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Loch im Kolben - BMW-Talk

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Beitrag von: Jani86
Date: 13.07.2010
Thema: Loch im Kolben
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Kingm40 am 14.07.2010 um 12:18:02 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.

habe mir am freitag von privat einen e30 zugelegt. auf der fahrt nach hause habe ich gesehen, dass er ein bisschen heiß läuft. da es jedoch schon zu spät für die werkstatt war, wollte ich am montag da hin. montag nach der anmeldung gleich in die werstatt. meister war nicht da, also musste ich nach hause. so weit bin ich jedoch leider nicht mehr gekommen. mein auto hat geruckelt und ging einfach aus... nochmal gestartet und schwarzer rauch kam raus. nun war ich heute in der werkstatt gewesen und der meister hat gesagt, dass bei der 1. kerze ein loch im kolben ist. außer austauschmotor würde nichts mehr gehen. was sagt ihr dazu? habe mit dem verkäufer gesprochen, er nimmt den wagen nicht zurück... was tun?

Bearbeitet von: Kingm40 am 14.07.2010 um 12:18:02


Antworten:
Autor: sienok
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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sofern der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, hast du Gewährleistungsrechte. Dieses vor dem Hintergrund, dass Ihnen das KfZ in technisch funktionsfähigen Zustand verkauft wurde. Dann können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den Kaufpreis unter Rückgabe des KfZ zurück.
Autor: Jani86
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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mir wurde das fahrzeug als einwandfrei übergeben. er sagt, der wagen ist vorher nie heißgelaufen. somit hat er ja keinen mangel verschwiegen, denn es war ja angeblich bei ihm nicht.... und das mit demloch im kolben kann er ja eigentlich nicht vorher gewusst haben.... wir haben diesen normalen kaufvertrag von mobile, falls du den kennst, abgeschlossen. habe schon im netz geguckt. so wie es aussieht, habe ich keinen anspruch auf eine zurückgabe.... dachte auch immer, man hat zwei wochen oder so.... aber was mache ich nun?
Autor: sienok
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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wie bereits erwähnt kannst du von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dieses ist gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. Empfehlenswert ist die schriftliche Einschreiben-Form aus Gründen der Beweisführung. Du musst darlegen, inwiefern der Verkäufer seine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht hat.
Autor: nismo.2008
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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Zitat:


sofern der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, hast du Gewährleistungsrechte. Dieses vor dem Hintergrund, dass Ihnen das KfZ in technisch funktionsfähigen Zustand verkauft wurde. Dann können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und erhalten den Kaufpreis unter Rückgabe des KfZ zurück.

(Zitat von: sienok)




Er ist ohne schwarzen Rauch aus dem Hof des VK gefahren also sieht das ganz schlecht aus für Ihn.

Stellt im Nachhineien ein Sachgutachter den Schaden am Kolben auf Grund von Temp.erhöhungen fest ,

hatte der VK keine Anspruchmöglichkeit an den Tausch im Verkaufszustand ergo. hätte der Jani schon

mit den Temp. Problemen zum VK müssen.

Und von arglistig kann nicht die Rede sein denn das Auto ( Motor ) hat zum Kaufzeitpunkt

funktioniert und so ein Riss an der Kolbenstirn ist nicht mal einfach so mit Sekundenkleber

zu stopfen.

Bearbeitet von: nismo.2008 am 14.07.2010 um 00:24:51
Autor: Jani86
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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den ersten teil verstehe ich nicht so genau. für wen siehts nun schlecht aus?!für mich oder dem verkäufer? und was meinst du mit ergo? stehe gerade aufm schlauch, weil ich bin total fertig wegen der geschichte...
Autor: Jani86
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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und, wenn ich eh keine chance habe, den zurückzugeben. wie kann man den reparieren und was kostet das?
Autor: michel131
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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was ist es denn für ein motor?
Einmal ///M, immer ///M!

Autor: KraftxHebelarm
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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Zu Veträgen hat es hier schon etliche Diskussionen gegeben. Wirklich gut beraten bist du aber nur wenn du einen Anwalt für Vertragsrecht suchst. Das bezahlt eigendlich immer die Verkehrsrechtsschutz sofern du eine hast, da es sich um einen Autokauf handelt.
Aussedem macht der Brriefkopf einer Anwaltskanzlei schon einen anderen Eindruck, als
ein Privatmann der einfach unzufrieden ist, von dem aber wenig juristischer Gegenwind zu erwarten ist.

Und zum Loch im Kolben - Ist wirklich nur der Kolben beschädigt ist das für 'nen Mechaniker eigendlich ein Kinderspiel. Raus den alten, defekte Teile wie Kolbenbolzen und evtl. Pleul und Lagerschalen gleich
mit erneuern (wenn überhaupt defekt/einggelaufen), Zylinder ausmessen, passenden Repsatz
bestellen, einnbauen und fertig. Da musst du nicht mal zwangsläufig hohnen lassen wenn die
Zylinderwandung i.O. ist.
Was ich viel interessanter finde ist die Frage WIE kam das Loch zustande? Das ist in keinem Fall eine normale Verschleisserscheinung.
Lief der Zylinder zu mager und dadurch verbrannter Kolben? Keine ausreichende Schmierung an dem Kolben und somit überhitzt (Zylinderlauffläche,Lagerschalen, Kolbenbolzen und Kolbenrige in Augenschein nehmen)? Mechanische Gewalteinwirkung? Zylinderkopfdichtung defekt? Ist das nicht geklärt macht es keinen Sinn einfach nur den Kolben etc. zu tauschen, der Schaden wird wieder kommen.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dämlich und für korrekte Grammatik zu cool.

Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: e30325cab
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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schreib mal bitte als erstes Fahrzeugdaten hier rein

Karossse
Motor
baujahr
Laufleistung
usw

Autor: Jani86
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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bmw 320 i cabrio, bj. 1988, benzin, km 177.000, 6 zylinder mit 129 ps, hubraum 1976 cm3

heute abend kommt ein mechaniker. der hat noch nen motor für das fahrzeug. er muss sich den wagen aber ersteinmal ansehen um zu sehen, ob der motor auch passt.
macht das sinn??
ist diese krankheit bei dem alten e30 1988 bj. typisch??
Autor: michel131
Datum: 14.07.2010
Antwort:
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mir ist nur bekannt das die kipphebel brechen und die ventilschaftdichtungen bei der laufleistung verschlissen sein können. ja es macht sinn den motor zu tauschen, den motor zu reparieren würde keinen sinn machen. eigentlich gehört da jetzt gleich ein 2,5l rein.
Einmal ///M, immer ///M!

Autor: Jani86
Datum: 15.07.2010
Antwort:
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na, das hört sich doch schon mal ganz gut an, danke. dann mache ich ja wenigstens nichts falsches. bin ja ne frau, habe eh keine ahnung davon :D
vielen dank!!
Autor: fooki
Datum: 15.07.2010
Antwort:
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nein er kann nicht zurück treten. nen kollege hatte ein auto verkauft der direkt nach 200m der motor hops gegangen ist. also wurde mein freund angezeigt etc,... dann hiess es im gericht, dass der kaufvertrag gültig ist und das auto nicht zurück genommen werden muss. ich denke aber dass du auch ne probefahrt gemacht hast, wenn nicht, dann ists dein problem. UND NEIN ich bin nicht der verkäufer von dem e30. wie gesagt keine chance. kannst gerne vor gericht gehen etc... bringt nichts. hätte dir bei der probefahrt auffallen müssen dafür ists ja "probe"fahrt.
Autor: cxm
Datum: 15.07.2010
Antwort:
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Hi,

mit der Rückabwicklung wirst Du nicht viel Erfolg haben.
Weder beim Verkäufer, noch auf dem Rechtsweg.

Am sinnvollsten wäre wohl ein AT-Motor.
Man kann zwar einen einzelnen Kolben ersetzen, aber dazu muss der Motor so weit auseinander, dass man lieber gleich über eine komplette Motorüberholung nachdenken sollte.
Der Arbeitsaufwand ist fast der Gleiche, kommt noch Material dazu.
Wird aber definitiv teurer als ein AT-Motor.

Oder Du denkst über einen gut gemachten 327i auf eta-Basis nach.
Oder ein M50/M52 Umbau.
Oder...
Kommt drauf an, ob der Rest des Wagens die Mühe wert ist.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Jani86
Datum: 15.07.2010
Antwort:
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@ fooki!
danke für deine antwort, aber brauchst mich ja nicht gleich als dumme da stehen lassen. erstens, ich habe eine probefahrt gemacht und mir ist nichts aufgefallen und zweitens weiß ich auch, was eine probefahrt ist.
an den anderen möchte ich nur sagen, danke für den tip, aber ich weiß gar nicht, was das für motoren sind :D ich bin doch ne frau und weiß gerade mal, wie man den ölstand überprüft... :D
aber hört sich spritzig an, was du da sagst :o)
Autor: E36-Freak
Datum: 29.07.2010
Antwort:
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Das Problem ist wie bereits geschrieben wurde, das Du dem Verkäufer nachweisen musst, das er den Gegenstand verkauft hat, obwohl er wusste das irgendwas im Argen liegt. Dann tritt der Ausschluß auf Gewährleistung bei Privatverkäufen ausser Kraft....


ist ja nicht schlimm, wenn man keine Ahnung hat...dann nimmt man aber jemanden mit oder fragt mal vorher, auf was man achten soll...

war ein Emotionskauf? ...naja typisch Frau :-)




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Ende des Themas

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