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rechtlicher/notarieller Vertrag bei autoverkauf - Geplaudere

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Beitrag von: metal is back
Date: 02.09.2010
Thema: rechtlicher/notarieller Vertrag bei autoverkauf
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hallo syndikatler,

da ich etz meine 3er limo vekauf
will jemand privat bei mir mein auto kaufen
kommt auch nicht aus meiner nähe.

problem ist das er nur 3000€ in bar hat und von der bank
keinen kredit bekommt weil sie als grund angeben

das er noch nicht länger als ein halbes jahr in der neuen firma arbeitet.
ich hätte da die idee das er einfach das restliche geld bei mir abbezahlen soll,
jetzt hab ich aber angst das er dan mit den wagen abhaut und ich
auf mein geld warte!!!

hat jemand so eine ähnliche situation/erfahrung schon mitgemacht,
wenn ja sagt mir eure meinung,

BITTE!!!

gibt es da irgendeinen notariellen oder rechtlichen vertrag wo ich
aufsetzen kann damit ich an meine kohle komme?



mfg daniel



Rot ist ausschließlich MOD-Farbe!
ThaFreak


Bearbeitet von: ThaFreak am 02.09.2010 um 16:29:23
https://www.instagram.com/chef_koch_88/


Antworten:
Autor: mb100
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Ob Du Deinen Wagen ganz ohne schriftlichen Kaufvertrag, also mit mündlichem Kaufvertrag "per Handschlag" oder mit notariell beglaubigtem Kaufvertrag verkaufst ist für den Kaufpreisanspruch, den Du ja hast, vollkommen ohne Belang. Er existiert. Das ist nicht das Problem. Problematisch könnts beim mündlichen Kaufvertrag werden, den Anspruch (auch in der Höhe) nachzuweisen. Nur ob Du Dein Geld bekommst ist bei sämtlichen Formen (auch beim notariell beglaubigten Vertrag) ne ganz andere Frage. Gegebenenfalls musst Du mahnen, musst klagen, den Gerichtsvollzieher losschicken - da gibts keine großen Unterschiede. Nur wenn der Gerichtsvollzieher nix findet, was er pfänden kann, muss er schulterzuckend abziehen - und Du bist so schlau und so reich wie vorher.

Nen notariell beglaubigten Vertrag gibts beim Notar (kostet einiges) und Musterverträge für KFZ-Verkäufe gibts online, z.B. beim ADAC, bei Autoscout, ...

... nur würd ich nie jemand ein Auto verkaufen, der net sofort bar zahlen kann. Net mal meiner Mutter. Bzw. der erst recht net.

Matthias

PS: Rot is Mod-Farbe...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: metal is back
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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ich hab ja einene kaufvertrag von mobile es geht ja nur um die bezahlung
https://www.instagram.com/chef_koch_88/
Autor: mb100
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Wie gesagt: der Kaufvertrag hat überhaupt keinen Einfluss auf die Sicherstellung der Bezahlung. Da kannst Du reinschreiben, was Du willst. Kannst noch so nen schönen Ratenplan austüfteln und reinschreiben. Kannst ihn vom Bundespräsidenten persönlich unterschreiben lassen. Kannst, wenn er net zahlen will, mit dem Ding wedeln wie ein Blöder. Nur deswegen kommst Du auch nicht einfacher an Dein Geld.

Bearbeitet von: mb100 am 02.09.2010 um 16:31:19
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: 318isschnell
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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könnt ihr nicht gemeinsam zur sparkasse gehen wo der dann praktisch sowas einrichtet das monatlich ein bestimmter betrag auf dein konto kommt?


ansonsten ziemlich riskant, auch wenn er noch so freundlich wirkt
320i-black coupe
Autor: metal is back
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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du meinst nen dauerauftrag oder?

ja ich glaub da schneide ich mir nur ins eigene fleisch
https://www.instagram.com/chef_koch_88/
Autor: mb100
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Zitat:


könnt ihr nicht gemeinsam zur sparkasse gehen wo der dann praktisch sowas einrichtet das monatlich ein bestimmter betrag auf dein konto kommt?
(Zitat von: 318isschnell)




Du meinst so ne Art Dauerauftrag?

Wär mir auch zu unsicher.
1. kann der DA normalerweise vom Kontoinhaber jederzeit gelöscht werden
2. wär ich mir nicht sicher, ob der DA auch ausgeführt wird, wenn der Dispo überzogen ist
3. wenn der das Konto aufgibt (warum auch immer...) wird auch nix mehr überwiesen.

Das einzige, worauf ich mich einlassen würd, wär, dass er mir irgendwas verpfändet. Ne Lange & Söhne zum Beispiel...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: metal is back
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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was auch scheiße wäre wenn ich den kfz brief behalte,

wenn was passiert bin ich am arsch und der lacht sich ins fäustchen.

aber irgendeine möglichkeit muss es doch geben auser bares ist wares!!!
https://www.instagram.com/chef_koch_88/
Autor: mb100
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Zitat:



aber irgendeine möglichkeit muss es doch geben auser bares ist wares!!!

(Zitat von: metal is back)




Zitat:



Das einzige, worauf ich mich einlassen würd, wär, dass er mir irgendwas verpfändet. Ne Lange & Söhne zum Beispiel...

(Zitat von: mb100)




*ggg*

(Bist Du gebürtiger Franke?)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: metal is back
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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na freilich oberfranke =)
https://www.instagram.com/chef_koch_88/
Autor: Bruderchorge
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Verkauf ihm die Karre nicht ohne 100 % Bezahlung, außer wie gesagt er hat etwas, das mehr Wert ist, was er dir verpfändet, oder aber du reservierst ihm die Karre, bis er die Restkohle hat und er gibt dir dafür schonmal 1000 oder sowas, je nachdem wielange das sein soll.

Aber generell nur Ware gegen Geld, Papier ist geduldig.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: metal is back
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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ja nur bares ist wahres, hmm!
https://www.instagram.com/chef_koch_88/
Autor: b-mw-323
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Ein Dauerauftrag ist Quark, das bringt dir null sicherheit. Genauso wie alle anderen Zahlungsformen an dich. Die Bank ist immer vorrangiger Gläubiger wenn sie eine Forderung gegen den Kontoinhaber hat, demnach hast du da immer schlechte Karten.

Die Begründung, dass er ja erst ein halbes Jahr bei der Firma ist, ist Quark. Vermutlich hat er einen befristeten Vertrag. Wenn er einen unbefristeten hat bekommt er auch einen Kredit. Es sei denn seine Haushaltsrechnung geht nicht auf oder aber er hat negative Schufaeinträge. Irgendwas ist da faul.

Ich würde es lassen. Selbst wenn du wie mb100 schon geschrieben hast den dann verklagst weil er seine raten nicht zahlt, bringt dir das wenig. der pfändungsfreie monatliche betrag in deutschland sind 985€. solange er nicht mehr verdient, kannst du nichts pfänden. wenn er sozialleistungen bezieht, kannst du auch nichts pfänden. wenn er ganz clever ist macht er sich ein pfändungsschutzkonto, dann hat er die 985€ sogar ohne einen beschluss vom gericht frei.
Autor: metal is back
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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na sauber
https://www.instagram.com/chef_koch_88/
Autor: Heckpropeller
Datum: 03.09.2010
Antwort:
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Lass es bleiben, es kann nur schief gehen.

Gerade bei der heutigen Zahlungsmoral einiger Zeitgenossen wäre mir das Risiko zu hoch.

Lieber ein paar hundert mindern und an jemand anders verkaufen, aber das Geld sicher haben.

Dein Gegenüber kann dir noch so seriös erscheinen, es gibt zu viele schwarze Schafe.

Halbes Jahr ist Quatsch. 3 Einkommensnachweise + unbefr. Arbeitsvertrag reicht aus.

Das ist schon die erste Lüge. Die nächste lässt nur auf sich warten.
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Autor: ZerOne
Datum: 03.09.2010
Antwort:
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WIe schon erwähnt lass es bleiben !!!!!!!!!!!!!!!!

Nur Bar sonst nichts, nix mit in raten zahlen und dann noch Privat geht ja überhaupt nicht.

Finger von sowas lassen wenn der keinen Kredit von der Bank kriegt Pech.

Und Dauerauftrag ist nichts weiter als eine Automatisierte Überweisung mehr nicht kann jeder Zeit gestoppt werden.


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Autor: metal is back
Datum: 03.09.2010
Antwort:
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okay danke leute =)
https://www.instagram.com/chef_koch_88/




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