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Überführungsf. (Rote Kennz.) jemanden mitnehmen? - Geplaudere

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Beitrag von: ZerOne
Date: 10.07.2010
Thema: Überführungsf. (Rote Kennz.) jemanden mitnehmen?
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Moin Community,

ich hol am Montag ein Auto aus Augsburg ab für die Überführung hab ich ein Rotes Kennzeichen organisiert natürlich mit Vollmacht Kaufvertrag steht der Händler drin etc...

Das es sich um eine E500 handelt wird die Fahrt bis HH kein Schnäppchen werden.

Jetzt hatte ich vor eine Anzeige bei Mitfahrgelegenheit.de zu starten um ein paar Leute mitzunehmen um die Benzinkosten zu senken.

Aber wie siehts da rechtlich aus darf man das so überhaupt machen?

Ich mein die Fahrt findet so oder so statt ob da jetzt 5 drin sind oder 1 und der Umwelt tut man gleich mit einen gefallen ;).

Edit: Wo könnte ich da eigentlich Auskunft holen?

Bearbeitet von: ZerOne am 10.07.2010 um 21:39:53
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Antworten:
Autor: thugart
Datum: 10.07.2010
Antwort:
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das darfst schon machen.ist doch nicht strafbar.
Autor: Ich mag 3er
Datum: 10.07.2010
Antwort:
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[quote]
Moin Community,

ich hol am Montag ein Auto aus Augsburg ab für die Überführung hab ich ein Rotes Kennzeichen organisiert natürlich mit Vollmacht Kaufvertrag steht der Händler drin etc...

Das es sich um eine E500 handelt wird die Fahrt bis HH kein Schnäppchen werden.

Jetzt hatte ich vor eine Anzeige bei Mitfahrgelegenheit.de zu starten um ein paar Leute mitzunehmen um die Benzinkosten zu senken.

Aber wie siehts da rechtlich aus darf man das so überhaupt machen?

Ich mein die Fahrt findet so oder so statt ob da jetzt 5 drin sind oder 1 und der Umwelt tut man gleich mit einen gefallen ;).

Edit: Wo könnte ich da eigentlich Auskunft holen?

Bearbeitet von: ZerOne am 10.07.2010 um 21:39:53

(Zitat von: ZerOne)
[/quote


Ich habe früher oft Leute über die MItfahrzentrale mitgenommen.
ICh bin seinerzeit gependelt Berlin-Ruhrgebiet.
Die Mitfahrer sind über die Mitfahrzentrale unfallversichert!

Wenn sie aber aufgrund eigener Aquise nach eine Mitfahrgelegenheit finden, dann eben nicht..
Im Falle eines Unfalls , den Du verschuldest, könnte es dann versicherungstechnisch Probleme geben

Ich würde mir da aber nicht so den Kopf zerbrechen.. Warum soll ausgerechnet dann was passieren?
Es könnte , aber was könnte nicht alles jeden Tag...?




.
Autor: Bruderchorge
Datum: 11.07.2010
Antwort:
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Ja sein Problem ist nicht die Unfallversicherung, sondern ob er mit einer roten Nummer 5 Leute mitnehmen darf.

Ist ein spezieller Fall normal ist die ja nicht zu Taxi spielen gedacht, allerdings sagst du, die Fahrt findet sowieso statt.

Letztendlich wird wohl niemand was sagen können, da du ja belegen kannst, dass du den Wagen überführst und wenn du dann eben noch wen mitnimmst ist das halt so.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: ZerOne
Datum: 11.07.2010
Antwort:
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da die Roten Kennzeichen nicht mir gehören möcht ich da kein Risiko eingehen, wo kann man da am besten Auskunft holen? Verkehrsamt? Polizei?
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Autor: Ich mag 3er
Datum: 11.07.2010
Antwort:
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Zitat:


da die Roten Kennzeichen nicht mir gehören möcht ich da kein Risiko eingehen, wo kann man da am besten Auskunft holen? Verkehrsamt? Polizei?

(Zitat von: ZerOne)




Ich glaube nicht, dass Überführungsfahrten nur allein gestattet sind.
Im Zweifel frage doch bei einer Versicherung nach!
Besser noch bei der Mitfahrzentrale! Die wissen über versicherungstechnische Dinge sehr
gut Bescheid! Die kannst Du in den Großstätten auch SOnntags Tel. erreichen!

Aber mal was anderes: Wenn ich mir einen E500 kaufen kann, dann ist doch der Verbrauch von Augsburg nach Hamburg egal.
Ausserdem ist man dann mit dem neuen Auto erstmanl allein und kann es schön ausprobieren!
Die Mitfahrer wollen vielleicht nicht 25oKm/h fahren?!
Bei normaler Fahrweise verbraucht du viewlelicht von Aug. nach Hamb. 70 l. Super.
Also knapp über 100 euro.. Wo ist das Problem?


.
Autor: meistersinger
Datum: 11.07.2010
Antwort:
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moin,

fahr lieber alleine, vielleicht bekommste irgend so nen langweiler der nur am motzen ist wenn du mal überholen willst :))


e500 211er??
...be smart and ride hard...
Autor: ZerOne
Datum: 11.07.2010
Antwort:
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Jo W211 :).

Ach langweiler hin oder her.....;)

Ist nicht meiner mein Vater hat sich den gekauft.

Ich fahr mal morgen zum Verkehrsamt da krieg ich bestimmt die richtige Auskunft.

Edit: Leute hab ich schon zusammengetrommelt.

Bearbeitet von: ZerOne am 11.07.2010 um 22:15:37
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Autor: ZerOne
Datum: 16.07.2010
Antwort:
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So war heute bei der Polizei und beim Verkehrsamt.

Polizeiaussage: Uns interessiert ob das Fahrzeug im Fahrtenbuch eingetragen ist und die Fahrt rechtens ist. Wer da drinne sitzt ist denen egal.

Verkehrsamt: Sie müssen einen Ortskundennachweiss haben da ich dann sobald ich Geld von den Mitfahrern nehme Gewerblich handele und so mit gemietet werde.

Aber das wäre doch das selbe wenn ich sowas Privat machen würde, aber dann müsste man ja Mitfahrzentrale komplett sperren :S.

Ich glaube schon das es so möglich ist aber Versicherungstechnisch müsste ich glaube ich eine Verzichtserklärung von jedem der mit mir mitfährt haben.

Was meint ihr?
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Autor: jakly358
Datum: 16.07.2010
Antwort:
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Ähh kurze frage... ist das Thema nicht schon längst gegessen? Du schreubst am 10.07.2010 das du am Montag nach Augsburg fährst ... also wäre es der 12.07.2010 ... aber wir haben schon den 16.07.2010... ^^ nur mal so nebenbei
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 16.07.2010
Antwort:
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hahah.....
Autor: ZerOne
Datum: 16.07.2010
Antwort:
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für die Zukunft du schlaumeier.
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