don´t care about tomorrow! |
Autor: angry81 Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Aber sonst passt alles? Erst überlegen dann schreiben... Ob sich ein Aufwand lohnt oder nicht liegt immer im Ermessen der Person, die es betrifft. Und in diesem Staat, der einem wo es geht da Geld aus der Tasche zieht, kämpfe ich um mein Recht. Ob das Leuten wie Dir passt oder nicht. Nimm Du alles hin wie Du möchtest, aber lass mir meine Einstellung. |
Autor: aNka Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das seh ich ausnahmsweise haargenau so. Für das, was ich oder mein Mann schon unberechtigt zahlen mussten, nur weil wir es nicht beweisen konnten oder unsere Beweise "nicht aussagekräftig genug" waren, lohnt es sich allemal, gegen solche Sachen anzugehen. Klar ist es nicht in Ordnung soviel zu schnell zu fahren, aber genausowenig ist es in Ordnung, dass mir einfach mal vorgeworfen wird, ich hätte während der Fahrt telefoniert oder wäre nicht angeschnallt gewesen etc. ... aus dem Grund, und wie angry schon sagte, weil der Staat (vor allem Autofahrer) sowieso abzockt wie Sau, gehe ich prinzipiell gegen sowas vor. Und da das bei mir schon des öfteren Erfolg hatte, werde ich das auch weiter so machen. Da kann man mir noch tausendmal erzählen "wenn man nen Fehler macht, dann muss man auch die Konsequenzen tragen" usw. ... dann sollen sie halt richtig messen und davor/dabei/danach keine Fehler machen, dann würde mein Einspruch auch nicht durchgehen. Auch wenns einige anders sehen, ich steh zu meiner Meinung! :) LG |
Autor: E36-Freak Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man sollte differenzieren zwischen wirklich lohnenswerten Einsprüchen und nicht lohnenswerten...das betrifft die Meßart sowie die Höhe des Bußgeldes bzw. Fahrverbot Ein Beweisfoto mit der neuen ESO 3 opder aber mit der alten ESO 1- Anlage - aussichtslos das ist m.E. verschwendetes Geld und Zeit... aber das muss jeder für sich selbst entscheiden |
Autor: aNka Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da hast du Recht, bei 25 Euro Bußgeld oder was das war, würd ich auch keinen Einspruch erheben. Wenns dann allerdings an Punkte oder sogar Fahrverbot geht, dann würd ich alles versuchen, um das zu umgehen. Ich bin am WE mit geschätzten 40 zu schnell ausserorts geblitzt worden, war grad am Überholen und immer noch zur Hälfte auf der linken Fahrspur. Sollte da was kommen, werd ich auch mal gucken, ob das denn so verwertet werden darf. Mal gucken, was draus wird. Der TE kann ja mal berichten, was er gemacht hat und was draus geworden ist. LG |
Autor: Cogno Datum: 13.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nimm Du alles hin wie Du möchtest, aber lass mir meine Einstellung. (Zitat von: angry81) [/quote]jawohl, deswegen verdrehen sich bei dir die augen, (als "antwort" auf meinem post, der nichtmals auf dich bezogen war) wenn ich meine meinung dazu abgebe, weil man jedem seine eigene einstellung bzw. meinung lassen soll, ne? du solltest mittlerweile genug lebenserfahrung besitzen um zu wissen, das man nichts von anderen menschen erwarten kann, was man nicht selber einhalten kann C`mon and play with the hardheaded |
Autor: angry81 Datum: 14.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- zwischen meiner Meinung und der Aussage lächerlich ist schon ein Unterschied... |
Autor: Jokin Datum: 14.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wer zu schnell fährt obwohl er die Geschwindigkeitsbegrenzung erkannt hatte, der ist nicht im Recht und hat kann es sich schenken für sein Recht zu kämpfen. Aber Du hast recht, hier in Deutschland geht es nicht darum die Straßen sicherer zu machen sondern um möglichst viel Geld von Verkehrssündern "einzusammeln". Würde es wirklich um die Sicherheit gehen, würden Verkehrsverstöße mit deutlich drastischeren Strafen geahndet werden und deutlich häufiger kontrolliert werden. Das Problem ist dann aber, dass kaum noch jemand erwischt wird und die Einnahmen wegbrechen würden. Hier in Deutschland werden die Bußgelder nicht nach Tagessätzen berechnet, wie es in anderen Ländern der Fall ist ... auch klar, denn so Pillepalle-Strafen unter 80 Euro zahlen die meisten mit einem müden Lächeln, also fahren alle ihre "20 drüber". Und der Staat erntet einfach nur fleißig ab. ... sei es ihm gegönnt. Lieber zahlen die Sünder als die ehrlichen Menschen. Gruß, Frank |
Autor: dmx0160 Datum: 15.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- soo sorry bin länger nicht dazu gekommen zu antworten. Also ich kann mich auch schlecht an die Situation errinern da der Vorfall etwas weiter zurück liegt. Den Blitzer habe ich natürlich bemerkt als es zu spät war. Ich bin mit Toleranz auch über 41kmh gekommen, also habe ich mit einem Fahrverbot gerechnet und lt. Bußgeldkatalog mit einer strafe von 100€ Beweismittel: Foto, Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ich denke mal ich werde erstmal einen Teilwiederspruch einlegen und beweise für die mehreren geschwindigkeitsregelnden Verkehrsschildschilder die ich wohl passiert haben soll anfordern... Ich denke mal diese 0,55€ ist mir der Spaß aufjedenfall wert. |
Autor: Superstrose Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: "TRAFFIPAX TraffiStar S 330 dient der stationären Messung der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge auf einer Fahrspur." (Zitat aus einem Gerichtsurteil) Somit wäre das mit den mehreren Verkehrsschildern eigentlich hinfällig. Lohnt sich meiner Meinung nach auf jeden Fall, Einspruch einzulegen. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: Black330QP Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Gemeinde, ich klinke mich mal mit in das Thema ein. Auch ich wurde am 26.06. erwischt. Nach Toleranzabzug 148km/h bei erlaubten 100km/h. Beweismittel Koaxialkabelmessung und Frontfoto. Am 03.08. dann zum zweiten Mal mit 82km/h bei erlaubten 60km/h. Beweismittel PoliScan. Beide Vorfälle sind außerhalb geschlossener Ortschaften geschehen. Schreiben wurden mir am 23.08. zugestellt. Habe aber keine weiteren Mitteilungen bekommen.Warte noch auf den Bescheid. Lohnt es sich in den beiden Verfahren, aufgrund der Messmethoden dagegen anzugehen? |
Autor: XT-Fabi Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: Was hat die Messmethode mit den Verkehrsschildern zu tun? Wenn da vor der Radarfalle 5 Schilder standen, die nur eine Höchstgeschwidigkeit von Tempo 100 erlauben, dann hat er beim Erreichen der Radarfalle offenbar 5 Schilder missachtet. Vielleicht wird dadurch die Tat als Vorsatz gewertet und somit eine höhere Strafe gerechtfertigt. Gruss, Fabi |
Autor: E36-Freak Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er muss nachweislich mehrere Gescheindigkeitsbeschränkte Schilder durchfahren haben. Die Tatsache, das vorher 20 Schilder da standen und er an Kilometer X einmal geblitzt wurde, rechtfertigt keinen Vorsatz.... |
Autor: XT-Fabi Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn er wie beschrieben auf der Autobahn unterwegs war, dann kann man zumindest die Wegstrecke seit der letzten Autobahnzufahrt bis zur Messtelle als zurückgelegte Strecke annehmen, oder? Und damit traut man ihm immerhin zu, dass er sich abgesehen vom Tempo an gültige Verkehrsregeln gehalten hat. Gruss, Fabi |
Autor: Superstrose Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und was hat das jetzt damit zu tun, dass man ihm Vorsatz aufgrund Missachtung mehrerer Schilder vorwirft? Wie schon geschrieben wird dieser Vorsatz eigentlich nur durch Hinterherfahren mit Provida-Fahrzeugen beweisbar. Ansonsten kann man ihm doch gar nicht beweisen, dass er vorher zu schnell gefahren ist. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: E36-Freak Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- eine beweissichere und vorwerfbare Weg-Zeitberechnung und dem damit verbundenen Vorsatz ist nur über zwei Meßstellen oder wie von einem von Superstrose beschriebenen Police Pilot System (Provida)-Fahrzeug durch Hinterherfahren möglich Ich kann mir nur vorstellen, das der TE evtl. eine Eintragung im VZR hat, das diese "Erhöhung" rechtfertigt |
Autor: XT-Fabi Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn er trotz mehrer Schilder die Geschwindigkeit nicht reduziert kann es vielleicht genauso als Vorsatz gewertet werden, wie wenn er zwar an den ersten drei Schildern langsam fuhr und dann aber im Verbot beschleunigt. Und sie werfen ihm ja "nur" vor, dass er durch das gemessene Tempo an einer Stelle mehrere Schilder, an denen er bereits vorbeigefahren ist, missachtet zu haben, weil er schon vor der Messtelle bereits gewusst haben sollte, dass er langsamer fahren muss. Gruss, Fabi |
Autor: Superstrose Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Missachten der Schilder impliziert einen Geschwindigkeitsverstoß bei Vorbeifahrt an dem besagten Schild, d.h. er muss an mehreren Schildern auch die Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: mb100 Datum: 16.09.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mir zumindest isses scho einige Male passiert, dass ich bei ner Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung die Geschwindigkeit reduziert hab, dann - seis versehentlich durch Gas-Geben oder bedingt durch die Streckenführung (=> hügeliger Streckenverlauf) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hab, dies bei einem zufälligen Blick auf den Tacho festgestellt hab und dann wieder reduziert hab. Will sagen: auch ich halte die Unterstellung eines Vorsatzes, nur weil man am fünfundzwanzigstnen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild vorbeigefahren ist und dort mit einer zu hohen Geschwindigkeit gemessen wurde, für sehr abenteuerlich. Und genauso halte ich es für sehr abenteuerlich, anhand des erwiesenen Geschwindigkeitsverstoßes am fünfundzwanzigsten Schild darauf zu schließen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit an den vorherigen 24 Schildern ebenfalls überschritten wurde. Und nen Vorsatz kann man damit eh net nachweisen. Dass es die Behörde mal probiert is aber klar. Könnt ja klappen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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