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Beitrag von: FünferFahrer Date: 29.07.2010 Thema: Ist so ein Kaufvertrag rechtens? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 30.07.2010 um 10:18:06 aus dem Forum "verschiedene Preise / Kaufberatung" in dieses Forum verschoben. Hallo, hab mal folgenden Kaufvertrag von einem Händler vorgelegt bekommen. Natürlich hab ich das nicht unterschrieben, aber ist das nicht komplett ungültig, einem Käufer sowas vorzulegen? Bearbeitet von: FünferFahrer am 29.07.2010 um 12:33:08 Bearbeitet von: LatteBMW am 30.07.2010 um 10:18:06 |
Autor: Mafiatoilette87 Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ??? wo kann man den einsehen? ****BMW 328i Cabrio**** ***Rotrex Kompressorumbau*** |
Autor: FünferFahrer Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verdammt, hochgeladen hab ich den, aber er ist weg ... Ich schreib gleich mal ein paar Auszüge aus dem "Vertrag" hier rein, Moment bitte ... |
Autor: FünferFahrer Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So, hier mal die interessantesten Textstellen: "Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugänderungen." ... "Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen, und zwar sowohl wegen erkennbarer und als auch wegen verborgener Mängel. Besondere Zusicherungen des Verkäufers sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt worden sind." ... "Durch meine Unterschrift bestätige ich ferner, dass mir seitens des Verkäufers keine Zusicherungen irgendwelcher Art gegeben wurden, die in diesem Kaufvertrag nicht schriftlich aufgeführt sind." Dazu kommt noch, das er nur die Hälfte des Kaufpreises auf dem Vertrag stehen hatte, um Steuern zu sparen ... |
Autor: e36_doc Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- verkauft er nen wagen im auftrag für jemanden, so könnte man sich die vormulierungen erklären ? hört sich ziemlich merkwürdig an . wenn nur halber preis aufn vertrag steht brauchste doch nur hälfte bezahln :). hätt unterschrieben und ihm nur die hälfte hingelegt ... haha :) ///M POWER |
Autor: El Cabron Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- scheint mir alles nicht rechtens. Ein Händler MUSS dir mindestens 1 Jahr Garantie geben, für Schäden, die bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Du musst es jedoch nachweisen können. Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf! W.Röhr |
Autor: schwarzweiß Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: nicht ganz richtig, erstens ist es eine GEWÄHRLEISTUNG und keine Garantie (Unterschied) und zweitens kann er sich davon befreien indem er das Auto "im Kundenauftrag" verkauft. Für Schäden, die im Vertrag genannt wurden muss er keine Sachmängelhaftung übernehmen. Zum Thema: Wenn er es als Händler verkauft, kann er reinschreiben was er will, die Gewährleistung muss er trotzdem erfüllen. Und mit dem halben Kaufpreis, hätte ich sofort unterschrieben und ihm das halbe Geld hingelegt. Vertrag ist Vertrag. Wenn er dem nicht nachkommt -> Anzeigen. Was will er dem Richter denn sagen, dass er etwa Steuerhinterziehung betreiben wollte xD |
Autor: Heckpropeller Datum: 29.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vollkommen Richtig! So sieht es aus. @ schwarzweiß Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- so ein kaufvertrag ist eigentlich standart, wenn es sich um alte autos handelt. habe so einen auch mal gehabt. um welches fzg handelt es sich denn bei dem kauf? Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: b-mw-323 Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn ein händler im auftrag verkauft, muss er dann nicht auch gewährleistung geben, da er ja als gewerblich auftritt und "profi" ist? |
Autor: ThaFreak Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Name des Händlers erscheint auf den Verträgen aber nicht. Es ist dann sozusagen ein normaler Verkauf unter "Privat-Leuten". |
Autor: b-mw-323 Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: eine super gesetzeslücke :) |
Autor: BlackPJ80 Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Problem ist, der kann den Vertrag ja gestalten wie er Lustig ist... so kommt ein Kaufvertrag zu stande.. angebot und Annahme, nur wirst du ein Teufel tun den Vertrag anzunehmen.... "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: b-mw-323 Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: klauseln, die dem gesetz widersprechen und/oder es schlechter stellen, sind nichtig. genauso sind AGBS nichtig die z.b. sagen, garantie für das teil (beim neukauf) ist auf 1 jahr begrenzt. eine 3 jahres begrenzung wieder aber ist in ordnung |
Autor: mb100 Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Is keine. Bzw. wenns eine is, dann ne Absichtliche. Denn es wär für den alltäglichen Geschäftsverkehr eher hinderlich, wenn das Gesetz weder die Möglichkeit der Stellvertretung kennen würde noch die Vermittlung von Geschäften (und nix anderes sind diese "im-Auftrag-Verkäufe") gestatten würde. Jeder müsste alles selbst machen. Immobilienmakler wären von heut auf morgen arbeitslos. In Unternehmen könnten nur Geschäftsführer oder Gesellschafter Verträge schließen. Und schließlich und endlich: entweder würden haufenweise "ältere Autos", die in Zahlung gegeben werden, ins Ausland wandern oder die Händler würden einfach keine alten Autos mehr annehmen. Zitat: Ne, die sind gültig. Die Garantie kann man problemlos ausschließen oder begrenzen - schon weil man keine geben muss. Die Gewährleistung darf beim Verkauf Unternehmer -> Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. Siehe oben; Eintrag von schwarzweiß... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: theblade Datum: 30.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: genau das habe ich auch eben gedacht als ich es gelesen habe :D |
Autor: b-mw-323 Datum: 31.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ mb100: ich meinte beim kauf von neuen sachen, also neuwagen oder nen dvd player |
Autor: mb100 Datum: 31.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du meinst bei der Garantie-Geschichte? Ja, ich auch. Die Garantie kann begrenzt bzw. ausgeschlossen werden. Vollkommen problemlos. Bzw. braucht gar keine gegeben zu werden. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: b-mw-323 Datum: 31.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: gesetzlich sind aber 2 jahre vorgeschrieben, egal ob wir es nun garantie oder gewährleistung meinen, umgangssprachlich sagt man garantie. du kannst es als unternehmer zwar in deinen agbs auf 1 jahr begrenzen, aber trotzdem hast du als verbraucher ein recht auf die 2 jahre. |
Autor: b-mw-323 Datum: 31.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also genau gesagt 2 jahre gewährleistung hast du immer, auch wenn nur 1 jahr benannt wird. |
Autor: mb100 Datum: 31.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mag sein, dass umgangssprachlich Gewährleistung und Garantie synonym verwendet wird. Juristisch gesehen sind dies allerdings nicht nur zwei verschiedene Paar Schuhe, sondern sie verhalten sich wie Schuhe zu Socken. Der Unterschied is also vorliegend weit bedeutender als der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz (die ja auch was Unterschiedliches sind, aber synonym verwendet werden). Und grad wenn wir hier aufzeigen und erklären, was geht und was net, dann sollten wir schon durchaus drauf achten, die richtigen Fachbegriffe zu verwenden - grad dann, wenn ein paar Einträge weiter oben schon jemand den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie aufgezeigt hat, ok? Und ja, richtig: gesetzlich vorgeschrieben sind beim Verbrauchsgüterkauf bei Neuwaren zwei Jahre Gewährleistung mit ner Beweislastumkehr innerhalb des ersten halben Jahres. Diese zwei Jahre können bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr begrenzt werden. Allerdings is dies auch kein Automatismus. Findet keine Begrenzung statt, liegt die Gewährleistung bei zwei Jahren. Bearbeitet von: mb100 am 31.07.2010 um 01:12:41 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: b-mw-323 Datum: 31.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- so meinte ich es ;) ich achte mehr auf die fachbegriffe. gute nacht ;) |
Autor: Jokin Datum: 01.08.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie sagt man so schön ... "jeden Tag steht ein Doofer auf". Aber Du solltest das nicht unbedingt sein. |
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