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Übernahme Kosten Einbruchschaden - Geplaudere

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Beitrag von: BmW-MoGuL
Date: 03.09.2010
Thema: Übernahme Kosten Einbruchschaden
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Hallo

Ende Juni wurde in meine Garage eingebrochen und diverse Sachen geklaut. Diese Garage liegt ca 8km von meiner Wohnung entfernt. Meine Hausratversicherung kommt für den entstandenen Schaden nicht auf, da die räumliche Nähe zu meiner Wohnung nicht gegeben ist.
Der Vermieter der Garage hat mir schon die Rechnung für ein neues Garagentor geschickt. Das alte Tor ist leicht verzogen und hat an der Unterkante kleine Dellen.

Da die Versicherung un nicht zahlen will, weiß ich nicht wer für das Tor aufkommen muß?
Bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen?
Oder muß der Vermieter die Kosten selbst tragen?

Ich hab da leider nichts gefunden und hoffe hier auf eure Erfahrungen und Sachkenntnisse.

mfG
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.


Antworten:
Autor: b-mw-323
Datum: 03.09.2010
Antwort:
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also bei der wohnungstür ist es so, dass der vermieter für auf kommt. aber bei einer garage? normalerweise müsste der vermieter doch eine wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben?
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 03.09.2010
Antwort:
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hätte auch gedacht, das da irgend eine gebäudeversicherung dann zahlt.

aber bin nicht einmal ein bißchen bewandert was dieses thema angeht.
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Autor: laserdj
Datum: 03.09.2010
Antwort:
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die Gebäudeversicherung des Vermieters trägt nur Brand-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden versichert werden. Zusätzlich kann man Elementarschäden ( spezielle Naturschäden) versichern .


Für Einbruch + Diebstahl musst du als Mieter für den Inhalt eine extra Versicherung abschließen.

Der Vermieter hat für den Vertragsmäßigen Zustand des Objektes zu sorgen.


Ich glaube , das Tor muss dieser reparieren.
Für fehlender Inhalt bist du zuständig.

Bei diesen schon etwas komplexeren Fall solltest du einen Anwalt aufsuchen.



Autor: BmW-MoGuL
Datum: 04.09.2010
Antwort:
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Den Gang zum Anwalt wollte ich mir erstmal sparen. Ein Gesetzestext, der sowas regelt würde mir schon deutlich weiterhelfen.
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Autor: BmW-MoGuL
Datum: 05.09.2010
Antwort:
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Kennt sich denn niemand mit dem Thema aus?
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Autor: herr_welker
Datum: 06.09.2010
Antwort:
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In erster Linie muss der Einbrecher mal die Kosten tragen. Ansonsten wurde der Hinweis ja schon gegeben:

Zitat:

Der Vermieter hat für den vertragsmäßigen Zustand des Objektes zu sorgen.



Wohngebäudeversicherung wäre denkbar. (falls der Vermieter eine hat)
Man kann Schäden durch Dritte gegen einen Aufschlag mitversichern.

So etwa müsste es dann in den Bedingungen stehen (leider steht nicht direkt Garagentor drinnen...):
Zitat:

7361 Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
1. Versichert sind die erforderlichen Kosten, die Ihnen für die Beseitigung
von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Roll-Läden und Schutzgittern
dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher
Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist,
b) versucht hat, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude
einzudringen.


Hier mal beispielhaft von der HUK.

Geh doch mal zu einem Mieterschutzverein. Ein Brief von denen wirkt eh besser als irgendwas rausgedrucktes.
Autor: mb100
Datum: 06.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Den Gang zum Anwalt wollte ich mir erstmal sparen. Ein Gesetzestext, der sowas regelt würde mir schon deutlich weiterhelfen.

(Zitat von: BmW-MoGuL)




Gibts net. Das Mietrecht ist sehr allgemein gehalten, und das Nicht-Wohnraum-Mietrecht erst recht.

Bei der Wohnraummiete isses ja so, dass Schäden an der Mietsache aufgrund von normalem Verschleiß ab nem bestimmten Betrag (glaub, es waren so um die 100 Euro) vom Vermieter zu tragen sind. Also die Sache mit den Kleinreparaturen. Vorausgesetzt, dies is im Mietvertrag so geregelt, und der Mieter kann die Reparatur auch einfach vornehmen.

Dies alles is bei Dir ja nicht gegeben. Nur gehts halt net um Wohnraum.

Rein gefühlsmäßig würd ich sagen: das Tor is das Problem des Vermieters. Aber an Deiner Stelle würd ich mal den Mieterschutzbund kontaktieren und fragen, ob die Infos oder am besten Urteile des örtlichen Gerichts zu dem Problem haben.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: E36-Freak
Datum: 06.09.2010
Antwort:
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Schliesse mich da der Meinung von MB100 an

Für den Schaden am Gebäude zahlt der Vermieter bzw. Eigentümer nicht der Mieter...es sei denn es ist vertraglich in irgendeiner Weise so vereinbart bzw. der Mieter selbst hat den Schaden verursacht....

ich frag mich gerade, warum Dir Dein Vermieter die Rechnung zuschickt, scheint sich mit der Materie ja offenbar auch nicht auszukennen :-(
Autor: b-mw-323
Datum: 06.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Schliesse mich da der Meinung von MB100 an

Für den Schaden am Gebäude zahlt der Vermieter bzw. Eigentümer nicht der Mieter...es sei denn es ist vertraglich in irgendeiner Weise so vereinbart bzw. der Mieter selbst hat den Schaden verursacht....

ich frag mich gerade, warum Dir Dein Vermieter die Rechnung zuschickt, scheint sich mit der Materie ja offenbar auch nicht auszukennen :-(

(Zitat von: E36-Freak)




viele probieren es einfach :)




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