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FW zu Tief gesetzt !!! - 3er BMW - E36

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: Plex
Date: 12.08.2010
Thema: FW zu Tief gesetzt !!!
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Hallo, ich habe nen dickes problem,hoffe das ich hier richtig bin im thema.
ich habe schon lange mein FW drin(paar jahre) und jetzt ist bei einer kontrolle raus gekommen,
das es zu tief ist.

laut Fz. Schein,müßten es von der naben mitte zur kante radhaus 344mm sein,
es sind aber nur so wie der B... gemessen hat 310mm.

jetzt haben die mir nen kontrollbericht gegeben,wo drauf steht , das meine betrieb-
erlaubnis erloschen ist...

ich kann doch nix dafür, wenn sich das FW so weit setzt :o( ...
ich muß aber auch dabei sagen, das es zum glück nicht schleift,habe keine rieffen oder
ähnliches an den reifen,hat der B.... selber gesagt,und hat mir desswegen,mein auto nicht
sofort still gelegt.

also um es kurz zu machen,mir fehlen 34mm die ich brauche,finde es auch bissel viel,
aber ich selber habe ja nix gemacht,habe die federn auch nicht stauchen lassen oder so.
jetzt hatte ich an das schlecht wege packet gedacht,aber das sind auch nur 20 mm.

und wenn ich ganz erlich bin,ich habe jetzt noch platz im radkasten,wenn ich den 34 mm
höher mache,sieht das vorne so aus wie beim X5 serie....

was würdet ihr machen,oder was würdet ihr mir raaten....

bin für jeden tipp super dankbar....

LG Roy
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....


Antworten:
Autor: E36-Snes
Datum: 12.08.2010
Antwort:
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Hattest du dein Fahrwerk eingetragen ? Und was war das für ding ich kann mir nciht v orstellen das sihc ein fahrwerk 34mm setzt neue Federn würd ich sagen
Autor: Plex
Datum: 12.08.2010
Antwort:
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Hallo, ja das fw ist eingetragen,ich finde das auch bissel viel,aber mir ist nie aufgefallen das es 34mm sind. Es ist eingetragen,und gut oder nicht.

wenn ich andere federn kaufe, muß ich ja wieder alles eintragen lassen.
ich werde es aber auch nochmal nach messen...

sehe es nicht ein, nur weil ich an so nem sternchen jäger gerraten bin, das der mir
jetzt mein auto still legt...

ich habe für alles was ich am auto mache, ne abe, oder ist eingetragen,mache nix was ich nicht darf,
das ich den aufkleber abmachen muß , den ich auf meiner heckscheibe habe, sage ich besser keinem.
hat er auch bemängelt

Ich kann es immer noch nicht glauben, aber ich habe den kontrollbericht vor mir.
hatte ja bis zu letzt gehofft das ich träume ;o)

MFG
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....
Autor: p0rn0_p3t3r
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Darf man die Marke des Fahrwerks erfahren?

34 mm ist schon sehr sehr viel, wird wohl irgendein Ebay-Schrott sein oder? :-D

Meine Empfehlung ist ganz klar: Den Scheiß raus und ein neues, qualitativ hochwertigeres hinein. Selbst wenn du es irgendwie umgehen kannst und die Freunde in Grün zufriedenstellst... keiner fährt freiweilig ein Fahrwerk was so labil ist, oder?!
Autor: Jamal
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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genau wegen sowas fahre ich erst etwas damit rum, damit es sich setzen kann vorm eintragen ..

fahr doch nochmal zum tüv und lass deine maße korrigieren .... bzw. nochmal eintragen ...




aber seitwann werden bei normalen sportfahrwerken die maße (radmitte bis Kotflügel) mit eingetragen? ist das eine neue regelung ? ich kenn das nur von gewindefahrwerken ..
Autor: Tommyrot
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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vorallem seit wann werden solche maße zu ner kotlügelkannte genommen??
ich kenns von meinem nur so dass es von der schraube wo die achsaufnahme vom federbein ist bis zum federteller.

kotlfügel kannten sind ein absolut unangemesener bezugspunkt da diese sich ja beim bördeln, ziehen oder kompletten verbreitern ändern können.

und 34 mm setzen der federn is nahezu unmöglich. keine feder würde eine zulassung bekommen wenn dies bei ihrer materialprüfung auftreten würde..

schau auch mal nach was in deinen gutachten für ne abstands maßgebung drinnensteht.

Bearbeitet von: Tommyrot am 13.08.2010 um 03:21:00
Autor: KraftxHebelarm
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Von Radnabe zur Kotflügelkante messen und eintragen kenne ich auch nur bei Gewindefahrwerken. Evtl hat sich der Prüfer da einfach vertan, da die Fahrzeughöhe in den Papieren neu festgesetzt werden muss wenn du ihn tiefer legst. Steht so auch in dem Teilegutachten immer mit drinnen.

Zu den falschen Werten - Hab es bisher oft gesehen das mit Faltlatte gemessen wurde. Wer weiß wo der Pi x Daumen angehalten hat. Evtl war der Wert von Anfang an schon verkehrt eingetragen. Ich sehe da eigendlich 2 Möglichkeiten - Du versuchst irgendwie auf den festgelegten Abstand zu kommen, oder du lässt es einfach nochmal begutachten und in den Papieren korrigieren.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dämlich und für korrekte Grammatik zu cool.

Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: Plex
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Moin,
die ganze sache regt mich so auf das ich nicht schlafen kann... hoffe schreibe desswegen nicht ganz so schlimm ;o)

erstmal vielen dank für eure schnellen antworten,Danke echt.
was ich mich die ganze zeit frage ist,wenn er doch zu tief wäre,würde er doch schleifen oder nicht ?
ich fahre vorne 8 oder 8,5 x 17 sorry weil ich es grade nicht genau weiß,mit 215/40 reifen,
ich habe damals auf mein compi 225ger auf 16" gefahren, und er war vorne 60 tiefer,und die reifen waren nen ganz bissel im radhaus verschwunden.

wenn ich mir das jetzt mit den 17" anschaue und dem 40 querschnitt,muß ich sagen das die reifen nen bissel platz zum radhaus haben,verstehe da nicht, das er zu tief ist *blöd gug*

ich würde ja das fahrwerk einfach nochmal eintragen lassen, aber ich habe das gutachten nicht mehr,habe heute schon im keller,garage, und auch zuhause geschaut,aber leider nix gefunden.

kann ich das auch bei der Dekra machen lassen ohne gutachten? da es ja schon eingetragen war.

bin auch am überlegen,ob ich mir einfach neue federn auf die schnelle hole,da ich montag nach frankfurt muß wegen arbeit :o(

nur welche tiefe nehme ich dann,nicht das ich vorne wieder zu tief bin...

hinten fahre ich 245/40 zr 17 und da ist es sehr eng, aber da hat die rennleitung nicht nachgeschaut, nur vorne wo es wirklich nicht eng ist,wie gesagt, schleift ja auch nicht, und bin schon tausende von km gefahren, langsam glaube ich, habe irgendwo nen versteckten
aufkleber drauf, wo steht, Bitte kontrolle machen, der fahrer hat zuviel zeit und geld....

das ist das erstemal das mir sowas passiert, und dann gleich mit "Betriebserlaubnis erloschen"

ich muß aber mit dem wagen fahren, was kann mir denn passieren, wenn se mich nochmal anhalten? ich bin selbstandig, und kann mir nicht erlauben,nicht arbeiten zu gehen,hatte ich ihm auch gesagt,aber der hat nur sein stern auf der schulter angesehen, und nix gesagt dazu...

man man man was mache ich nur :o(
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....
Autor: KraftxHebelarm
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Zitat:

was ich mich die ganze zeit frage ist,wenn er doch zu tief wäre,würde er doch schleifen oder nicht ?


Nein müsste er nicht. Das Problem wie du es geschildert hast, ist doch das der eingetragene Abstand zwischen Nabe und Kante kleiner ist als er soll, nicht das das Fahrzeug generell zu tief ist. Das hat der Cop bemerkt und bemängelt, nicht das schleifen.

Zitat:

ich würde ja das fahrwerk einfach nochmal eintragen lassen, aber ich habe das gutachten nicht mehr,habe heute schon im keller,garage, und auch zuhause geschaut,aber leider nix gefunden.


Das Teilegutachten bekommst du bei namhaften Herstellern zum Download/eMail oder per Post, evtl gegen Gebühr. Ich habe die Gutachten immer in der prüfenden TüV Station ausgedruckt bekommen wenn ich keines dabei hatte, die haben eine Gutachten-Datenbank in der nachgeguckt werden kann.
Bisher ist der Prüfer immer fündig geworden. DEKRA weis ich nicht wie es sich da verhält, da hier im Forum schon gegenteiliges berichtet wurde. Vielleicht ist auch jmd hier im Besitz davon, müsstest nur mal sagen was bei dir verbaut ist.Das Teilegutachten brauchst du ja sowieso, das musst du mitführen. Wundert mich das der Cop da nicht gemeckert hat.

Ohne Gutachten nochmal abnehmen würde ich es als Prüfer nicht. Denn im Teilegutachten stehen einige Sachen die man durch den bloßen Eintrag in den Papieren nicht wissen kann. Federkombination, Auflagen wie geänderte Anschlagsbegrenzer usw. Und da die recht schnell ihren aaP/aaS Status verlieren wenn sie Unfug machen, sind die recht vorsichtig geworden.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

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Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: ThogI
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Wenn das Teil eingetragen ist, dann braucht man kein Teilegutachten mitführen, deswegen trägt man ja was ein...
geh hin zum Prüfer, schilder das Problem und lass Dich beraten.
...erst bauen, dann basteln, dann denken...
...schon wiieder vergessen - nochmaaaal...
Autor: KraftxHebelarm
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Sry, stimmt. Hab das nur teilweise in Erinnerung gehabt und den Passus
Zitat:

Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellte Bestätigung der Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und auf verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. Dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere

übersehen.

Naja wie dem auch sei, aufbewahren sollte man sie trotzdem gut. Man sieht ja was bei rumkommen kann wenn sie weg sind.

Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

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Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: 3er-kai
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Hi Plex,

ansonsten Schlechtwegepakt, bzw. Osteuropapaket (beides das Gleiche, Distanzscheiben wischen Domlager und Karosse vorn und hinten dickere Gummiteller zwischen Feder und Karosse oben).

Ist relativ günstig und einfach zu montieren bzw. demontieren (bringt ca. +22mm).

Sind zwar keine 34mm, aber immerhin ....

Gruss
Autor: 3erandy2010
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Zitat:


Hallo, ja das fw ist eingetragen,ich finde das auch bissel viel,aber mir ist nie aufgefallen das es 34mm sind. Es ist eingetragen,und gut oder nicht.

wenn ich andere federn kaufe, muß ich ja wieder alles eintragen lassen.
ich werde es aber auch nochmal nach messen...

sehe es nicht ein, nur weil ich an so nem sternchen jäger gerraten bin, das der mir
jetzt mein auto still legt...

ich habe für alles was ich am auto mache, ne abe, oder ist eingetragen,mache nix was ich nicht darf,
das ich den aufkleber abmachen muß , den ich auf meiner heckscheibe habe, sage ich besser keinem.
hat er auch bemängelt

Ich kann es immer noch nicht glauben, aber ich habe den kontrollbericht vor mir.
hatte ja bis zu letzt gehofft das ich träume ;o)

MFG

(Zitat von: Plex)




Der Polizist hat hier weit über seine zulässigen"bestimmungen" gehandelt und mit Deiner unwissenheit gespielt!!!
Daa er kein sachverständiger ist hat er lediglich das recht § 2 ASOG anzuwenden und Dir eine Mängelkarte auszustellen!!! Alles weiter übersteigt seine Kompetenzen!!!
Ein von einem Sachverständigen nach § 21 und $19.3 abgenommenes Fz welches von der zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fz papiere) und somit eine Bestandsberechtigung aufweist , darf nicht aus irgendeinem Fadenscheinigen grund oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt oder eingezogen werden!!! Ebenfalls ist eine Stilllegung nur mit rücksprache der zuständigen Behörde möglich!!!!
Die polizei ist nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen oder zu beschlagnahmen wenn nachweislich 1 oder mehrere teile am fz gestohlen sind!!!


Ansonsten gilt immer wenn Ihr nicht zufrieden wart mit dem "beamten" lasst euch den Namen,Dienstnummer Polizeidienststelle geben (ER IST DAZU AUF VERLANGEN VERPFLICHTET)
weiterhin notiert euch Datum und ort und nach möglichkeit zeugen!!!
damit habt Ihr die möglichkeit später eine Beschwerde einzureichen...
Wer interesse hat ich habe einen DiN A 4 vordruck wo alles genau festgehalten ist! sende ich euch gerne!!!
Weiterhin ist der Bull.. ja kein sachverständiger er hat also keine ahnung wie man ein Fahrwerk mißt!!! es sei denn er war im früheren leben mal dekra mitarbeiter... eher selten ;) Ich würd mir keine gedanken machen einfach zum tüv mit dem Zettel und kontrollieren lassen! der wird dir schon sagen Wenn es eingetragen wurde das alles in ordnung ist! Es gibt da keine probleme normalerweise weil die wissen das sich FW setzen können! (hier kostet die prüfung 70€) ich weiß das tut erstmal weh aber wenn alles ok ist würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten einleiten! Sein name steht auf der KARte!!!
Lass Dir nicht so einen scheiß einreden wegen aufkleber auf der Heckscheibe! es gibt lt gesetz nur eine Vorgabe und die ist für die Vordere Scheibe dort gibt es ein mindest maß das nicht überschritten werden darf!!! Für die Heckscheibe gibt es keine Gesetzliche Grundlage!!!! solange Du 2 Außenspiegel hast!!!! und bei BMW ist das meistens so!!!

Autor: KraftxHebelarm
Datum: 13.08.2010
Antwort:
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Wenn der Prüfer sein o.k. gibt und alles ist wie es soll, wer trägt die entstandenen Kosten? Kann mir schwer vorstellen das man darauf sitzen bleiben muss.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

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Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: Plex
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Guten Morgen,

erstmal vielen lieben dank für eure "beruhigenden" worte,und komentare...
ich bin mittlerweile auch bisschen schlauer,zum glück... wie das mit dem aufkleber war,habe ich auch nicht geschaltet,mir ist nachher eingefallen, das ich ihn hätte fragen sollen,was er denn machen würde wenn ich hinten meine folie drin hätte... aber ist mir leider erst später eingefallen...

ich habe aber noch mal nachgemessen,und bin auf 315 mm gekommen,was ich aber noch sagen muß,was vieleicht auch garnicht so unwichtig ist, das mein koti vorne gebördelt und gezogen ist,da fällt das doch dann eh wech mit dem messen,(naben mitte und kotflügel unterkante)oder sehe ich das falsch ???

das mit der dienstnummer,und dienststelle,und so ist mir leider auch später eingefallen,war voll kaputt vom auto fahren,da ich aus Frankfurt gekommen bin,und vorher in Siegen war, hat das ganze fahren geschlaucht,und hat mich voll falsch handeln lassen,könnte mir selber inne fresse kloppen.

achso 3erandy2010, könntest du mir bitte das "formular" schicken,möchte für das nächste mal besser vorbereitet sein, da ich jeden monat min. 1 mal angehalten werde.viele kennen mich auch hier schon,und halten mich nicht mehr an,fahren mir aber km weit hinter her , um zu warten das ich ein fehler mache,aber den gefallen habe ich noch keinem getan ;o)

okay ich sage schonmal zu 3erandy2010 vielen dank, und zu allen anderen natürlich auch,da ich weiß das es immer leute hier gibt, die einem echt weiter helfen,oder auch nur mal nette worte los werden,die einen aufbauen ;o) vielen dank dafür ;o)

ich habe heute einen termin mit nem bekannten,er selber ist dekra mitarbeiter,und er wird mir sagen was genau zu machen ist,wegen dem FW,den zu kleinen reflektoren hinten,und dem aufkleber,er weiß sehr viel von meinem wagen,und auch von den ganzen sachen mit der "rennleitung" Der bekannte,ich und noch nen paar kollegen,sind schon seid langem am überlegen,ob wir zu zeitung gehen,da die Bull.... hier in Dortmund manchmal nur auf uns Tuner warten,was gibt es besseres,wie nen tuner der die ganzen § nicht auswendig kennt,um die schulter voller sterne zu bekommen ;o)

ich erhoffe mir mit der zeitungs geschichte kein profitt oder so, ich will einfach nur das die Bull... vieleicht morgens beim kaffee lesen,"Tuner wärt sich gegen Chickane der Dortmunder Polizei" und mal drüber nachdenken,was wichtiger ist,nen Tuner zu belästigen,der alles eingetragen hat,oder nen kind,frau,katze,hund,oder was weiß ich zu retten in der zeit,da es jedesmal min. 40 minuten dauert bis alles durch gekaut wurde....
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....
Autor: E36-Freak
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Zitat:




(Zitat von: Plex)




Der Polizist hat hier weit über seine zulässigen"bestimmungen" gehandelt und mit Deiner unwissenheit gespielt!!!
Daa er kein sachverständiger ist hat er lediglich das recht § 2 ASOG anzuwenden und Dir eine Mängelkarte auszustellen!!! Alles weiter übersteigt seine Kompetenzen!!!


(Zitat von: 3erandy2010)
[/quote]


teilweise richtig...er kann die Weiterfahrt untersagen, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist oder vorliegt, die Bestimmungen danach richten sich nach den Vorschriften des Gefahrenabwehrgesetzes

Zur Aushändigung der Dienstnr. ist er nicht verpflichtet, jedoch zur Aushändigung (mündlich oder schriftlich) des Namens bzw. der Dienststelle.

ich gehe mal davon aus, das derjenige richtig gemessen hat...selbst bei einer Toleranz sind 34mm schon verdammt viel, so falsch messen kann man eigentlich nicht

Sind die Abmessungen vor dem bearbeiten der Kotflügel oder danach eingetragen worden?
Autor: Jamal
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Zitat:

Das Teilegutachten bekommst du bei namhaften Herstellern zum Download/eMail oder per Post, evtl gegen Gebühr. Ich habe die Gutachten immer in der prüfenden TüV Station ausgedruckt bekommen wenn ich keines dabei hatte, die haben eine Gutachten-Datenbank in der nachgeguckt werden kann.
Bisher ist der Prüfer immer fündig geworden. DEKRA weis ich nicht wie es sich da verhält, da hier im Forum schon gegenteiliges berichtet wurde. Vielleicht ist auch jmd hier im Besitz davon, müsstest nur mal sagen was bei dir verbaut ist.Das Teilegutachten brauchst du ja sowieso, das musst du mitführen. Wundert mich das der Cop da nicht gemeckert hat.

(Zitat von: KraftxHebelarm)





seitdem 1.1.2010 gibt es diese datenbank nicht mehr .... du bekommst nur noch etwas eingetragen wenn ein gutachten/ ABE / etc. vorhanden ... diese 21 wurde abgeschafft ...


und wenn, wie in diesem fall jetzt das fahrwerk, etwas eingetragen ist muss dieses Gutachten nicht mit rumgefahren werden ... lediglich nur die eintragung ...
Autor: KraftxHebelarm
Datum: 14.08.2010
Antwort:
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Zum Thema Eintragung und mitführen habe ich mich oben bereits berichtigt.

Wenn es die Datenbank seit dem 1.1. nicht mehr gibt frage ich mich woher mir der Prüfer vor ca. 3 Monaten ein Teilegutachten für ein H&R Fahrwerk und eine ABE für Tönungsfolie besorgt und ausgedruckt hat.
Ich halte es nicht für unmöglich, aber irgendwoher muss er es ja gehabt haben. Und er hat jedes mal von Datenbank geschwatzt wenn er gesucht hat. War übrigens auch für einen Mängelschein der Cops beim TÜV Nord zwecks Folien-ABE, das Teilegutachten hab ich nur besorgt weil ein Kumpel meine H&R haben und eintragen lassen wollte. Habe meine gegen Weitec vorne und Serie Hinten mit Schlechtwegepaket getauscht und dann waren die H&R über.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dämlich und für korrekte Grammatik zu cool.

Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: Jamal
Datum: 15.08.2010
Antwort:
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kann ja sein das es irgendwo bei netter frage nochmal rausgeholt wird ...

wollte bei mir 215/35 auf 8 x 18 VA und 225/ 35 auf 9 x 18 HA .. es gibt für diese kombi kein gutachten, der prüfer (TÜV NORD) hat zu mir gesagt " ich trage dir nur das ein was in deinem Gutachten der Felgen steht!" hatte ne Hankook Reifenfreigabe für diese kombi gehabt, hat der prüfer nicht angenommen und über eine 21 wollte ers nicht machen, da es sie nicht mehr gäbe ... ich sollte mit dieser kombi nach hannover fahren und mir dort ein gutachten erstellen lassen!

andere fahrzeugscheine wo diese kombi eingetragen ist, wollte er nicht " jeder tüv kann fehler machen!" war dafür die aussage ...

und dann hatte ich ihn nach der datenbank gefragt ob er da nicht sowas drauf hat ... "die gäbe es nicht mehr ... jeder muss ein gutachten mitbringen!" ... war da die aussage ...


Autor: KraftxHebelarm
Datum: 15.08.2010
Antwort:
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Die drehen langsam aber sicher am Rad. Hier geht es ja noch, da hab ich auch einen Höcker nur mit Festigkeitsgutachten in die Papiere der FZR eingetragen bekommen, obwohl das auch nicht mehr gehen soll. Aber ich denke das ist nur eine Frage der Zeit bis die das erste mal durch das Qualitätsmanagement angeschissen werden, dann ist das auch Geschichte. Die haben teilweise richtig Bammel ihren Status zu verlieren. Ein Kumpel aus Lehrzeiten ist aaPmT beim TüV Nord in Winsen/Luhe und den haben sie schon einmal abgemahnt, weil die ihm eine Karre mit "Defekten" hingestellt haben. War ein Golf 3 mit leicht ausgeschlagenen Dreieckslenkern (nach seiner Aussage nix wildes, wirklich defekt waren die jedenfalls noch nicht, Gummi war leicht porös) hat er auch vermerkt und den Kunden drauf hingewiesen das die bald fällig sind, er die Plakette dennoch zuteilt. Kurz danach standen die Assis schon im Büro und haben ihm die Hosen in Gegenwart vom Filialleiter oder wie sich das bei denen schimpft runtergezogen. Jetzt ist er gezwungen auf jeden Scheiss zu achten und hat ewig im Hinterkopf das es sich bei jeder Karre um einen erneuten Test handelt.

Diese ganze Neuregelung halte ich für totalen Humbug. Und so ein Gutachten in Hanover kostet unverschämterweise auch noch einen Haufen Geld.

Entschuldigung für das Offtopic, aber das musste ich mal loswerden. Ich kann die Prüfer zumindest verstehen wenn die sich bei Sonderfällen quer stellen. Manchmal frage ich mich warum die überhaupt noch Ingenieure beschäftigen. Was die noch dürfen, das kann jeder KFZ Geselle oder zumindest Meister mit Fortbildung in dem Bereich beurteilen.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dämlich und für korrekte Grammatik zu cool.

Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: Plex
Datum: 15.08.2010
Antwort:
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Hallo,

ich finde es auch krass was man mittlerweile alles machen muß,um sein auto von anderen ab zu heben.ich habe auch schon so viel und so oft geld beim tüv/dekra gelassen, das ich mich bei jeder kontrolle frage,"geil zu zahlst für´s eintragen geld,und das anhalten von den Bull... ist dann immer inkl." war heute bei meinem Kollegen der bei der dekra arbeitet,er hat sogar gemessen das es 320mm sind,er sagte aber auch,das es super schwachsinnig ist,das er mich angehalten hat,da ich schon bissel bekannt hier bin,und bei der Polizei eh viele über mich sprechen,aber jeder Bull... hat mich bis jetzt immer nur "normal" kontrolliert,soll heißen,ob alles geht,bzw nix schleift wegen spuren auf den reifen,und ob eben alles eingetragen ist wie es soll....

da er selber nix machen konnte,weil er ja "nur" bei der dekra arbeitet,hat er mir nur gesagt,das er nen freund bei der Polizei hat,und ihn mal fragt warum sein kollege so übertrieben rehagiert hat,und ob er das nicht zurück zieht. mir selber ist nicht bekannt ob das überhaupt geht ???

naja wie auch immer,wenn da nix bei rum kommt,werde ich wohl Mittwoch zum Tüv nach Hagen fahren,und mal wieder ne was auch immer prüfung über mich ergehen lassen,da ich keine papieremehr vom FW bzw von den Felgen habe,schmeiße sowas zwar nicht weg, aber ist nicht auf zu finden,naja kann ich leider nicht ändern...

da der super nette und voll koreckte Bull.. mir ja mein auto stillgelegt hat (betriebserlaubnis erloschen) muß ich jetzt mit bus,bahn oder Bike fahren,was mich echt ankotzt,leider schlägt das auch auf meine laune,glaube wenn alles vorbei ist,muß ich mich erstmal überall entschuldigen ;o)

so, jetzt wünsche ich allen ne ruhige woche und nen guten start am Montag,und wenn es was neues gibt, werde ich es euch auf jeden fall wissen lassen... denke das euch das interessiert ;o)

nochmal vielen dank an alle
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....
Autor: Jamal
Datum: 16.08.2010
Antwort:
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Zitat:

naja wie auch immer,wenn da nix bei rum kommt,werde ich wohl Mittwoch zum Tüv nach Hagen fahren,und mal wieder ne was auch immer prüfung über mich ergehen lassen,da ich keine papieremehr vom FW bzw von den Felgen habe,schmeiße sowas zwar nicht weg, aber ist nicht auf zu finden,naja kann ich leider nicht ändern...



welch ein fahrwerk und welch felgen haste den drauf ?

im normalfall kannste du dir das Gutachten vom hersteller zukommen lassen .. musste nur anrufen und anfragen ...
Autor: Plex
Datum: 16.08.2010
Antwort:
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Hab nen Koni FW drin,und fahre vorne 8x17 mit 215er reifen,das problem ist, das dieses FW schon ewig in diesem wagen verbaut ist,und ich es nicht mehr verstellen kann.....
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....
Autor: E36-Freak
Datum: 16.08.2010
Antwort:
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Ist das ein GW-Fahrwerk?

ist nicht unüblich, das die Radmitte-bis Kotflügelkante eingetragen wird...Problem ist dann natürlich das der Abstand nicht mehr hinhaut, wenn sich das FW gesetzt hat...

Deshalb tragen fähige Prüfer auch nur den Edit Abstand untere Verstellschraube GW-FW bis Bolzenmitte Federbeinbefestigung ein


Bearbeitet von: E36-Freak am 17.08.2010 um 06:56:15
Autor: Jamal
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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ach du hast nen gw fahrwerk .. dann ist das ja normal das radmitte bis kotflügel eingetragen wird ...

aber davon abgesehen, ruf koni an schilder dein problem und dann schicken sie dir ein gutachten zu ... kannste aber vielleicht auch im netz finden ...
Autor: Plex
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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Hallo,

ich habe schon bei koni auf der seite geschaut,ich weiß jetzt nicht welche nummer am wichtigsten ist.
die nummer der VA ist identisch mit der im FZ schein,die nummer von der HA auch.

Haber da aber noch ne nummer,wo die forderen 4 zahlen stimmen,aber die hinteren 4 nicht....
naja,werde morgen zum tüv nach hagen fahren,wobei ich echt bissel angst habe,das dass auto auf böcken kommt, habe angst das es dann nicht passt.

Dann heißt es neues FW rein,und dann bleibt mein auto erstmal stehen,weil ich dafür kein geld habe.
und was dann mit meiner arbeit ist,weiß ich auch nicht,da ich in frankfurt Abeite auf Montage.....

Naja.... wünscht mir glück ;o)
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....
Autor: Jamal
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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und wie wars beim tüv?
Autor: Plex
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Hallo,

ja ich bin wieder unter den autofahrern ;o)
habe dem vom tüv mein problem geschildert,auch das mit dem xenon,und dem aufkleber,wollte zwar das mit dem aufkleber nicht sagen, da es nirgens druff stand, aber der typ war voll okay, und wie er sagte "ich weiß was du meinst,ich war auch mal jung" war mir klar,das ist genau der richtige,leider ist er nicht jedentag da,aber egal nun zurück zum thema....

erstmal hat er gesagt, das es recht viel und komisch ist, da er nicht viele auto rein bekommt zum prüfen,wo das fahrwerk immer noch so tief ist,da viele die ein gewinde haben, es in der zeit wieder hoch schrauben... hatte ihm aber gesagt das es bei mir nicht mehr geht, weil der wagen schon ewig in der stellung ist,habe nur vorne die höhen verstellung....

also er konnte nicht viel machen,er hatte auch nochmal nach gemessen,und kam auf 320mm,also nochmal 10mm mehr wie der bull... also fehlen mir "nur" 24 mm bis zum richtigen ergebnis,
und da hat er gesagt, es kann durch aus sein, das sich fw nach einer zeit immer noch setzen,das ist dann zwar im 10tel berreich, aber wenn es um jahre geht, kann da durch aus nen 1cm zu stande kommen...

bei dem xenon,wo ich dachte das ich es raus machen mußte, hat er gesagt,das es ein § gibt, der mich von dem zeug mit dem wasser gedöns frei spricht,da meiner Bj 03/92 ist, und die regelung geht bis 03/2000 .... also Bj bedingt zugelassen, was der Bull... auch beneint hatte, woc ich ihm das gesagt habe.

Den aufkleber hat nen Bull... nicht zu interessieren, so lange man 2 aussen spiegel hat,einzig und allein die dichtung darf der aufkleber nicht berühren, der rest interessiert kein, wenn wie gesagt, 2 aussen spiegel vorhanden sind....

Das einzigste was mich nur nen bissel ärgert ist, das meine beiden kleinen rückstrahler zu klein waren, und ich jetzt so fette dinger hinten dran hab.... aber egal,werde ich bei gelegenheit ändern, und es so verbauen, das es wieder gut aussieht,wobei ich die größe selber nicht ändern werde ;o)...

ich besorge mir aber das gutachten von dem FW, und werde dann die richtige tiefe vom Auto nachtragen lassen, damit ich ein für alle mal ruhe habe,zumindest so ruhe,das es sich wieder auf einmal im monat einpendelt,so wie es war......

Ich möchte mich nochmal bei Allen bedanken, dir mir geholfen haben,mit tipp´s oder auch nur beruhigenden worten.... geholfen habt ihr mir alle, jeder auf seine art .....

Vielen Vielen Dank

Mfg Roy
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....
Autor: E36-Freak
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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Zitat:




bei dem xenon,wo ich dachte das ich es raus machen mußte, hat er gesagt,das es ein § gibt, der mich von dem zeug mit dem wasser gedöns frei spricht,da meiner Bj 03/92 ist, und die regelung geht bis 03/2000 .... also Bj bedingt zugelassen, was der Bull... auch beneint hatte, woc ich ihm das gesagt habe.



Vielen Vielen Dank

Mfg Roy

(Zitat von: Plex)





komisch, von Xenon hab ich gar nichts gelesen

Sorry wenn ich das mal sagen muss, aber offenbar hat der Prüfer (wenn diese Aussage so gefallen ist) Null Ahnung von der Materie...

es gab vor dem Stichtag 2000, wo die SWRA und ALWR in der PKW-Oberklasse nur wenige Fahrzeuge, wo keine SWRA bzw. ALWR serienmässig bzw. ab Werk verbaut war, das waren meistens Fahrzeuge mit Luftfederung.

Wenn also ein Fahrzeug mit Serienhalogen-Scheinwerfern auf Werks-Xenon-Scheinwerfer vor 2000 umgerüstet wurde, dann fällt er aus der Vorschrift raus...bedeutet er benötigt weder SWRA noch ALWR. In jedem Fall muss der Scheinwerfer bauartgeprüft sein (also DC bzw. DCR-Prüfzeichen)

Der E36 hatte niemals Xenon ab Werk...deshalb kannst Du den Stichtag bis 2000 vergessen. Im übrigen gibt es das ganze Nachrüst-Xenon-Gedöns erst ab etwa 2005...

ist in jedem Falle u.a. SWRA und ALWR vorgeschrieben...und die ganzen anderen Punkte (also bauartgeprüftes SW-Gehäuse mit DC bzw. DCR Prüfzeichen pp.) natürlich auch





Bearbeitet von: E36-Freak am 19.08.2010 um 07:51:44
Autor: Plex
Datum: 19.08.2010
Antwort:
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sorry, hatte vergessen zu schreiben, das ich nachgerüßtete scheinwerfer von Hella hab....

er hatte mir auch den § gesagt, habe ich aber schon wieder vergessen ...

ja diese bezeichng DC ist sehr wichtig , glaube HC steht für Halogen richtig ?

naja wie auch immer, bin froh das ich wieder fahren darf....

LG Roy
Rechtschreibfehler dürfen nicht kopiert werden,gehören mir.....




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