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Beitrag von: andrey86 Date: 02.08.2010 Thema: Wie funktioniert die SF einstufung? ---------------------------------------------------------- Hallo Ich habe eine Frage. Folgende Beispiele: Mein Onkel hat seit 10 Jahren Führeschein, hat aber keine Vorversicherung gehabt.Könnt ihr mir sagen ob er dann bei 240% anfangen wird? Ich bin bei SF5, 55%, wenn ich jetzt mein Auto abmelde und in 5 Jahren wieder anmelde, bin ich dann bei SF10? 320D Edition Lifestyle |
Autor: louisdama Datum: 02.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meine das Geht,wenn du nachweislich ein KFZ geführt hast.(Sollte auch bei deinen Onkel gelten) Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: Asko Datum: 02.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- son Quatsch .. geht natürlich nicht ! Es zählt nur die Zeit in der du SF -> Schadenfrei versichert warst ! und wenn ich den Führerschein 20 Jahre habe und nie bei einer Versicherung gemeldet war, dann fang ich trotzdem bei 240% an .. gibt aber auch Versicherungen wo man mit 140 oder 100% starten kann -> HUK zB. Wenn du deinen Wagen abmeldest, dann ist die Versicherung ja auch gekündigt .. also sinkt deine SF-Klasse auch nicht weiter .. du bleibst auf dem selben Stand wie zur Kündigung. MFG |
Autor: Tappi Datum: 02.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ich meine wenn man länger als 3 Jahre den Führerschein hat fängt man bei meiner mit 85% an. Wie beim Zweitwagen Ich meine es wird höher gestuft wenn auf dem Vertrag länger wie 7 Jahre kein Fahrzeug angemeldet war Runtergestuft wird nur wenn mind. 6 Monate im Jahr ein Fahrzeug auf dem Vertrag angemeldet war.Anders wäre es ja eine tolle Sache.Bei der Geburt von Kindern mal kurz einen Wagen auf einen Vertrag anmelden,und mit 18 dann noch 40% bezahlen .... |
Autor: Papa76 Datum: 02.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein. Wenn man den Führerschein mindestens 3 Jahre hat, steigt man i.d.R. bei 120% ein und nicht bei 240%. Einige Versicherungen bieten abhängig vom Besitz des Führerscheins noch niedrigere SFK. Zitat: Nein. Meldest du dein Fahrzeug jetzt ab, wird deine Versicherungseinstufung in den folgenden 7 Jahren auf der bis dahin erfahrenen SFK eingefroren, sofern du in diesem Zeitraum kein Fahrzeug auf deinen Namen wieder zulässt. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: andrey86 Datum: 02.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke für die antworten. Wenn ich z.b jetzt abmelde, behalte ich SF 5. Wenn ich dann am 1.01.2011 wieder ein auto auf mich anmelde, bin ich dann immer noch bei Sf 5? 320D Edition Lifestyle |
Autor: Asko Datum: 02.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: genau |
Autor: Papa76 Datum: 03.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein, dann steigst du normalerweise in der SF 6 ein, weil dein Fahrzeug länger als ein halbes Jahr (dieses Jahr) angemeldet war und du dir damit die nächste SFK erfahren hast. Ich nehme zumindest mal an, dass du dein Auto mindestens seit Anfang des Jahres angemeldet hattest. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Shaker81 Datum: 03.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also, als 1. lasst mal die % weg. Entscheidend sind die SF-Jahre (klassen)! die % sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gestaffelt (oft) normalerweise ist das so: Versicherungsverträge für Pkw, für die keine schadenfreien Zeiten angerechnet werden können, beginnen in SF-Klasse 0 mit einem Beitragssatz von 190 % in KH und 125 % in VK. In folgenden Ausnahmefällen wird der Vertrag in die SF-Klasse ½ mit einem Beitragssatz von 115 % in KH und VK eingestuft: Führerscheinregelung: dein onkel würde bei eigentlich fast allen versicherungen mit SF 1/2 eingestuft werden, WENN: er nachweist das er min. 3 jahre den führerschein hat! zu deinem fall mit der anrechnung und weiterrechnung der SF-Jahre. du hast derzeit 5jahre. wenn du nun dein auto abmeldest und nicht SELBER auf deinen namen weiterfährst bleiben die rabatte stehen. werden somit mit 5 eingefroren. dies geschieht für 6komplette jahre. solltest du nun bis zum 7. jahr kein auto mehr auf dich anmelden, so sind deine SF-Jahre weg!!!! du fängst wieder unten an!!! alles davor behälst du deine 5 jahre! =) hoffe das war nun alles verständlich?! lG Andy "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: andrey86 Datum: 03.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ich habe mein Auto ende Juli abgemeldet. Das Auto war vorher 3 Jahre auf mich angemeldet. 320D Edition Lifestyle |
Autor: plop Datum: 04.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- da hätte ich auch mal ne frage.. und zwar...wenn man bisher nur mit tk gefahren ist und jetzt eine vk für ein neues auto abschliessen möchte...wird dann die sf für die vk neu begonnen oder geht die sf klasse von tk auf vk über? Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Asko Datum: 04.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- TK haste keine Prozente oder SF ! Nur Haftpflicht und VK ! Und diese sind voneinander unabhängig .. also musst du auch da von 0 anfangen wenn mich nicht alles täuscht. MfG |
Autor: Papa76 Datum: 04.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn du noch nie ne VK hattest, wird zur Ersteinstufung die selbe SFK wie deine aktuelle Einstufung der Haftpflicht genommen. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Shaker81 Datum: 04.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: nicht ganz richtig. auch hier kommt es auf die versicherung an. ich arbeite zB für die axa. hier ist es wie folgt geregelt: wenn du das 1. x bei uns ein kraftfahrzeug mit VK (vollkasko) versichern willst, so rechnen wir den gleichen SF-Rabatt an wie in KH (haftpflicht). TK ist ; wie schon richtig erwähnt; in der SF-Klasse des KH enthalten. Bei TK-Schäden gibt es auch keine Rückstufung "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: Asko Datum: 04.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Also hat mich doch alles getäuscht .. ist halt unterschiedlich von Vers. zu Vers. Wunder mich nur immer, dass man bei Autodiebstahl (angenommen Neuwagen von 50.000€) die TK greift .. gibts keine Rückstufung und volle Kohlen von der Versicherung. Find ich gut aber war mir nie so richtig klar :) |
Autor: Shaker81 Datum: 05.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: jupp...aber nur zum verständnis: bei der einstufung sind die vers. zu vers. unterschiedlich! eine belastung und rückstufung bei einem TK-Schaden gibt es aber GENERELL NICHT! ;) bei keiner vers.!! =) "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
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