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Käufer will Auto wieder zurück geben - Geplaudere

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Beitrag von: stylo.67
Date: 19.08.2010
Thema: Käufer will Auto wieder zurück geben
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Hallo,

ich habe am Sonntag das e36 Cabrio von meiner Mutter verkauft.

Jedoch will der Käufer es jetzt zurück geben weil die Felgen und Reifen am Kfz nicht eingetragen sind.

Er hat mich nicht gefragt am die Sachen eingetragen sind und in der Internetbeschreibung hab ich auch NICHT reingeschrieben das die Eingetragen sind.

Jetzt will er mit der Sache zum Anwalt.

Muss ich jetzt befürchten das er es zurück geben darf?



Antworten:
Autor: angry81
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Ich denke nicht, dass Du was befürchten musst wenn Du keine falschen Angaben gemacht hast
Autor: SIGGI E36
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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hey..........
ich frage mich warum sowas beim verkauf nicht erwähnt wird??
ist doch völlig normal es zu sagen das die felgen nicht eingetragen sind.......
ist doch fast klar das der jenige hinterher kommt und bemängelt,um solchen ärgerniss vorzukommen hättest es erwähnen sollen.
lg.
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.



Autor: stylo.67
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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ja der vorverkäufer meinte die sind eingetragen ist auch ein zwei seitiger fahrzeugschein mit diversen eintragungen hab garnicht danach geguckt und er hat auch nicht danach gefragt das ist die sache.
Autor: SIGGI E36
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Zitat:


ja der vorverkäufer meinte die sind eingetragen ist auch ein zwei seitiger fahrzeugschein mit diversen eintragungen hab garnicht danach geguckt und er hat auch nicht danach gefragt das ist die sache.

(Zitat von: stylo.67)




du bist der verkäufer und solltest wissen was du verkaufst......du kannst nicht sagen was der vorbesitzer dir gesagt hat......solche dinge zählen nicht.
unwissenheit schützt vor.......nicht.
jetzt hast du den ärger mit dem käufer!
ihr müsst euch jetzt einigen oder du lässt es drauf ankommen mit anwälten usw.
das ganze währe mir zu stressig!!
lg.

Bearbeitet von: SIGGI E36 am 19.08.2010 um 14:30:50
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.



Autor: Gr33nAcid
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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geb ihm 40 € für die eintragung und gut is ;)
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: SIGGI E36
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Zitat:


geb ihm 40 € für die eintragung und gut is ;)

(Zitat von: Gr33nAcid)




genau so was in der art und weise die gebühren mit eintragung und eventuell unkosten ausgleichen und gut ist.

In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.



Autor: LatteBMW
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Hätte ja Fragen können. Da würde ich mir kein Kopp drum machen. Der Eigentümer vom Fahrzeug ist für die Verkehrssicherheit zuständig und der bist ja nunmal nicht Du.


Autor: hero182
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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wenn ich ein auto kaufe (auch von privat), gehe ich davon aus, dass es eine gültige Betriebserlaubnis hat, das ist selbstverständlich.
ich würde auch sagen: gib ihm das geld für die eintragung und fertig. anwalt und pipapo kommt sehr viel teurer und dauert länger.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: Bandit76
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Oha, für´ne Mutter aber ne ganz schön aufgestylte Prollmaschine ;-)
Oder warst Du etwa fürs Tuning zuständig?
Mal im ernst, Deine Mutter hat doch wohl nicht im ernst ein gewindefahrwerk und solche puschen auf ihr Cab geschraubt. Hallo. Und wenn doch, scheint sie ziemlich cool zu sein. hrhr

OK. Aber mal im ernst, nicht eingtragene Felgen als Rückgabegrund? Dem scheint doch irgendwas anderes nicht zu passen. Wenn Du schon 600 nachgelassen hast, und ihm das auto wirklich gefällt dann soll er halt zum TÜV fahren...man man.
Ich glaub der sucht eher nen Grund den Wagen wieder los zu werden. Hat wahrscheinlich keine Kohle für die Versicherung mehr über....^^

Wie ist das eigendlich, wenn ich mit dem Auto vom Kumpel angehalten werden und nix ist eingetragen? Dann bin ich als fahrer doch auch dran, oder etwa nicht? Wenn ich ein Auto mit solchen Tuningmaßnahmen kaufe, kontrolliere ich gefälligst auch, ob alles eingetragen ist.

Hoffe Du kommst da gut raus aus der Geschichte.
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.

Entschuldigung, Können Sie mir sagen wo die andere Straßenseite ist? - Ja dort drüben -
Komisch, die schicken mich immer hier her....
Autor: angry81
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Wobei die Frage bleibt wie der Käufer beweisen will, dass Du Ihn nicht darauf hingewiesen hast, KV-Eintrag hin oder her
Autor: stylo.67
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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@ Bandit : das Auto hatte ich so im Winter gekauft eigentlich zum weiter verkaufen jedoch wollte meine mutter damit diesen Sommer noch fahren was sie auch getan hat ;)

wir haben uns jetzt erstmal geeinigt das er die Felgen eintragen lässt und ich die Eintragungskosten übernehme. Mal gucken wie es ausgehen wird.
Autor: SCHENK
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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ja ist doch für beide Parteien das beste,schon lustig das heute jeder wegen jeden scheiß zum anwalt rennt ;) dabei kann manchmal eine gepflegte Konserversation wunder wirken.

mfg
Autor: stefan323ti
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Wir haben so viele Anwälte, die brauchen alle was zu tun.

Ich werde das nächste mal auch zum Anwalt gehen wenn ein Fußgänger bei Rot auf die Straße läuft und mich meines Fahrtrechts beraubt ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: Touri Normi
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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na dann hoffe ich dass jetzt nicht noch kommt, die kotis müssten gebörtelt werden um die felgen eingetragen zu bekommen...
Understatement ist alles

Autor: BMWBT52
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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die frage ist nur ob er sie auch eingetragen bekommt, ohne übermäßige zusatzarbeiten.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Autor: SCHENK
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Oh weier das wäre natürlich ein Knock out !!! daran hatte ich ja noch garnicht gedacht
Autor: Bierkönig
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Wenn ja dann deckt die in den meisten Fällen auch Streitigkeiten rund um den Autokauf und Verkauf ab. In dem Fall würd ichs echt drauf ankommen lassen weil eig. kann er dir nichts!
Autor: fooki
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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also da ich schon mal in gleicher situation war und das ganze damals vor gericht ging kann ich dir wohl am besten sagen, was sache ist

also hat der typ den wagen probegefahren? JA, hatte er die chance den wagen zur kontrolle beim tüv oder werkstatt vorbei zu bringen? JA. wenn er es selber nicht gemacht, dann ists seine schuld. verkauft ist verkauft. soll er zusehen. so ist die rechtslage! du hast als privatperson verkauft und deswegen hat er pech. lass dich nicht zu einem rückschritt vollreden! ich würde es nicht machen! auf gar keinen fall!
Autor: red_sky
Datum: 20.08.2010
Antwort:
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Zitat:


also da ich schon mal in gleicher situation war und das ganze damals vor gericht ging kann ich dir wohl am besten sagen, was sache ist

also hat der typ den wagen probegefahren? JA, hatte er die chance den wagen zur kontrolle beim tüv oder werkstatt vorbei zu bringen? JA. wenn er es selber nicht gemacht, dann ists seine schuld. verkauft ist verkauft. soll er zusehen. so ist die rechtslage! du hast als privatperson verkauft und deswegen hat er pech. lass dich nicht zu einem rückschritt vollreden! ich würde es nicht machen! auf gar keinen fall!

(Zitat von: fooki)




Was ich hier höre!! Verkauft ist Verkauft.
Ich will euch mal sehen wenn Ihr was kaufen wollt und der Verkäufer euch Sachen Verschweigt.Ihr sitzt dann sicher auch nicht zuhause und sagt euch "naja,verkauft ist verkauft,da hat er mich halt verarscht"
So was kann ich gar nicht nach vollziehen.Ihr steckt doch nicht in den Personen drin.Vielleicht hat er sich so doll auf denn Wagen gefreut das er das vergessen hat.Das passiert mir und jeder anderen Person im Leben.
Ist schon Richtig das er wenigstens die Eintragung übernimmt.Nur müssen die Kotflügel minimum gebördelt werden auf allen seiten ^^ Ich habe die Felgen auch.

Bördeln alle 4 = 150 € (habe ich bezahlt)
Eintragen Felgen = 50€ (nicht mehr ganz sicher)
Autor: stylo.67
Datum: 20.08.2010
Antwort:
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Um die Kotis mache ich mir keine sorgen sind pro seite 3 cm gezogen und eingetragen.

Das Auto hatte auch mal 18 zoll Felgen drauf die eingetragen sind.
Autor: Esrarengiz
Datum: 24.08.2010
Antwort:
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Sorry aber leider gibt es viele unehrliche verkäufer, die im eigenen interesse mehr geld aus einer sache zu bekommen solche wichtigen sachen nicht erwähnen.

Frage mich manchmal wie man ruhigen gewissens noch schlafen kann.

dann versucht man sich hier noch ein ausweg zu suchen die eigenen unehrlichkeit zu rechtfertigen.

Du hättest einfach ehrlich sein sollen. auch wenn die Wahrheit weh tut und manmal weniger geld bringt.

Sorry kein verständnis von mir.
Autor: Hellspawn
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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Das Bittere an der Sache wäre eigentlich wenn er den Wagen mitnimmt und auf der heimfahrt einen Unfall mit Personenschäden verursacht ... und dann rauskommt das der Wagen keine Betriebsgenehmigung hat !

Also kann ich den Frust des Käufers sehr wohl verstehen ...

Gut wenn Ihr die Sache ohne Anwalt geregelt bekommt.
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Autor: Esrarengiz
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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wenn ich mich nicht irre, spricht die neue rechtsprechung davon, dass man auch bei privaten rechtsgeschäften ein 2 wöchiges Rückgaberecht hat.

klärt mich auf wenn ich falsch liege
Autor: H.aka.Kruse
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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@Esrarengiz DU liegst falsch

14 Tägiges Rückgaberecht ohne irgendwelchen Angaben von Gründen haben Privatkäufer wenn Sie beim Händler kaufen, nach den 14 Tagen muss der Nachweis des mängels mir Vorsätzlicher oder Arglistigertäuschung erwiesen werden.

Meine Erfahrungen von Privat an Privat ist das der Käufer ganz einfach Pech hat, jeder
Mängel muss erstmal nachgewiesen werden solange der Verkäufer sagt ich habe davon keine Kenntniss ist die Sache so gut wie erledigt! Immer dran denken bei einem Vertrag Ausschluß der Sachmangelhaftung gekauft wie gesehen einschließliche Probe gefahren sowie Angeboten das Auto zu kontrollieren über Dekra Käufer nahm das Angebot nicht war-jedoch wenn er es warnimmt sollte der Käufer das Gutachten/Prüfung selber zahlen...Wenn Ihr das so macht seit Ihr immer auf der sicheren Seite!

Mach Dir keine Sorgen das Auto ist verkauft und die Sache ist erledigt, warum kauft er bei Privat kann doch ins Autohaus gehen, aber halt da ist es wieder teurer;)


Rot ist ausschließlich MOD-Farbe!
ThaFreak




Bearbeitet von: ThaFreak am 25.08.2010 um 11:42:24
Autor: ThaFreak
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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@H.aka.Kruse auch du liegst falsch!
Es gibt kein generelles Rückgaberecht beim Kauf bei einem Händler.
Dieses 14-tägige Rückgaberecht gilt nur, wenn das Fernabsatzgesetz in dem Fall greift.




Autor: China White
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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Man, man , man...
Erstens einmal gilt bei Verkäufen Treu und Glaube. Soll heissen...,"wenn ich immer alle Umbauten eintragen lasse, erwarte ich das logischer Weise auch von anderen".

Zweitens sagst du "das Auto deiner Mutter", schreibst aber in der Anzeige "mein Wagen", dem zu Folge hast du es dem Käufer auch nicht "im Auftrag" verkauft.

Ich als Käufer würde dir ne ordentliche Rechnung für alle Einträge die noch gemacht werden müssen schicken.

Viel Glück
Lieber Weit als DUMM gelaufen
Autor: mb100
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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Zitat:


@H.aka.Kruse auch du liegst falsch!
Es gibt kein generelles Rückgaberecht beim Kauf bei einem Händler.
Dieses 14-tägige Rückgaberecht gilt nur, wenn das Fernabsatzgesetz in dem Fall greift.

(Zitat von: ThaFreak)




Auch das stimmt net ganz. Weil: es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr.
Das, was früher mal das Fernabsatzgesetz war, wurde ins BGB integriert - und is jetzt in den 31x ff. (weiß net hundertpro, wo es anfängt - und bin zu faul, nachzugucken) zu finden.


Und ich bin auch der Ansicht: nicht eingetragene Anbauteile müssen beim Verkauf genannt werden - sofern bekannt
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Richi
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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Es wäre wünschenswert wenn das ganze so beigelegt werden kann. Bin übrigens auch der Meinung das man sowas erwähnen sollte, alleine schon fairnesshalber. Denn wenn ich einen Wagen kaufe gehe ich ebenfalls davon aus das dieser eine Betriebserlaubnis hat, wenn der Käufer nichts anderes sagt. Durch das nicht eintragen ist diese nicht gegeben und somit kann man den Käufer schon verstehen. AUCH wenn er viell. hätte fragen können.

Ps. mb100
hat recht, steht seit Jahren unter Fernabsatzverträge im BGB § 312b ff.
Aber ThaFreak hat sicherlich genau das gemeint!

Gruß
Autor: Heckpropeller
Datum: 25.08.2010
Antwort:
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Widerrufsrecht:

* Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
* Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise E-Bay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
* Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
* Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
* sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
* und im Versicherungsrecht

Ein Rückgaberecht räumt der Unternehmer einem Verbraucher anstelle des Widerrufsrecht ein. Ist demnach in den AGB geregelt. Nur bei Fernabsatzverträgen und bei Haustürgeschäften.


Aber back to topic:

Moralisch richtig:

100€ überweisen



Moralisch falsch:

Nicht reagieren.


Ansonsten steht dir nichts böses bevor.


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Autor: Esrarengiz
Datum: 26.08.2010
Antwort:
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gut

aber die Arglistige täuschung kann man auch dann anfechten, wenn der mängel entdeckt wurde bsp.

man kauft sich ein fahrzeug als unfallfrei und nach einem jahr stellt man fest, dass es doch ein unfallwagen ist. Dies kann man anfechten. Natürlich muss man auch nachweisen, dass der unfall vom vorbesitzer stammt.

dann kann man auf schadenersatz klagen bzw wertausgleich usw...
Autor: mb100
Datum: 26.08.2010
Antwort:
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Zitat:


gut

aber die Arglistige täuschung kann man auch dann anfechten, wenn der mängel entdeckt wurde bsp.

man kauft sich ein fahrzeug als unfallfrei und nach einem jahr stellt man fest, dass es doch ein unfallwagen ist. Dies kann man anfechten. Natürlich muss man auch nachweisen, dass der unfall vom vorbesitzer stammt.

(Zitat von: Esrarengiz)




1. Ne, Du fichst net die arglistige Täuschung an, sondern wegen arglistiger Täuschung.


2. Nein, man muss nicht (zwingend) nachweisen, dass der Unfall vom Vorbesitzer stammt. Man muss nachweisen, dass der Unfall vor Gefahrenübergang stattfand (wann er stattfand und wer zu der Zeit grad Eigentümer war is total egal...) und dass der Verkäufer von dem Unfall gewusst hat.

Beispiel: Du kaufst ein Fahrzeug, das vor Dir zwei Halter hatte. Der erste Halter hatte nen Unfall, hat den fachgerecht reparieren lassen und hat den zweiten Halter (= der, der Dir den Wagen verkauft hat) hiervon auch unterrichtet. Nur der hat Dir, als er Dir den Wagen verkaufte, sämtliche Eide darauf geschworen, dass der Wagen unfallfrei ist. Dann liegt selbstverständlich auch ne arglistige Täuschung vor.

Bearbeitet von: mb100 am 26.08.2010 um 07:45:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Esrarengiz
Datum: 26.08.2010
Antwort:
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so mein ich das ja
Autor: bmw320c
Datum: 26.08.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


@H.aka.Kruse auch du liegst falsch!
Es gibt kein generelles Rückgaberecht beim Kauf bei einem Händler.
Dieses 14-tägige Rückgaberecht gilt nur, wenn das Fernabsatzgesetz in dem Fall greift.

(Zitat von: ThaFreak)




Auch das stimmt net ganz. Weil: es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr.
Das, was früher mal das Fernabsatzgesetz war, wurde ins BGB integriert - und is jetzt in den 31x ff. (weiß net hundertpro, wo es anfängt - und bin zu faul, nachzugucken) zu finden.


Und ich bin auch der Ansicht: nicht eingetragene Anbauteile müssen beim Verkauf genannt werden - sofern bekannt

(Zitat von: mb100)




meine meinung, wobei ich als käufer ja nicht ein wagen kaufe, egal wo, und nicht alles ganu angucke und frage...
Meine Fotostorie
Autor: mb100
Datum: 26.08.2010
Antwort:
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Zitat:


so mein ich das ja

(Zitat von: Esrarengiz)




Dann schreibs halt so hin. Mann, Mann, Mann...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: stylo.67
Datum: 26.08.2010
Antwort:
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kann geschlossen und gelöscht werden.

haben es geregelt.
Autor: ThaFreak
Datum: 27.08.2010
Antwort:
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Auf Wunsch geschlossen.




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Ende des Themas

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