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was würde Ihr tun..gerichtliche Auseinandersetzung - Geplaudere

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Beitrag von: angry81
Date: 01.09.2010
Thema: was würde Ihr tun..gerichtliche Auseinandersetzung
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Es dreht sich um diesen ursprünglichen Sachverhalt.

Am 31.08.10 dann der Gerichtstermin.

Abgesehen davon, dass einer der beiden Polizisten nicht anwesend war, wurde der Termin beibehalten und muss fortgesetzt werden, weil der zweite Polizist gehört werden soll. Klasse, hätte man auch einfach haben können und dann Tagen wenn beide können statt dessen musste ich mir frei nehmen und dahin eiern.

Auf anraten meines Anwalt habe ich keine Aussage zum Sachverhalt gemacht (Thema Vorsatz). Alle Ausführungen sind bereits in den schriftlichen Stellungnahmen niedergeschrieben.

Der anwesende Polizist, der mich damals auch so harsch angegangen ist, stammelte vor dem Richter rum, verstrickte sich in Ungereimtheiten und log zum Sachverhalt bei seiner Ausführung.

Es ging um zeitliche Abfolgen, die, rein logisch und physikalisch, mit den geschilderten Geschwindigkeiten und Gegebenheiten nicht übereinstimmen können.

Alles was dem Richter nach dem Satz, die Sitzung wird vertagt, einfiel war, es wird zu Protokol genommen dass von Vorsatz (meinerseits) ausgegangen werden kann.

--> auf gut Deutsch: Es besteht zu 99% die Gefahr, dass ich bei der Fortsetzung des Termins damit rechnen kann, nicht nur auf ausgänglichen 100Euro Buße und 3Pkt sitzen werde sondern gut möglich dazu noch ein Fahrverbot bekommen, höhere Buße und im schlimmsten Fall ne Nachschulung (Führerschein seit 1999).

Alles was ich jetzt noch lenkend eingreifen könnte wäre, den Sachverhalt zuzugeben und den Einspruch zurück zu nehmen. Das ist für mich eine -eigentlich- NICHT denkbare Alternative, da ich nichts getan hab was mir vorgeworfen wird.

Aber in diesem Staat von einem RECHTSSTAAT zu reden ist absoluter Schwachsinn.

Was soll ich tun?


Antworten:
Autor: shgfa
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Es hilft Dir nicht wirklich weiter aber...

... lieber stehend sterben als kniend leben!





<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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das ist auch meine Meinung, aber es ist ein Unterschied ob ich 3Pkt und 100Euro Buße kassiere oder 200Euro aufwärts 3Pkt Fahrverbot und eventuell noch schlimmer kassiere...
Autor: JS305
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Angry:

In deiner Signatur steht es doch schon geschrieben ;o)

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge....

Ich schließe mich der Aussage von shgfa an....

Drück dir Daumen!
Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!!
Autor: KTMschnee
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Es hilft Dir nicht wirklich weiter aber...

... lieber stehend sterben als kniend leben!
(Zitat von: shgfa)




tja, und mit der Straßenbahn zur Nachschulung zu fahren kann ja auch Spass machen...
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: rumpel666
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Es hilft Dir nicht wirklich weiter aber...

... lieber stehend sterben als kniend leben!
(Zitat von: shgfa)




Quatsch!


Es kommt drauf an, ob er "Zocken" will oder nicht.
Wenn "Zocken", dann Verfahren durchziehen.

Wenn du deinen Lappen unbedingt brauchst - um Einstellung bitten.
Wenn nicht, dann kannst du "Zocken".

"Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand"

Bearbeitet von: rumpel666 am 01.09.2010 um 15:46:36
MFG
rumpel666
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Zocken klingt gut, aber wenn der Richter, der die Entscheidung trifft schon signalisiert, dass er zu 99% gegen mich entscheiden wird (hatte uns im Vorfeld schon nahegelegt den Einspruch zurück zu nehmen), dann ist es mehr ein Himmelfahrtskommando :-/
Autor: B4C4RDI
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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ohne messgerät im auto müssen sie dir einen sehr hohen toleranzwert abziehen.

das hatte ich auch mal durch!

haben mich mit 100 kurz vor ner landstr. rausgeholt. war schon spät abends alles frei und 2 spurig.

wurde dann kurz vor beginn der 100km rausgeholt. fahrzeugkontrolle blablabla

und dann kam das interessante. sie sagten das sie kein messgerät dabei hatten müssen sie 30% vom tachowert abziehen. dies machte 20km zuviel und das war nur ein kleines bußgeld.


nebenbei müssen sie ein beweisvideo, foto etc. haben das du zuschnell warst. besitzen sie keins haben sie pech.

haste was unterschrieben wo du zugegeben hast das soviel km/h zuschnell warst?
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Sie müssen 20% abziehen, aber wenn das von einem Phantomwert abgezogen wird dann isses auch Banane.

Ich hab nichts unterschrieben, leider reicht es, wenn zwei Beamte 200Meter hinter einem herfahren.

Und wenn die beiden sich absprechen mir einen reinzuwürgen dann hab ich keine Chance.
Autor: B4C4RDI
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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ja aber wieso bekommst du dann 3 punkte?

so wie du geschrieben hast, sagten die bullen das teilweilse 90 gefahren bist. davon 22% biste nur noch auf 72km/h

das mach 22zuviel innerorts? ich meine da gibs max. 1 punkt und zwischen 40-90€^^
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Vorgeworfen werden mir, nach Abzug, 26km/h zuviel innerorts.

Nach Beschreibung des Polizisten bin ich weit über 95 gefahren
Autor: -ocrim-
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Klingt komisch, aber geh mal an die Presse. In deinem Fall ist der Verstoß zwar nicht tragisch, aber allein die Androhung so einen Fall öffentlich zu machen, wirkt manchmal Wunder. Wer will schon schlecht in der öffentlichkeit darstehen, auch wenns nur im Hartz4 TV ist? ;-)
Autor: B4C4RDI
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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ich würde dagegen angehen, warum sollte man nach abzug der toleranzen genau auf die 26km/h kommen wo die strafe schlimmer wird!

sehr selten!
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Die haben mir, in Absprache miteinander, vorgeworfen, ich sei 9xkm/h gefahren.

Laut Richter heißt es, warum sollten die Beamten lügen
Autor: pirbull1709
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Also es ist schon immer schwer gewesen gegen "grüne" Beamte vor zu gehen, aber man sollte sie auch nicht davon kommen lassen, denn sie haben dich nicht mit 90 gemessen, sondern nur gefühlte 90. Wenn du nun zu gibst das du per Tempomat 70 gefahren bist und ihn vergessen hast aus zu schalten in der 50er Zone????
Da Dich niemand gemessen hat, ist dies natürlich auch schwer vom Gegenteil zu überzeugen.
Wer Hoch hinaus will, muss tiefer legen!
Autor: E36-Freak
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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ws hat jetzt denn der Tempomat mit der vorgeworfenen Geschwindigkeit zu tun? Ausser das er mit 70 eingestellt war...

Geschwindigkeitsmessungen durch Hinterherfahren unterliegen bestimmten Regularien..

wurden die denn eingehalten was Meßstreckenlänge, (sich vergrössernder bzw. gleichbleibender Abstand pp.) anbelangt?
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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laut Aussage der Beamten sind alle erforderlichen Regularien eingehalten worden und es wurde die "reale Geschwindigkeit" in gleichbleibendem Abstand durch hinterher Fahren gemessen.

Sie lügen und ich hab keine Chance dagegen vorzugehen
Autor: KTMschnee
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Zitat:



Sie lügen und ich hab keine Chance dagegen vorzugehen

(Zitat von: angry81)




Hat dich einer der Beamten am kieker?
Oder warst du einfach zur falschen Zeit am falschen Ort und einer der beiden wollte seinen Frust an dir abbauen?

Bearbeitet von: KTMschnee am 01.09.2010 um 18:46:03
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Kannst Dir ja mal die Ausgangssitution im Link oben durchlesen.

Dem einen Beamten, der gestern da war, hat es nicht gepasst, dass ich ihm nicht bildlich die Füße geküsst habe als er mich aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung (20km/h) angehalten hat.

Das ist auch in der schriftlichen Stellungnahme zu erkennen, die die Beamten abgegeben haben.
Autor: DerManager
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Zitat:

Ich hab nichts unterschrieben, leider reicht es, wenn zwei Beamte 200Meter hinter einem herfahren.



Also m.W. müssen es mindestens 300m mit entsprechendem Messgerät sein.

Kenne solche Situationen nur zu gut, ich rate Dir, geh weiter dagegen vor. Auch wenn der Richter dir es "signalisiert" hat, wieso denn für etwas bestraft werden, was man nicht getan hat, das ist meine Meinung.
Thema Presse. Möglicherweise eine Idee, aber aus meiner Sicht mit nicht all zu großen Erfolgschancen. Denen erstmal die Lage zu schildern und so schmackhaft zu machen, dass es erwähnt wird ist sehr schwer, zu dem ist ja niemand "verletzt" worden (also lohnt die Schlagzeile ja nicht - so denken leider die meisten).
Wünsch Dir viel Erfolg!
Grüße, DerManager
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Lass es 300m sein. Problem ist, dass die beiden sich abgesprochen haben. Nichts anderes hatte der eine mir ja damals schon gesagt "glauben Sie mir das, wenn wir beide das schreiben wird Sie jeder Richter verurteilen"
Autor: copy
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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habe sowas ähnliches auch durch und musste mich den lügen zweier polizisten stellen. der richter hat die sogar ganz nett gegrüßt und somit wusste ich schon, dass die sich kennen. angeblich bin ich bei rot über eine ampel gefahren (war ne gelbfahrt und ich habe 1 fahrzeug vorher überholt) und habe laut den grünen sogar vorher 4 autos überholt. habe aber laut aussage der beiden erst angesetzt als es schon rot war und bin dann rasant eine 90° kurve gefahren (tja bin halt automan im e36)!!! sowohl pysikalisch wie zeitlich nicht möglich....mir wurde eine 6sek rotfahrt zur last gelegt. hehe nach ca. 5-6 sek rollt der andere verkehr schon und ich hätte somit einen unfall bauen müssen. war ja morgens in berlin (berufsverkehr) aber egal.....steht ja hier nicht zur debatte und will hier auch nicht weiter abschweifen .

der richter musste zwar eingestehen das es alles sehr unglaubwürdig klingt aber hat den beiden eierköppen in grün trotzdem recht gegeben. habe aber nur 1 punkt bekommen und 120€ bußgeld bezahlt. keine ahnung was das sollte, da ich ja laut richter im unrecht war....hätte ja nen fahrverbot und 3 punkte bekommen müssen. aber wer beschwert sich da schon..........

bin auf dem weg nach draußen im gerichtssaal an den einen polizisten vorbei und musste dann husten. soll sich angeblich wie "lügner" angehört haben und der hat das gleich dem richter gepetzt. naja...habe dann erklärt das ich halt husten musste und gut war. der grüne war stinke sauer und auf dem gang (der polizist lief hinter mir) habe ich doch glatt nochmal husten müssen. bin halt raucher!!!!



also angry du bist nicht allein. und polizisten wird nunmal mehr geglaubt als dem "Normalen" bürger. auch wenn es einige abstreiten....es ist so!!!

ärger dich nicht und zieh das ding durch, wenn du mit den konsequenzen leben kannst. kannst du es nicht, gib klein bei....auch wenn es schwer ist. du musst niemanden mehr was beweisen!! ;-)

Bearbeitet von: copy am 01.09.2010 um 19:27:10
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Man überlege sich mal, die hätte mir vorgeworfen ich wäre 150 gefahren, hätte Sie beleidigt, angegriffen usw...da macht es doch gleich doppelt Spass zu wissen, dass man als Steuerzahlen für solche (Ausnahmen!) eierköppe den Lohn zahlt
Autor: Stefan177
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Es besteht zu 99% die Gefahr, dass ich bei der Fortsetzung des Termins damit rechnen kann, nicht nur auf ausgänglichen 100Euro Buße und 3Pkt sitzen werde sondern gut möglich dazu noch ein Fahrverbot bekommen, höhere Buße und im schlimmsten Fall ne Nachschulung (Führerschein seit 1999).
(Zitat von: angry81)




Nicht zu vergessen, die Kosten für Anwalt und Gericht, bzw. Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung.

Dein Anwalt ist ja ein ganz Toller. :-( Hakt auf irgendwelchen Sachen rum, der keinen interessiert, statt sich zu fragen, wie man Deine Aussage beweisen kann. Nämlich garnicht. Der Richter ist auch kein Depp, der wird schon wissen welche Straße gemeint ist. Auf diesem Schreibfehler sogar eine Klage aufzubauen ist schon mutig.

Naja, der Anwalt kriegt sein Geld. Das ist das Problem bei solchen Sachen. Dem ist es egal, ob Du verlierst. Das musst Du Dir immer vor Augen halten.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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der Anwalt hat den Einspruch nicht auf den Schreibfehler hin ausgelegt :)

Er hat, mit vielen dieser Kleinigkeiten, die Aussage der Beamten angezweifelt.
Autor: liky
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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ja, das ist alles scheiße in diesem staat. legislative und exekutive sind hier ganz perfide miteinander verbandelt.

ich bin am 31.10.07 geblitzt worden und habe dabei festgestellt, dass die beamten ca. 50m im falschen landkreis standen, weil dort der busch taktisch günstiger stand. Leider waren weder der riesige grenzstein noch das verkehrschild "willkommen im landkreis borken" auch für blinde nicht übersehbar. nur die beamten, die die stelle festlegten noch die die am besagten tag dort standen, interessierten sich dafür. daraufhin habe ich einspruch eingelegt, weil das so schlicht nicht in ordnung ist.

zum verstoß: 29km/h ausserorts, 50Euro, 3 Punkte.


es hat dann 5! verhandlungstage und knapp 2 jahre gedauert, bis es die richterin so hingebogen hatte, mich trotzdem voll zu verurteilen. das die das vorhatte, hab ich direkt bei der ersten verhandlung gemerkt. während der gaben die meßbeamten sogar zu, das sie falsch standen, aber im weiteren verhandlungsverlauf wurde nur noch der im landratsamt gesucht, dem nicht bewußt war, dass die messstelle im falschen landkreis lag. und als man den gefunden hatte, war ich fällig.

nachdem es mich nun dieses jahr zu karfreitag mal wieder erwischt hat, darf ich mich sogar als wiederholungstäter rühmen, da ich ja erst letztes jahr verurteilt wurde. dass da knapp 3 jahre und 150tkm ohne irgendwas zwischen liegen, interessiert keine sau.

deshalb würde ich an deiner stelle sofort dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beamten einlegen und ggfls. sogar anzeige wegen falschaussage und nötigung erstatten, da man dich zwingen wollte, etwas zuzugeben, was du nicht gemacht hast. ich wehre mich mittlerweile mit allem was ich habe.

und sollte ich nochmal so angehalten werde wie du, sowas haben meine frau und ich auch schon hinter uns, da gabs ein video der vorausgehenden nötigung, was zur verhandlung plötzlich nur noch so lang wie der verstoß war, rufe ich sofort 110 und lasse das band von den hoffentlich unabhängigen kollegen sicherstellen.
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Andrian Audio
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Die Leute verstehen mein Hobby nicht.
Ich verstehe die Leute nicht............die Musik ist zu laut!!!
Autor: angry81
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Leider hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus. Aufsichtsbeschwerden bringen nichts, leider. Hab ja seine Dienstnummer mir geben lassen, aber da kann ich auch mit ner Wand reden...hat genausoviel Sinn
Autor: liky
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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machs und spare dabei nicht mit superlativen. wenn du dich nicht entschiedenst zu wehr setzt, biste sofort der dumme
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Die Leute verstehen mein Hobby nicht.
Ich verstehe die Leute nicht............die Musik ist zu laut!!!
Autor: Stefan325
Datum: 01.09.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Sie lügen und ich hab keine Chance dagegen vorzugehen

(Zitat von: angry81)




Hat dich einer der Beamten am kieker?
Oder warst du einfach zur falschen Zeit am falschen Ort und einer der beiden wollte seinen Frust an dir abbauen?

Bearbeitet von: KTMschnee am 01.09.2010 um 18:46:03

(Zitat von: KTMschnee)





Die wollten dem Proll mit dem Benz vermutlich ne Lektion erteilen.... ;-))
BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;)

Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!





Autor: angry81
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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damals noch mitm 5er
Autor: b-mw-323
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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hast du eine rechtsschutz die die kosten trägt? wenn ja frage an wie die die kosten übernehmen wenn du in revision gehst. ist dein anwalt auf verkehrsrechtsschutz spezialisiert? wenn nicht hätte ich da einen der macht ausschließlich verkehr und ist von nem kumpel der vater.

ich würde das nicht hinnehmen. das verbietet schon meine logik, z.b. wann wurde der tacho das letzte mal geeicht usw...

es gab schon viele unschöne urteile zugunsten des staates, dann wurde immer weiter geklagt von mutigen bürgern, 1. instanz dann 2. instanz und 3. instanz.... und das bundesverfassungsgericht hat dann z.b. gekippt, dass z.b. von autobahnbrücken dauerhaft gefilmt werden darf. dank solcher bürger mit durchhaltevermögen ;)
Autor: theblade
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Zitat:


ohne messgerät im auto müssen sie dir einen sehr hohen toleranzwert abziehen.

das hatte ich auch mal durch!
(Zitat von: B4C4RDI)




so hätte auch unser Firmen-Anwalt argumentiert und ggf sogar die anschuldigung gekippt.

Falls du wirklich verurteilt wirst, wäre angeraten ind Berufung oder gar Revision zu gehen. Da der Richter scheinbar schon voreingenommen ist, würde er den Cops auch glauben wenn die sagen zu bist 150 in der 30er Zone gefahren.
Autor: mikV8
Datum: 02.09.2010
Antwort:
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Hallo angry,

mir kommt die ganze Sache irgendwie bekannt vor.
Hatte auch schon mal vor vielen Jahren genau so ein Problem. Hatte damals ein Zivilfahrzeug mit zwei Polizisten versucht zu überholen, jedoch haben die beiden dann Gas gegeben und ich musste mich wider hinten einordnen. Danach sind die wieder von der Geschwindigkeit runter und mit 80 die Landstraße lang. Komischerweise war noch einer langsamer und hinter dem sind die dann her gefahren. Als sich die Möglichkeit auftat, habe ich dann kurz vor einem Überholverbot die beiden zusammen überholt und bin dabei vielleicht 20-30m hinter dem Schild eingeschehrt. Am Ende nicht wirklich was, um mir ein Vergehen anzulasten. Jedoch hat das die "Beamten" derart geärgert, dass die mir hinterher gefahren sind und mich dann eben angehalten haben.
Da sind dann eben auch solche Dinge gefallen wie "Na mal sehen was wir an dem Auto so alles finden", etc.
Vorgeworfen wurd mir letzten Endes, dass die Reifen abgefahren waren. Dies waren mit 1,6mm zwar an der Grenze, aber keineswegs im strafbaren Bereich. Nachgemessen wurde natürlich nicht, sondern nur mit einem Blick aus 2m Entfernung "fest gelegt".
Bin dann auch vor Gericht gegangen und dort sind dann Aussagen gefallen, wie "als man mit der Hand drüber gegriffen hat, war KEIN PROFIL mehr zu spüren", "es war nichts mehr zum nachmessen da" etc. Ich hatte, da ich zu dem Zeitpunkt bei nem Kumpel angehalten war, auch noch zwei Zeugen, welche mir bestätigten, dass die Reifen definitiv nicht so weit abgefahren waren.
Somit sieht man schon die Parallelen, das man Vorwürfe erfindet und Polizisten vor Gericht das Blaue vom Himmel lügen.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich vollkommen das Vertrauen in unsere Staatsgewalt sowie unser Rechtssystem verloren.
Die zweite Parallele ist, dass die Richterin auch in meinem Fall nahe gelegt hat, den Einspruch zurück zu ziehen, obwohl keinerlei Beweislast gegen mich erbracht werden konnte.
Dies habe ich dann leider auch gemacht. Heute nach über 12 Jahren mehr Erfahrung, würde ich dies nicht mehr tun. Gerade im Hinblick auf immer wieder die gleiche Masche steckt da eher System dahinter um als Staat die eigene Executive nicht lügen strafen zu müssen.

Ich bin fast der Meinung dass du hier den Weg der weiteren Instanzen gehen musst und wenn du dir dies selbst zutraust, solltest du in der Richtung auch schon mal mit deinem Anwalt sprechen.
Die erste Instanz sieht bereits jetzt schon nicht sehr gut aus, aber letzten Endes weiß man nie, ob das nur der letzte Strohhalm des Richters war, um nicht eine unschöne Entscheidung treffen zu müssen. Der Ansatz "in dubio pro reo" sollte eigentlich auch hier Anwendung finden.
Vielleicht kann ja auch mb100 hier mal ne Einschätzung geben.

Gruß Mirko




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Ende des Themas

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