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rechtliches: darf der verkäufer das? - Geplaudere

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Beitrag von: Steffen1212
Date: 14.08.2010
Thema: rechtliches: darf der verkäufer das?
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hi leute,
hab was bestellt, und von meinem 14 tägigen rückgaberecht gebrauch gemacht,
so, das teil kost 10,-. hab es unfrei zurück geschickt,
jetzt meint der verkäufer:

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

darf er das so schreiben,
ich würde ja googeln oder so,
aber ich weiß nicht unter welchen artikel etc das fällt.
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen".
Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!


Antworten:
Autor: louisdama
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Da hat der Verkäufer recht, erst ab einen Wert ab 40€ ist die kostenfrei Rücksendung rechtens.
Welcher Artikel das ist ist egal, hättest also bei Google schnell raus gefunden.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Old Men
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Der Verkäufer darf das. In manchen Verkaufsanzeigen steht es sogar extra drin.
Autor: daniel.krueger
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Der Verkäufer muß den Käufer aber vor dem Kauf in der Widerrufs- bzw. Rücknahmebelehrung darüber informieren, daß er von dieser Regelung gebraucht macht. Ist dies nicht geschehen, so kann der Verkäufer die Übernahme der Rücksendekosten nicht verweigern.
Autor: Hardcore-Performence
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Das steht in jeden AGB´s.... und die sollte man lesen besonders den Part mit der Rücksendung und dem Wiederruf....


Autor: LatteBMW
Datum: 30.08.2010
Antwort:
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Zitat:


Der Verkäufer muß den Käufer aber vor dem Kauf in der Widerrufs- bzw. Rücknahmebelehrung darüber informieren, daß er von dieser Regelung gebraucht macht. Ist dies nicht geschehen, so kann der Verkäufer die Übernahme der Rücksendekosten nicht verweigern.

(Zitat von: daniel.krueger)





Ja aber mit Abgabe deines Gebotes bist Du mit den AGB des Verkäufers einverstanden und das steht in den AGB von Ebay *gg*

Erlebe sowas auch fast täglich. Die meisten Ebayer lesen nur die Überschrift, gucken sich die Bilder an und kaufen es.

Autor: Jago
Datum: 30.08.2010
Antwort:
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Zitat:



Erlebe sowas auch fast täglich. Die meisten Ebayer lesen nur die Überschrift, gucken sich die Bilder an und kaufen es.


(Zitat von: LatteBMW)




Erinnert mich an die leute die sehr viel Geld nur für eine Originale verpackung Zahlen.
Das sind dann auch genau die Leute die Ebay als betrügerrisch abstempeln.




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