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Unfall durch missachtung der Vorfahrt bzw mitverur - Geplaudere

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Beitrag von: BMW 320d Facelift
Date: 11.08.2010
Thema: Unfall durch missachtung der Vorfahrt bzw mitverur
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hallo leute meine Mutter hatte einen unfall mit ihrem Vectra, kurz zum unfallhergang: Sie wollte an der kreuzung auf die hauptstraße nach links abbiegen ich war mit meinen Auto hinter ihr. Rechts, links, gegenüber liegende seite alles frei, sie fuhr links auf die Hauptraße, sie war schon auf der haupstraße Kamm einer angeschossen er vorbei. ich überquere die straße auf die gegenüberleigende seite, siehe da der typ bremst nicht fährt rechts neben den vercta und streift ihn, weil er zu schnell war (Vectra) blinker kaputt stoßstannge kotflügel sehr leicht keine dellen oder so. Der Alte Mitsubishi Colt des Typen auch keine beule oder so streif spuren links kotflügel tür. Polizei war da alles aufgenommen der typ hat gemeint meine mutter hat die vorfahrt missachtet, ich als zeuge sagte nein weil sie war schon auf der Hauptstraße ich habe ja nach ihr die kreuzung passiert. Heute hat meine Muter einen Brief bekommen :Verkehrsunfall durch Missachtung der Vorfahrt verursacht bzw. mitverursacht zu haben. Das heisst als so Häfte- Hälfte Schuld???

Meine frage was soll ich jetzt machen?? Zum Anwalt gehen keine Rechtsschutz wer zahlt das???
Bitte um Tipps was ich jetzt machen soll.


Bearbeitet von: BMW 320d Facelift am 11.08.2010 um 11:58:39

Leben und Leben lassen


Antworten:
Autor: herr_welker
Datum: 11.08.2010
Antwort:
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Ich verstehe irgendwie den Unfallhergang nicht wirklich. Ein Bild würde helfen.

Zitat:

Verkehrsunfall durch Missachtung der Vorfahrt verursacht bzw. mitverursacht zu haben. Das heisst als so Häfte- Hälfte Schuld???


Ich würde mal sagen es steht noch nicht fest.
Wenn ihr den Unfall verursacht habt, dann müsst ihr voll zahlen.
Wenn ihr ihn mitverursacht habt, dann bekommt ihr wahrscheinlich eine Teilschuld.

Zitat:

Meine frage was soll ich jetzt machen?? Zum Anwalt gehen keine Rechtsschutz wer zahlt das???
Bitte um Tipps was ich jetzt machen soll.


Entweder zum Anwalt gehen. Oder im Zweifel die Strafe auf sich nehmen und den gegnerischen Schaden zahlen.

Ich würde auf jedenfall mindestens ein Gespräch mit dem Anwalt suchen.

Bist du beim ADAC? Dann bekommst du ein Gespräch beim ADAC Anwalt kostenlos.




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