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Beitrag von: CrAsHoVeR Date: 05.08.2010 Thema: Bei eBay verkauft - Anzahlung aber keine Abholung ---------------------------------------------------------- Habe am 17.06.2010 meinen "alten" Plasma Fernseher bei eBay verkauft. Die Frau hat auch kurz nach dem Kauf eine Anzahlung gemacht. Nachdem bei mir der Fernseher nur im Weg steht habe ich Sie gefragt ob Sie diesen denn nun abholen kann da er wie gesagt verstaubt.. Sie meinte ihr Mann wäre auf Montage und könne das Gerät erst irgendwann abholen... Nun sind 1,5 Monate rum und die Frau hat das Gerät immer noch nicht geholt! Ich hab ihr vor kurzem sogar geschrieben dass ich in Urlaub fahre und sie es doch jetzt bitte hole. Darauf kam aber keine Antwort.... Was soll ich mit diesem Klump jetzt in meiner Wohnung?? Darf ich das das Gerät nochmal bei eBay reinstellen und die Anzahlung behalten?? Ist doch wie beim Autokauf, wenn der jenige das Auto dann nicht kauft bzw. abholt gehört mir die Anzahlung oder nicht!?? |
Autor: e36_doc Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- is glaube gesetzlich geregelt wie lange man da warten muss (3monate kann das sein?). wenn keiner holen kommt dann behalte anzahlung und stell wieder zum verkauf ein bei ebay :). ///M POWER |
Autor: trainingday Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verhalte dich vernünfig, zahl ihr die Anzahlung zurück und stell den Artikel erneut rein. MfG |
Autor: Jago Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schreib der Frau mal höflich das sie das Gerät abholen soll oder biete ihr gegen aufpreis Denn Postweg vor. Iloxx holt ab und Stellt zu auf große TV´s sind kein problem ;) Einfach das Geld behalten und das ding weiterverhöckern könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Auch wenn die Frau das verdient hätte. |
Autor: Stefan177 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verkauf das Ding. Die Anzahlung kannst Du Ihr ja wieder zurücküberweisen. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Razor2103 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Setz ihr ne frist von paar tagen... wenn sie sich nicht meldet ihr Problem! Dann behalt die kohle und verscheuer den nochmal so würd ich das machen! e36 323ti compact e92 335D Qp Volle Hütte : M-Paket2 |
Autor: BMW318ti Datum: 06.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verkauf das gute Stück erneut. Falls die Frau sich nochmal meldet sagste ihr, dass es nun zu spät sei und sie selber schuld ist. Dann erklärst du ihr, dass du das Geld behalten wirst. Wenn sie dann stress macht, überweist du es zurück. Wenn sie es einsieht, kannste die Anzahlung behalten und bist fertig mit der Nummer. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: Hellspawn Datum: 06.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm, wie hoch war denn die Anzahlung auf den Plasma ? Ja mit meinem Gewissen und mit meiner blütenreinen E-Bay Weste könnte ich das auch nicht wirklich vereinbaren, die geleistete Anzahlung würde ich auch wieder zurücküberweisen und das Teil erneut reinstellen. Herrlisch, Höllisch, Hessisch ! |
Autor: Heckpropeller Datum: 06.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie viel hat sie denn angezahlt? Man sollte vielleicht auch mal daran denken das dir Kosten entstanden sind. Einstellgebühr sowie Provision. Also so gutmütig wäre ich nicht um das alles nicht weiter zu beachten. Das mit dem Versand ist keine schlechte Idee. Ich würde das Risiko bei einem Plasma jedoch nicht eingehen. Die sind bekanntlich sehr empfindlich. Setz ihr schriftlich eine Frist von 14 Tagen mit der Ankündigung, dass der TV sonst erneut eingestellt wird. Das hast du was in der Hand und kannst bei eventueller Klage einen ordnungsgemäßen Ablauf vorweisen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 06.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es handelt sich um diesen Plasma-TV. 154EUR hat sie angezahlt. |
Autor: Heckpropeller Datum: 06.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wird nicht angezeigt. Wie gesagt: Frist setzen/ in Verzug setzen, Artikel erneut einstellen. Das hat nichts mit fair oder Moral zu tun. 50 Tage sind einfach to much. Wenn du ihr schriftlich(!) per Einschreiben eine Frist setzt,hast du alles nötige als Verkäufer getan. Zur Not setze noch einen Eigentumsvorbehalt bis zu einem bestimmten angemessenem Datum. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Peter Datum: 08.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi - vielleicht hilft Dir diese Zusammenfassung weiter: Zwischen Euch ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der gegenseitige Pflichten ausgelöst hat. Der Käufer ist verpflichtet, Dir den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen, vgl. § 433 Abs. 2 BGB. Befindet sich der Käufer mit einer dieser Pflichten in Verzug, kannst Du vom Vertrag zurücktreten, wenn Du dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Abnahme und Zahlung bestimmt hast, vgl. § 323 BGB. Am besten schriftlich, per Einschreiben. Wenn Du eine solche Frist gesetzt hast, ist der Rücktritt wirksam und der Gegner kann den Fernseher nicht mehr verlangen. Im Fall eines Rücktritts kannst Du zudem Schadensersatzansprüche geltend machen, § 325 BGB. Ein Schaden kann z.B. in einem Mindererlös beim Neuverkauf liegen, ferner in den weiteren Ebay-Gebühren. Eine pauschale Einbehaltung der Anzahlung ist jedoch nicht möglich, das müsste dann gegengerechnet werden. Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 09.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für die ausführliche Info! |
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