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Missgeschick mit geliehenem Wagen Vers. - Geplaudere

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Beitrag von: BeefE
Date: 21.07.2010
Thema: Missgeschick mit geliehenem Wagen Vers.
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Hallo Syndikatler,

ich habe mir gestern das Kfz von nem Bekanntem umgeparkt und leider nen Stein angeditscht. Nun ist meine Frage wer Zahlt? Meine Kfz Haftpflicht? oder Meine Privathaftpflicht?

LG BeefE


Antworten:
Autor: KTMschnee
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Den Schaden am Stein zahlt die Haftpflicht des Wagens :)

Den Schaden am geliehenen Fahrzeug darfst du übernehmen, es sei den es ist eine Vollkasko vorhanden für den Wagen.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: Black_Devil_316
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Zitat:


Den Schaden am Stein zahlt die Haftpflicht des Wagens :)

Den Schaden am geliehenen Fahrzeug darfst du übernehmen, es sei den es ist eine Vollkasko vorhanden für den Wagen.

(Zitat von: KTMschnee)




Warum soll die Vollkasko vom Wagen den Schaden bezahlen? Der Halter hat ja keinen Schaden verursacht.

Wird wohl deine private Haftpflicht zahlen.
E36 332ti

Mitglied im Regio Team Schwaben
Autor: BlackPJ80
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Nein deine private Hapftpflicht übernimmt das nicht - das geht nur über die Vollkassko. sonst könnte ja jeder vollkassko Schaden dadurch umgangen werden, dass ich sage 2 Oh mein Kumpel ist gefahren - der hat aber ne Haftpflichtversicherung"....
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: mb100
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Zitat:



Warum soll die Vollkasko vom Wagen den Schaden bezahlen? Der Halter hat ja keinen Schaden verursacht.

(Zitat von: Black_Devil_316)




Grundsätzlich isses wurscht, wer den Wagen an dem Fahrzeug verursacht hat. Alle Ausnahmen ("alleiniger Fahrer, ...) stehen dann im Vertrag.

Stell Dir Deine Lösung mal bei folgendem Sachverhalt vor:
A hat von seinem Vater B ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Halter ist B; er zahlt Steuern und die Versicherungsprämien. Fahrer ist nur A.

Oder:
A ist bei der B-GmbH angestellt und bekommt ein Fahrzeug gestellt. Dies teilt er sich noch mit D und C. Halterin ist die B-GmbH.


Nach Deiner Lösung würde im ersten Fall die VK nur dann einspringen, wenn B den Unfall verursacht hat. Im zweiten Fall könnte man sich eigentlich die VK sparen, denn juristische Personen verursachen selten Unfälle...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Nicore
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Ist das gleiche wie aktuell bei angry.
Du musst nunmal Deine Haftpflichtversicherung checken ob
dort ggf. auch "geliehene" Sachen oder "KFZ" allgemein
ausgeklammert sind. Ich tipp grad mal zu 99% darfst Du
privat aus Deiner Tasche zahlen.
BMW Team Oberhavel
Autor: TX 3
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Hallo,
den Schaden den Du an geliehenen PKWs Fremder anrichtest (ausgenommen Leihwagen von einer Autovermietung) zahlst Du aus eigener Tasche.Deine Privathaftpflicht wird den Schaden nicht begleichen.
Und wenn die Vollkasko des Fahrzeuges in Anspruch genommen würde,wird vermutlich auch die Versicherungsprämie des Halters steigen.
Zahl den Schaden aus eigener Tasche,mehr wird Dir nicht übrig bleiben...

MFG
TX 3
Autor: KingFritz
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Ist dem Stein was passiert??!??

Denkt denn noch heutzutage jemand an die kleinen....

Autor: BeefE
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Dem Stein gehts gut der is schöner denje :D is nun dank Autolack echt hübsch...

Gibt es denn überhaupt ne Versicherung die das abdeckt? Aus welchem grund übernimmt die Privathafpflicht das denn nicht?

Was wäre wenn mein Kind sich unerlaubt ins Auto gesätzt hätte und den Schlüssel umdreht und das Auto dadurch schaden nimmt?

LG BeefE


Autor: mb100
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Zitat:



Was wäre wenn mein Kind sich unerlaubt ins Auto gesätzt hätte und den Schlüssel umdreht und das Auto dadurch schaden nimmt?

(Zitat von: BeefE)




Zumindest das is ein ganz spezielles Problem.

Frage 1: wie alt is das Kind?
Frage 2: sind Schäden, die das Kind verursacht, durch die Privathaftpflicht abgedeckt?
Frage 3: liegt ne Aufsichtspflichtverletzung vor?
Frage 4: wem gehört das Auto?

Sollte das Kind beispielsweise vier, fünf Jahre alt sein, sollten Kinderschäden nicht durch die private Haftpflicht abgedeckt sein, solltest Du als Vater die Aufsichtspflicht verletzt haben und sollte das Fahrzeug auch weiterhin Deinem Freund gehören, dann könnts scho sein, dass Deine Haftpflicht den Schaden übernimmt. Aber nicht, weil Dein Kind Mist gebaut hat (= Auto gefahren ist), sondern weil Du Mist gebaut hast (= die Aufsichtspflicht verletzt hast).

Klingt komisch, sollte aber so sein.

(+ selbstverständlich grundsätzlich - vorbehaltlich eventueller Ausnahmen im Versicherungsvertrag - die Vollkasko)

Bearbeitet von: mb100 am 21.07.2010 um 15:06:02
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: KTMschnee
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Zitat:


Gibt es denn überhaupt ne Versicherung die das abdeckt?
(Zitat von: BeefE)




Vollkasko für den Wagen deckt solche Schäden ab.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: BeefE
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Nur wenn er selber gefahren is ... und die existiert nicht :( aber es muss doch eine möglichkeit geben mich gegen so etwas abzusichern
Autor: mb100
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Zitat:


Nur wenn er selber gefahren is

(Zitat von: BeefE)




Net zwingend. Die VK fragt grundsätzlich nicht nach, wer gefahren ist - sondern eher, wie der Unfall zustande kam. Also durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Sie fragt dann nach, wer gefahren ist, wenn die Fahrer durch den Versicherungsvertrag begrenzt ist. Beispielsweise drin steht "Fahrer = Halter" oder "Fahrer ist mind. 25 Jahre". Guck mal in meinen Beitrag von heute, 9:50 Uhr...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Touri Normi
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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warum hat man eigtl. seinen eigenen vers-vertrag in dem steht was die vers. deckt und was nich?
weiter würd ich einfach mal n telefon nehmen, anrufen und fragen.
dauert beides max 5min (ausgenommen die hotline is voll)

grüße
Understatement ist alles

Autor: Ich mag 3er
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Hallo,
den Schaden den Du an geliehenen PKWs Fremder anrichtest (ausgenommen Leihwagen von einer Autovermietung) zahlst du selber!


Vorsicht!

Auch verursachte Schäden bei der Autovermietung muss man selbst zahlen!
Im Falle eines Haftungsausschulusses dann zumindest die SB, die bis zu 1500 euro betragen kann, je nach Fahrzeug!

Private HAftpflicht für PKW Schäden geht natürlich nicht!!

NUr dann, wenn z.B. ein Fahrzeug beschädigt...(z.B. beim vorbeigehen mit der Tasche schleift oder dergl.)
.
Autor: Matthes3302
Datum: 22.07.2010
Antwort:
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du musst das so sehen. nicht der fahrer sondern das fahrzeug ist versichert.




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Ende des Themas

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