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Beitrag von: BMW_Yuppie Date: 24.08.2010 Thema: Probleme mit freier Werstatt ->Verantwortung ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.08.2010 um 12:28:04 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Ein Kollege von mir hat seinen 318ti vor ca einem halben Jahr die Reparatur der Ventildeckeldichtung in Auftrag gegeben .Als er letztens unter dem Auto stand hat er festgestellt das der Motor am hinteren Ende des Blocks Ölverlust aufweist . Also ist er zur Werkstatt hingefahren um zu erfahren wo es denn genau herausläuft laut derer Aussage ist es aber die Zylinderkopfdichtung und nicht die Ventildeckeldichtung . Da mein Kollege dies nicht glauben wollte ist er darauhin zur Bmw Werkstatt gefahren um eine zweite Meinung zu erhalten da seiner Meinung nach nix auf ZKD hindeutete . Laut Meister ist es aber nicht die ZKD sondern ganz sicher die Ventildeckeldichtung .Mir dieser Erkenntnis ist er dann nochmal zu Werkstatt gefahren hat ihn damit konfrontiert und auf Nachbesserung bestanden was die Werkstatt allerdings ablehnte mit dem Verweis das der Kunde das Material (Dichtung ) selbst besorgt habe und er draufhin keine Garantie für die geleistete Arbeit gewähren kann . Und das obwohl er die Dichtung beim hiesigen Großhändler Wessels gekauft hat wo ja alle Kfz Buden ihre Teile kaufen . Die Frage ist wie es jetzt weiter gehen soll und ob sich die freie Werkstatt einfach so aus der Verantwortung stehlen kann . Wie sieht es denn rechtlich aus bestehen gute chancen sein Recht zu bekommen oder bringt es nix außer Zeitverschwendung ? Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 24.08.2010 um 12:28:04 |
Autor: Airborne Datum: 24.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der N42 sifft auch gerne an der Vakuumpumpe, diese sitzt an der Rückseite des Zylinderkopfes. Ansonsten muss geprüft werden ob die Dichtung richtig im Ventildeckel sitzt, denn es ist etwas fummelig da alles sauber zusammenzusetzen. MfG |
Autor: LatteBMW Datum: 24.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hilfe bringen seine AGBs. Kenne das auch, das keine Garantie übernommen wird, wenn der Kunde seine Teile selber mitbringt. Wenn nachweisen kannst, das er beim Einbau fusch gemacht hat, haste gute Karten, ansonsten nicht |
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