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Beitrag von: Steffen1212 Date: 14.08.2010 Thema: rechtliches: darf der verkäufer das? ---------------------------------------------------------- hi leute, hab was bestellt, und von meinem 14 tägigen rückgaberecht gebrauch gemacht, so, das teil kost 10,-. hab es unfrei zurück geschickt, jetzt meint der verkäufer: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. darf er das so schreiben, ich würde ja googeln oder so, aber ich weiß nicht unter welchen artikel etc das fällt. Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung. Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen". Auto braucht Liebe. Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr! |
Autor: louisdama Datum: 14.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da hat der Verkäufer recht, erst ab einen Wert ab 40€ ist die kostenfrei Rücksendung rechtens. Welcher Artikel das ist ist egal, hättest also bei Google schnell raus gefunden. Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: Old Men Datum: 14.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Verkäufer darf das. In manchen Verkaufsanzeigen steht es sogar extra drin. |
Autor: daniel.krueger Datum: 14.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Verkäufer muß den Käufer aber vor dem Kauf in der Widerrufs- bzw. Rücknahmebelehrung darüber informieren, daß er von dieser Regelung gebraucht macht. Ist dies nicht geschehen, so kann der Verkäufer die Übernahme der Rücksendekosten nicht verweigern. |
Autor: Hardcore-Performence Datum: 14.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das steht in jeden AGB´s.... und die sollte man lesen besonders den Part mit der Rücksendung und dem Wiederruf.... |
Autor: LatteBMW Datum: 30.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja aber mit Abgabe deines Gebotes bist Du mit den AGB des Verkäufers einverstanden und das steht in den AGB von Ebay *gg* Erlebe sowas auch fast täglich. Die meisten Ebayer lesen nur die Überschrift, gucken sich die Bilder an und kaufen es. |
Autor: Jago Datum: 30.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Erinnert mich an die leute die sehr viel Geld nur für eine Originale verpackung Zahlen. Das sind dann auch genau die Leute die Ebay als betrügerrisch abstempeln. |
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