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Beitrag von: b-mw-323 Date: 11.08.2010 Thema: Beweislastumkehr beim Gewährleistungsanspruch? ---------------------------------------------------------- Ich habe vor einem Jahr einen Klimakondensator beim Teilehändler gekauft. Diesen habe ich selbst verbaut. Nach eine Jahr hatte er in den Lamellen einen Haarriss, sodass das System undicht war. Ich habe daraufhin einen neuen gekauft und den alten beim Teilehändler abgegeben. Dieser meinte dann er schickt es zum Hersteller und ich werde benachrichtigt, ob es ein Materialfehler ist. Nun warte ich schon 2 Monate auf eine Rückmeldung und nichts tut sich. Ich überlege nun zum Anwalt zu gehen. Nun ist es ja aber so, dass man ab 6 Monaten ab Kauf als Käufer in der Beweislast ist, woher der Defekt kommt. Nun wurde ja aber das Teil zum Hersteller geschickt, welcher mir mitteilen soll, woran der Defekt liegt. Bin ich dann nun immer noch in der Beweislast oder nun nicht mehr? |
Autor: mb100 Datum: 11.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ne. Du musst nicht nachweisen, wo der Defekt herkommt, sondern dass er bereits beim Gefahrenübergang vorlag. Und die Beweislast besteht immer noch, ja. Allerdings scheints ja so, dass die so mehr oder weniger aus Kulanz den Nachweis übernehmen. Will sagen: Materialfehler => Fehler bestand bereits bei Gefahrenübergang. Was sagt denn der Teilehändler zu der Sache? Bearbeitet von: mb100 am 11.08.2010 um 13:23:39 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: b-mw-323 Datum: 11.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Der Teilehändler sagt, wir brauchen die Antwort des Herstellers. |
Autor: mb100 Datum: 12.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok... was der Händler mit dem Hersteller macht is im Endeffekt seine Sache. Der Hersteller is ja nicht Dein Vertragspartner. Klar - Du sitzt jetzt grad auf glühenden Kohlen. Nur angenommen, Du machst jetzt Druck, dann wird sicher rauskommen, dass zum einen kein Materialfehler vorliegt und zum zweiten das Teil auch auf ominöse Weise verschwindet. Und Du dann kaum noch ne Möglichkeit hast, nachzuweisen, dass ein Materialfehler vorliegt. Ich würd erst mal noch a bisserl abwarten. Auch um zu verhindern, dass die ganze Sache im Endeffekt noch mehr kostet als "nur" das, was der Klimakondensator kostet... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: b-mw-323 Datum: 12.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: rechtsschutz ohne sb ist vorhanden ;) ich werde einfach noch mal freundlich nachfragen und anmerken das ich ja von dem geld was kaufen wollte... |
Autor: mb100 Datum: 12.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Is a Idee. Lass aber auf jeden Fall Deinen Anwalt ne Deckungszusicherungsanfrage bei der RS machen lassen. Bzw. macht er das eh... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: b-mw-323 Datum: 12.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: das kläre ich vorher mit nem sachbearbeiter der rechtsschutz bei der versicherung, hatte da neulich was mit kabel deutschland da ging das so ganz fix. ich fand die antwort vom sachbearbeiter witzig: "von denen kennt man es ja" |
Autor: LatteBMW Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sach mal, geht es Dir um Prinzip oder um den Klimakondensator? Was kost das Teil? 15 Euro? Also so einen Aufstand wegen einem Verschleißteil was 1 Jahr alt ist kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Wo hast das gekauft? Auf Ebay? Jeder gute Teilehändler (wenn guter Kunde bist) schmeißt das Ding weg und gibt Dir einen Neuen, wobei ich dich auch erstmal auslachen würde, wenn mit einer 1 Jahr alten Rechnung kommen würdest. Da kommt es wieder drauf an, guter Kunde, oder "nur mal gesehen" Kunde |
Autor: ThaFreak Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @LatteBMW mit 15€ wirst da nicht weit kommen ;) Beim E36 kostet der neu über 150€... |
Autor: LatteBMW Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mhh okay. Dann warten wir mal auf Antowrt, wo er das Teil gekauft hat. Hat er es von Ebay und wollte paar Euro sparen, hat er bestimmt so´n Chinateil bekommen. Anderseits sollte geklärt werden, inweit der Verkäufer Gewährleistung auf Verschleißtteile gibt. |
Autor: b-mw-323 Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich habs bei TipAuto gekauft in berlin und es kam 80€. es ist nicht grade markenware. aber es ist eben nen normaler großer teilehändler in berlin. Edit: so ein teil muss aber die 2 jahre halten, verschleißteile sind für mich bremsen oder reifen... Bearbeitet von: b-mw-323 am 13.08.2010 um 10:31:23 |
Autor: LatteBMW Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- .. und mal in seinen AGB gelesen, wielange die Gewährleistung auf Verschleißeile geben? Sollte auf der Rechnung stehen, den auf derer Hp stehts nicht. Nichtmal ein Impressum. Tolle Hp für Abmahnanwälte. Sind locker paar Tausend Euro Honorar drin Bearbeitet von: LatteBMW am 13.08.2010 um 10:33:58 |
Autor: b-mw-323 Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: nein das nicht aber es ist kein verschleißtei meiner meinung nach. es wird wie z.b. anlasser normal genutzt aber ist ja kein verschleißteil. |
Autor: LatteBMW Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja aber alles was einem Gebrauch unterlliegt und durch seine Bauart/form eine elektrische oder mechanische Funktion hat, ist ein Verschleißtteil. |
Autor: b-mw-323 Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: an sich fließt ja nur kältemittel durch ;) |
Autor: LatteBMW Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mhh ... Also ich würd mir anne Kasse erstmal die AGB ausdrucken lassen und mich wegen der Gewährleistung informieren. Ist es im Rahmen der Frist, würde ich Streß machen |
Autor: mb100 Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Net nur grundsätzlich, sondern generell gibts auch auf Verschleißteile ne Gewährleistung. Das ist nicht das Problem. Da braucht man auch keine AGB dazu; das steht einfach im Gesetz. Und beim B2C-Verkauf darf bei den Vorschriften auch nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Hat der Verkäufer hierzu ne abweichende Regelung in seinen AGB (zum Beispiel "Bei Waren, die dem Verschleiß unterliegen, ist die Sachmangelhaftung ausgeschlossen"), so sind zumindest diese Vorschriften in den AGB unwirksam. Der Punkt mit den Verschleißteilen ist der: die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift beim "normalen" Verschleiß eben nicht, weil die Vermutung, dass die Sache beim Gefahrenübergang mangelhaft war, mit der Art der Sache (also Verschleißteil) unvereinbar ist. Des is der Witz. Nur spielt das hier net mal ansatzweise ne Rolle. Zum einen is der Verkauf ja ohnehin ein Jahr her und somit gibts eh keine Beweislastumkehr mehr. Und b-mw-323 is in der Beweispflicht. Und zum zweiten gibts auch bei nem Verschleißteil, wie gesagt, die ganz normale Gewährleistung mit den mit ihr verbundenen Rechten, wenn gerade kein Verschleiß vorliegt, sondern der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestand - wie eben hier möglicherweise ein Materialfehler. Bearbeitet von: mb100 am 13.08.2010 um 11:46:18 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: LatteBMW Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Richtig! Aber wenn es Gesetzlich z.B. ein Jahr ist, könnte er sich den Weg sparen. Stehen in den AGB aber 2 Jahre, wäre ich jeden tag auf der Matte bei denen. Hier mal was aus einem Anwalt Forum: Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (in der Regel also bei der Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht. Wenn also die Sache nach Gebrauch kaputt geht, muss man danach fragen, ob diese an einem Mangel gelitten hat, der dazu führte, dass sie durch den Gebrauch wesentlich schneller kaputt ging (z.B. eine fehlerhafte Gummimischung beim Autoreifen). In solchen Fällen muss der Händler Mängelhaftung leisten. Normale Abnutzung dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so dass insofern keine Ansprüche bestehen. Bearbeitet von: LatteBMW am 13.08.2010 um 11:49:14 |
Autor: mb100 Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Im Gesetz stehen zwei Jahre. Zumindest gehe ich davon aus, dass es ein Neuteil war. Denn der Verkäufer hats ja zum Hersteller zurückgeschickt. Dann werdens auch net weniger als zwei Jahre - egal was in den AGB steht. Zitat: Meine Rede. Ne Quellenangabe wäre aber schön gewesen ;-)) Bearbeitet von: mb100 am 13.08.2010 um 11:51:16 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: LatteBMW Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Quellen: http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung - Punkt 11 Oder hier Punkt 11 wegen der Beweislast: http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/d3818.pdf Bearbeitet von: LatteBMW am 13.08.2010 um 11:58:16 Bearbeitet von: LatteBMW am 13.08.2010 um 11:58:43 |
Autor: mb100 Datum: 13.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Es is Punkt 9 - und das Interessanteste hat der gute Mann weggelassen... Zitat: Mal besagten interessanten Teil der Vorschrift fett gemacht... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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